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Jahrbuch Immobilien 2008

Analysen, Trends, Perspektiven mehr...
Angaben im Impressum

Seit Anfang 2002 gilt eine Änderung des § 6 TDG, die folgende Angaben auf der Homepage - leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar - erforderlich macht:

1. Namen und Anschrift, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten

Beispiel 1: Der Makler Max Muster (Gewerbetreibender, nicht im Handelsregister eingetragen) muss Max Muster als Namen und Immobilien als Hinweis auf das ausgeübte Gewerbe verwenden.

Beispiel 2: Muster Immobilien GmbH muss neben dem Namen Muster Immobilien GmbH auch den oder die Geschäftsführer namentlich nennen und (s. u.) die Angaben zum Handelsregister

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post

Das sind Telefon- und Faxnummer und die Email-Adresse

3. Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf

Damit sind Angaben zur Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO gemeint, eine Angabe könnte so aussehen:

Beispiel: Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO durch die Stadt Köln, Ordnungsamt , PF 222, 12345 Köln

Bei einer Sitzverlegung muss nicht die ursprüngliche Genehmigungsbehörde, sondern die jetzt zuständige Behörde angegeben werden

4. Angaben zum Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister und die Registernummer

Beispiel: AG Köln, HRB 12345

5. Umsatzsteueridentifikationsnummer (falls vorhanden)

Beispiel: UST-IDNR: DE 123456789

Firmen bekommen für grenzüberschreitende Geschäfte auf Antrag die Umsatzsteueridentifikationsnummer, diese ist nicht die normale Steuernummer des Gewerbebetriebes beim Finanzamt.

Diese Pflichtangaben fasst man am Besten auf einer Seite zusammen die über einen auf jeder Seite anklickbaren Button (gekennzeichnet mit: Impressum / Wir über uns / Kontakt / Pflichtangaben § 6 TDG/§ 10 MDStV o.ä.) erreichbar ist.

Es ist wahrscheinlich nicht erforderlich, dass diese Angaben immer sichtbar sind. Der Leser muss sie nur ständig erreichen, leicht finden und gut lesen können.

Weitere Informationen zu Pflichtangaben auf der jeweiligen Maklerhomepage bekommen unsere Mitglieder im internen Bereich.