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Jahrbuch Immobilien 2008

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Basel II kommt- auch für kleine und mittlere Unternehmen

Änderungsanträge im EU-Parlament

Das Europäische Parlament hat im September 2005 das sog. Basel-II-Abkommen angenommen. Damit werden die lange diskutierten Eigenkapitalrichtlinien Wirklichkeit. Dies hat Auswirkungen für Immobilienunternehmer, Immobilienunternehmen und ihre Kunden.

In der abschließenden Beratung des EU-Parlaments gab es Änderungsanträge zu den beiden Vorschlägen der Kommission zur Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute sowie zur angemessenen Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten angenommen. Mit der Umsetzung des sog. Basel-II-Ab-kommens wird geregelt, mit wie viel Kapital Banken ihr Geschäft unterlegen müssen. Die angenommenen Änderungen sind das Ergebnis von Diskussionen mit Rat und Kommission. Daher sollte das Gesetzgebungsverfahren nun in erster Lesung abgeschlossen werden und die Richtlinien bald in Kraft treten.

Kredite für KMU müssten billiger werden

Kommissar McCREEVY sagte während der Debatte, eine aktuelle Studie schätze, dass Banken als Folge der vorgelegten Richtlinie die Kapitalanforderungen um ungefähr 80 bis 120 Millionen Büro reduzieren werden. Die Richtlinie werde auch die Kapitalanforderungen für Kredite für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) um mehr als die Hälfte reduzieren.

Er sagte, dass die Änderungsanträge des Parlaments den Kommissionsvorschlag in Bezug auf Regelungen für Kredite für den Einzelhandel und für KMUs noch verbessert hätten.
Alexander RADWAN (EVP-ED, DE), Berichterstatter des Europäischen Parlaments, betonte in diesem Zusammenhang, dass der Mittelstand für das Parlament von besonderer Bedeutung sei: „Für uns war immer wichtig, dass für die kleinen Banken in diesem Regelungsrahmen Besonderheiten gelten, damit sie im Wettbewerb weiter bestehen können."

Zu den wichtigsten Änderungen des Parlaments gehört u.a. die Null-Pro-zentgewichtung von gruppeninternen Krediten. Die zuständigen Behörden können ein Risikogewicht von 0 % auf Forderungen von Kreditinstituten anwenden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die Kreditinstitute müssen ihre Ratingentscheidun-gen den KMU und den anderen Unternehmen, die Kredite beantragt haben, in nachvollziehbarer Weise schriftlich offen legen. Sollte eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft nur unzureichend Wirkung zeigen, so sind auf nationaler Ebene gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen.

Kreditrisiko gewinnt an Bedeutung

Der Vorschlag der Kommission sieht vor, die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen stärker in Abhängigkeit des eingegangenen Kreditrisikos zu erheben und neuere Entwicklungen an den Finanzmärkten und im Risikomanagement der Institute zu berücksichtigen, um eine stärkere Konvergenz des ökonomischen mit dem regulatorischen Eigenkapital zu erreichen.

Darüber hinaus sollen im Rahmen der Eigenkapitalanforderungen neben Kredit- (und Marktrisiken) zum ersten Mal auch Operationelle Risiken sowie Bestimmungen zu Verbriefungen und Kreditrisikominderungstechniken berücksichtigt werden.

Beide Richtlinien sollen, wie bisher, im Sinne des gemeinsamen Binnenmarktes sowie zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen verbindlieh auf alle Kreditinstitute und Wertpapierfirmen in der EU, unabhängig von ihrer Größe, angewandt werden.