IVD-Online-Newsletter
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IVD-Online-Newsletter im Überblick
IVD-Online-Newsletter - Ausgabe April 2013
Inhalt
1. EnEV: Immobilienwirtschaft fordert Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots 2. Bayern senkt die Kappungsgrenze - NRW will folgen
3. Mit Witz und Ironie: Hajo Schumacher auf dem Deutschen Immobilientag
4. Die Räumungsvollstreckung nach der Berliner- und Hamburger Räumung
5. Risiko der Nichtweiterverpachtung eines Kleingartens liegt beim Pächter
6. Rechtsprechung zur Mietsicherheit bleibt trotz BGH-Urteil unverändert
7. Das Bestellerprinzip, das keines ist
8. IVD-Immobilienkaufklima 2013
1. EnEV: Immobilienwirtschaft fordert Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots
Am 06.02.2013 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG-Novelle) sowie den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV-Novelle) beschlossen (Kabinettsbeschluss). Am 17. April fand dazu die Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages statt, bei der der IVD über die BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland vertreten war.
In den Stellungnahmen fordert die BID, das Wirtschaftlichkeitsgebot bei energiepolitischen Entscheidungen zu berücksichtigen und energetische Maßnahmen im Gebäudebestand nur dort umzusetzen, wo sie technisch notwendig sowie finanziell und sozial vertretbar sind.
Auch wies die BID auf die Auswirkungen der geforderten Angabe von Energiekennwerten in Vermietungsanzeigen hin. Sie wäre mit Mehrkosten von mehreren Millionen Euro verbunden. Da nicht nur der Energiekennwert anzugeben ist, sondern auch die Art des Energieträgers und Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis), kann damit gerechnet werden, dass jede Immobilienanzeige um 1 mm länger würde und damit um ca. fünf Euro teurer. Durch die gegenwärtige Fluktuationsrate im Geschosswohnungsbau würden sich jährlich zwischen 3,5 und 7 Mio. Euro Mehrkosten für Vermietungsanzeigen ergeben.
Die Stellungnahme der BID zur EnEG- und EnEV-Novelle vom 15.10.2012 finden Sie hier.
Die Stellungnahme der BID zur öffentlichen Anhörung vom 17.04.2013 finden Sie hier.
2. Bayern senkt die Kappungsgrenze - NRW will folgen
Am 17.4. hat Bayern als erstes Bundesland die Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen beschlossen – zunächst nur für München. Demnach kann innerhalb von drei Jahren die Wohnraummiete nur noch um maximal 15 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden statt wie bisher um 20 Prozent. Möglich wird die Änderung durch das neue Mietrechtsänderungsgesetz, das zum 1. Mai 2013 in Kraft treten wird.
Auch in Nordrhein-Westfalen soll die Senkung der Kappungsgrenze in bestimmten Gemeinden kommen. Die rot-grüne Landesregierung will in Kürze einen entsprechenden Antrag im Landtag einbringen.
Die Mitteilung der Bayerischen Staatsregierung finden Sie hier.
3. Mit Witz und Ironie: Hajo Schumacher auf dem Deutschen Immobilientag
Für einen humorvollen Einstieg am 6. Juni sorgt der Journalist und Moderator Dr. Hajo Schumacher, auch bekannt als Achim Achilles, mit seiner ironischen „Kolumne auf das Wahljahr“. Nach dem anschließenden Polit-Talk wird es dann für Immobilienverwalter, Immobilienmakler und Sachverständige in den jeweiligen Fachpanels besonders spannend. Sie diskutieren mit hochkarätigen Referenten unter anderem über das neue Miet- und Maklerrecht, die steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen und die energetische Bewertung von Immobilien.
Das ausführliche Programm sowie das Anmeldeformular für den Deutschen Immobilientag stehen auf der IVD-Homepage als Download bereit.
4. Die Räumungsvollstreckung nach der Berliner- und Hamburger Räumung
Mit dem zum 1. Mai 2013 in Kraft tretenden Mietänderungsgesetz hat der Gesetzgeber neue Regelungen zur Räumungsvollstreckung eingeführt. Die in der Praxis bereits entwickelte so genannte Berliner Räumung ist nun auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Danach kann der Vermieter den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher auf die bloße Besitzverschaffung an den Räumen beschränken, ohne dass gleichzeitig die oft kostenintensive Wegschaffung und Einlagerung erfolgt. Es werden lediglich die Schlösser vom Gerichtsvollzieher ausgetauscht. Der neu eingeführte § 885a ZPO regelt eine Dokumentationspflicht des Gerichtsvollziehers über die in der Wohnung vorgefundenen Sachen. Transport- und Lagerkosten entfallen, daher muss der Vermieter in der Regel nur wenige Hundert Euro Vorschuss an den Gerichtsvollzieher leisten. Die zurück gelassenen beweglichen Sachen des Mieters kann der Vermieter wegschaffen und verwahren oder gar vernichten. Neu geregelt ist, dass ihn bezüglich dieser Maßnahmen nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit trifft.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Das „Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz)“ finden Sie hier.
5. Risiko der Nichtweiterverpachtung eines Kleingartens liegt beim Pächter
Die in einem (Formular-)Kleingartenpachtvertrag getroffene Vereinbarung, dass der abgebende Pächter für den Fall, dass kein Nachpächter vorhanden ist, den Kleingarten bis zur Neuverpachtung unter Fortzahlung der vereinbarten Entgelte und Gebühren zu bewirtschaften oder die Baulichkeiten einschließlich Fundamente, befestigte Wege und Anpflanzungen zu entfernen und den Kleingarten im umgegrabenen Zustand zu übergaben hat, ist rechtswirksam.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Das Urteil des BGH vom 21.02.2013 finden Sie hier.
6. Rechtsprechung zur Mietsicherheit bleibt trotz BGH-Urteil unverändert
Der Immobilienverband IVD warnt vor einem Verständnisfehler der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. April zur Bürgschaft zur Sicherung von Mietzahlungen. „Der BGH hat mit seinem Urteil mitnichten eine Änderung der bestehenden Rechtsprechung zur Bürgschaft als Mietsicherheit gemäß § 551 Absatz 1 und 4 BGB vollzogen“, sagt Ulrich Löhlein, Rechtsanwalt und Referent Immobilienverwaltung. Die Rechtsprechung zur Bürgschaft als Mietsicherheit sei ganz klar. Die Zahlung der Mietsicherheit, egal ob Barzahlung, Verpfändung oder Bürgschaft, ist gesetzlich auf drei Monatskaltmieten beschränkt (BGH v. 30.06.2004, VIII ZR 243-03). „Dies bleibt auch künftig so“, erklärt Löhlein. „Eine Aufweichung der bisherigen Rechtsprechung liegt also nicht vor.“
Im vorliegenden Fall hatte der Bürge eine Bürgschaft für bereits entstandene Mietschulden übernommen und nicht für die Mietsicherheit. „Hier muss ganz scharf getrennt werden“, erläutert Löhlein. „Für die Übernahme der Mietschulden zur Abwendung einer fristlosen Kündigung des Vermieters gelten die Regelungen des Mietrechts zum Schutz des Mieters aus § 551 BGB gemäß dem Urteil vom 10.04.13 nicht."
Die Mitteilung des BGH finden Sie hier.
7. Das Bestellerprinzip, das keines ist
Der Rechtsausschuss des Bundesrats diskutierte am 17. April über den Gesetzesentwurf zum Wohnraumvermittlungsgesetz. Die Bundesratsinitiative sieht eine Anpassung des Gesetzes vor, mit der das so genannte Bestellerprinzip für die Maklerprovision eingeführt werden soll. Danach soll der Wohnungssuchende nur dann die Maklerprovision bezahlen, wenn er als erster den Makler mit der Wohnungssuche schriftlich beauftragt. Weitere Bedingung ist, dass der Makler zum Zeitpunkt des Abschlusses des Maklervertrages mit dem Wohnungssuchenden von dem Vermieter noch keinen Auftrag zur Vermittlung der Wohnung erhalten hat.
Ein Provisionsanspruch gegen den Mieter wäre unter diesen Bedingungen nur denkbar, wenn der Makler zunächst einen Suchauftrag des Wohnungssuchenden entgegennimmt und erst danach in dem öffentlich zugänglichen oder dem ihm vom Vermieter zur Verfügung gestellten Datenbestand nach einer den Anforderungen des Mieters entsprechenden Wohnung sucht. Diese Forderung ist praxisfremd und rechtsunsicher, da der gesamte Wohnungsbestand, den ein Vermieter dem Makler zur Vermittlung zur Verfügung stellt, für weitere Vermittlungen aufgrund eines Suchauftrages „verbrannt“ wäre. Zudem widerspricht der Gesetzesentwurf § 6 Abs. 1 des Wohnraumvermittlungsgesetzes, wonach der Makler nach geltendem Recht einen Auftrag vom Vermieter oder einem anderen Berechtigten haben muss, um Wohnraum zu vermitteln. Ein ehrliches Bestellerprinzip, bei dem der Mietsuchende den Makler mit der Wohnungssuche beauftragt und die Provision bezahlt, wäre dann nicht mehr möglich. Daher lehnt der Immobilienverband IVD den Gesetzesentwurf ab.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie hier.
8. IVD-Immobilienkaufklima 2013
München bleibt der mit Abstand teuerste Wohnimmobilienstandort Deutschlands – Immobilienkäufer müssen dort die meisten Jahresnettohaushaltseinkommen für ein Eigenheim ausgeben. Durchschnittlich 13,61 Jahreseinkommen werden in der bayerischen Landeshauptstadt für ein freistehendes Haus bezahlt. Dies ist das Ergebnis des aktuellen IVD-Immobilienkaufklimas für die zehn größten Städte Deutschlands. Die Grafik zeigt auf einen Blick, wie viele durchschnittliche Jahresnettohaushaltseinkommen in Deutschlands Metropolen aufgebracht werden müssen, um ein Eigenheim zu erwerben.
Das IVD-Immobilienkaufklima geht damit über die bloße Darstellung von Preisen für Eigenheime hinaus. Denn nicht nur die Preise unterscheiden sich zwischen den Städten signifikant, sondern auch die Durchschnittseinkommen, die in den jeweiligen Städten verdient werden. Darüber hinaus enthält die Grafik für jede der zehn Städte eine Prognose zur künftigen Wertentwicklung von Wohnimmobilien.
Hier gelangen Sie zur Grafik.
IVD-Online-Newsletter - Ausgabe März 2013
Inhalt
1. Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer auf dem Deutschen Immobilientag
2. Mietrechtsänderungsgesetz gilt ab 1.5.2013
3. Starker Zuwachs an Baugenehmigungen in Ballungsgebieten
4. Schleswig-Holstein will Grunderwerbsteuer erneut erhöhen
5. IVD warnt vor Verträgen mit dem "Europäischen Zentralregister"
6. Die neue AIZ erscheint am 26. März
1. Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer auf dem Deutschen Immobilientag
"Effizienz der Märkte" ist das Motto des diesjährigen Deutschen Immobilientags des IVD, der am 6. und 7. Juni in Berlin stattfinden wird. Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer hat sein Kommen ebenso zugesagt wie Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler. Neben den politischen Diskussionen um Makler-, Miet- und Energierecht, die im Super-Wahljahr 2013 eine zentrale Rolle für die gesamte Branche spielen, gibt es jeweils ein Fachpanel für Sachverständige, für Verwalter und für Immobilienmakler.
Für den Deutschen Immobilientag können Sie sich ab sofort anmelden. Als Ostergeschenk gibt es bis zum 01. April 2013 einen Rabatt auf die Teilnahmegebühr von 20 Prozent.
Alle weiteren Gäste, unser Programm und das Anmeldeformular finden Sie hier.
2. Mietrechtsänderungsgesetz gilt ab 1.5.2013
Das „Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln“ wurde am Montag im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. Mai in Kraft.
Das Gesetz bringt deutliche Verbesserungen für den Vermieter bei der energetischen Sanierung und bei der fristlosen Kündigung und Räumung von säumigen Mietern.
Weitere Informationen finden Sie in unserem IVD-Blog.
Den gesamten Gesetzestext finden Sie hier.
3. Starker Zuwachs an Baugenehmigungen in Ballungsgebieten
Trotz des gebremsten Anstiegs der Baugenehmigungen im vergangenen Jahr zieht der IVD aus der Analyse der Zahlen des statistischen Bundesamts ein positives Fazit. Insbesondere in den Städten und Kreisen mit über 500.000 Einwohnern sind die Baugenehmigungen von Geschosswohnungen 2012 um 22,4 Prozent gestiegen. Rund ein Drittel aller Baugenehmigungen für Geschosswohnungen (= 34.949) entfielen damit auf die Großstädte. Im Vorjahr waren es 28.557 beziehungsweise 27 Prozent der Baugenehmigungen.
„Diese Entwicklung darf nun nicht von der Politik abgewürgt werden. Kappungsgrenzen und Mietobergrenzen bei der Neuvermietung würden den dringend benötigten Neubau stoppen“, erklärt IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling.
Die IVD-Pressemitteilung zu den Baugenehmigungen finden Sie hier.
4. Schleswig-Holstein will Grunderwerbsteuer erneut erhöhen
Zum 1.1.2014 soll in Schleswig-Holstein die Grunderwerbsteuer um 1,5 Prozentpunkte auf 6,5 Prozent angehoben werden. Das beschloss das Kabinett vergangene Woche in Kiel. Das Land wird damit zum Spitzenreiter in Sachen Grunderwerbsteuer.
Erst 2012 wurde der Steuersatz für Grundstückskäufe von 3,5 auf fünf Prozent angehoben. Mit der erneuten Erhöhung würde sich die Steuerlast innerhalb von zwei Jahren fast verdoppeln. „Für private Immobilienkäufer wird die höhere Belastung gegenwärtig durch das sehr niedrige Zinsniveau aufgefangen“, meint Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne). Dass die Grunderwerbsteuer auch wieder abgesenkt wird, wenn die Zinsen steigen, darf aber bezweifelt werden.
Noch steht die Anhebung nicht endgültig fest. Auf der Grundlage der vom Kabinett beschlossenen Eckwerte wird die Landesregierung den Kabinettsbeschluss zum Haushaltsentwurf 2014 erarbeiten. Dieser Entwurf soll dem Kabinett am 18. Juni 2013 zur Beratung vorgelegt werden. Abschließend muss der Landtag noch zustimmen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Finanzministeriums von Schleswig-Holstein.
5. IVD warnt vor Verträgen mit dem "Europäischen Zentralregister"
Immer mehr IVD-Mitgliedsunternehmen berichten von Aufforderungen des „Europäischen Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in diesem Register eintragen zu lassen. Das Schreiben kommt angeblich von der UST-IDNR.org. Bei dem Absender handelt es sich aber nicht um eine offizielle Steuerverwaltung. In der Regel wird ein Fax verschickt, das durch seine Aufmachung und die Nennung von Paragrafen einen amtlichen Charakter vortäuscht. Unterschreibt man das Papier, schließt man einen nutzlosen Vertrag mit der Company Data S.P.R.L. in Brüssel für 890 Euro/Jahr ab, der sich nach den ersten zwei Jahren automatisch jährlich verlängert.
Das Schreiben kann sofort dem Papierkorb übergeben werden. Wer schon eine Unterschrift geleistet hat, sollte sich bei Erhalt einer Rechnung unverzüglich in der jeweiligen IVD Regionalgeschäftsstelle melden.
6. Die neue AIZ erscheint am 26. März
In unserer April-Ausgabe berichten wir u.a. über den Rückzug der Apotheken aus 1-Lagen und was Immobilienmakler über die derzeitigen Herausforderungen und künftigen Flächenanforderungen in der Apothekenbranche wissen sollten. Zudem erläutert Ulrich Löhlein in Teil 7 der AIZ-Serie „Betriebs- und Mietnebenkosten“ worauf bei der Position 4 a der Betriebskostenverordnung zu achten ist. Außerdem beschreibt Lars Grosenick in der neuen AIZ-Serie „Die Waffen der Einflussnahme“, dass sich in geschäftlichen Verhandlungen unverschämte Forderungen durchaus lohnen können.
Viel Spaß beim Lesen!
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IVD-Online-Newsletter - Ausgabe Februar 2013
Inhalt
1. Europäische Richtlinie zum neuen Geldwäschegesetz
2. Bundeskabinett beschließt Novellierung von EnEG und EnEV
3. Verbesserte Förderung in den KfW-Programmen zur energetischen Sanierung
4. Workshop "Digitale Immobilienfotografie"
5. Grundsteuererlass beantragt bis 31. März 2013
6. Untersuchung: Umwandlung von Nichtwohnimmobilien in Wohnimmobilien
7. Broschüre zu Steueränderungen bei Photovoltaikanlagen
8. Deutscher Handelsimmobilien-Kongress
9. Online-Umfrage Immobilienmakler
10. Neuigkeiten bei der Deutschen Unternehmerbörse
11. Save the date: Deutscher Immobilientag
12. Neue Ausgabe des AIZ-Immobilienmagazins erscheint am 26. Februar
1. Europäische Richtlinie zum neuen Geldwäschegesetz
Am 5. Februar 2013 hat die Europäische Kommission zwei Vorschläge angenommen, die das bisherige Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter verschärft. Gleichlautend wird damit der parlamentarische Verlauf zu einem Gesetzgebungsverfahren aufgenommen.
Der neue Vorschlag sieht vor, die Regeln künftig noch strenger zu formulieren. So strebt das internationale Gremium zur Bekämpfung von Geldwäsche, die Financial Action Task Force (FATF), z.B. eine Absenkung des Schwellenwertes von bislang 15.000 Euro auf künftig 7.500 Euro an. Allerdings zählen Barzahlungen ohnehin zur Sorgfaltspflicht und sind meist meldepflichtig. Neu und für den IVD völlig unverständlich ist, dass Immobilienmakler künftig der Sorgfaltspflicht sowohl für Kauf- als auch für Mietobjekte nachkommen müssen.
Am 15. März findet eine erste Anhörung in Brüssel statt. Dort werden die europäischen Verbände und Interessenvertreter CEPI und CEI vorsprechen und der Stellungnahme des IVD folgen.
Auch der IVD selbst wird in Gesprächen mit dem Finanzministerium und der Politik seiner Forderung nach maßvollen Regeln Ausdruck verleihen. Darüber hinaus wurden von IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling und IVD-Bundesgeschäftsführerin Sun Jensch am 19. Februar Gespräche in Brüssel mit der europäischen Abgeordneten Barbara Weiler und dem Ständigen Vertreter Irlands, Tamas Kugyela, geführt.
2. Bundeskabinett beschließt Novellierung von EnEG und EnEV
Das Bundeskabinett hat am 6. Februar in Berlin die Änderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Energieeinsparungsgesetz (EnEG) beschlossen. Genauere Informationen finden Sie hier im IVD-Blog.
Die EnEV geht mit dem Bundeskabinettsbeschluss nun direkt in den Bundesrat. Doch bevor sie dort beraten werden kann, muss erst die EnEG beschlossen werden. Der Termin ist für den 7. Juni 2013 angesetzt. Die EnEV könnte dann knapp einen Monat später, am 5. Juli 2013, den Bundesrat passieren. Inwieweit es in den Ausschüssen jetzt noch zu Änderungen kommt, ist derzeit nicht abzusehen.
3. Verbesserte Förderung in den KfW-Programmen zur energetischen Sanierung
Das Bundeskabinett hat am 19.12.2012 eine verbesserte Zuschussförderung für hocheffiziente Sanierungsmaßnahmen beschlossen. Im Rahmen des KfW-Programms "Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss" werden von nun an insbesondere Sanierungsanstrengungen von selbstnutzenden Wohneigentümern und besonders ambitionierten Effizienzhaus-Standards unterstützt. Möglich macht das die Bereitstellung von Mitteln aus dem Energie- und Klimafonds.
Weitere Informationen und das entsprechende Programm-Merkblatt finden Sie hier.
Die ab 01.03.2013 gültige Anlage zum Programm-Merkblatt finden Sie hier.
4. Workshop "Digitale Immobilienfotografie"
Die Kunden-Akademie von Immonet bietet in diesem Jahr wieder den Workshop „Digitale Immobilienfotografie“ an. Durch den Kurs führt Starfotograf Jan Haeselich, der in die Grundlagen der Immobilienfotografie einführt und viele wertvolle Tipps zu verschiedenen Themenschwerpunkten gibt. Zusätzlich wird es praktische Übungen vor Ort geben. Der Kurs wird in sechs verschiedenen Städten durchgeführt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
5. Grundsteuererlass beantragt bis 31. März 2013
Trotz großer Bemühungen stehen Immobilien manchmal leer und bringen nicht den erwarteten Ertrag. In diesem Fall kann man bei seinem Finanzamt einen Teilerlass der Grundsteuer beantragen. Dieser muss für 2012 bis zum 31. März 2013 gestellt werden.
