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Jahrbuch Immobilien 2008

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Wann müssen alte Heizgeräte ausgetauscht werden?

Modernisierungspflicht für alte Kessel

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert, dass Öl- und Gasgeräte, die vor dem 1. Oktober 1978 installiert wurden, bis zum 31. Dezember 2006 außer Betrieb zu nehmen sind. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen: Beispielsweise, wenn ein Ein- bis Zweifamilienhaus vom Eigentümer selbst genutzt wird, ist die Modernisierung nur bei einer Veräußerung der Immobilie relevant.

Die einzelnen Bundesländer sind von der Verordnung unterschiedlich betroffen. Nach Informationen des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks erfüllen fast alle Wärmeerzeuger in den Neuen Bundesländern die Anforderungen der EnEV. Nach der Wende wurden die Heizungen flächendeckend erneuert. Die Situation in den Alten Bundesländern sieht dagegen anders aus: Rund 760.000 Öl- und etwa 326.000 Gaskessel wurden vor dem 31.12.1978 installiert. Die meisten davon befinden sich in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen.

Die Verbraucher entschieden sich im Jahr 2004 bei der Modernisierung und bei der Erstinstallation ihrer Heizungsanlage am häufigsten für Erdgas-Brennwertgeräte. Brennwertgeräte sparen gegenüber alten Heizkesseln mit niedrigen Wirkungsgraden bis zu 39 Prozent Energie ein.