IVD: Augen auf beim Hauskauf zum Jahresende
Checkliste für sicheren Ankauf / „Schrottimmobilien“ vermeiden
Berlin, 24. November 2004 - Die Immobilienmärkte in Deutschland bieten mit günstigen Kaufpreisen und niedrigen Zinsen ein attraktives Umfeld für den Kauf von Häusern und Wohnungen. Gerade für vermietete Immobilien sind die Bedingungen dank steigender Renditen attraktiv. „Wer die aktuellen Investitionschancen nutzen will, sollte auf Nummer sicher gehen und wichtige Tipps beachten. Erwerber von sogenannten „Schrottimmobilien“, also völlig überteuerten Eigentumswohnungen, die in der Vergangenheit von Strukturvertrieben unter dem Vorwand möglicher Steuervorteile als Haustürgeschäft angeboten wurden, haben häufig die einfachsten Grundregeln nicht beachtet“, erklärt Johannes-Peter Henningsen, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland (IVD). Auch am Jahresende sollten Investoren daher die nötige Sorgfalt bei der Objektauswahl und –Prüfung walten lassen.
IVD Checkliste 1. Erwerben Sie eine Immobilie nicht ausschließlich aus steuerlichen Gründen. Eine Immobilie sollte sich auch ohne steuerliche Vorteile rechnen lassen. Dennoch bieten etwa denkmalgeschützte Objekte durch die Sonder-AfA nach § 7i EStG attraktive steuerliche Bedingungen, die mit dem Steuerberater besprochen werden sollten. 2. Jede Immobilie sollte vor einem Ankauf besichtigt werden, auch wenn Sie in einer anderen Stadt liegt. Diese einfache Grundregel haben in der Vergangenheit Käufer von sogenannten „Schrottimmobilien“ oft genug vernachlässigt. Zur Prüfung der baulichen Beschaffenheit kann Ihnen im Zweifel ein Architekt oder Bausachverständiger dienen. 3. Immobilienkauf ist Vertrauenssache. Vorsicht, wenn Ihnen vermietete Eigentumswohnungen von Freunden, Arbeitskollegen oder Bekannten angeboten werden, die selbst keine Erlaubnis und Qualifikation zur Ausübung des Maklerberufes haben und nur nebenberuflich für Strukturvertriebe arbeiten. Oft handelt es sich um überteuerte Immobilien. Professionelle Maklerunternehmen mit Verbandssiegel verfügen dagegen über die notwendige Ausbildung und Sachkenntnis. 4. Stellen Sie Preisvergleiche an. Qualifizierte Immobilienmakler nennen Ihnen die ortsüblichen Kaufpreise und die am Markt erzielbaren Mieten. Sogenannte „Schrottimmobilien“ wurden in der Vergangenheit meist zu Phantasiepreisen und völlig überhöhten Mieterwartungen verkauft. Wenn Mietgarantien angeboten werden, die deutlich über der tatsächlichen Marktmiete für vergleichbare Objekte liegen, sollten Sie Abstand nehmen. Wegen der häufig unzureichenden Bonität des Garanten sind diese oftmals wertlos. 5. Kreditverträge unterschreiben Sie nach Prüfung bei Ihrem Kreditinstitut und nicht an der Haustüre. Wenn Sie dazu überredet werden sollten, weitreichende Vollmachten zum Abschluss von Kauf- und Kreditverträgen zu unterschreiben, ist Vorsicht geboten. Kaufverträge sollten Sie persönlich bei einem Notar abschließen. 6. Vorsicht, wenn der Verkäufer von Immobilien hohe "Kick-backs", also Rückerstattungen von Teilen des Kaufpreises, anbietet. Sehr oft handelt es sich dabei um Angebote, die mit Kreditbetrug verbunden sind und bei denen die Immobilien erheblich überteuert sind.
IVD Jürgen Michael Schick Vizepräsident und Bundespressesprecher Tel: 030/25 49 32 20 Fax: 030/25 49 32 99 E-Mail: pressekontakt@vdm.de Pressekontaktstelle: c/ o Dr. ZitelmannPB. GmbH Holger Friedrichs Rankestr. 17 10789 Berlin Tel.: (0 30) 72 62 76 157 Fax: (0 30) 72 62 76 162 E-Mail: pressekontakt@vdm.de

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