Ist die erzielte Jahresrohmiete geringer als die Hälfte der ortsüblich erzielbaren Jahresrohmiete bei vergleichbaren Objekten, werden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen. Ist der Ertrag in voller Höhe ausgefallen, wird die Grundsteuer sogar zur Hälfte erlassen.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Leerstand unverschuldet ist. Der Eigentümer muss daher nachweisen, dass er sich um eine Vermietung zu marktgerechten Preisen bemüht hat.
Probleme können entstehen, wenn sich auf dem Grundstück mehrere Vermietungseinheiten befinden und die Marktmieten für die einzelnen Einheiten unterschiedlich hoch sind. Hierzu hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 27.9.2012 (hier) entscheiden, dass für jede nicht vermietete Raumeinheit gesondert zu prüfen ist, ob der Steuerpflichtige den Leerstrand zu vertreten hat.
6. Untersuchung: Umwandlung von Nichtwohnimmobilien in Wohnimmobilien
Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung untersucht das Forschungsunternehmen empirica die Umwandlung von Nichtwohngebäuden in Wohnimmobilien.
Hintergrund sind die zunehmende Anspannung auf bestimmten Wohnungsmärkten und die strukturellen Leerstände bei verschiedenen Nichtwohnimmobilien. Im Rahmen des Programms "Experimenteller Wohnungs- und Städtebau" soll ein bundesweiter Überblick über Umwandlungen sowie begünstigende und hemmende Faktoren gewonnen werden. Dazu werden Umwandlungsprojekte seit 2006 erfasst.
Wir würden uns freuen, wenn Sie an der Befragung teilnehmen. Vielen Dank!
Den Erfassungsbogen zu Umwandlungsprojekten finden Sie hier.
7. Broschüre zu Steueränderungen bei Photovoltaikanlagen
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg informiert mit einer neuen Broschüre über die Änderungen bei der Besteuerung von Photovoltaikanlagen auf Privatgebäuden.
Danach ist keine Gewerbeanzeige beim Gewerbeamt mehr nötig. Nur das Finanzamt muss über die Installation der neuen Anlage unterrichtet werden. „Immer mehr Bürger erzeugen Strom über Photovoltaikanlagen. Sie leisten so ihren persönlichen Beitrag zur Energiewende. Dabei sind auch die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Darüber wollen wir die Bürger informieren", sagte der Minister für Finanzen und Wirtschaft, Nils Schmid. Dazu wurde jetzt der "Aktuelle Tipp" des Ministeriums zur Besteuerung von Photovoltaikanlagen neu aufgelegt.
Der „Aktuelle Tipp“ steht als PDF-Dokument auf der Internetseite des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg zum Download bereit.
8. Deutscher Handelsimmobilien-Kongress
Am 20. und 21. März 2013 treffen auf dem 9. Deutschen Handelsimmobilien-Kongress in Berlin Experten aus Einzelhandel, Immobilienwirtschaft, Politik und Kommunen aufeinander, um hochaktuelle Branchenthemen zu diskutieren und intensiven Wissensaustausch zu betreiben.
Im Rahmen der „Stores of the Year“ werden die erfolgreichsten neuen Ladenkonzepte des Jahres prämiert. Außerdem zeichnen das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der HDE e.V. die besten Beiträge zur Initiative „Händler machen Stadt“ für beispielhaftes Engagement von Einzelhändlern für ihre Stadtzentren aus.
Weiter Informationen finden Sie hier.
9. Online-Umfrage Immobilienmakler
Im Auftrag des Wirtschaftsmagazins „€uro“ wird eine Onlinebefragung von Immobilienmaklern durchgeführt. Die Befragung ist Bestandteil eines umfangreichen Vergleichs von regional und überregional tätigen Immobilienmaklern. Am Ende des Vergleichs steht dann für jede Region ein Ranking.
Die Ergebnisse werden in einer der nächsten Ausgaben der "€uro" veröffentlicht.
Wir würden uns freuen, wenn Sie an der Befragung teilnehmen. Vielen Dank!
Den Link zur Umfrage finden Sie hier.
10. Neuigkeiten bei der Deutschen Unternehmerbörse
Die Deutsche Unternehmerbörse (DUB) hat Ihre Online-Funktionen erweitert, um noch besser auf die Bedürfnisse aller User einzugehen. Gibt man Inserate ein, ist beispielsweise das Kaufpreisfeld keine obligatorische Angabe mehr. Für den Fall, dass weitergehende Erläuterungen, wie z.B. „Der Verkauf erfolgt gegen Gebot", gemacht werden müssen, bietet nun ein Freitextfeld Platz. Angaben über die durchschnittliche Mitarbeiterzahl und der Gesellschaftergehälter sind nun nicht mehr zwingend erforderlich. Auch bei der Suche wurde nachgebessert: Die Implementierung der neuen Volltextsuche erleichtert allen Suchenden eine keywordspezifische Suche. Ebenso wurde die Anzahl der angezeigten Inserate von 16 auf 28 Ergebnisse erweitert. Registrierte User haben zudem die Möglichkeit Nachrichten, die im Postfach des Accounts gespeichert sind, an eine im System hinterlegte E-Mail Adresse weiterzuleiten.
Im neu eingerichteten Forum können Fragen und Anregungen rund um die Themen interne/externe Nachfolge, Unternehmensbewertung, Nachkaufintegration, Steuern und Finanzen ausgetauscht und diskutiert werden.
11. Save the date: Deutscher Immobilientag
Unter dem Titel „Agieren in der freien Marktwirtschaft“ findet in diesem Jahr der Deutsche Immobilientag des IVD am 6./7. Juni 2013 im BCC Berliner Congress Center statt. Auf die Teilnehmer wartet ein interessantes und abwechslungsreiches Programm mit spannenden Vorträgen.
Wir freuen uns auf Sie!
Alle weiteren Informationen finden Sie hier.
12. Neue Ausgabe des AIZ-Immobilienmagazins erscheint am 26. Februar
In der März-Ausgabe der AIZ führen wir Sie in unserer Reihe „Architektur-Leuchturm“ durch das imposante „E-Wohnhaus“ in Berlin. Außerdem: Das Thema „bezahlbarer Wohnraum“ ist derzeit in aller Munde. Grund genug, die Behauptungen über explodierende Mietpreise und die Argumente pro Mietenregelung genauer unter die Lupe zu nehmen. Und: Dr. Jan-Marco Luczak (MdB) und Dr. Anjes Tjarks plädieren für strengere Voraussetzungen für den Berufszugang.
Viel Spaß beim Lesen!
Sie gehören noch nicht zu den Abonnenten des AIZ-Immobilienmagazins? Dann können Sie ein kostenloses Probeexemplar per E-Mail unter info@ivd-service.net bestellen. Die neue AIZ erscheint am 26. Februar.
IVD-Online-Newsletter - Ausgabe Januar 2013
Inhalt
1. Aus EnEV 2012 wird EnEV 2014
2. Teilentwarnung beim Geldwäschegesetz
3. SPD-Vorstoß zum Mietrecht
4. Nachweis der Vermietungsabsicht nur durch Einschaltung eines Maklers
5. IVD-Publikation: "Immobilienmarkt Deutschland 2012/2013"
6. Existenzgründerwochen: Tipps und Informationen zur Selbstständigkeit
7. Bilanzierungs- und Offenlegungserleichterungen für Kleinstunternehmen
8. Am 22. Januar erscheint das neue AIZ-Immobilienmagazin
9. Werden Sie mit dem IVD Aussteller auf der Expo Real 2013
1. Aus EnEV 2012 wird EnEV 2014
Nach der vierten Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) sollte nun eigentlich die EnEV 2012 folgen und in diesem Jahr in Kraft treten. Doch „dass in diesem Jahr eine neue EnEV auf die Immobilienbranche zukommt, ist unwahrscheinlich“, kommentiert Sun Jensch, IVD-Bundesgeschäftsführerin, den aktuellen Gesetzgebungsstand. Derzeit liegt ein Referentenentwurf aus den zuständigen Ministerien vor. Die Verbändeanhörung im November 2012 zeigte, dass die Verhandlungen um das Ausmaß des neuen Gesetzes noch bis in den Herbst dieses Jahres dauern dürften. Danach werden die neuen Anforderungen aus der EnEV 2012 voraussichtlich erst zum 1. Juli 2014 per Gesetz wirksam.
Was sind die wichtigsten Verhandlungspunkte zur neuen EnEV? Der Neubau soll künftig noch klimafreundlicher werden. In zwei Etappen sollen ab 2014 und dann wieder ab 2016 die Anforderungen an den Neubau mit reduzierten Energiestandards formuliert werden. „Für den Bestand konnten wir erreichen, dass keine weiteren Anforderungen gesetzlich festgeschrieben werden“, so Jensch weiter. Für die IVD-Mitgliedsunternehmen sind ab 2014 die neuen Pflichten zum Energieausweis wichtig. Dieser muss künftig nicht mehr nur auf Nachfrage, sondern generell vorgelegt und ausgehangen werden. „Der IVD wird in den nächsten Monaten das Thema nicht aus den Augen verlieren und in Gesprächen mit der Politik für eine vernünftige Lösung beim Energieausweis werben“, betont Jensch.2. Teilentwarnung beim Geldwäschegesetz
Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) jetzt bekanntgegeben hat, sind Makler nicht verpflichtet, beim Nachweis oder der Vermittlung von Mietverträgen die Sorgfaltspflichten des Geldwäschegesetzes zu erfüllen. Das heißt, Makler müssen sich von Mietinteressenten den Personalausweis nicht zeigen lassen. Auf diese Klärung hat sich das BMF mit den Finanzministerien der Länder verständigt, nachdem der IVD im Rahmen einer Anhörung diese Frage aufgebracht hatte.
Unverändert bestehen bleibt allerdings die Sorgfaltspflicht des Immobilienmaklers, die Identität von Kaufinteressenten festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung muss der Makler vor Bestellung des notariellen Kaufvertrages erfüllen. Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Die aufgenommenen Informationen sind laut Gesetz anschließend fünf Jahre lang aufzubewahren. Im Rahmen der Überprüfung, ob die Pflichten eingehalten worden sind, können die Behörden Einsicht in die Aufzeichnungen verlangen. Die Sorgfaltspflichten, die das Geldwäschegesetz den Verpflichteten auferlegt, sind unbedingt einzuhalten. Sonst droht im Fall der Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden eine Ordnungsstrafe von bis zu 100.000 Euro.
Das Schreiben vom Bundesfinanzministerium vom 07.12.2012 finden Sie hier.
Hier finden Sie den IVD-Flyer mit Hinweisen zum Geldwäschegesetz für Maklerkunden.
Das IVD-Merkblatt zum Geldwäschegesetz für Makler finden Sie hier.
3. SPD-Vorstoß zum Mietrecht
Die SPD will im Falle eines Sieges bei der Bundestagswahl den Wohnungsmarkt stark regulieren. Geplant ist eine Mietpreisdeckelung, die sowohl Bestandsmieten als auch Neuvermietungen betrifft. Zudem sollen die Maklergebühren neu geregelt werden. „Die Vorschläge der SPD schaden denen, die sie zu schützen glauben – den Mietern und Wohnungssuchenden“, sagte Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD. „Die Situation auf den Mietmärkten wird sich auf lange Sicht nur durch den Neubau entspannen, nicht durch verfehlte Markteingriffe, die den dringend benötigten Neubau im Keim ersticken.“
Die steigenden Mieten sind eine Folge der geringen Neubautätigkeit des vergangenen Jahrzehnts und der dadurch entstandenen Verknappung des Wohnungsangebots, insbesondere in Ballungsräumen wie Berlin, München und Hamburg. „Das steigende Mietniveau beziehungsweise die Aussicht auf Mietwachstum ist aber gerade der entscheidende Anreiz für Investitionen in den Wohnungsbau, sei es bei der energetischen Modernisierung von Gebäuden oder im Neubau“, erklärt Kießling. „Wenn die Politik die Mieten gesetzlich deckelt, werden Investoren ihr Kapital anderweitig investieren.“ Die Folge: Es wird weniger neu gebaut werden und in knappen Wohnungsmärkten steigen die Mieten. Die Mieter und Wohnungssuchenden hätten am Ende das Nachsehen.
4. Nachweis der Vermietungsabsicht nur durch Einschaltung eines Maklers
Zwei Finanzgerichte haben entschieden, dass der Nachweis einer Vermietungsabsicht nur durch Einschaltung eines Maklers geführt werden kann und nicht nur durch bloße Vermietungsanzeigen.
Aufwendungen für eine Wohnung, die nach Beendigung des Mietverhältnisses leer steht, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur dann abgezogen werden, wenn der Vermieter nachweist, dass er die Absicht gehabt hat, die Wohnung wieder zu vermieten. Wird die Wohnung nach dem Leerstand wieder vermietet, so lässt die Finanzverwaltung häufig die Vorlage von Inseraten in Zeitungen oder im Internet genügen. Wenn es aber später nicht zu der Vermietung kommt, sondern die Immobilie stattdessen verkauft wird oder der Eigentümer selbst einzieht, verlangen die Finanzämter in der Regel weitere Nachweise. Zwei Finanzgerichte haben mittlerweile entschieden, dass in diesen Fällen der Nachweis der Vermietungsabsicht nur durch die Einschaltung eines Maklers geführt werden kann (FG Hamburg, Urt. vom 11.4.2011, Az. 6 K 257/09).
Gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln hat die Finanzverwaltung Revision eingelegt, die beim BFH unter dem Aktenzeichen IX R 15/12 anhängig ist.
5. IVD-Publikation: "Immobilienmarkt Deutschland 2012/2013"
IVD-Makler vermitteln jährlich fast 120.000 Kaufverträge für Immobilien im Wert von 20 Milliarden Euro. Dank seiner Mitgliedsunternehmen verfügt der IVD über einen Marktüberblick, der nahezu sämtliche Regionen Deutschlands und Segmente des Immobilienmarktes abdeckt. Für den schnell verfügbaren Überblick im täglichen Geschäft hat der IVD in der Broschüre „Immobilienmarkt Deutschland 2012/2013“ die wichtigsten Marktdaten und Fakten zusammengefasst, zum Beispiel die Wohnkostenkarte 2012/2013, die die Wohnkosten in den bevölkerungsreichsten Städten Deutschlands abbildet, indem sie die jeweiligen Durchschnittsmieten mit den lokalen Durchschnittseinkommen ins Verhältnis setzt.
Den „Immobilienmarkt Deutschland 2012/2013“ finden Sie im IVD-Webshop.
6. Existenzgründerwochen: Tipps und Informationen zur Selbstständigkeit
In diesem Jahr finden zum dritten Mal die Existenzgründerwochen statt. Vom 23. Februar auf der Messe in Leipzig bis zum 11. April in Frankfurt/Main werden deutschlandweit Veranstaltungen für Existenzgründer angeboten. Der IVD und seine Partner freuen sich darauf, Ihnen mit vielen Informationen und wichtigen Tipps zur Seite zu stehen.
Weitere Informationen zu den Existenzgründerwochen finden Sie hier.
Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenfrei; um schriftliche Anmeldung wir gebeten unter info@berufsstart-immobilien.net oder nutzen Sie unser Faxformular.
7. Bilanzierungs- und Offenlegungserleichterungen für Kleinstunternehmen
Rund 500.000 Kleinstbetriebe können sich freuen: Die Bundesregierung hat die strengen Veröffentlichungspflichten der Rechnungslegung für Unternehmen gelockert, die als GmbH und GmbH & Co KG geführt werden und einen geringen Umsatz haben. Damit hat sie eine im April 2012 in Kraft getretene EU-Mikro-Rechtlinie umgesetzt, die das Missverhältnis zwischen dem Arbeitsaufwand bei der Erstellung von Bilanzen und dem Interesse Dritter an den Jahresabschlüssen korrigiert.
Anders als bisher wird den Kleinstunternehmen gestattet, auf einen Anhang zu verzichten, wenn sie bestimmte Informationen unter die Bilanz setzen. Darüber hinaus kann auf eine Veröffentlichung verzichtet werden, wenn sie beim Bundesanzeiger hinterlegt ist. Auf diese Weise können Dritte auf Antrag eine (kostenpflichtige) Kopie der Bilanz erhalten.
Von der Entlastung können alle Kleinstkapitalgesellschaften profitieren, die an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten:
- Umsatzerlöse bis 700 000 Euro,
- Bilanzsumme bis 350 000 Euro sowie
- durchschnittliche zehn beschäftigte Arbeitnehmer.
Die Neuregelungen gelten für alle Geschäftsjahre ab dem Abschlussstichtag 31. Dezember 2012.
Weitere Informationen und den Gesetzestext finden Sie hier.
Weitere Erläuterungen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vom 28.12.2012 finden Sie hier.
8. Am 22. Januar erscheint das neue AIZ-Immobilienmagazin
Die hohe finanzielle Belastung von Mietern bei einem Umzug ist ein großes Medienthema. Dass man nicht nur bei den Umzugs- und Renovierungskosten, sondern auch bei den Maklergebühren Steuern sparen kann, wird hingegen kaum thematisiert. Das AIZ-Immobilienmagazin hat beim Leiter der IVD-Steuerabteilung, Hans-Joachim Beck, nachgefragt, unter welchen Voraussetzungen Makler-Provisionen steuerlich geltend gemacht werden können.
Dies und viele andere spannende Themen lesen Sie in der neuen Ausgabe des AIZ-Immobilienmagazins, die am 22. Januar herauskommt.
Sie gehören noch nicht zu den Abonnenten des AIZ-Immobilienmagazins? Dann können Sie ein kostenloses Probeexemplar per E-Mail unter info@ivd-service.net bestellen.
9. Werden Sie mit dem IVD Aussteller auf der Expo Real 2013
Als IVD-Mitglied haben Sie exklusiv die Möglichkeit, unter dem Dach des Verbandes Mitaussteller auf Europas größter Immobilienmesse zu werden. Präsentieren Sie sich gemeinsam mit dem IVD und Immonet auf der Expo Real 2013 vom 7. bis 9. Oktober in München und profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen als offizieller Mitaussteller.
Hier können Sie weiterführende Informationen anfordern.
Den kompletten Newsletter finden Sie zum Download hier.
IVD-Online-Newsletter - Ausgabe 12/2012 21. Dezember 2012
Inhalt
1. Geldwäschegesetz: Kontrollen durch die Behörden nehmen zu
2. Bundestag beschließt neues Mietrecht
3. Sanierungs-AfA ist gescheitert
4. Vorsicht vor Verjährung von Ansprüchen
5. Die wichtigsten steuerrechtlichen Änderungen ab 2013
6. Die neue Ausgabe des AIZ-Immobilienmagazins ist da
1. Geldwäschegesetz: Kontrollen durch die Behörden nehmen zu
Durch das so genannte Geldwäschegesetz (GwG) sind Immobilienmakler verpflichtet, sich den Personalausweis der Kaufinteressenten zeigen zu lassen und die Daten aufzunehmen. Die Einhaltung dieser Pflichten wird von den zuständigen Aufsichtsbehörden zunehmend kontrolliert. Im Zuge dessen können die Behörden Einsicht in die Aufzeichnungen verlangen. Die Sorgfaltspflichten, die das Geldwäschegesetz den Maklern auferlegt, sind unbedingt einzuhalten; sonst droht im Fall der Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden eine Ordnungsstrafe von bis zu 100.000 Euro.
Für Makler bedeutet dies, dass sie sich den Personalausweis der Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen. Am unkompliziertesten ist die Anfertigung einer Kopie des Ausweisdokumentes. Handelt es sich beim Vertragspartner um ein Unternehmen, hat der Makler Einsicht in das Handelsregister zu nehmen. Eine Kopie des Handelsregisterauszuges ist ausreichend. Außerdem sind die Immobilienmakler verpflichtet festzustellen, ob der Vertragspartner im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder im Auftrag Dritter handelt. Laut GwG sind die aufgenommen Informationen für mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Der IVD empfiehlt, den Maklervertrag stets schriftlich abzuschließen und die Identifizierung darin festzuhalten. Einen Informationsflyer für Makler-Kunden können Sie hier herunterladen. IVD-Mitglieder haben die Möglichkeit, diesen Informationsflyer mit individuellem Firmenlogo zu bestellen (www.printprodukte.ivd.net).
