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Jahrbuch Immobilien 2008

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Satzung und Organigramm des IVD

Der IVD ist nicht nur ein Maklerverband. Das zeigt ein Blick in die Satzung, in der die vielfältigen Berufe aus dem Bereich der Immobilienberatung verzeichnet sind.


§ 2 der Satzung des IVD Bundesverbandes
(Berufsfelder im IVD)

Der Zweck des Bundesverbandes liegt in der Förderung und Vertretung der Berufszweige, Berufsgruppen und Berufsvertreter, die insbesondere einem der folgenden Berufsbereiche der immobiliennahen Dienstleistungen angehören:

• Immobilienberatung,
• Immobilienvermittlung und
• Finanzierungsdienstleistung,
• Vermögens- und Immobilienverwaltung,
• Gebäudemanagement,
• Wohnungseigentumsverwaltung,
• Immobilienbewertung,
• Marktforschung in der Immobilienwirtschaft,
• immobilienwirtschaftliche Projektentwicklung und -realisierung,
• Baubetreuung und Projektsteuerung,
• Immobilienentwicklung,
• Center Management,
• öffentliche und private Dienstleistungen für Immobilieneigentümer


Struktur
Der IVD ist in einen Bundesverband und 8 Regionalverbände gegliedert. Alle Verbände sind rechtlich selbständig, aber umfassend durch die Reglung in den jeweiligen Satzungen miteinander verbunden.

Der Bundesverband hat seine Geschäftsstelle in Berlin. Diese steht unter der Leitung der beiden Rechtsanwälte Sven R. Johns und Hans-E. Langemaack. Über die Geschäftsstelle in Berlin erreichen Sie das Präsidium, das den Verband als Vorstand nach außen vertritt und unter der Leitung des Präsidenten Joh.-Peter Henningsen steht.