Bewertung von Hotelimmobilien
Hotelimmobilien in Deutschland stehen zurzeit im Brennpunkt des Interesses von nationalen und internationalen Immobilieninvestoren. Dies liegt insbesondere daran, dass die erzielbaren Renditen in langfristigen Kapitalmärkten sehr niedrig und die Renditen von Büroimmobilien

aufgrund hoher Leerstandquoten in den großen Städten in Deutschland stark unter Druck geraten sind. Im Gegensatz zur Bewertung von Büroimmobilien ist die Bewertung von Hotelimmobilien ein sehr komplexes Thema. Der Verfasser dieses Beitrags vertritt die Auffassung, dass es sich bei der Bewertung einer Hotelimmobilie nicht um die Bewertung einer Immobilie, sondern um die Bewertung eines immobilen Hotelbetriebes handelt. Gegenstand der Bewertung sind somit in erster Linie das Hotelbetriebsergebnis und gegebenenfalls die Konditionen eines bestehenden, langfristigen Pachtvertrages.
Kleines 1 x 1 der Verkehrswertermittlung von ImmobilienDie Bewertungsvorschriften und das Bewertungsverfahren für die Bewertung von Hotelimmobilien hängen vom Bewertungsanlass und dem Bewertungsziel ab. So ist es einleuchtend, dass die Bewertung einer Hotelimmobilie zur Ermittlung des Versicherungswertes ein anderes Ziel hat, nämlich die Ermittlung der Wiederbeschaffungskosten des Gebäudes, als die Ermittlung des Verkehrswertes einer Hotelimmobilie im Zwangsversteigerungsverfahren. Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich auf die Ermittlung des Verkehrswertes einer Hotelimmobilie, da diese in der Bewertungspraxis am häufigsten anzutreffen ist.
Der Verkehrswert ist in § 194 BauGB wie folgt definiert:
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