2. Bundestag beschließt neues Mietrecht
Kurz vor Jahresende hat der Bundestag die lang diskutierte Änderung des Mietrechts beschlossen. Vor dem Hintergrund der Energiewende hatten sich die derzeitigen Regelungen im Mietrecht als zu schwerfällig und nicht interessengerecht herausgestellt. Das als Investoren-Nutzer-Dilemma beschriebene Phänomen, dass der Vermieter die energetische Sanierung bezahlt und der Mieter am Ende Energiekosten spart, machte eine Änderung der Regelungen zur Modernisierung im Mietrecht nötig.
Auch die durch planmäßig agierende Mietpreller entstandene Schieflage zwischen Mieter und Vermieter, die zu erheblichen Schäden bei privaten Vermietern geführt hat, ist nun durch Änderung des Mietrechts neu geregelt.
Quasi über Nacht wurde zudem eine gravierende Änderung vorgenommen, die mit dem grundsätzlichen Charakter des Gesetzes, nämlich die Energiewende voranzubringen, nichts zu tun hat: Durch eine Ergänzung des § 558 Absatz 3 BGB werden die Landesregierungen ermächtigt, im Wege einer Rechtsverordnung für fünf Jahre Gemeinden oder Teile von Gemeinden zu bestimmen, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. In diesen Gebieten beträgt die Kappungsgrenze bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete 15 Prozent, während sie ansonsten gemäß § 558 Abs. 3 Satz 1 BGB 20 Prozent beträgt. Die Miete kann also innerhalb von drei Jahren lediglich um insgesamt 15 Prozent erhöht werden.
Eine umfassende Übersicht über die Änderungen im Mietrecht und deren Auswirkungen finden Sie hier.
Den vollständigen Wortlaut des Mietrechtsänderungsgesetzes finden Sie hier.
3. Sanierungs-AfA ist gescheitert
Nach einer Hängepartie von über einem Jahr wurde am 12. Dezember die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung (Sanierungs-AfA) im Vermittlungsausschuss endgültig verworfen. Obgleich ihnen der Bund bereits stark entgegen gekommen war, pochten die Bundesländer offiziell bis zuletzt auf den Ausgleich ihrer Steuerausfälle.
Besonders für private Eigentümer wäre die Sanierungs-AfA ein dringend notwendiger Anreiz gewesen, um die kostenträchtige energetische Sanierung ihrer Wohngebäude in Angriff zu nehmen. Die Bundesregierung kündigte unterdessen an, dass ein gesondertes Förderprogramm zur energetischen Sanierung über die KfW in Höhe von 300 Millionen Euro jährlich geschaffen werde. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), der auch der IVD angehört, kritisierte, dass das neue KfW-Förderprogramm die gleiche positive Wirkung entfalten werde wie die Sanierungs-AfA.
Die BID-Pressemitteilung zum KfW-Förderprogramm finden Sie hier.
4. Vorsicht vor Verjährung von Ansprüchen
Die Zeit wird knapp: Bei vielen Zahlungsansprüchen droht am 31. Dezember die Verjährung. Jährlich gehen Millionenbeträge durch außer Acht gelassene Verjährungsfristen verloren. Gläubiger sollten ihren Forderungsbestand rechtzeitig vor Jahresende prüfen, denn nur innerhalb der Verjährungsfrist bei Gericht eingereichte Mahnbescheide sichern den Zahlungsanspruch über den Stichtag hinaus. Generell gilt laut § 195 BGB eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Frist gilt prinzipiell für alle Zahlungsansprüche des täglichen Lebens, sofern sie nicht anderweitig geregelt sind. Sie tritt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, in Kraft.
Je nach Art des Anspruchs gibt es jedoch unterschiedliche Fristen. Eine Übersicht über die verschiedenen Verjährungsfristen finden Sie hier.
5. Die wichtigsten steuerrechtlichen Änderungen ab 2013
Die elektronische Lohnsteuerkarte kommt
Mit einiger Verzögerung ist es nun soweit. Bisher musste der Arbeitgeber die papiergebundene Lohnsteuerkarte von 2010 aufbewahren. Vom 1.1.2013 an ist jeder Unternehmer verpflichtet, das neue Verfahren ELSTAM (Elektronische Lohnsteuer Abzugsmerkmale) zu nutzen. Zwar gewährt die Finanzverwaltung eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2013, jedoch muss spätestens für den Monat Dezember 2013 für jeden Arbeitnehmer die Lohnabrechnung mit ELSTAM erfolgen. Weitere Informationen unter www.elster.de
Voranmeldung der Zertifizierungspflicht bei Umsatz- und Lohnsteuer
Schon jetzt sind Unternehmer und Arbeitgeber verpflichtet, die Lohsteueranmeldungen und Umsatzsteueranmeldungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Ab 1.1.2013 müssen die Steueranmeldungen authentifiziert übermittelt werden. Das für die authentifizierte Übermittlung erforderliche Zertifikat erhält der Arbeitgeber beziehungsweise der Unternehmer unter www.elsteronline.de/eportal in der Rubrik Registrierung.
Änderung bei den „Minijobs“ und Rentenversicherungsbeitrag
Die Minijobgrenze wird ab 1.1.2013 von bisher 400 auf 450 Euro im Monat angehoben. War bei Einhaltung der Geringfügigkeitsgrenze der Arbeitnehmer bisher sozial- und rentenversicherungsfrei, so ändert sich das 2013. Ab dem 1.1.2013 sind auch geringfügig Beschäftigte rentenversicherungspflichtig, es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Befreiungsantrag zu stellen. Die Entgeltgrenze für Midi-Jobs wird ebenfalls angehoben, von monatlich 800 auf 850 Euro.
Der Rentenversicherungsbeitrag wird zum 1. 1.2013 von bisher 19,6 auf 18,9 Prozent abgesenkt.
Mehr zum Thema gesetzliche Rentenversicherung für Mini- und Midi-Jobber gibt es direkt bei der Deutschen Rentenversicherung.
6. Die neue Ausgabe des AIZ-Immobilienmagazins ist da
Selbst auf dem SPD-Sonderparteitag in Hannover ging es um das Bestellerprinzip: Peer Steinbrück kündigte in seiner knapp zweistündigen Rede einen „Nationalen Aktionsplan Wohnen und Stadtentwicklung“ an für den Fall, dass er Bundeskanzler wird. Dazu zählte er unter anderem, dass derjenige, der den Makler beauftragt, ihn auch bezahlt. Das AIZ-Immobilienmagazin hat Stimmen und Stimmungen zur der allgemeinen Diskussion zur Maklerprovision und zum Bestellerprinzip eingefangen. Außerdem erfahren Sie in der Dezember-Ausgabe, wie Mediation in der Immobilienwirtschaft funktioniert und welche zunehmende Bedeutung ältere Arbeitskräfte für die Branche haben.
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IVD-Online-Newsletter - Ausgabe 11/2012 23. November 2012
Inhalt
1. Noch immer keine Einigung zur Sanierungs-AfA
2. Verbändeanhörung zur EnEV 2012
3. IVD-Jahresempfang mit viel politischer Prominenz
4. IVD besucht den weltgrößten Kongress von Immobilienexperten
5. Aufruf zur Weihnachtsspende
6. Bisher wurden 6,2 Prozent mehr Wohnungen genehmigt
7. 9,5 Billionen Euro Immobilienvermögen in Deutschland
8. Neues vom Steuerexperten des IVD: Minijobber
1. Noch immer keine Einigung zur Sanierungs-AfA
Die für den 21. November angesetzte Diskussion im Vermittlungsausschuss um die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung wurde abermals verschoben. Presseberichten zufolge konnten sich die Unterhändler der SPD am Vorabend der Sitzung des Vermittlungsausschusses bei einem Treffen mit Kanzleramtschef Ronald Pofalla (CDU) nicht auf einen Kompromissvorschlag der Regierung verständigen. Die Beratungen wurden nun für den 12. Dezember angesetzt.
2. Verbändeanhörung zur EnEV 2012
Am 19. November 2012 fand auf Einladung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) und des Bundesbauministeriums (BMVBS) die Anhörung der Verbände zur Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) statt. Der Immobilienverband IVD äußerte sich gemeinsam mit den sieben weiteren Mitgliedsverbänden der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland zu dem Entwurf der neuen EnEV: „Energieeffizienz ist ein wichtiges und erstrebenswertes Ziel für die Immobilienwirtschaft. Aber alles hat seine Grenzen, denn steigende Anforderungen bedeuten unweigerlich steigende Kosten. Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist ein maßgebliches Kriterium für Investitionen in energetische Maßnahmen. Bevor das Wohnen in Deutschland zum Luxus wird, muss es Alternativen zu den stetigen Verschärfungen geben. In Deutschland besteht besonders in wachsenden Regionen ein zunehmender Bedarf an bezahlbarem Wohnraum, der nur über den Neubau gedeckt werden kann. Die geplante Verschärfung der EnEV in zwei Stufen (2014 und 2016) um jeweils 12,5 Prozent fördert hingegen verstärkt den Neubau im hochpreisigen Segment, so dass sich die Wohnungssituation für Menschen mit mittleren Einkommen zuspitzt. Die BID begrüßt daher, dass es wenigstens für Bestandsbauten keine weitere Verschärfung in der EnEV geben soll.
Die Positionen der BID zum EnEG und der EnEV können Sie im Einzelnen in der Stellungnahme nachlesen.
3. IVD-Jahresempfang mit viel politischer Prominenz
Über 200 Gäste waren der Einladung des IVD zum politischen Jahresempfang in der Landesvertretung der Freien und Hansestadt Hamburg gefolgt. IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling konnte neben Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer zahlreiche Mitglieder des Deutschen Bundestages begrüßen. Die Abgeordneten der Regierungskoalition waren dabei besonders stark vertreten, aber auch die SPD-Fraktion zeigte Präsenz. IVD-Präsident Kießling nutzte die Gelegenheit, um auf die drängenden Themen der Immobilienwirtschaft und deren Dienstleistungsberufe hinzuweisen: Es müsse in der aktuellen Diskussion in erster Linie darum gehen, in Ballungsgebieten bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, und nicht darum, wer die Provision bei der Vermittlung des bezahlbaren Wohnraums aufzubringen habe. Er machte auf die Kostentreiber beim Wohnungsbau aufmerksam – ständig steigende energetische Standards, die dazu führen, dass bezahlbarer Wohnraum quasi wegsaniert wird – und auch die Grunderwerbsteuer, die innerhalb von 16 Jahren in einigen Bundesländern um das Zweieinhalb-Fache gestiegen ist. Kießling appellierte an den Minister, wachsam zu sein, wenn in Brüssel wieder EU-Regelungen die Marktbedingungen in Deutschland verteuern und verkomplizieren, wie es ganz aktuell beim Geldwäschegesetz drohe.
Bundesminister Ramsauer unterstrich in seiner Rede ausdrücklich die Bedeutung der Berufs- und Interessenverbände. Die Politik brauche die Politikberatung durch Lobbyisten. Der IVD stehe für Professionalisierung und das Bauministerium wisse, was man an dem Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen habe. Außerdem bekannte er sich zu den Kräften des Marktes. Er scheue den Begriff der Rendite auch im Zusammenhang mit den Wohnungsmärkten nicht: „Ohne vernünftige Verzinsung würde schließlich niemand investieren.“
Impressionen vom IVD-Jahresempfang 2012 finden Sie hier.
4. IVD besucht den weltgrößten Kongress von Immobilienexperten
Vom 8. bis zum 12. November fand in Orlando, Florida, der weltweit größte Kongress für Immobilienprofis statt: 21.000 Realtors aus den USA und der ganzen Welt trafen sich zum Kongress der National Association of Realtors, der insgesamt 1,2 Millionen Mitglieder angehören. Der Kongress bestach nicht (nur) durch „think big“, sondern auch durch das „think global“ und die Gastfreundschaft und Herzlichkeit, mit der mehr als 60 Gastnationen willkommen geheißen und betreut wurden. Die Immobiliennation Deutschland wurde durch IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling und seinen Stellvertreter Jürgen Michael Schick repräsentiert.
Eindrücke der NAR-Convention und Infos zur NAR finden Sie auf der Website www.realtors.org. Videos zu den Hauptveranstaltungen finden Sie hier.
5. Aufruf zur Weihnachtsspende
Vor zwei Jahren hat der Immobilienverband IVD den „Verein für soziales Engagement e.V." – IVD Sozial gegründet, um die vielfältigen sozialen Aktivitäten der IVD Mitglieder zu bündeln. Als erstes gemeinsames Projekt wurde brotZeit e.V. ausgewählt. Der Verein brotZeit e. V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, Grundschulkindern aus sozial schwachen Familien ein gesundes Frühstück bereit zu stellen. Bereits 80 Schulen bundesweit werden vom Verein brotZeit e. V. gefördert. Dank der großzügigen Spenden im vergangenen Jahr kann der IVD Sozial bereits vier Schulen an sozialen Brennpunkten ein Jahr lang unterstützen und den Kindern vor Ort helfen, mit einem ausgewogenen Frühstück in den anstrengenden Schultag zu starten. Um dieses Engagement fortsetzen und möglicherweise sogar ausweiten zu können, ruft der IVD zur Weihnachtsspende zugunsten von brotZeit auf. Machen Sie mit und spenden auch Sie für brotZeit.
6. Bisher wurden 6,2 Prozent mehr Wohnungen genehmigt
Von Januar bis September 2012 wurde in Deutschland der Bau von 178.100 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 6,2 Prozent oder 10.400 Wohnungen mehr als in den ersten neun Monaten des Jahres 2011. Auf welche Gebäudearten sich die Baugenehmigungen verteilen, sehen Sie hier.
7. 9,5 Billionen Euro Immobilienvermögen in Deutschland
Das Immobilienvermögen in Deutschland beträgt zurzeit 9,5 Billionen Euro. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrem Bericht über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland. Danach ist etwa die Hälfte des Vermögens der privaten Haushalte in Immobilien investiert. Von der Verwendung des Bruttoinlandsproduktes sind 2011 rund 560 Milliarden Euro oder 22 Prozent auf Immobilien entfallen. Das sind zum einen Hochbauinvestitionen und zum anderen Konsumausgaben der privaten Haushalte für das Wohnen. Den Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft finden Sie hier.
8. Neues vom Steuerexperten des IVD: Minijobber
Die Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte werden zum 1. Januar 2013 erhöht. Das bedeutet: Sowohl Minijobber als auch Midijobber können mehr hinzu verdienen. Die Entgeltgrenze für Minijobber steigt von 400 Euro auf 450 Euro. Für Midijobber, also die Beschäftigten in der so genannten Gleitzone, wird sie von 800 auf 850 Euro erhöht. Gleitzone bedeutet, dass die Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung gleitend von einem ermäßigten auf das reguläre Niveau ansteigen. Zudem müssen die Beschäftigten verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Die Neuregelungen gelten für alle Minijob-Verhältnisse, die ab dem 1. Januar 2013 abgeschlossen werden. Für bereits bestehende Minijobverhältnisse werden Bestandsschutz- und Übergangsregelungen geschaffen.
IVD-Online-Newsletter - Ausgabe 10/2012 19. Oktober 2012
Inhalt
1. IVD auf der EXPO REAL – doppelt präsent für seine Mitglieder
2. Geldwäschegesetz: IVD zur Anhörung im Bundesfinanzministerium
3. Mietrecht: Expertenanhörung im Bundestag
4. Trinkwasserverordnung – verlängerte Prüffrist so gut wie sicher
5. Die aktuelle Ausgabe des AIZ–Immobilienmagazins
6. Steuernews vom IVD: Buchführungspflicht bei gewerblichem Grundstückshandel
7. CRES Zinshausmarktbericht 2012 fertiggestellt
8. IVD Buchtipp: Steuerliche Vorteile für Gebäude in einem Sanierungsgebiet
1. IVD auf der EXPO REAL – doppelt präsent für seine Mitglieder
1.700 Aussteller und 38.000 Teilnehmer – und damit in beiden Kategorien einen leichten Trend nach oben - kann die vor kurzem zu Ende gegangene Expo Real verzeichnen. Auch die Stimmung war überwiegend positiv. Bestes Beispiel dafür ist die IVD-Company-Corner, auf der sich der IVD zusammen mit Immonet und 20 weiteren Partnern und Mitgliedsunternehmen der Fachöffentlichkeit präsentierte. Auch in diesem Jahr zählte der Stand A1.130 zu den am stärksten frequentierten Flächen der Messe. Dementsprechend zufrieden zeigten sich die Mitaussteller. Die schönsten Eindrücke von der Messe und von der IVD-Company-Corner hat dieser Film eingefangen.
Der IVD war parallel auf einem zweiten Stand präsent: bei der neu gegründeten Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) Dort konnten IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling und die Präsidenten der sieben weiteren BID-Mitgliedsverbände zahlreiche Politiker begrüßen, allen voran Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer. Die hochkarätig besetzten Diskussionsrunden, die auf dem BID-Stand stattfanden, wurden vom Fachpublikum aufmerksam verfolgt. Folgende Themen wurden dabei diskutiert: Die „Auswirkungen der Energiewende auf Wohnungsneubau und –bestand“, die „Steuerpläne der Bundesregierung der nächsten Ligislaturperiode“ und „Neubau nur noch für Reiche?“.
2. Geldwäschegesetz: IVD zur Anhörung im Bundesfinanzministerium
Am 4. Oktober trafen sich 16 Ländervertreter und das BKA im Bundesfinanzministerium (BMF) um Lösungen für eine Harmonisierung der Verwaltungspraxis des Geldwäschegesetzes (GwG) zu finden. Michael Findeisen, zuständiger Referatsleiter im BMF, eröffnete die Anhörung mit den Worten: „Die Bundesländer sind für den Vollzug zuständig und somit Gralshüter des Gesetzes.“
„Wir sind mit dem BMF seit Anbeginn des Jahres im Gespräch und konnten dort komprimiert unsere Bedenken zur Anwendung des GwG vorbringen“, so Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbandes IVD. In seinem Eröffnungsstatement ging er auf die offenen Rechtsfragen im GwG ein, verwies auf die Stellungnahme des IVD und forderte damit einhergehend eine einheitliche Anwendungspraxis und insbesondere die Verlagerung des Zeitpunktes der Identifizierung. Das Gesetz erfordert, dass die Identifizierung spätestens mit dem Abschluss des Maklervertrages vorzunehmen ist. Im Wortlaut heißt es: „Die Identifizierung ist grundsätzlich vor Begründung der Geschäftsbeziehung durchzuführen."
„Schlichtweg nicht durchführbar in der Praxis“, kommentierte Kießling. Der Immobilienmakler ist ein Dienstleister und kein Güterhändler. Der Juwelier kann den potenziellen Kunden auch nicht vor dem Schaufenster identifizieren. Der IVD beharrt darauf, dass der Zeitpunkt der Identifizierung ein wirklich auslösendes Ereignis darstellt. „Das wäre nach unserem Dafürhalten der Beginn der ernsthaften Verhandlungen, die Reservierungsvereinbarung oder die Beauftragung des Notarvertrages“, fordert Kießling.
Die Ländervertreter wurden aufmerksam bei der Prognose, welches Ausmaß an Identifikation, Dokumentation und Prüfpflichten auf die Immobilienmakler und Landesbehörden zukommen. Laut Angaben des Gutachterausschusses wurden im Jahr 2010 rund 954 000 Kaufverträge abgeschlossen. Die Maklerquote beträgt rund 50 % und die Erfahrung zeigt, dass jedes Objekt ca. zehn Kundenbesichtigungen hat. „Im Ergebnis kommen so bundesweit rund 4,7 Millionen Identifizierungen pro Jahr zustande“, so Kießling. Rechnet man die konkludenten Maklerverträge hoch, kommen 30-40 Kontakte pro Objekt zustande und das würde bedeuten, die Identifizierungen liegen bei zehn Millionen.
Abschließend betonte Findeisen: „Ihre Argumente werden diskutiert und abgewägt.“ In den nächsten Wochen wird sich zeigen, wie die Bund- und Länderbehörden mit dem GwG umgehen. Das Bundesfinanzministerium hat schlussendlich die Rechtsaufsicht beim Gesetz.
3. Mietrecht: Expertenanhörung im Bundestag
Am 15. Oktober fand eine Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum Mietrechtsänderungsgesetz statt. Thema der Anhörung waren zudem der Antrag der SPD-Fraktion „Soziales Mietrecht erhalten und klimagerecht verbessern“, der Antrag „Mietrechtsnovelle nutzen – Klimafreundlich und bezahlbar wohnen“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Antrag „Mietrecht sozial gerecht weiterentwickeln“ der Fraktion Die Linke.
Bereits Ende September war der Gesetzentwurf der Bundesregierung in erster Lesung im Bundestagsplenum debattiert worden. Ein zentraler Punkt der Debatte – so auch in der Anhörung – ist die Umsetzung der energetischen Gebäudesanierung. Der Regierungsentwurf schließt eine Mietminderung für energetische Modernisierungsmaßnahmen in einem Zeitraum von drei Monaten aus. Der IVD vertrat seine Position über die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID): „Das Mietrechtsänderungsgesetz geht in die richtige Richtung. Die Energiewende kann nur gelingen, wenn die Vereinbarkeit von Klimaschutz und Mietrecht gesetzlich neu geregelt wird. Notwendig sind klare gesetzliche Bestimmungen, die einen interessengerechten Ausgleich zwischen den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen sowie dem Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter schaffen.“ Die BID-Positionen im Einzelnen finden Sie hier.
4. Trinkwasserverordnung – verlängerte Prüffrist so gut wie sicher
Nach der seit fast einem Jahr geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind auch gewerbliche Vermieter verpflichtet, eine Legionellenuntersuchung durchzuführen, wenn der Warmwasserspeicher mehr als 400 Liter fasst oder Warmwasserleitungen mehr als drei Liter Volumen zwischen Speicher und Wasserhahn aufweisen. Damit fallen praktisch alle vermieteten Mehrfamilienhäuser unter die Verordnung. Für Verwalter ergeben sich daraus zusätzliche Aufgaben. Sollten Vermieter oder Verwalter ihren Pflichten noch nicht nachgekommen sein, können sie noch hoffen: Die geltende Prüffrist in der Trinkwasserverordnung soll jetzt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesrats bis zum 31. Dezember 2013 verlängert werden - und zwar rückwirkend. Auch neu ist damit die Entscheidung des Bundesrates, die Prüffristen generell auf alle drei Jahre fest zusetzen. Die Bundesregierung muss den Vorschlägen allerdings noch zustimmen. Empfehlungen zur richtige Vorgehensweise im Sinne der Trinkwasserverordnung finden Sie in der Pressemitteilung des IVD vom 15. Oktober 2012.
5. Die aktuelle Ausgabe des AIZ–Immobilienmagazins
Wenn Sie erfahren möchten, woran es liegt, dass manche Immobilienmakler Erfolg haben und manche nicht, nehmen Sie die Oktober-Ausgabe des AIZ-Immobilienmagazins zur Hand. Dort lesen Sie, was das wissenschaftliche Team um Prof. Dr. Susan Pulham von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes zur Frage des feinen Unterschieds zwischen viel Erfolg und wenig Erfolg herausgefunden hat.
Sie gehören noch nicht zu den Abonnenten der AIZ? Dann können Sie ein kostenloses Schnupperabo bestellen.
6. Steuernews vom IVD: Buchführungspflicht bei gewerblichem Grundstückshandel
Wenn die Finanzverwaltung einen gewerblichen Grundstückshandel annimmt, ist häufig nicht nur die Höhe des Gewinns streitig, sondern auch die Frage, ob der Steuerpflichtige seinen Gewinn durch eine Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln darf oder eine Gewinnermittlung durch Bilanzierung nötig ist.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat hierzu mit Urt. vom 20. März 2012 (Az. 11 K 11159/07) entschieden, dass der Steuerpflichtige ein Handelsgewerbe betreibe und damit buchführungspflichtig sei, wenn er innerhalb von vier Jahren 11 unbebaute Grundstücke erworben und diese in 108 Parzellen aufgeteilt und verkauft habe. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn er potentielle Käufer habe aquirieren und rechtliche Auseinandersetzungen mit den Käufern habe führen müssen. Aufgrund der Vielzahl der Geschäftsvorfälle und der teilweisen Fremdfinanzierung sei eine laufende förmliche Überwachung der Geschäfte erforderlich.
7. CRES Zinshausmarktbericht 2012 fertiggestellt
Im Jahr 2011 wurde auf den deutschen Zinshausmärkten wieder eine erhöhte Aktivität registriert. Dies zeigen die Ergebnisse des Zinshausmarktberichts 2012, den das Center for Real Estate Studies (CRES) im Auftrag des IVD erstellt hat. In dem Bericht werden die Zinshaustransaktionen der 50 bevölkerungsreichsten Städte Deutschlands untersucht.
Nachdem durch die Finanzkrise die Umsätze im Jahr 2008 von 14,3 Mrd. auf 9,3 Mrd. € und 2009 auf 8,3 Mrd. Euro deutlich gesunken sind, erholten sich die Zinshausumsätze in 2010 bzw. 2011 wieder deutlich. Der Umsatz stieg in 2010 auf 10,1 Mrd. Euro und in 2011 auf 11,8 Mrd. Euro. Damit stiegen die Umsätze innerhalb eines Jahres um rund 17 Prozent.
Spitzenreiter bei den Umsätzen ist wie auch in den Vorjahren Berlin mit knapp 3,9 Mrd. Euro, gefolgt von München mit 1 Mrd. Euro und Hamburg mit 900 Millionen Euro. Die drei größten Städte vereinen somit rund die Hälfte aller Zinshausumsätze. Der Zinshausmarkt wird daher weiterhin von drei Städten dominiert.
Die Attraktivität des Berliner Marktes spiegelt sich auch in den steigenden Kauffällen wieder. Mit knapp 1.900 Kauffällen steht Berlin wieder an der Spitze. An zweiter Stelle rangiert Köln mit 753 Kauffällen. Bemerkenswert ist, dass München als drittgrößte Stadt Deutschlands seit Jahren relativ wenig Kauffälle aufweist. Mit rund 200 Kauffällen liegt München damit am Ende aller Top 10 Städte.
Der Zinshausmarktbericht 2012, der vom CRES im Auftrag des IVD erstellt wurde, kann Anfang November unter www.ivd-webshop.net für 59,90 Euro erworben werden. Schreiben Sie gerne eine E-Mail an info@ivd-service.net und lassen sich als Interessent vormerken.
8. IVD Buchtipp: Steuerliche Vorteile für Gebäude in einem Sanierungsgebiet
Die Modernisierung von Gebäuden im Sanierungsgebietet ist für Immobilienkäufer eine der letzten Möglichkeiten für eine steuerbegünstigte Kapitalanlage. Denn der Investor kann die Kosten für die Modernisierung und Sanierung innerhalb von zwölf Jahren abschreiben. Damit der Käufer auch tatsächlich die Begünstigungen in Anspruch nehmen kann, gilt es einige Voraussetzungen zu erfüllen. Der Immobilienverband IVD hat zu diesem Thema nun ein Buch veröffentlicht, in dem Hans-Joachim Beck, Leiter der Steuerabteilung des IVD, Hinweise und Tipps gibt, wie man Fallstricken ausweichen kann. Voraussetzung für die Steuerbegünstigung ist beispielsweise, dass der Käufer die Baumaßnahmen vorher detailliert mit der Sanierungsbehörde vereinbart hat und dass diese ihm nachher eine Bescheinigung über die Höhe der begünstigten Baukosten ausstellt. Nach Abschluss der Sanierung muss der Eigentümer der Immobilie eine so genannte Ausgleichsabgabe zahlen.
Diese Steuervorteile stehen auch dem Investor offen, der eine Eigentumswohnung vom Bauträger kauft. Voraussetzung ist lediglich, dass er die Wohnung vor Beginn der Baumaßnahmen kauft. „Bei dieser Gestaltung ergibt sich im Detail jedoch eine Vielzahl von Problemen“, so Beck. „Dies liegt schon daran, dass an dem Verfahren außer der Sanierungsbehörde auch noch das Betriebsfinanzamt des Bauträgers und das Wohnsitzfinanzamt des Käufers beteiligt sind.“ Häufig sei sogar strittig, welche Behörde für die einzelnen Fragen zuständig ist. „Den Beteiligten ist oft auch nicht klar, dass in diesen Fällen die Bemessungsrundlage für die erhöhten Absetzungen nicht durch die Baukosten, sondern einen bestimmten Anteil der Anschaffungskosten gebildet wird und dass dieser im Kaufvertrag vertraglich vereinbart werden kann." Wegen der Vielzahl der beteiligten Behörden kommt es nach der Erfahrung des IVD-Experten häufig zu zeitlichen Verzögerungen bei der Gewährung der Steuervorteile durch das Wohnsitzfinanzamt. Ob und wie man sich dagegen wehren kann, wird in dem praxisrelevanten Buch dargestellt.
Das Buch ist ab sofort im IVD Shop unter www.ivd-webshop.net für 29,80 Euro zu bestellen.
IVD-Online-Newsletter - Ausgabe 09/2012 27. September 2012
Inhalt
1. Preise für Wohneigentum steigen deutschlandweit nur moderat
2. Steuertipp: Seereisen und gescheiterter Grundstücksverkauf
3. Änderung der Zinskonditionen in KfW-/ERP-Förderprogrammen
4. AIZ-Ausgabe zur EXPO REAL 2012
5. EnEV 2012: Einigung in Sicht?
6. Expo Real 2012 öffnet am 8. Oktober ihre Pforten
7. Exklusive Führung - Münchener Quartier „Lenbach Gärten"
1. Preise für Wohneigentum steigen deutschlandweit nur moderat
Die Preise und Mieten für Wohnimmobilien sind deutschlandweit entgegen der öffentlichen Wahrnehmung nur moderat gestiegen. Preissteigerungen von jeweils 3,1 Prozent stehen für Eigentumswohnungen und Mieten laut IVD-Wohnpreisspiegel 2012/2013 zu Buche. Überdurchschnittliche Preis- und Mietanstiege sind lediglich in den Großstädten und dort nur in ausgewählten begehrten Lagen mit gutem und sehr gutem Wohnwert zu beobachten. „Von einer viel zitierten Blasenbildung kann in Deutschland daher keine Rede sein. Die Preisanstiege sind Bestandteil eines längst überfälligen Aufholprozesses der deutschen Wohnungsmärkte“, erläuterte Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD im Rahmen einer Pressekonferenz in Frankfurt. Das durchschnittliche Preisniveau für Eigentumswohnungen liegt im Jahr 2012 immer noch deutlich unter dem von 1992. Vor zwanzig Jahren waren selbstgenutzte und vermietete Wohnungen deutlich teurer. Wie sich der Markt für Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und Mietwohnungen im einzelnen darstellt, lesen Sie HIER.
2. Steuertipp: Seereisen und gescheiterter Grundstücksverkauf
Gescheiterte Grundstücksveräußerung und dadurch veranlasste Aufwendungen sind steuerlich grundsätzlich unbeachtlich. Aufwendungen (z.B. Notar- und Gerichtskosten), die anfallen, weil der Steuerpflichtige sein vermietetes Grundstück veräußern will, sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar und können auch nicht bei den privaten Veräußerungsgeschäften berücksichtigt werden, wenn das Grundstück zwar innerhalb der maßgebenden Veräußerungsfrist hätte veräußert werden sollen, es aber - aus welchen Gründen auch immer - nicht zu der Veräußerung kommt. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 1. August 2012 (IX R 8/12) entschieden.
Kosten für Schiffsreise mit Geschäftspartnern grundsätzlich nicht abziehbar
Lädt ein Unternehmer Geschäftspartner zu einer Schiffsreise ein, sind die Aufwendungen für die Reise und hiermit zusammenhängende Bewirtungen ungeachtet ihrer betrieblichen Veranlassung nicht abziehbar, wenn ein Zusammenhang mit der Unterhaltung der Teilnehmer oder der Repräsentation des Unternehmens nicht ausgeschlossen werden kann. So urteilte der Bundesfinanzhof einen Tag später (IV R 25/09).
3. Änderung der Zinskonditionen in KfW-/ERP-Förderprogrammen
Aufgrund der aktuellen Entwicklung am Kapitalmarkt wurden die Zinssätze in einigen Förderprogrammen der KfW und in den meisten ERP-Programmen ab dem 21.09.2012 angehoben. Die aktuellen Zinssätze können Sie einer Übersicht entnehmen. In der Übersicht wird auch das „Gültig ab“-Datum zu den einzelnen Zinssätzen ausgewiesen. Ihre Fragen zum Produkt- und Serviceangebot der KfW Bankengruppe beantworten Ihnen gerne die BeraterInnen des KfW-Infocenters (Wohnwirtschaft und Infrastruktur: 0800 5399002 – kostenfrei)
Die aktuelle Zinskonditionenübersicht stellt Ihnen die KfW im Internet (www.kfw.de/konditionen) oder am Tag der Änderung über Fax-Abruf unter der Nummer 069 7431 42 14 zur Verfügung.
4. AIZ-Ausgabe zur EXPO REAL 2012
Die EXPO REAL-Ausgabe des AIZ-Immobilienmagazins ist ab dem 8. Oktober erhältlich und steht ganz im Zeichen von Erfolg: „Was macht einen erfolgreichen Immobilienmakler aus?“ oder genauer „Worin unterscheiden sich erfolgreiche Immobilienmakler von ihren weniger erfolgreichen Kollegen?“ Diesen Fragen gingen Prof. Dr. Susan Pulham und Prof. Dr. Malte Beinhauer von der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes auf den Grund. Im AIZ-Immobilienmagazins steht, was den feinen Unterschied macht zwischen viel Erfolg, wenig Erfolg und Erfolglosigkeit.
Außerdem geht es in der neuen Ausgabe um die Entwicklung der Büro- und Ladenmieten, Strategien gegen den Leerstand, Impulse für die energetische Sanierung, aktive Immobilienverwaltung und vieles mehr.
Wenn Sie mehr über diese Themen erfahren wollen, können Sie ein kostenloses Probe-Exemplar bestellen. E-Mail an info
ivd-service.net.
5. EnEV 2012: Einigung in Sicht?
Bau-, Wirtschafts- und Umweltministerium haben sich auf eine Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) geeinigt. Dabei sollen sich die Ministerien darauf verständigt haben, die energetischen Anforderungen für den Gebäudebestand zu belassen, im Neubaubereich hingegen die Energieeinsparung um weitere 12,5 Prozent zu verschärfen. Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI), der der IVD angehört, warnt unterdessen vor den Folgen dieser Verschärfung für die derzeit stabile Wohnungswirtschaft sowie deren Investitionsbereitschaft. Mehr zur Kritik der BSI an den Plänen der Bundesregierung lesen Sie HIER.
6. Expo Real 2012 öffnet am 8. Oktober ihre Pforten
Der Immobilienverband IVD und Immonet heißen Sie wieder ganz herzlich willkommen auf der Expo Real 2012. Drei turbulente, arbeitsreiche Tage stehen bevor, in deren Verlauf viele neue Kontakte geknüpft und alte aufgefrischt werden.
Auf einer speziell eingerichteten Microsite finden Sie einen Überblick über die Messepräsenz des IVD, das Standprogramm und unsere Partner. Die IVD-Company-Corner ist im fünften Jahr eine Erfolgsgeschichte. 20 IVD-Mitgliedsunternehmen und -Partner stellen unter dem Dach des Verbandes ihre Dienstleistungen vor und repräsentieren damit große Teile der Wertschöpfungskette der Immobilienwirtschaft. Auf dem IVD-Stand finden Sie Gesprächs- und Geschäftspartner aus vielen Segmenten und Regionen. Gemeinsam mit Immonet konnte schon im Jahr 2011 ein deutliche Vergrößerung der Messepräsenz erreicht werden, was dem IVD und seinen Partnern noch mehr Aufmerksamkeit beschert.
Besuchen Sie uns auf dem IVD-Company-Corner-Stand (A1 Stand 130) oder auch auf dem Stand der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI), wo der IVD ebenfalls vertreten ist (B2 Stand 220).
Immonet auf der Expo Real: Neue Technologien und „eckige Typen“
"Future now! Zeit für neue Strategien" ist das Motto von Immonet auf der EXPO REAL 2012. Neben innovativen Produkten und neuen Angeboten verdeutlicht das Hamburger Portal seine Zukunftsorientierung vor allem mit einem ganz speziellen Mitarbeiter.
Er ist ein durchaus eckiger Typ. Bei seiner „Erlebnis-Moderation“ wird er garantiert für offene Münder sorgen. Neugierige können sich jetzt schon eine Videobotschaft des Immonet-Mitarbeiters anschauen.
7. Exklusive Führung - Münchener Quartier „Lenbach Gärten"
Am 10. Oktober 2012 um 10 Uhr lädt Sie die FRANKONIA Eurobau AG herzlich ein: Erleben Sie die Lenbach Gärten bei einer exklusiven Führung durch das Stadtquartier. Die Lenbach Gärten sind ein Ensemble aus neun Gebäuden, das als „Münchens exklusivstes Quartier“ gilt (SZ). Hochwertige Stadtwohnungen und Lofts gehören genauso dazu wie einige Premium-Büros. Im Jahr 2003 begann Frankonia Eurobau mit den konkreten Planungen und errichtete in den Folgejahren das neue Stadtquartier in bester Innenstadtlage. Mittlerweile haben fast alle 90 Domizile einen Eigentümer gefunden. Die Büros werden von der internationalen Unternehmensberatung McKinsey genutzt und von Condé Nast, dem namhaften Verlag von Vogue und GQ.
Treffpunkt ist der Eingang der Steidle-Lofts, Sophienstraße 16/18. Anmeldung erbeten an Jana Engelbrecht-Greve, j.engelbrecht-greve
frankonia-eurobau.de.
IVD-Online-Newsletter - Ausgabe 08/2012 31. August 2012
Inhalt
1. 5,4 Millionen Wohnungen nimmt die Energiewende nicht mit?
2. Geldwäschegesetz - Was Maklerkunden wissen müssen
3. Sachwertrichtlinie: Ein altes Verfahren soll neu laufen lernen
4. Neues vom Steuerexperten des IVD
5. Marketing für Verwaltungsunternehmen
6. Unternehmensnachfolgebörse am 23. Oktober 2012 in Köln
1. 5,4 Millionen Wohnungen nimmt die Energiewende nicht mit?
Forschungsvorhaben soll helfen, Hemmnisse bei der Wohnungseigentümergemeinschaft abzubauen
Am 15. August lud das Bundesbauministerium einige Vertreter aus der Wohnungswirtschaft, der Wissenschaft, Bankenvertreter sowie auch Juristen zum 1. Expertenworkshop ein. Den Rahmen des Projektes bildet ein Forschungsvorhaben mit dem Titel: Investitionsprozesse bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit besonderer Berücksichtigung energetischer und altersgerechter Sanierung. Tatsache ist, dass derzeit die Hürden der WEG für die Anstrengungen einer energetischen Modernisierung zu hoch sind. Gründe hierfür sind die heterogen zusammengesetzten Gemeinschaften, die rechtlich engen Festlegungen und zum größten Teil auch die finanziellen Einschränkungen. Mehr
2. Geldwäschegesetz - Was Maklerkunden wissen müssen
Das „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz GwG)“ ist bereits seit 2002 in Kraft. Im vergangenen Jahr wurde das Gesetz verschärft, um die zwischenzeitlich festgestellten Mängel bei der Umsetzung des Gesetzes auszumerzen. Aus diesem Grund ist das zehn Jahre alte Gesetz derzeit in aller Munde – insbesondere bei Immobilienmaklern, für die die Erfüllung der Sorgfaltspflichten mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden ist. Fast noch schwieriger ist es aber, dem Kunden zu erklären, warum er dem Immobilienmakler seinen Personalausweis zeigen soll. Deshalb hat der IVD den Flyer "Wenn der Immobilienmakler Sie nach dem Personalausweis fragt …“ produziert. In dieser Verbraucher-Information erfährt der Kunde, dass und warum der Makler verpflichtet ist, anhand des Ausweises die Identität der Geschäftspartner zu prüfen und zu dokumentieren.
Hier steht der Verbraucher-Flyer als Download zur Verfügung. IVD-Mitglieder haben darüber hinaus die Möglichkeit über den IVD-Printprodukte-Shop ( www.printprodukte.ivd.net ), eine beliebig hohe Druckauflage des Flyers zu bestellen – auf Wunsch auch mit dem individuellen Eindruck der Firmenadresse.
3. Sachwertrichtlinie: Ein altes Verfahren soll neu laufen lernen
In der Grundstücksbewertung wird der Sachwert vielfach als eine bloße Rechengröße abgetan, mit dem angegeben wird, was die Sache eben nicht wert sei. Für einen Makler muss sich der Sachwert als eine theoretische Größe darstellen, mit dem er eigentlich nicht so Rechtes anzufangen weiß. Für ihn ist nicht der Sachwert, sondern der Marktwert einer Immobilie von zentraler Bedeutung: Der Marktwert ist Garant für einen gerechten Interessensausgleich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer einer Immobilie. Und da liegen vielfach Welten zwischen dem, was für eine Immobilie auf dem Markt erzielt werden kann, und dem, was die Herstellung eines Gebäudes gekostet hat.
Der Sachwert ist nicht zuletzt deshalb in der Immobilienbewertung wiederholt für tot erklärt worden. Warum zwei Jahre nach Inkrafttreten der ImmoWertV ausgerechnet die Rechtsvorschriften zum Sachwertverfahren eigens durch eine Richtlinie des Bundes ausgefüllt werden sollen - dieser Frage versucht Professor Wolfgang Kleiber in der September-Ausgabe des AIZ-Immobilienmagazins auf den Grund zu gehen und gibt eine „Lesehilfe für Sachwertgutachten“.
Die neue Ausgabe des AIZ-Immobilienmagazins ist am 29. August erschienen.
Weitere Themen: Wann ist der optimale Zeitpunkt für die Filialisierung von Immobilienunternehmen? und Home Staging: Warum es weit mehr als ein Verkaufsbeschleuniger ist.
Sie haben Interesse an einem Schnupperabo? Das Bestellformular dafür finden Sie hier.
4. Neues vom Steuerexperten des IVD
Verzicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft auf seine Pensionsansprüche
Am 14. August hat das Bundesfinanzministerium (BMF) ein Schreiben herausgegeben, in dem es klarstellt, welche Konsequenzen sich für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ergeben, wenn er auf seine Ansprüche aus einer Pensionszusage verzichtet.
Gesellschafter kleinerer und mittlerer GmbH`s, die zugleich deren Geschäftsführer sind, haben sich als Altersversorge in der Regel eine Pensionszusage erteilt. In der GmbH durfte dafür eine Rückstellung gebildet werden, die den Gewinn erheblich minderte. In den letzten Jahren ist jedoch häufig das Bedürfnis entstanden, diese Zusage teilweise wieder zurückzunehmen, weil die Gewinne der GmbH geringer ausfielen als erwartet oder weil die Rückdeckung zu klein war.
Welche steuerlichen Konsequenzen sich daraus für den berechtigten Gesellschafter-Geschäftsführer ergaben, war bisher ungeklärt. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) (Beschluss vom 9. Juni 1997, GrS 1/94) führt der Verzicht eines Gesellschafters auf seine Forderung gegen die GmbH, der nicht betrieblich verursacht ist, bei ihm zu einem Zufluss in Höhe des Wertes dieser Forderung. Bei einem Verzicht auf die Pensionsansprüche muss der berechtigte Gesellschafter deren Wert also wie zugeflossenen Lohn versteuern. Da es sich nur um einen fiktiven Zufluss handelt, bei dem keine tatsächliche Liquidität fließt, war diese Rechtsfolge nur hinnehmbar, wenn der Gesellschafter zugleich die Anteile an der GmbH veräußert hat. Denn in gleicher Höhe wurde eine verdeckte Einlage fingiert, die den Veräußerungsgewinn mindert.
Strittig war jedoch, ob dabei die gesamte Anwartschaft oder nur der bis zum Zeitpunkt des Verzichts erdiente Anteil zu berücksichtigen ist. Wie die Finanzverwaltung nunmehr klarstellt, liegt ein Zufluss im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nur in Höhe des erdienten Anteils der Versorgungsansprüche vor (past service). Dies gilt auch dann, wenn sich der Verzicht nicht ausdrücklich auf die künftig zu erdienenden Ansprüche (future service) bezieht. „Steuerfrei“ ist der Verzicht bei dem Gesellschafter, soweit er rechnerisch den future service nicht übersteigt. Zu beachten ist allerdings, dass auch in diesem Fall der Verzicht bei der GmbH zu einer Gewinnerhöhung führt.
5. Marketing für Verwaltungsunternehmen
Werbung neuer Verwaltungsaufträge, die Erreichung auskömmlicher Entgelte trotz starker Preiskonkurrenz sind die Themen eines Impulsreferates auf dem IVD-Unternehmertag Immobilienverwalter. Wie gelingt es in der Verwaltung effektive Werbung für die eigene Dienstleistung zu machen, die eigenen Stärken dem Kunden zu zeigen und erfolgreich neue Verwaltungsverträge abzuschließen!? Hören Sie dazu einen Praktikervortrag, der Ihnen praktische Tipps mit auf den Weg in das tägliche Geschäft gibt. Nähere Informationen zum Unternehmertag für Immobilienverwaltungen finden Sie auf der Website des IVD.
6. Unternehmensnachfolgebörse am 23. Oktober 2012 in Köln
Viele Unternehmer schieben die Regelung der eigenen Nachfolge zu lange auf. Das ist das Ergebnis einer Umfrage, die TNS Emnid im Auftrag der Deutschen Unternehmerbörse (DUB.de) durchgeführt hat. Die Deutsche Unternehmerbörse hat jetzt gemeinsam mit dem IVD eine Plattform für die Unternehmen der Immobilienwirtschaft unter www.dub.de/immobilienwirtschaft gegründet, um den Unternehmen der Immobilienwirtschaft bei der Suche nach Nachfolgern zur Seite zu stehen. Für IVD-Mitglieder ist der Service kostenlos.
Der Generationswechsel wird immer mehr zum Risiko. Die Zeit drängt, die Staffelübergabe im eigenen Unternehmen frühzeitig zu regeln. Mit der Unternehmensnachfolgebörse des IVD steht der Berufsverband seinen Mitgliedern und Interessierten bereits im dritten Jahr hilfreich zur Seite. Ausgewiesene Experten informieren aus rechtlicher und steuerlicher Perspektive. Der Vertrauensmann Unternehmensnachfolge im IVD Prof. Heinz Rehkugler widmet sich dem komplexen Thema der Unternehmensbewertung, im Besonderen für Maklerunternehmen. Praktiker sprechen über die Bewertung von Verwaltungsunternehmen und nicht zuletzt gibt es viele Möglichkeiten Visitenkarten auszutauschen und von Erfahrungsträgern in dem Bereich der Unternehmensnachfolge zu profitieren. Die Veranstaltung findet am 23. Oktober in Köln statt. Interessenten schreiben bitte eine E-Mail an unternehmensnachfolge
ivd.net. Sie erhalten dann exklusiv und frühzeitig eine Einladung zu dieser nachgefragten Veranstaltung.
IVD-Online-Newsletter - Ausgabe 07/2012 26. Juli 2012
Inhalt
1. IVD gibt Merkblatt zur Umsetzung der Trinkwasserverordnung heraus
2. Steuerliche Vorteile für Gebäude im Sanierungsgebiet
3. IVD Trade Mission 2012 - Wie Immobiliengeschäfte in den USA funktionieren
4. IVD-Kennzahlenanalyse: Mit Benchmarking den Unternehmenserfolg steigern
5. Führungskräfte-Seminar für Immobilien-Verwalter
6. Ferienimmobilien im Visier des Fiskus
7. Neues zum Immobilien- und Steuerrecht
1. IVD gibt Merkblatt zur Umsetzung der Trinkwasserverordnung heraus
„Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist.“ So heißt es in der Trinkwasserverordnung (TrinkwVO), deren Novellierung am 1. November 2011 mit einer einjährigen Übergangsfrist in Kraft getreten ist. Welche Prüfpflichten sich für den Immobilienverwalter aus der TrinkwVO ergeben, welche Grenzwerte sich verändert haben, wie die Kosten für die Umsetzung der TrinkwVO im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umgelegt werden können und welche Besonderheiten bei Wohnungseigentum zu beachten sind – all diese Informationen hat Ulrich Löhlein, Rechtsanwalt und Betreuer der IVD-Verwalter-Hotline, auf dem IVD-Merkblatt zur Umsetzung der TrinkwVO zusammengestellt.
2. Steuerliche Vorteile für Gebäude im Sanierungsgebiet
Die Modernisierung von Gebäuden im Sanierungsgebietet ist eine der letzten Möglichkeiten, für eine steuerbegünstigte Kapitalanlage. Denn der Investor kann die Kosten für die Modernisierung und Sanierung innerhalb von zwölf Jahren abschreiben. Voraussetzung ist allerdings, dass er die Baumaßnahmen vorher detailliert mit der Sanierungsbehörde vereinbart hat und dass diese ihm nachher eine Bescheinigung über die Höhe der begünstigten Baukosten ausstellt. Nach Abschluss der Sanierung muss er eine so genannte Ausgleichsabgabe zahlen.
Die Steuervorteile stehen auch dem Investor offen, der eine Eigentumswohnung vom Bauträger kauft. Voraussetzung ist lediglich, dass er die Wohnung vor Beginn der Baumaßnahmen kauft. Bei dieser Gestaltung ergibt sich im Detail jedoch eine Vielzahl von Problemen. Dies liegt schon daran, dass an dem Verfahren außer der Sanierungsbehörde auch noch das Betriebsfinanzamt des Bauträgers eingeschaltet werden muss und häufig streitig ist, welche Behörde für die einzelnen Fragen zuständig ist. Häufig ist den beteiligten Behörden auch nicht klar, dass in diesen Fällen die Bemessungsrundlage für die erhöhten Absetzungen nicht durch die Baukosten, sondern einen Anteil der Anschaffungskosten gebildet wird und dass dieser im Kaufvertrag vereinbart werden kann.
Das neue Buch von Hans-Joachim Beck, Leiter der Abteilung Steuern im Immobilienverband IVD und ehemaliger vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg, behandelt alle praxisrelevanten Fragen rund um das Thema der steuerbegünstigten Kapitalanlage in Sanierungsgebieten und zeigt Lösungsansätze unter anderem zu folgenden Fragestellungen auf:
• Begünstigung von Dachgeschossausbauten
• Umnutzungen
• Balkone und Garagen
• Funktionsträgergebühren
• Berechnung der Bemessungsgrundlage
• Bindungswirkung der Vereinbarung im Kaufvertrag
• Rechtsschutz gegen eine verzögerte Bearbeitung durch die Behörden
• Herabsetzung der Vorauszahlungen
• Vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages
• Steuerstundungsmodell
Das Buch „Steuerliche Vorteile für Gebäude im Sanierungsgebiet“ von Hans-Joachim Beck kann im IVD-Webshop für 29,80 Euro bestellt werden. Die Lieferung erfolgt ab der 32. KW.
3. IVD Trade Mission 2012 - Wie Immobiliengeschäfte in den USA funktionieren
Für alle Immobilienprofis, die sich für Immobiliengeschäfte in den USA interessieren, Kontakte zu amerikanischen Kollegen knüpfen wollen, am nationalen Kongress der größten Maklerorganisation der Welt, der National Association of Realtors NAR teilnehmen und bei dieser Gelegenheit dem trüben Novemberwetter in Deutschland entfliehen und die Sonne Floridas genießen möchten, ist die IVD Trade Mission 2012 genau das Richtige. Los geht die Reise am 4. November und führt von Miami über West Palm Beach und Sarasota nach Orlando. Überall sind Besichtigungen von Bauprojekten, Vorträge über die amerikanischen Besonderheiten der Vermarktung, wie beispielsweise das Multi Listing System, und Besuche von großen Maklerunternehmen geplant. Abschließender Höhepunkt der Reise ist die Teilnahme an der Realtors Conference & Expo im Universal Island Adventure Park.
Optional ist die Buchung des neuen CIPS-Lehrgangs „Real Estate Business in the US“ möglich. Interessiert? Dann setzen Sie sich bitte mit der IVD-Bundesgeschäftsstelle info@ivd.net in Verbindung.
4. IVD-Kennzahlenanalyse: Mit Benchmarking den Unternehmenserfolg steigern
Auch in diesem Jahr haben die IVD-Mitglieder die Möglichkeit, am Betriebsvergleich immobilienwirtschaftlicher Unternehmen teilzunehmen. Die Zahlen jedes Unternehmens werden dabei so aufbereitet, dass es in Relation zur Konkurrenz und zum Markt beurteilt werden kann. So lassen sich frühzeitig die Entwicklungen und vor allem Stärken und Schwächen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Effizienz des eigenen Betriebs verdeutlichen. Alle, die sich an der IVD-Kennzahlenanalyse beteiligen, erhalten wichtige Impulse, um ihre Marktposition weiter ausbauen zu können, die eigene Bonität besser einzuschätzen und so in Bankgeschäften besser auftreten zu können. Dies gilt für Immobilienunternehmen jeder beliebigen Größe und Rechtsform.
Der Fragebogen kann in der IVD-Bundesgeschäftsstelle unter info@ivd.net abgefordert werden.
5. Führungskräfteseminar für Immobilien-Verwalter
Die in unübersehbarer Zahl angebotenen Fortbildungsseminare für Verwalter folgen meistens einem einheitlichen Schema: Qualifizierte Juristen erklären komplizierte Rechtsprechung zu Verwaltungsthemen, die sich in der Verwalterpraxis nur mit viel zusätzlichem Aufwand umsetzen lassen.
Zitterbeschluss, Darstellung der Instandhaltungsrücklage in der WEG Abrechnung, Haftung der Verwaltung für Gerichtskosten, aktuelle Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsgesetz, Zensus 2012, Umsetzung der Trinkwasserverordnung und anders lauten die Schlagworte, die in solchen Veranstaltungen thematisiert werden.
Bei den Bemühungen, für die Kunden (Eigentümer) alles richtig zu machen, kommen meist die eigenen Belange der IVD-Verwaltungsunternehmen zu kurz. Themen wie die Durchsetzung der nötigen Zusatzentgelte, Enthaftung beziehungsweise Absicherung des Betriebes gegen existenzgefährdende Schadenersatzansprüche, Büroorganisation und Rendite des Unternehmens bleiben häufig auf der Strecke.
Um diese Lücke zu schließen, veranstaltet das IVD-Fachreferat Immobilienverwalter am 21. September 2012 den „IVD-Unternehmertag Immobilienverwaltung“ und bietet damit erstmals ein Seminar für Führungskräfte in der Immobilienverwaltung, das sich auf die unternehmerische Sicht des Verwaltungsbetriebes konzentriert. Im Kreise von Inhabern, Geschäftsführern und Prokuristen aus Verwaltungsunternehmen wird gezielt auf die Belange der IVD-Verwaltungsunternehmen eingegangen.
Das Veranstaltungsprogramm sowie das Anmeldeformular finden Sie hier.
6. Ferienimmobilien im Visier des Fiskus
Wer seine Ferienwohnung ausschließlich für eigene Wohnzwecke nutzt, hat steuerlich grundsätzlich keine Probleme. Denn in diesem Fall gehört die Immobilie zum Bereich des privaten Konsums, so dass die Aufwendungen steuerlich unbeachtlich sind. Schwierigkeiten ergeben sich jedoch, wenn die Ferienwohnung an Feriengäste vermietet wird. Hier stellt sich die Frage, wie die Einkünfte zu ermitteln sind und insbesondere, wie die Aufwendungen auf die Selbstnutzung und die Vermietung aufzuteilen sind. In der aktuellen Ausgabe des AIZ-Immobilienmagazins erläutert der IVD-Steuerexperte Hans-Joachim Beck, worauf man zu achten hat. Aber nicht nur in steuerlicher Hinsicht gibt es zum Thema Ferienimmobilien viel Neues zu entdecken: AIZ-Autor Paul Varjack hat sich auf die Suche nach den neuen Feriendestinationen in Deutschland begeben. Zudem wirft er einen Blick auf den immer beliebteren Markt des Städtetourismus: Berlin, Hamburg & Co. sind bei Übernachtungsgästen extrem beliebt.
Sie haben Interesse an einem Schnupperabo? Das Bestellformular dafür finden Sie hier.
7. Neues zum Immobilien- und Steuerrecht
Unter Geltung des Objektprinzips entfällt nicht nur auf Wohnungseigentum, sondern auch auf jede Teileigentumseinheit eine Stimme in der Eigentümerversammlung.
Die Gemeinschaftsordnung sieht zum Stimmrecht vor: „In der Wohnungseigentümerversammlung hat grundsätzlich jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. ... Ist ein Wohnungseigentümer Eigentümer mehrerer Wohnungen, so hat er für jede Wohnung eine Stimme. ..."
Damit ist das in der Gemeinschaftsordnung in § 25 Abs. 2 WEG normierte Kopfprinzip abbedungen und durch das Objektprinzip ersetzt worden. Das führt dazu, dass der Eigentümer nicht nur für sein Wohnungseigentum, sondern auch für sein Teileigentum jeweils eine Stimme in der Eigentümerversammlung besitzt.
AG Wiesbaden, Urteil v. 13.1.2012, 92 C 4523/11
Fahrtenbuch muss mindestens ein Jahr geführt werden
Ein Fahrtenbuch ist nicht mehr ordnungsgemäß, wenn mit seiner Führung erst innerhalb eines Jahres begonnen wird und zuvor die 1%-Regel angewandt wurde. So hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Zwar ist grundsätzlich nicht gesetzlich geregelt, für welchen Zeitraum ein Fahrtenbuch geführt werden muss, damit es als ordnungsgemäß gilt. Das Gericht war im oben aufgeführten Urteil jedoch der Auffassung, dass ein Fahrtenbuch grundsätzlich für mindestens ein ganzes Jahr geführt werden muss. Dies sei zum einen Ausdruck des mit der Regelung verfolgten Vereinfachungs- und Typisierungsgedanken und zum anderen damit zu begründen, dass ein Fahrtenbuch über einen repräsentativen Zeitraum geführt werden muss.
Gegen das Urteil wurde beim BFH Revision eingelegt (Az. VI R 35/12) eingelegt.
FG Münster, Urteil v. 27.4.2012, Az. 4 K 3589/09
IVD-Online-Newsletter - Ausgabe 06/2012 27. Juni 2012
Inhalt
1. Deutschland scheitert im Transparenz-Achtelfinale
2. IVD-Seminare 2012: Übersicht für das 2. Halbjahr veröffentlicht
3. Großstädte sind nicht der Steigerungsmotor der Baufertigstellungen 2011
4. Neues vom IVD-Steuerexperten
5. Makler werden mit der EIA: Existenzgründerbörse in Saarbrücken
6. Übergabe Staffelstab BSI: IVD übernimmt stellv. Vorsitz
7. Themenmonat Maklerrecht im Newsletter Immobilien-Insider
1. Deutschland scheitert im Transparenz-Achtelfinale
Was uns bei einer Fußballweltmeisterschaft sicherlich nicht reichen würde erreicht Deutschland im Rahmen des globalen Immobilien-Transparenz-Index, der erstmals 1999 von Jones Lang LaSalle und LaSalle Investment Management veröffentlicht wurde. Deutschland liegt auf Platz 12 und mit einem Score von 1,80 immerhin im oberen Bereich der Kategorie „transparent“ zusammen mit Hongkong, Singapur, Dänemark und Irland. Gegenüber 2010 verschlechtert sich Deutschland um zwei Plätze, was vor dem Hintergrund des generell positiven Transparenz-Trends etwas enttäuscht. „Nach wie vor spielt bei der Beurteilung der Transparenz die föderalistische Struktur Deutschlands eine nicht zu unterschätzende Rolle. Darüber hinaus haben neu aufgenommene Fragestellungen zu öffentlich zugänglichen Indizes, der Bedeutung börsennotierter Immobilien-AGs inklusive REITs sowie nicht börsennotierter Vehikel das Scoring für Deutschland eher nachteilig beeinflusst. Andere Länder haben hier Boden gut gemacht.“ heißt es in der begleitenden Presseinformation von Jones Lang LaSalle.
Für jeden Markt werden für den globalen Immobilien-Transparenz-Index mittels Datensammlung und anhand von Fragen, die von lokalen Researchteams in Zusammenarbeit mit führenden Wirtschaftsprüfungs- und Anwaltskanzleien beantwortet wurden, insgesamt 83 separate Faktoren beurteilt. Diese Faktoren werden in 13 Themenbereiche gruppiert und weiter in fünf Sub-Index-Kategorien unterteilt: Performance-Messung, fundamentale Marktdaten, Steuerung börsennotierter Vehikel, rechtliche und behördliche Rahmenbedingungen und Transaktionsprozesse. Aus der gewichteten Benotung der 83 Faktoren wird für jeden Markt ein Index erstellt. Die Benotung reicht von 1,0 bis 5,0. Ein Land oder ein Markt mit der Note 1,0 verfügt über eine „vollständige Immobilien-Transparenz“, 5,0 bedeuten „vollständige Immobilien-Intransparenz“.
2. IVD-Seminare 2012: Übersicht für das 2. Halbjahr veröffentlicht
Lebenslanges Lernen ist für den IVD keine leere Worthülse. Vom Abendseminar eines IVD-Regionalverbandes zu einem maklerrechtlichen Thema bis hin zum Masterstudiengang Real Estate am Center of Reals Estate Studies (CRES) in Berlin bietet der IVD, die Deutsche Immobilienakademie in Freiburg und die Europäische Immobilienakademie in Saarbrücken einen breiten Fächer an Fortbildungsmöglichkeiten, der die Mitglieder durch ihr Berufsleben begleitet und höchsten Ansprüchen genügt. IVD-Mitglieder sind gut ausgebildet und gut fortgebildet. Mit einer Resolution zur Fortbildungsverpflichtung im Rahmen der Mitgliederversammlung 2008 haben die IVD-Mitglieder diesen Anspruch unterstrichen. Insgesamt finden jährlich und deutschlandweit weit mehr als 200 IVD-Fortbildungsveranstaltungen statt, die Sie auf dieser Website recherchieren können. Von den Fortbildungsangeboten profitieren IVD-Mitglieder gleich mehrfach: durch aktuelles Fachwissen, durch Vorzugskonditionen für die unverzichtbare Weiterbildung und durch optimale Beratungskompetenz, die für zufriedene Kunden sorgt.
Der IVD-Seminarplan 2012 (2. Halbjahr) finden Sie als Download hier.
3. Großstädte sind nicht der Motor der Steigerung der Baufertigstellungen in 2011
Das Statistische Bundesamt vermeldete mit der Veröffentlichung der Baufertigstellungszahlen Mitte Juni positive Signale aus dem deutschen Wohnungsbau. In 2011 wurden 161.186 neue Wohneinheiten in Wohngebäuden errichtet. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Baufertigstellungen somit um 15,1 Prozent. Zunächst scheinen die Zahlen tatsächlich erfreulich zu sein. Beim näheren Hinsehen offenbart sich aber, dass der Anstieg der Bautätigkeit nicht etwa in Großstädten erfolgt, wo oftmals ein Mangel an neuem Wohnraum herrscht, sondern in kleineren Städten.
Beispielsweise schneiden viele der Top-10 Städte im Vergleich eher schlecht ab. Zwar wurden in Berlin mit 3.499 neuen Wohneinheiten rund 19 Prozent mehr Wohneinheiten errichtet, aber in Hamburg sanken die Baufertigstellungen um 4 Prozent auf 3.307 Einheiten und in München sogar um 9 Prozent auf 5.570 Einheiten. Die Millionenstädte Köln, Frankfurt am Main und Stuttgart verzeichnen Anstiegszahlen zwischen 3-8 Prozent und somit auch deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Am erfreulichsten entwickelten sich Düsseldorf mit einem Anstieg um 35 Prozent auf 411 Einheiten, Dortmund mit 28 Prozent auf 968 Einheiten und Bremen mit einem Anstieg um 50 Prozent auf 580 Einheiten im Vergleich zu 2010. Die grafische Darstellung der Baufertigstellungen in den Top-10 Städten von 2003-2011 finden Sie hier.
Besonders im Mehrfamilienhausbau wird die negative Tendenz deutlich. Bei sechs der Top-10 Städte wurden in 2011 sinkende Baufertigstellungen in dem für Städte wichtigen Mehrfamilienhausbereich registriert. Nur aus Berlin mit 3 Prozent, Hamburg mit 7 Prozent, München mit 42 Prozent und Essen mit 101 Prozent Steigerung innerhalb eines Jahres kann Positives berichtet werden.
Insgesamt wurden in den Top-10 Städten 20.478 Wohneinheiten errichtet. Das sind 721 Einheiten und damit 4 Prozent mehr als im Vorjahr. Davon wurden im Mehrfamilienhausbereich 13.997 Einheiten errichtet und damit insgesamt 1 Prozent weniger als im Vorjahr.
Das CRES – Center for Real Estate Studies untersucht im Auftrag des IVD die Bautätigkeit in allen kreisfreien Städten und Kreisen Deutschlands. Die detaillierten Ergebnisse werden im Baufertigstellungsbericht im Juli 2012 veröffentlicht.
Die Pressemitteilung des IVD zu den Baufertigstellungszahlen 2011 finden Sie hier.
4. Neues vom IVD-Steuerexperten: Steuerliche Betrachtung der Kosten für Berufsausbildung sowie Fort- und Weiterbildungen
Kosten für eine Berufsausbildung können grundsätzlich nur als Sonderausgaben und bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro geltend gemacht werden. Handelt es sich allerdings nicht um die erste Berufsausbildung oder wird die Ausbildung im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses durchgeführt, können die Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Wenn der Arbeitgeber die Studiengebühren übernimmt, kann er diese Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Dafür gehören sie jedoch zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn. Eine Ausnahme gilt, wenn der Arbeitgeber die Studiengebühren im „ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse“ getragen hat. In diesem Fall gilt die Übernahme der Studiengebühren nicht als Arbeitslohn. Dies hat die Finanzverwaltung mit ihrem Schreiben vom 13. April 2012 (IV C 5 – S 2332/07/0001) klargestellt.
Soll durch das berufsbegleitende Studium die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers in dem Betrieb erhöht werden, handelt es sich um eine handelt es sich um eine berufliche Fort- und Weiterbildungsleistung des Arbeitgebers (R. 19.7. LStR). In diesem Fall kann ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers angenommen werden, wenn dieser Schuldner der Studiengebühren ist. Ist der Arbeitnehmer Schuldner der Studiengebühren, ist diese Voraussetzung nur dann erfüllt, wenn der Arbeitgeber die Übernahme der Studiengebühren vorab schriftliche zugesagt hat.
(BMF-Schreiben vom 13. April 2012 (IV C 5 – S 2332/07/0001))
5. Makler werden mit der EIA: Existenzgründerbörse in Saarbrücken
Top-Referenten aus der Praxis
Die Existenzgründerbörse wird moderiert von Günter Brittnacher, Leiter der Europäischen Immobilien Akademie in Saarbrücken, und Rechtsanwalt Sven Johns, Autor der Bücher „Existenzgründung für Immobilienmakler“ und „Businessplan für Immobilienmakler“. Mit den Referenten Prof. Susan Pulham, Lars Grosenick, Klaus Saloch und Christof Tempelhof wird das Programm für angehende Immobilienmakler abgerundet. Margot Schlubeck wird als Vizepräsidentin des Immobilienverbandes IVD gemeinsam mit Akademieleiter Günter Brittnacher die Veranstaltung eröffnen.
Was sind die Erfolgsfaktoren für Gründer
Prof. Susan Pulham und Prof. Malte Beinhauer von der HTW Saarland stellen exklusiv die Ergebnisse einer Untersuchung vor, für die Immobilienmakler mit und ohne Berufserfahrungen befragt wurden. Die Studie wurde von der EIA gemeinsam mit verschiedenen Partnern in Auftrag gegeben und im Zeitraum der letzten neuen Monate durchgeführt, von Praktikern – für Praktiker.
Fleiß + Wissen + Praxis + Seriosität = Erfolg
Fortbildung, Fachwissen und Kreativität bilden neben Seriosität im Auftritt, Pflege des Netzwerks und der Orientierung an den ethischen Berufsregeln eines Berufsverbandes die Kennzeichen erfolgreicher Immobilienfirmen. Die EIA trägt mit ihren Lehrgängen für Immobilienmakler und -verwalter und auch mit dem neu konzipierten Online-Lehrgang “Existenzgründung für Immobilienmakler” zu diesem Erfolg der Unternehmen bei. Der nächste Lehrgang dieser Art startet am 19. August 2012 (Infos unter www.eia-akademie.de).
Zu den Ausbildungsmöglichkeiten in der Immobilienwirtschaft und speziell für Existenzgründer hat der IVD kürzlich einen Gastbeitrag auf der Webplattform des Handelsblattes publiziert. Diesen Beitrag finden Sie hier.
6. Übergabe Staffelstab BSI: IVD übernimmt stellv. Vorsitz
Die Energiewende ist eines der maßgeblichen Projekte dieser Bundesregierung. Hier geht kein Weg an der Immobilienwirtschaft vorbei, die eine große wenn nicht sogar die entscheidende Stütze zur Erreichung der klimapolitischen Ziele ist. Dafür benötigt sie einen stabilen Rahmen für den sich die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft in verschiedenen Politikbereichen einsetzt. Eine Kombination aus deutlicher Unterstützung energetischer Maßnahmen über KfW-Mittel, gleichbleibenden Anforderungen im Energieeinsparrecht und der aktuell in Beratung befindlichen Vereinfachung des Mietrechts im Hinblick auf energieeinsparende und klimaschützende Maßnahmen sowie aus steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten wird die Handlungsfähigkeit der Immobilieneigentümer verbessern und damit zu mehr energetischer Sanierung führen. Dafür hat die Politik aber bei weitem noch nicht alle Weichen gestellt. Das „Jahr des Handelns“, welches IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling zu Jahresbeginn forderte, lässt bislang nur leichte Konturen erkennen.
Der IVD übernimmt ab dem 1. Juli 2012 den Stellvertretenden Vorsitz in der BSI und wird den Vorsitzenden Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen BFW tatkräftig unterstützen.
7. Themenmonat Maklerrecht im Newsletter Immobilien-Insider
Der IVD wird seine Forderung zur Anpassung des Maklerrechts nicht nur im politischen Raum platzieren. Auch in der Öffentlichkeitsarbeit spielt die Neuregelung des Maklerrechts eine immer größere Rolle. Gerade die Forderung des IVD nach der Einführung des Sach- und Fachkundenachweises vor der Erteilung der Gewerbeerlaubnis für Immobilienmakler und -verwalter, wird sehr breit in der Öffentlichkeit durch den IVD platziert. Der Newsletter „Immobilien-Insider“, der täglich (5 Ausgaben in der Woche) erscheint, hat angekündigt, in den Monaten Juli und August die Themenmonate „Maklerrecht und Provision“ zu platzieren. Der IVD wird die Gelegenheit nutzen, seine Forderungen zum Maklerrecht auch in diesem Newsletter zu platzieren. Als Abonnent des Newsletters erhalten Sie alle Themenbausteine zu „Maklerrecht und Provision“ automatisch zugeschickt. Die Diskussionen der Leser und Abonnenten zu den einzelnen Themen dürften spannend ausfallen. Im Anschluss an jeden Newsletterbeitrag kann ein Kommentar hinterlassen werden, ähnlich wie im IVD-Blog, der die Themen ebenfalls aufgreifen wird. Wir freuen uns, wenn Sie an den Diskussionen teilnehmen.
Den kostenlosen Newsletter Immobilien-Insider finden Sie hier.
IVD-Online-Newsletter - Ausgabe 05/2012 24. Mai 2012
Inhalt
1. Steigende Immobilienanfragen trotz schrumpfender Bevölkerung
2. AIZ-Titelbild des Jahres gesucht
3. Makler-Zertifizierung jetzt auch für Unternehmen
4. KfW: Konditionensenkung Mai 2012
5. Europäische Büroimmobilien derzeit begehrt
6. Wann sind Instandhaltungsmaßnahmen wirtschaftlich sinnvoll?
7. Neuer Ombudsmann für die Immobilienwirtschaft
1. Steigende Immobiliennachfrage trotz schrumpfender Bevölkerung
Wie genau wirkt sich der Rückgang der Bevölkerung in Deutschland von heute 82 Millionen auf etwa 65 bis 70 Millionen im Jahr 2060 auf die bewohnte Wohnfläche und damit auf die Immobiliennachfrage und Preisentwicklung aus? Dieser Frage widmete sich Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen in seinem Vortrag auf dem Deutschen Immobilientag in Stuttgart. In seiner Überschlagsrechnung kommt er zu einer überraschenden Erkenntnis: Die Tatsache, dass sich das deutsche Durchschnittsalter in den kommenden drei Jahrzehnten von 43 auf 49 Jahre erhöhen wird, führt hinsichtlich der Immobiliennachfrage zu einem der sinkenden Bevölkerung gegenläufigen Effekt: Die durchschnittliche Wohnfläche pro Haushaltsmitglied von Ein- und Zwei-Personen-Haushalten erhöht sich kontinuierlich über den Lebenszyklus und nimmt erst mit dem Rentenzugang wieder leicht ab. Der Bedarfsanstieg ist laut Raffelhüschen dabei erheblich: Während junge Alleinstehende beispielsweise im Durchschnitt 45 m² bewohnen, werden jenseits des 65. Lebensjahres über 75 m² beansprucht. Diese Entwicklung ist insofern für die Immobiliennachfrage von großer Bedeutung, als dass die über 80-Jährigen ihren Bevölkerungsanteil von gegenwärtig fünf auf über 14 Prozent verdreifachen. Ab 2025 ist der Rentnerhaushalt der häufigste Haushaltstyp. Diese und weitere soziodemografischen Entwicklungen führen zwar zu einer Nachfrageverminderung, die jedoch durch den überproportionalen Wohnraumbedarf der immer älter werdenden Bevölkerung überkompensiert wird.
Die genauen Ausführungen von Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen sind in seinem Beitrag „Demografie und Immobilien: Eine Überschlagsrechnung für 2012 – 2060“ im Immobilien Jahrbuch 2012 nachzulesen. Das Immobilien Jahrbuch 2012 kann im IVD-Webshop für 29,80 Euro bestellt werden.
2. AIZ-Titelbild des Jahres gesucht
Auch in diesem Jahr sind die AIZ-Leser aufgefordert, das AIZ-Cover des Jahres zu wählen. Zehn Hefte, zehn Motive stehen zur Wahl: eine verlassene Tankstelle, die auf den Artikel über die Umnutzung von Tankstellen hinführt, die Terrasse eines Ferienhauses in St. Peter-Ording, die für den Bericht über Ferienimmobilien steht, ein vielversprechender Mund auf der Sonderausgabe zur Expo Real, der neugierig machen soll auf die Antworten von Immobilienprofis auf die Frage „Was bedeutet die Immobilienwirtschaft für Sie?“.
Wählen Sie aus diesen und weiteren sieben Titelbildern Ihren Favoriten und gewinnen Sie einen hochwertigen Laser-Entfernungsmesser von Bosch.
Hier sehen Sie alle Titelbilder, die zur Wahl stehen.
3. Makler-Zertifizierung jetzt auch für Unternehmen
Die Zertifizierungsstelle DIAZert der DIA Consulting AG hat vor zwei Jahren begonnen, eine Zertifizierung für Einzelunternehmer auf Grundlage der von den Europäischen Maklerverbänden erstellten Dienstleistungsnorm („Maklernorm“ DIN EN 15733) anzubieten. Aufgrund der Nachfrage sowohl regionaler als auch größerer Maklerunternehmen wurde das Zertifizierungsprogramm nun ergänzt, um auch Unternehmen eine Möglichkeit zur Zertifizierung anzubieten.
Grundsätzlich besteht daher die Möglichkeit, Unternehmen zeitnah zu zertifizieren und die Konformität zur Dienstleistungsnorm zu bestätigen. Sobald nachgewiesen wurde, dass alle gestellten Anforderungen im Unternehmen erfüllt sind, erhält die Gesamtunternehmung oder der Geschäftsbereich die Zertifizierung nach DIN EN 15733.
Nächste Prüfungstermine 2012:
Prüfungsstandort Frankfurt, 08. Oktober 2012
Prüfungsstandort Leipzig, 09. Oktober 2012
Prüfungsstandort München, 12. Oktober 2012
Prüfungsstandort Berlin, 17. Oktober 2012
Prüfungsstandort Freiburg, 19. Oktober 2012
Prüfungsstandort Hamburg, 22. Oktober 2012
Sie haben Interesse und Fragen zur Zertifizierung, zum Aufwand, den großen Nutzen und das Verfahren? Kontaktieren Sie gerne Frau Roscher aus der Zertifizierungsstelle DIAZert unter roscher
dia-consulting.de.
4. KfW: Konditionensenkung Mai 2012
Aufgrund der aktuellen Entwicklung am Kapitalmarkt wurden die Zinssätze in den meisten KfW-Förderprogrammen am 18. Mai 2012 gesenkt.
Die aktuelle Zinskonditionenübersicht steht Ihnen im Internet (www.kfw.de/konditionen) zur Verfügung. Ihre Fragen zum Produkt- und Serviceangebot der KfW Bankengruppe beantworten Ihnen die BeraterInnen des Infocenters. Diese erreichen Sie montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter folgenden Rufnummern:
- Unternehmensfinanzierung: 0800 5399001 – kostenfrei
- Wohnwirtschaft und Infrastruktur: 0800 5399002 – kostenfrei
- Bildungsfinanzierung - Neugeschäft KfW-Studienkredit: 0800 5399003 – kostenfrei
- Bildungsfinanzierung - Beratung zu bestehenden Darlehen:
- AFBG- und BAföG-Bankdarlehen: 069 7431 9996
- KfW-Studienkredit und Studienbeitragsdarlehen: 069 7431 9997
5. Europäische Büroimmobilien derzeit begehrt
Die neuesten Zahlen des Immobiliendienstleisters CBRE geben einen guten Einblick über die derzeitige Lage des europäischen Büro- und Gewerbeimmobilienmarktes. In Europa wurden im ersten Quartal 2012 ca. 12 Milliarden Euro in Büroimmobilien investiert. Auf das Jahr hochgerechnet bedeutet das ein Investitionsvolumen von ca. 45 bis 50 Milliarden Euro. Bezogen auf die potentiellen Käufergruppen gehen verschiedenste Marktteilnehmer davon aus, dass eigenkapitalstarke Anleger weiterhin die größte Gruppe darstellen werden. Hierzu zählen Staatsfonds oder ausländische Pensionsfonds.
Der Markt für Gewerbeimmobilien in Europa entwickelte sich im ersten Quartal 2012 etwas rückläufig. In Europa reduzierte sich das Investitionsvolumen insgesamt um ca. 18 Prozent und sank auf 23,8 Milliarden. Der Volumenrückgang ist in der nicht allzu optimistischen Einschätzung der Marktteilnehmer zu sehen. Jedoch ist dies differenziert zu betrachten, da es auch Märkte gab, die sich in diesem Zeitraum gut entwickelten. Diese Märkte profitierten in erster Linie von der erhöhten Risikoscheu der Investoren. Hierzu zählen der deutsche, britische und skandinavische Markt. Das Investitionsvolumen für gewerbliche Immobilien belief sich im ersten Quartal 2012 auf ca. 5,1 Milliarden Euro.
6. Wann sind Instandhaltungsmaßnahmen wirtschaftlich sinnvoll?
„Instandhaltungsstrategien unter Berücksichtigung stochastischer Alterungsprozesse – ein Beitrag zur systematischen Bewirtschaftung von Immobilien“ – so lautet der Titel der Dissertation von Dr. Martin Wilhelm, für die er auf dem diesjährigen Deutschen Immobilientag mit dem Forschungspreis der Deutschen Immobilien Akademie (DIA) und des Forschungsverbandes für Immobilien-, Hypotheken- und Baurecht e.V. Rechnung ausgezeichnet wurde.
Dem Eigentümer steht ein vielfältiger Strauß an Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung: Er kann ein Element durch ein gleichartiges Element austauschen. Beim Beispiel des Fensteraustausches würde er also genau das gleiche Modell wieder einbauen lassen. Er kann aber auch in höherwertige Fenster investieren. Im Falle der Fassadeninstandsetzung könnte das eine Fassade mit einem höheren Dämmgrad sein. Bei der Untersuchung kam unter anderem heraus, dass sich höherwertige Elemente, die ein besseres Alterungsverhalten liefern, beim Austausch längerfristig durchsetzen. Es hat sich gezeigt, dass es der Wirtschaftlichkeit zuträglich ist, nicht nur auf die Investitionskosten zu achten, sondern auch auf die Nutzungskosten und -dauer.
Im AIZ-Interview erläutert Dr. Martin Wilhelm, welche Instandhaltungsstrategien für Eigentümer und Verwalter sich aus seinen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ableiten lassen. Das Interview erscheint in der Ausgabe 6 des AIZ-Immobilienmagazins, das am 12. Juni herauskommt.
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7. Neuer Ombudsmann für die Immobilienwirtschaft
Der Immobilienverband IVD hat einen neuen Ombudsmann Immobilien: Hans-Eberhard Langemaack wurde auf dem Deutschen Immobilientag in Stuttgart zum Nachfolger von Dr. Peter Breiholdt gewählt, der turnusgemäß Ende April aus dem Amt ausschied. Seit 2008 hat Breiholdt als erster Ombudsmann kostenlos Rat in Streitfällen mit Mitgliedsunternehmen des IVD erteilt und versucht außergerichtliche Lösungen zwischen den Streitenden zu finden. Rund 300 Beschwerden hat Breiholdt während seiner Amtszeit bearbeitet. In den meisten Fällen konnte der Ombudsmann zu einer einvernehmlichen Lösung der Streitsache beitragen und so den Parteien einen kostspieligen Gerichtsprozess ersparen. Die Einrichtung der Ombudstelle hat den Verbraucherschutz erheblich gesteigert und damit auch zu einer erheblichen Imageverbesserung unserer Mitglieder geführt.
Lesen Sie mehr zum Ombudsmannwechsel auf der Website des IVD.
IVD-Online-Newsletter - Ausgabe 04/2012 26. April 2012
Inhalt
1. Ergebnisse der IVD-Umfrage zum Geldwäschegesetz
2. IVD und Deutsche Unternehmerbörse (DUB) starten gemeinsame Plattform
3. Neues vom IVD-Steuerexperten: Überlassung von Smartphones und Software an den Arbeitnehmer ist steuerfrei
4. KfW: Weitere Programmvarianten zur Forcierung der Energiewende
5. St. Petersburg lädt zum 63. FIABCI Weltkongress
6. Neue AIZ: Garagen, Denkmalschutz & Co.
1. Ergebnisse der IVD-Umfrage zum Geldwäschegesetz
Das Geldwäschegesetz (GWG) beinhaltet Pflichten, die auch Immobilienmakler in erheblichem Maß betreffen. § 3 GWG legt fest, welche Sorgfaltspflichten Immobilienmakler im Falle einer Begründung einer Geschäftsbeziehung zu übernehmen haben, um damit einen Beitrag zu leisten, die Platzierung von illegal erworbenem Geld zu verhindern. Das GWG sieht vor, dass Makler Kunden zu identifizieren und die Identität dieser Kunden zu überprüfen haben. Diese Sorgfaltspflichten müssen Immobilienmakler einhalten, obwohl sie mit Kundengeldern in der Regel nicht in Berührung kommen, wie eine Umfrage des Immobilienverbandes IVD unter seinen Mitgliedern ergeben hat. 96 Prozent der Makler nehmen selbst bei der Provisionszahlung kein Bargeld an. Diese Zahlung erfolgt bei den Allermeisten per Banküberweisung nach Rechnungsstellung. Bei 97 Prozent der Umfrage-Teilnehmer kommen Bartransaktionen bei Immobilienkäufen selten oder nie in ihrem Unternehmen vor und bei 90 Prozent werden Immobilienkäufe eigentlich immer oder oft über ein Kreditinstitut abgewickelt.
Das Selbstverständnis von Immobilienmaklern und ihrer Tätigkeit in der Immobilienvermittlung ist nicht geprägt von Ermittlungen über Kunden. Auf die Frage, ob Immobilienmakler glauben, einen Gelwäschetatbestand grundsätzlich erkennen zu können, gaben 24 Prozent der an der IVD-Umfrage Beteiligten an, dass dies möglich sein. 45 Prozent sind der Auffassung, dass dies nicht möglich sei, und 31 Prozent zeigten sich unentschieden.
Zugleich wurde in der Umfrage des IVD deutlich, dass eine hohe Sensibilität der Immobilienmakler für den Verdacht von Geldwäsche dann besteht, wenn eine Bartransaktion abgewickelt werden soll oder große Summen Bargeld im Spiel sind. Vielen Antworten war gemeinsam, dass das Verhalten eines Käufers dann verdächtig sein kann, wenn dieser Bargeld anbiete, wenn die Provisionszahlung auf Anregung des Käufers bar abgewickelt werden solle, wenn die Immobilie direkt im Notartermin bar bezahlt werden soll. Als Schutzmechanismus sagten die Immobilienmakler häufig, dass kein Bargeld angenommen werde. 77 Prozent der Immobilienmakler gaben an, dass sie das Angebot eines Kaufinteressenten, ein Immobiliengeschäft bar abzuwickeln, für verdächtig oder sehr verdächtig halten würden. 60 Prozent hielten das Verhalten für verdächtig, wenn ein Angebot unterbreitet würde, Anzahlungen oder die Provisionszahlung sofort in bar zu bezahlen. Genauso deutlich formulierten Immobilienmakler den Verdacht der Geldwäsche, wenn vom Käufer das Angebot ausgehe, eine Unterbeurkundung vornehmen zu wollen (78 Prozent). Als sehr verdächtig wird ferner eingestuft, wenn ein Immobiliengeschäft von einem Interessenten aus dem Ausland angebahnt wird und der Immobilienmakler als Vertreter für den Interessenten das Geschäft abwickeln soll (75 Prozent). „Welche Merkmale halten Sie – vor allem in Verbindung mit weiteren Verdachtsgründen – für besonders auffällig?“
Die Ergebnisse der IVD-Umfrage zu Geldwäsche-Verdachtsgründen finden Sie hier.
2. IVD und Deutsche Unternehmerbörse (DUB) starten gemeinsame Plattform
www.dub.de/Immobilienwirtschaft ist der Online-Marktplatz für Unternehmensverkäufe, bringt Verkäufer und Käufer zusammen. Das Rezept: einfach und günstig inserieren und Kontakte generieren.
Suchen und gefunden werden – so einfach ist das Prinzip der Deutschen Unternehmerbörse (DUB), die gemeinsam mit dem IVD als Kompetenzpartner jetzt in der Immobilienwirtschaft die richtigen Partner zusammenführen wird. Das Internet-Portal schließt eine Marktlücke und der IVD folgt damit einem Wunsch seiner Mitglieder. Schließlich suchen jedes Jahr tausende Unternehmer und viele IVD-Mitglieder nach einem geeigneten Nachfolger, doch scheitern sie nicht selten daran, einen für sie passenden Kandidaten ausfindig zu machen. Als Marktplatz für Unternehmensverkäufe und Beteiligungen bietet die DUB gerade kleineren und mittelständischen Immobilienfirmen die Möglichkeit, ihr Angebot zielgruppengenau zu platzieren. Für die Suche und die systematische Vorauswahl von lukrativen Geschäftskontakten steht Verkäufern wie Käufern auf www.dub.de/Immobilienwirtschaft eine Vielzahl von Funktionen zur Verfügung. Hier die Wichtigsten im Überblick:
Effektiv suchen
Mithilfe der Suchfunktion können Interessierte an der Unternehmensübernahme und -übergabe ihren Wunsch zielgenau platzieren, Umsatzgröße oder Standort definieren. Der Interessentenkreis ist damit schnell auf Erfolg versprechende Kandidaten eingegrenzt.
Einfach inserieren
Verkäufer können sämtliche wichtigen Daten ihres Unternehmens in ein Formular eintragen – der Zeitaufwand beträgt nur wenige Minuten. Komplizierte Beschreibungen und Exposés sind überflüssig. Alle Anzeigen auf der vom IVD initiierten Plattform erscheinen anonymisiert. Das heißt, der Interessent erfährt zunächst nicht den Namen des Verkaufsobjektes, sondern lediglich die Rahmendaten, die für ihn wirklich relevant sind und einen guten Eindruck über das Objekt vermitteln. Dazu gehören unter anderem: Kaufpreis, durchschnittlicher Gewinn, Mitarbeiterzahl sowie die Art der Kaufpreiszahlung.
Angebote ermitteln
Über die Schnellsuche auf der Startseite haben Besucher der Website sofortigen Zugriff auf die neuesten Unternehmensangebote. Bis zur Kontaktaufnahme sind es für Interessenten nur wenige Schritte. Unter jedem Inserat gibt es einen Button „Kontaktieren“, über den sich Interessenten direkt mit dem Verkäufer in Verbindung setzen können.
Gezielt informieren
Beim Unternehmensverkauf sind zahlreiche juristische und betriebswirtschaftliche Themen relevant. Über die Schlagwortsuche können Besucher unter anderem gezielt nach Artikeln zu Recht und Steuern oder nach Dienstleistern, die auf Unternehmensverkäufe und -übergaben spezialisiert sind, suchen. Als umfassende journalistische Plattform für alle erfolgsrelevanten Informationen rund um den Unternehmensverkauf finden sich viele Tipps mit Nutzwert – von der Buchempfehlung, Fortbildungsempfehlungen an der DIA und EIA bis zu aktuellen News.
IVD-Mitglieder nutzen die neue Plattform entgeltfrei. Für die Nutzung wurde ein extra Mitglieder-Login eingerichtet. Wir konnten Ihr Interesse wecken? Tragen Sie sich gerne kurzfristig ein. Die Mitarbeiter der DUB stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie Probleme bei der Eintragung Ihres Angebotes oder Gesuchs haben. Rufen Sie einfach an unter +49 (0)40 / 46 88 32–660 oder schicken Ihre Daten und Eintragungswünsche an Frau Micksch von der DUB (maren.micksch
dub.de).
3. Neues vom IVD-Steuerexperten: Überlassung von Smartphones und Software an Arbeitnehmer ist steuerfrei
Bisher entstand keine Steuerpflicht, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Computer und Telekommunikationsgeräte zur Verfügung stellte und diese auch für private Zwecke genutzt werden durften. Hierzu gehörten Telefon, Computer und Faxgeräte. Hat der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer dagegen betriebliche Software auch zur Nutzung auf dem privaten PC überlassen, war dies bisher steuerpflichtig. Das Gleiche galt für die Überlassung von Smartphones.
Durch das „Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und von steuerlichen Vorschriften“, dem der Bundesrat am 30. März 2012 zugestimmt hat, sind derartige Leistungen rückwirkend ab dem Jahr 2000 steuerfrei gestellt worden. Die Regelung befindet sich in § 3 Nr. 45 EStG.
Danach ist nun auch die reine Softwareüberlassung sogenannter „Home User Programme“ steuerfrei. Der bisher in § 3 Nr. 45 EStG verwendete Begriff „betriebliche Personalcomputer“ wird durch den Begriff „betriebliche Datenverarbeitungsgeräte“ ersetzt. Damit wird klargestellt, dass auch die Überlassung von Smartphones, Tablet-PCs und iPads steuerfrei ist.
4. KfW: Weitere Programmvarianten zur Forcierung der Energiewende
Die KfW bietet bereits in einigen ihrer Förderprogramme Endkreditnehmer-Zinssätze von 1,00 Prozent p.a. (Sollzins) an. Hierzu gehören:
- die 10-jährige Laufzeitvariante des Programms Altersgerecht Umbauen (Programmnummer 159)
- sowie die 10-jährige Laufzeitvariante des Programms Energieeffizient Sanieren (Programmnummer 151, 152)
- sowie die 5-jährige Laufzeitvariante des KfW-Energieeffizienzprogramms
(Programmnummer 243, 244) für kleine und mittlere Unternehmen (Preisklasse A).
Um die Energiewende weiter zu forcieren, möchte die KfW weitere Programmvarianten mit 1,00 Prozent p.a. (Sollzins) am Markt platzieren:
- Im Programm Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung (Programmnummer 157) offeriert die KfW ab dem 20. April 2012 in der 20-jährigen Laufzeitvariante einen Zinssatz von 1,00 Prozent p.a. (Sollzins) (Preisklasse A).
- Im KfW-Energieeffizienzprogramm (Programmnummer 242) wird ab dem 20. April 2012 für große Unternehmen in der 5-jährigen Laufzeitvariante ein Zinssatz von 1,00 % p.a. (Sollzins) (Preisklasse A) angeboten. Für kleine Unternehmen bietet die KfW auch in der Laufzeit von 10 Jahren (Preisklasse A) einen Zinssatz von 1,00 Prozent p.a. (Sollzins) an.
Die aktuellen Zinssätze können Sie der von der KfW übermittelten Übersicht entnehmen. In der Übersicht wird auch das „Gültig ab“-Datum zu den einzelnen Zinssätzen ausgewiesen.
Ihre Fragen zum Produkt- und Serviceangebot der KfW Bankengruppe beantworten Ihnen gerne die BeraterInnen des Infocenters der KfW. Diese erreichen Sie montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter folgenden Rufnummern:
Unternehmensfinanzierung: 0800 5399001 - kostenfrei
Wohnwirtschaft und Infrastruktur: 0800 5399002 - kostenfrei
5. St. Petersburg lädt zum 63. FIABCI Weltkongress
Vom 12. – 16. Mai 2012 findet der FIABCI Weltkongress erstmalig in Russland statt. Der amtierende FIABCI Weltpräsident Alexander Romanenko lädt in seine Heimatstadt St. Petersburg ein und verspricht einen Kongress mit einem hohen professionellen Niveau in der nördlichsten Millionenstadt der Welt. Die gesamte Innenstadt St. Petersburgs ist kulturelles Erbe der UNESCO. So bietet sich das Kongressthema „Wahrung von kulturellem Erbe in modernen Metropolen“ hier geradezu an. Beispiele für moderne Immobilienentwicklungen in historischen Gebäuden finden sich hier reichlich.
Eröffnet wird der Kongress mit einer Präsentation des herausragenden Wirtschaftwissenschaftlers Hernando de Soto. Weitere hochrangige Experten werden Vorträge zum Kongressthema und weiteren aktuellen immobilienwirtschaftlichen Themen halten. Darüber hinaus wird es ausreichend Möglichkeiten geben, konkrete Geschäfte anzubahnen bzw. die entsprechenden Kontakte zu knüpfen.
Der IVD Bundesverband, Hauptmitglied von FIABCI, wird durch seinen Präsidenten Jens-Ulrich Kießling beim FIABCI Weltkongress präsent sein. Den Abschluss des Kongresses bildet die Amtsübergabe der Weltpräsidentschaft von Alexander Romanenko an seine gewählte Nachfolgerin Judy Shenefield und das anschließende Gala-Dinner im Marmorsaal des Ethnographischen Museums von St. Petersburg.
Informationen zum FIABCI Weltkongress und die Möglichkeit zur Online-Registrierung finden Sie unter www.fiabci63.org.
6. Neue AIZ: Garagen, Denkmalschutz & Co.
Am 3. Mai erscheint die neue Ausgabe des AIZ-Immobilienmagazins u.a. mit folgenden Themen:
Unterschlupf fürs Automobil
Offener Stellplatz, Standfläche unter dem Gebäude, Carport, integrierte Garage, externes Garagenhaus, Tiefgarage, Parkhaus – Möglichkeiten, dem Automobil Unterschlupf zu bieten, gibt es viele. Und es gibt besonders außergewöhnliche Auto-Behausungen, die hinsichtlich Ausstattung sowie Ein- und Ausblicken den dazu gehörenden Wohnhäusern in nichts nachstehen. Das AIZ-Immobilienmagazin zeigt extravagante Garagen, preisgekrönte Stellplätze und Parkhäuser, die nach ihrer Sanierung zu neuem Leben erwacht sind.
Denkmalschutz aus Steuerperspektive
Für den Investor bieten Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, viele Vorteile: Fast immer verfügen diese Gebäude über eine hervorragende architektonische und bautechnische Qualität. Außerdem liegen sie in einem gewachsenen Umfeld und sind daher in die Infrastruktur der Stadt bereits eingebunden und verkehrsmäßig gut zu erreichen. Auch steuerlich bieten denkmalgeschützte Wohnimmobilien dem Investor erhebliche Vorteile. Unter welchen Voraussetzungen der Erwerber Teile seiner Baukosten steuerlich geltend machen kann, erläutert Hans-Joachim Beck.
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IVD-Online-Newsletter - Ausgabe 03/2012 12. April 2012
Inhalt
1. Deutscher Wohnungsmarkt bei Investoren wieder beliebt
2. Neuer Werbeauftritt des CRES
3. Themen der aktuellen Ausgabe AIZ - Das Immobilienmagazin
4. IVD You-Tube-Kanal... schon abonniert?
5. Neues vom IVD-Steuerexperten: Fahrtkosten
6. Neue KfW-Konditionen für altersgerechtes Umbauen
1. Deutscher Wohnungsmarkt bei Investoren wieder beliebt
In den letzten Monaten war in der Presse immer wieder von größeren Paketverkäufen deutscher Wohnimmobilien zu hören. So billigte beispielsweise das Bundeskartellamt vergangene Woche den Kauf von 22000 Wohnungen durch den US-Investor Cerberus. Es wird davon ausgegangen, dass Cerberus ca. 900 Mio. Euro für das Wohnportfolio bezahlt hat. Dieses Geschäft ist jedoch nicht das einzige, das in der letzten Zeit auf dem deutschen Wohnimmobilienmarkt abgewickelt worden ist. Beispielsweise übernahm das Augsburger Wohnungsunternehmen Patrizia die Immobilien-Tochtergesellschaft der Landesbank-Baden-Württemberg für 1,4 Mrd. Euro. Ebenso kaufte TAG für 960 Mio. Euro DKB Immobilien, eine Tochtergesellschaft der Bayern LB. Die bundeseigenen Gesellschaft TLG Immobilien steht derzeit ebenfalls vor dem Verkauf. Hier wird noch nach einem Käufer gesucht.
Dies ist sicherlich etwas überraschend. Der deutsche Markt galt in den letzten Jahren unter Investoren als nicht so einfach. Das strenge Mietgesetz auf der einen Seite und ein gut funktionierender Mietmarkt auf der anderen Seite lassen den Spielraum für Mieterhöhungen grundsätzlich sehr klein ausfallen. Ebenso war die Preisentwicklung von Wohnimmobilien in Deutschland den letzten Jahren nicht nur berauschend. Die Abbildung 1 zeigt die divergierende Preisentwicklung von Wohnimmobilien (ETWs) in europäischen Großstädten. Berlin, München und Hamburg liegen mit Wien zusammen am unteren Ende, wohingegen die anderen betrachteten Städte (Dublin, Stockholm, London, Kopenhagen, Paris und Amsterdam) eine sehr viel positivere Preisentwicklung in den letzten 15 Jahren erfahren haben. Dublin fällt bei der betrachteten Gruppe sicherlich am stärksten auf. Hier kann von einer Preisblase gesprochen werden, die im Zuge der Finanzmarktkrise geplatzt ist. Investoren schätzen das Potential von München, Wien, Hamburg und Berlin, bezogen auf noch mögliche Preissteigerungen, sicherlich am höchsten ein. Dies wiederum würde erklären, wieso derzeit Investments in den deutschen Wohnimmobilienmarkt wieder so beliebt sind.
Die Darstellung der Preisentwicklung von Eigentumswohnungen in ausgewählten Städten in Europa finden Sie hier.
2. Neuer Werbeauftritt des CRES
Das CRES - Center for Real Estate Studies an der Steinbeis Hochschule Berlin bietet berufsbegleitende Bachelor- und Masterstudiengänge im Immobilienbereich an. Unter der neu gelaunchten Webseite www.steinbeis-cres.de können Sie erfahren, welche Möglichkeiten das CRES bietet, neben dem Beruf zu studieren und einen staatlich anerkannten Hochschulabschluss zu erwerben. Wenn Sie bereits über einen Masterabschluss oder ein vergleichbares Hochschuldiplom verfügen, können Sie sich ab sofort über die Möglichkeit einer Promotion informieren. Neben Studienangeboten betätigt sich das CRES auch in der immobilienwirtschaftlichen Forschung. Alle abgeschlossenen und laufenden Projekte werden auf der neuen Webseite präsentiert. Ebenso können Sie sich über aktuelle Stellenangebote des CRES informieren. Derzeit baut das CRES ein neues CRM-System auf. Dadurch haben die Studenten die Möglichkeit, ihre studienrelevanten Daten jederzeit im Internet einzusehen.
Weitere Infos erhalten Sie unter www.steinbeis-cres.de.
Das CRES ist auf dem Deutschen Immobilientag des IVD am 3. und 4. Mai in Stuttgart als Aussteller vertreten. Kommen Sie vorbei und starten Sie mit uns Ihren Karriereturbo.
