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Jahrbuch Immobilien 2008

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Baulastenverzeichnisse

Eine Baulast stellt eine Beschränkung eines Grundstücks gegenüber einem anderen Grundstück dar. Der Eigentümer des begünstigten Grundstücks kann danach bestimmte Bauarbeiten auf seinem Grundstück durchführen, die sich belastend auf das andere auswirken, die insbesondere öffentlich-rechtlichen Vorschriften widersprechen können, wie z. B. Abstandsflächen. Ohne die Baulast wäre das Bauvorhaben nicht genehmigungsfähig.

Das Führen eines Baulastenverzeichnisses ist in allen Landesbauordnungen, außer der Bayerns und Brandenburgs festgelegt.

Aber auch in Bayern können derartige Beschränkungen gegenüber einem anderen Grundstück durch schriftliche Zustimmung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde begründet werden. In einzelnen Regionen werden Baulastenverzeichnisse geführt, z.B. Regensburg.

In Brandenburg gibt es nach der aktuellen Bauordnung keine Baulastenverzeichnisse mehr. Die alten behalten jedoch ihre Gültigkeit. Der Zweck der Baulasten wird in Brandenburg durch die Eintragung beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten zugunsten der Gebietskörperschaft, die die Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde wahrnimmt, im Grundbuch erfüllt.

Baulastenverzeichnisse werden von den jeweils zuständigen Bauaufsichtsbehörden, in Baden-Württemberg von den Gemeinden geführt. Die Landkreise (Landratsämter), kreisfreien Städte und großen selbständigen Städte sind mit ihren Bauordnungsämtern zuständig.

Baulasten werden mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam. Die Baulast wirkt auch gegenüber dem Rechtsnachfolger. Im Grundbuch werden Baulasten nicht eingetragen, da sie Rechte Dritter nicht betreffen. Die Baulastenerklärung wird nur gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgegeben. Dies bedeutet, dass eine Baulastenübernahme keine privatrechtlichen Beziehungen zwischen den Grundstückseigentümern begründet. Eine zusätzliche Eintragung einer Grunddienstbarkeit ist daher unbedingt empfehlenswert. Eine Baulast kann gelöscht werden, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht.