Verschärfte Umweltauflagen treiben Kosten in die Höhe
Am 1. Juni sind verschärfte Regeln für die Deponierung von Haus- und Gewerbeabfall in Kraft getreten. Die Technische Anleitung Siedlungsabfall (TASi) untersagt die Ablagerung unbehandelter Siedlungsabfälle nach zwölfjähriger Übergangsfrist endgültig. Reststoffe müssen stattdessen in Müllverbrennungsanlagen oder Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlagen vorbehandelt werden. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Schadstoffe unkontrolliert in die Umwelt gelangen
Der Abfall muss nach Angaben des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) strenger sortiert und deutlich mehr Rohstoffe wie Holz oder Metalle in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden. Der BDE rechnet bei Gewerbemüll mit Preiserhöhungen zwischen 60 und 100 Prozent; in Einzelfällen, wo bislang unbehandelt deponiert wurde, sogar bis zu 300 Prozent. Dort, wo bislang verbrannt wurde, würden die Preise um 15 bis 30 Prozent, in Einzelfällen um bis zu 50 Prozent steigen. Bei der Hausmüllentsorgung, die in den Verantwortungsbereich der Kommunen fällt, werde es insbesondere in denjenigen Regionen, die auf die bislang erlaubte Billigdeponierung gesetzt haben, zu Preiserhöhungen kommen. Von Kostensteigerungen sind beispielsweise 1,7 Millionen Berliner Haushalte betroffen, die nach Expertenmeinung mit einer Gebührenverdoppelung zu rechnen haben.
Neue Kölner Abfallsatzung konterkariert bundesweite Regelung
Unterdessen übte der IVD West heftige Kritik an den Regelungen zur Abfallentsorgung, die seit Jahresanfang in Köln gelten. Die Novellierung verbietet es Hausverwaltern, Müll nachträglich zu trennen, um die Müllmenge zu reduzieren und die Gebühren niedrig zu halten. Die Kosteneinsparung schlug sich bisher für die Mieter in niedrigeren Nebenkosten nieder.
Viele Verwalter von größeren Mietshäusern beschäftigen Firmen, die ein oder zweimal wöchentlich die Müllcontainer unter die Lupe nehmen, um recyclebaren Müll (Kunststoffe, Papier, Glas) der Verwertung über die Gelbe Tonne zuzuführen beziehungsweise in Altglas- und Altpapier-Sammelcontainer zu stecken. Auf diese Weise konnten zumeist größere gegen kleinere Abfallcontainer ausgetauscht werden. Die erzielten Einsparungen schlugen sich für die Mieter in geringeren Mietnebenkosten nieder.
Der Kölner IVD-Hausverwalter Dieter Geller, Geschäftsführer der Firma Justen & Geller, erreichte beispielsweise auf diese Weise, dass er Müllcontainer mit 1.100 Liter Fassungsvermögen gegen kleinere Tonnen mit 770 Liter austauschen konnte. „Die Einsparung des Müllvolumens und damit auch der Gebühren betrug etwa 30 Prozent, wovon die Hälfte an die Mieter weitergegeben wurde. Der andere Teil wurde für die Kosten des Sortierbetriebs aufgewendet“, rechnet Geller vor. Auch ökologisch betrachtet mache diese Vorgehensweise Sinn, da verwertbare Stoffe entsprechend getrennt und wiederverwertet würden.
In der neuen Abfallsatzung ist festgelegt, dass der Müll, sobald er in der Tonne ist, nachträglich nicht mehr sortiert und getrennt werden darf. Zuwiderhandlungen werden seit Jahresanfang mit Bußgeld bestraft. Gleiches gilt, wenn Verwalter oder Vermieter den Abfall mit Müllpressen verdichten, damit das anfallende Müllvolumen in eine kleinere Tonne passt. Entsprechend hat die Stadt Gewichtsobergrenzen für die jeweiligen Tonnengrößen festgelegt.