3. Themen der aktuellen Ausgabe AIZ - Das Immobilienmagazin
Die April-Ausgabe des AIZ-Immobilienmagazins beschäftigt sich mit folgenden Themen:
Einzelhandelsimmobilien
Im Gegensatz zu anderen Ländern müssen die Expansionsleiter hierzulande in mehreren Ballungszentren präsent sein, wollen sie ihre angestrebte Marktdurchdringung erreichen. Im Ausland reicht oft ein Shop in der Hauptstadt aus, in Deutschland stehen Berlin, München, Frankfurt, Hamburg, Köln und Düsseldorf ganz oben auf der Einkaufsliste der Retailer. Welche Branchen und Konzepte suchen derzeit welche Flächen? Welche Flächen lassen sich durch welche Ladenbaukonzepte optimieren? Diese und andere Fragen werden im Schwerpunktthema „Einzelhandelsimmobilien“ in der aktuellen Ausgabe des AIZ-Immobilienmagazins beantwortet.
Best practice: Ladenkonzepte für Makler
Immer mehr Immobiliendienstleister entscheiden sich für ein Ladenlokal mit Schaufensterfläche als Standort für ihr Büro. Sie wollen damit besser wahrnehmbar werden. Das Makler-Franchise-Unternehmen Porta Mondial hat ein modulares, kostengünstiges Einrichtungssystem entwickelt, mit dem sich der gestalterische und organisatorische Ausgleich zwischen Transparenz und Diskretion, zwischen konzentrierter Arbeit und repräsentativer Ordnung schaffen lässt.
Energie und Effizienz
Die EU hat sich ehrgeizige Ziele der Energieeinsparung und der Reduzierung des CO2-Ausstoßes gesetzt. Da Gebäude zu den großen Energieverbrauchern zählen, liegt es auf der Hand, dass der Verbesserung der energetischen Effizienz von Gebäuden eine bedeutende Rolle zukommt. Ob die Einsparziele erreicht werden können, hängt zu wesentlichen Teilen davon ab, ob es für die einzelnen Eigentümer und Investoren wirtschaftlich ist, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden in dem erforderlichen Umfang durchzuführen. Prof. Dr. Heinz Rehkugler erläutert, wo betriebswirtschaftliche Optima der Durchführung von Energieeinsparmaßnahmen typischerweise liegen.
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4. IVD YouTube-Kanal... schon abonniert?
Nutzen was da ist - und von den Vorteilen profitieren, die das Vorhandensein und die Bekanntheit bestehender Anwendungen mit sich bringt, das ist ein Teil der Kommunikationsstrategie des IVD. Mit der breit angelegten Social Media-Aktivität, die seit 2011 betrieben wird, ging auch die Einrichtung eines IVD YouTube-Kanals einher.
Mehr als hundert Filme vom und über den IVD mit einem Schwerpunkt auf der Veranstaltungsberichterstattung finden sich dort bereits. Genießen Sie Impressionen der EXPO REAL oder des Deutschen Immobilientages, auch wenn Sie keine Zeit hatten dabei zu sein. Verfolgen Sie Experteninterviews, empfehlen Filme des IVD weiter oder betten vielleicht den Imagefilm des IVD direkt auf Ihrer Website ein.
Hier finden Sie den IVD in bewegten Bildern: www.youtube.de/IVDFilme
5. Neues vom IVD-Steuerexperten: Fahrtkosten zu mehreren Niederlassungen
Die Kosten für die Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und der Betriebsstätte können Sie bekanntlich nicht in der tatsächlichen Höhe, sondern nur mit der Entfernungspauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer geltend machen.
Wenn Sie mehrere Niederlassungen haben, so ist aber nur eine davon Ihre Betriebsstätte. Die Kosten für die Fahrten von der Wohnung zu anderen Niederlassungen und zwischen den einzelnen Niederlassungen können Sie dagegen in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen.
Sie müssen dem Finanzamt gegenüber lediglich angeben, welche Ihrer Niederlassungen Ihre Hauptniederlassung ist und damit als Betriebsstätte im Sinne des Einkommensteuerrechts gelten soll.
So hat das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 27.10.2011, Aktenzeichen 3 K 1849/09, entschieden. Die Finanzverwaltung hat gegen dieses Urteil allerdings Revision beim BFH eingelegt (Aktenzeichen VIII R 47/11). Daher wenden die Finanzämter das neue Urteil noch nicht an. Allerdings ist davon auszugehen, dass der BFH die Entscheidung des FG Baden-Württemberg bestätigen wird, weil das Finanzgericht mit seiner Entscheidung lediglich die Rechtsprechung des BFH für Arbeitnehmer auf Selbständige übertragen. Nach dem Urteil des BFH vom 9.6.2011 (Az. VI R 36/10) haben nämlich Arbeitnehmer auch wenn sie an mehreren Einsatzorten tätig sind, nur eine regelmäßige Arbeitsstätte im Sinne des EStG. Diese Rechtsprechung wendet die Finanzverwaltung in allen noch offenen Fällen an (vgl. das BMF-Schreiben vom 15.12.2011 IV C 5 – S2353/11/10010).
6. Neue KfW-Konditionen für altersgerechtes Umbauen
Für das neu ausgerichtete Programm „Altersgerecht Umbauen“ (KP Nr. 159) stellt die KfW-Bankengruppe Konditionen zur Verfügung. Gegenüber dem Vorgängerprogramm Altersgerecht Umbauen (KP Nr. 155) wurden das Laufzeitangebot erweitert und die Zinssätze weiter verbessert. Fragen zum Produkt- und Serviceangebot der KfW Bankengruppe beantworten Ihnen die BeraterInnen des KfW-Infocenters.
Die aktuelle Konditionenübersicht für Endkreditnehmer steht Ihnen im Internet auf www.kfw.de/konditionen zur Verfügung.
IVD-Online-Newsletter - Ausgabe 02/2012 28. Februar 2012
Inhalt
1. Keine Blasen aber deutliche Trends
2. Transaktionsvolumen 2011: Markt bietet weiter gute Einstiegschancen
3. Unzulässige Doppelbelastung mit Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer
4. Immonet-Hammer: Jetzt noch mehr regionale Vermarktungspower
5. IVD-Mitglieder engagieren sich bürgerschaftlich
6. Neues "ausziehen!" offline und online
7. KfW: Erhöhung der Zinskonditionen für Programm "Energieeffizient Sanieren"
1. Keine Blasen aber deutliche Trends
„Die gute Stimmung der privaten Haushalte ist ein wesentlicher Impulsgeber für den Wohnungsbau. Entgeltzuwächse und das als gering wahrgenommene Arbeitsplatzrisiko haben zusammen mit den nach wie vor äußerst günstigen Finanzierungskonditionen dazu geführt, dass der Kauf von Immobilien attraktiver wird.“ Der Monatsbericht der Deutschen Bundesbank Februar 2012 unterstreicht damit die stabilen Rahmenbedingungen für den Immobilienkauf und bestätigt die jüngeren Kommentierungen des IVD. Die insgesamt gute Konjunktur des Jahres 2012 und die damit einhergehende positive Entwicklung der Bruttolöhne hat die Immobilie erschwinglicher gemacht. Diese Tendenz bestätigt auch der IVD-Erschwinglichkeitsindex.
Aufwärtsgerichteter Preistrend in der Breite
Die Bundesbank sieht erstmals seit dem Wiedervereinigungsboom Anfang der 90er Jahre eine markante Preisreaktion auf den Häusermärkten, die im direkten Zusammenhang mit dem konjunkturellen Aufschwung steht. Mit Blick auf Gesamtdeutschland wird zwar die Dynamik vorrangig in den Großstädten erkannt, die Grundtendenz eines beschleunigten Preisauftriebs sieht die Bundesband dennoch.
Immobilie im Fokus von Kapitalanlegern
Dass Kapitalanlageentscheidungen den Wohnimmobilienmarkt in Deutschland wieder stärker prägen, zeige sich nach Ansicht der Bundesbänker auch an der besonders florierenden Nachfrage nach Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Trotz zunehmender Bauaktivitäten übertreffe der Bedarf das Angebot seit einiger Zeit beträchtlich.
Ungünstige demografische Entwicklung
„Die Aufhellung der strukturellen Wachstumsaussichten der deutschen Wirtschaft rechtfertigt zwar tendenziell, dass auch am hiesigen Immobilienmarkt zunehmend Optimismus eingekehrt ist. Es darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass die Wohnraumnachfrage in längerfristiger Perspektive wesentlich von den relativ ungünstigen demographischen Eckwerten bestimmt wird, die selbst von der sich abzeichnenden verstärkten Zuwanderung nur ansatzweise veränderbar sind. Dadurch wird auch das gesamtwirtschaftliche Wachstumspotenzial begrenzt. Es ist somit nicht gesichert, dass sich der für Wohnzwecke perspektivisch zur Verfügung stehende Ausgabenspielraum soweit verbreitert, dass steigende Kaufpreise jederzeit durch zukünftige Mieteinnahmen gedeckt werden können. Noch erscheint das Rückschlagspotenzial für die Preise überschaubar. Gerade bei Investitionen in Wohnimmobilien mit dem Ziel der Realwertsicherung ist dieses Risiko aber ins Auge zu fassen.“
Der IVD wird diesen Blick und die Einschätzung der Bundesbank zum Deutschen Immobilientag 2012 in Stuttgart am 4. Mai 2012 vertiefen. Wir freuen uns sehr, dort Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen begrüßen zu dürfen, der über die demografischen Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft ausführen wird.
Den kompletten Monatsbericht der Deutschen Bundesbank aus Februar 2012 finden Sie hier.
2. Transaktionsvolumen 2011: Markt bietet weiter gute Einstiegschancen
Das Transaktionsvolumen von gewerblichen und privaten Immobilien in Deutschland ist 2011 gegenüber dem Vorjahr um rund 13,1 Prozent auf 165,84 Milliarden Euro gestiegen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Hochrechnung des Immobilienverbands IVD auf Basis des vom Bundesministerium für Finanzen erhobenen Grunderwerbsteueraufkommens. Wenig verwunderlich, denn niedrige Zinsen, günstige Preise und vielerorts steigende Mieten sind nach wie vor gute Voraussetzungen, um in den Markt einzusteigen. Wo hinsichtlich Immobilientransaktionen 2011 die Post abging und in welchen Regionen Deutschland sich ein noch etwas zurückhaltender Immobilienmarkt zeigt, lesen Sie in dem ausführlichen Beitrag auf der Website des IVD unter www.ivd.net
Das Immobilientransaktionsvolumen beziehungsweise der Immobilienumsatz umfasst sämtliche privaten und gewerblichen Immobilientransaktionen, für die Grunderwerbsteuer zu entrichten ist. Da die überwiegende Zahl der Transaktionen – mit Ausnahme der Fälle, bei denen Erbschafts- und Schenkungssteuer anfallen, sowie Share-Deals – dieser besonderen Umsatzsteuer unterliegen, ist diese Statistik ein probates Mittel, die jährlichen Immobilienumsätze zu erfassen.
3. Neues vom IVD-Steuerexperten: Unzulässige Doppelbelastung eines Bauherrn mit Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer
Die Aufwendungen für die Herstellung eines Gebäudes unterliegen nur der Umsatzsteuer und nicht zusätzlich der Grunderwerbsteuer, auch wenn der Vertrag über die Errichtung des Gebäudes im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks abgeschlossen wird. So hat das Finanzgericht Niedersachsen (Az. 7 K 192/09 und 7 K 193/09) entschieden.
Der Sachverhalt
Die Eheleute haben im Jahr 2005 ein unbebautes Grundstück erworben und zwei Wochen nach dem notariellen Kaufvertrag einen Bauvertrag über eine Doppelhaushälfte abgeschlossen. Der Bauträger verkaufte das Grundstück umsatzsteuerpflichtig. Als private Endverbraucher konnte die Eheleute die Umsatzsteuer jedoch nicht als Vorsteuer abziehen.
Das Finanzamt berechnete die Grunderwerbsteuer nicht nur auf Grundlage des Kaufpreises, sondern rechnete die Kosten für das herzustellende Gebäude hinzu. Das Finanzgericht Niedersächsischen gab der Klage statt.
Die Aufwendungen aus einem Bauerrichtungsvertrag, der im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks abgeschlossen wird und der für den Bauherrn eine Umsatzsteuerbelastung auslöst, unterliegen nach Ansicht des Richters nicht zusätzlich der Grunderwerbsteuer. Denn der Grunderwerbsteuer unterliegt nur das Rechtsgeschäft, das den „Anspruch auf Übereignung" begründet. Diese Voraussetzung erfülle der Bauerrichtungsvertrag aber nicht.
Hinweis und Einschätzung
Der Richter widerspricht damit der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der die noch auszuführenden Bauleistungen und die Lieferungen des unbebauten Grundstücken zu einem „einheitlichen Leistungsgegenständen" zusammenfasst (vgl. BFH, Urteil v. 27.10.1999 - II R 17/99). Das Niedersächsische Finanzgericht hat die Revision zugelassen.
Bereits im Jahre 2008 hatte das Niedersächsische Finanzgericht an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Zweifel an der Doppelbelastung mit Grunderwerb- und Umsatzsteuer ein sog. Vorabentscheidungsersuchen gestellt. Der EuGH hat jedoch entschieden, dass Grunderwerbsteuer auch auf solche Baukosten erhoben werden darf, die bereits mit Umsatzsteuer (vor-)belastet sind. Eine europarechtswidrige steuerliche Mehrfachbelastung liegt nach Ansicht des EuGH nicht vor. Dem erneuten Versuch des Richters aus Niedersachsen wird daher wohl kaum Erfolg beschieden sein.
4. Immonet-Hammer: Jetzt noch mehr regionale Vermarktungspower
Kürzlich wurde die Beteiligung der Verlagsgruppe Madsack an der Immonet GmbH mit einem Anteil von 11,3 Prozent besiegelt. Neben dem Anteilserwerb beinhaltet die Kooperation die Integration von Immonet in allen digitalen Verlagsangeboten zum Thema Immobilienvermarktung. Das heißt, dass alle Objekte auf Immonet auch auf den Webseiten der Zeitungstiteln der Verlagsgruppe Madsack zu finden sein werden. Kunden von Immonet erhalten dadurch in Zukunft noch mehr regionale Vermarktungspower. Auf folgenden Zeitungstiteln wird die Integration von Immonet erfolgen:
- Hannoversche Allgemeine Zeitung
- Neue Presse
- Göttinger Tageblatt
- Eichsfelder Tageblatt
- Aller Zeitung
- Wolfsburger Allgemeine Zeitung
- Peiner Allgemeine Zeitung
- Schaumburger Nachrichten
- Oberhessische Presse
- Waldeckischer Landeszeitung
- Frankenberger Zeitung
- Leipziger Volkszeitung
- Dresdner Neueste Nachrichten
- Lübecker Nachrichten
- Ostsee-Zeitung
- Märkische Allgemeine Zeitung
Der IVD freut sich über die Stärkung eines starken Partners: www.immonet.de
5. IVD-Mitglieder engagieren sich bürgerschaftlich
Dank großzügiger Spenden auch aus dem Kreis der IVD-Mitglieder, die bereits rund 22.000 Euro aufgebracht haben, kommen inzwischen täglich rund 3.000 Grundschulkinder in München, Berlin, Heilbronn und Leipzig in den Genuss eines reichhaltigen und abwechslungsreichen Frühstücks und zahlreicher unterstützender Projekte.
100 x 500 Euro
Dem Aufruf 100 x 500 Euro sind bereits zahlreiche IVD-Mitglieder gefolgt und haben mindestens 500 Euro für brotZeit gespendet. Dazu zählen:
- Blandfort Immobilien in Saarlouis,
- Bleichert Immobilien Nachf. R. Boeckel e.K. in Erkrath,
- ConceptImmoConsult GmbH in Freiburg,
- Diekmannshenke ImmoProjekt GmbH in Gütersloh,
- Eichler GmbH in München,
- Firmengruppe Rohrer in München/Berlin,
- Geldmacher Grundbesitz GmbH in Köln,
- Haskamp Immobilien in Lohne,
- H-i-M Immobilien Management GmbH in München,
- Hirn Immobilien GmbH in Senden,
- Immobilien Am Binzelberg in Heusweiler,
- Immobilien Interpres in Oberhaching,
- Immobilien Jugan GmbH in München,
- Immobilien Service Bahr in Böblingen,
- Josef-Kröger-Immobilien OHG in Münster,
- Krings Immobilien GmbH in Leverkusen,
- KUMA Projektentwicklung GmbH in Karlsfeld,
- Lauenstein & Lau GmbH & Co. KG in Hamburg,
- Margot Schlubeck Immobilien in Neunkirchen,
- Michael Schick Immobilien
- Monika Ziegler Immobilien
- MBI Bormann Immobilien GmbH in Norderstedt,
- MPW Immobilien in Berlin,
- Rieff Immobilien in Köln,
- Riker Immobilien GmbH in Schorndorf,
- Schlappinger Immobilien in Markt Schwaben,
- SKD Immobilien GmbH in Eberbach,
- Vetter & Partner Immobilien GmbH & Co. KG in Dreieich,
- W. Johannes Wentzel Dr. Nfl. (GmbH & Co.) KG in Hamburg,
- Werner und Sabine Sauer KG in Berlin,
- Winter Projektbau- und Immobilienmanagement GmbH in Gießen.
Den großzügigen Spendern dankt der Vorstand des Vereins für Soziales Engagement IVD Sozial herzlich. Noch ist die Marke 100 nicht erreicht. Machen auch Sie mit und unterstützen Sie mit brotZeit e.V. ein Projekt, das bedürftigen Grundschülern hilft, an der Bildung teilzuhaben, und Senioren wieder das Gefühl gibt, gebraucht zu werden.
Weitere Informationen zu IVD Sozial finden Sie hier.
6. Neues "ausziehen!" offline und online
Die neue Ausgabe von „ausziehen!“, das Magazin speziell für Auszubildende in der Immobilienbranche, ist wieder erschienen. Die Redaktion hofft, mit der Themenauswahl wieder ins Schwarze getroffen zu haben. „Wie bewerbe ich mich richtig? – Vor dieser Frage dürften alle angehenden Immobilienprofis über kurz oder lang stehen. Wir haben zwei Personalberaterinnen gefragt, wie man sich in so einer Situation ins rechte Licht rückt. Wie man mit Körpersprache im Verkaufsgespräch punkten kann, ist ein weiteres Thema dieser Ausgabe, mit dem der IVD praxisnahe Tipps für den beruflichen Alltag gibt.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihnen das neue Magazin des IVD gefällt und Sie junge Kollegen darauf aufmerksam machen. „ausziehen“ ist für Azubis und Ausbilderbetriebe kostenlos und wird an Berufsschulen verteilt. Es kann auch direkt beim IVD-Bundesverband (bestellung
ausbildung-immobilien.net) bestellt werden. Zielgruppengerecht findet sich das Magazin online.
Klicken Sie doch mal schnell unter www.ausbildung-immobilien.net/Online-Magazin
7. KfW: Erhöhung der Zinskonditionen für Programm "Energieeffizient Sanieren"
In den Programmen Energieeffizient Sanieren (151, 152), Energieeffizient Bauen (153), Energieeffizient Sanieren – Kommunen (218) und Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung (157) wurden die Zinsen ab dem 10. Februar 2012 erhöht.
Die aktuellen Zinssätze können Sie der von der KfW übermittelten Übersicht entnehmen. In der Übersicht wird auch das „Gültig ab“-Datum zu den einzelnen Zinssätzen ausgewiesen.
Ihre Fragen zum Produkt- und Serviceangebot der KfW Bankengruppe beantworten Ihnen gerne die BeraterInnen des Infocenters der KfW. Diese erreichen Sie montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter folgenden Rufnummern:
Unternehmensfinanzierung: 0800 5399001 - kostenfrei
Wohnwirtschaft und Infrastruktur: 0800 5399002 - kostenfrei
IVD-Online-Newsletter - Ausgabe 01/2012 26. Januar 2012
Inhalt
1. Mehr Nachfrage nach Wohnimmobilien 2012
2. Neues vom IVD-Steuerexperten: Anforderungen an eine Bewirtungsrechnung
3. IVD-Existenzgründerwochen 2012
4. AIZ Ausgabe 1+2/2012
5. Europäische Immobilien Akademie EIA startet zweiten Online-Lehrgang für Existenzgründer
6. