| Mitglied werden im IVD ist einfach |
Die Aufnahme in den Immobilienverband IVD erfolgt nach Abschluss einer Aufnahmeprüfung und gegen Nachweis des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung. Damit kommt der IVD seiner Aufgabe als Hüter der Interessen des Verbrauchers gegenüber den Mitgliedern nach. Die Öffentlichkeit honoriert diese Zulassungsvoraussetzungen mit einem hohen Vertrauensvorschuss in die Tätigkeit von Verbandsmaklern. Das zeigen die Ergebnisse einer repräsentativen EMNID-Umfrage, wonach 75 % der Verbraucher die Mitgliedschaft in einem Berufsverband als Markenzeichen für Immobilienmakler, Verwalter und Sachverständige ansehen. Der IVD ergänzt diesen wichtigen Versicherungsschutz durch eine Vertrauensschadenversicherung, die der Bundesverband für alle Mitglieder des Verbandes abgeschlossen hat. Die neue Ombudsstelle Immobilien im IVD ist ein weiterer wichtiger Baustein für aktiven Verbraucherschutz des IVD und das verbesserte Ansehen der Dienstleistungen der IVD Mitglieder in der Öffentlichkeit. Aufnahmegesuch Das Aufnahmegesuch erfolgt für alle Formen der Mitgliedschaft mit dem Aufnahmeantrag im IVD und gilt zugleich für den Bundesverband und den jeweiligen Regionalverband. Der Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung ist zusammen mit dem Aufnahmeantrag für ordentliche Mitglieder und in der Regel auch für Juniorenmitglieder zu erbringen. Mit der Aufnahme in den Verband sind die Mitglieder verpflichtet, die Satzung und die Ordnungen des Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. und des jeweiligen IVD Regionalverbandes, die IVD-Standesregeln für Makler und Hausverwalter, die IVD-Wettbewerbsregeln und die IVD-Geschäftsbräuche für Gemeinschaftsgeschäfte unter Maklern anzuerkennen. Mit dem Aufnahmegesuch weisen ordentliche Mitglieder ihre für die Berufsausübung erforderlich Fachkunde nach. Dies geschieht in der Regel durch eine Aufnahmeprüfung vor dem Aufnahmeausschuss. Über die für die Berufsausübung erforderliche Fachkunde verfügt im Allgemeinen, wer • die kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlich einschlägigen Bestimmungen und Grundsätze seines Berufszweiges beherrscht, • Kenntnisse über die IVD-Standesregeln für Makler und Hausverwalter, die IVD-Wettbewerbsregeln sowie die IVD-Geschäftsgebräuche für Gemeinschaftsgeschäfte unter Maklern nachweist. Die Fachkunde ist in der Regel in einer schriftlichen Prüfung nachzuweisen. Das Nähere ist in der IVD Aufnahmeordnung geregelt. Alle Regularien erhalten Sie zusammen mit dem Antragsformular in der IVD Geschäftsstelle. Die Aufnahme in den IVD kann als • Ordentliches Mitglied • Juniorenmitglied • Studentenmitglied • Förderndes Mitglied und als • Ehrenmitglied erfolgen. Die ordentliche Mitgliedschaft kann jede volljährige natürliche oder juristische Person erwerben, die im Bereich der Immobilienwirtschaft tätig ist, über die für die Berufsausübung erforderliche Fachkunde verfügt und eine Berufshaftpflichtversicherung in üblichem Umfange abgeschlossen hat und während ihrer Zugehörigkeit zum Verband dauerhaft unterhält. Mitarbeiter von Mitgliedsfirmen können zu ermäßigten Konditionen eine Zweitmitgliedschaft im IVD erwerben. Damit können mehrere Mitarbeiter einer Firma die vielfältigen Vorteile des IVD und das Netwzerk des Verbandes nutzen. Auszubildende zur/m Immobilienkauffrau/-mann können die Juniorenmitgliedschaft zu einem ermäßigten Mitgliedsbeitrag erwerben. Die Juniorenmitgliedschaft endet mit dem Abschluss der Ausbildung. Wer ein immobilienwirtschaftlich orientiertes Studienfach belegt oder für einen immobilienwirtschaftlichen Studiengang immatrikuliert ist, kann eine Studentenmitgliedschaft zu einem ermäßigten Beitrag erwerben. Als fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen aufgenommen werden, die nicht den Status eines ordentlichen Mitgliedes erwerben wollen oder können. Die Mitgliedschaft im Bundesverband kann nur gemeinsam mit der Mitgliedschaft in einem Regionalverband erworben werden. Örtlich zuständig ist grundsätzlich der Regionalverband, in dessen Gebiet das Mitglied seinen Geschäftssitz, bei mehreren Geschäftsitzen seinen Hauptgeschäftssitz hat. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an einer Mitgliedschaft im IVD an den für Sie örtlich zuständigen IVD Regionalverband. Das Mitglied des IVD Präsidiums, Margot Schlubeck, ist für alle Mitgliederfragen im Verband zuständig. Sie können sich gern mit Frau Schlubeck in Verbindung setzen, indem Sie eine Mail an die Geschäftsstelle schreiben. Wenden Sie sich an die Regionalgeschäftsstellen und die dortigen Geschäftsführer. Eine erste Auskunft erhalten Sie auch in der Bundesgeschäftsstelle des IVD in Berlin, die unter der Leitung der beiden Rechtsanwälte Sven R. Johns und Hans-E. Langemaack steht. Sie erreichen den IVD zentral unter mailto:. Eine Übersicht über die Regionalverbände und die für Sie örtlich zuständigen Regionalgeschäftsstellen finden Sie hier. ![]() |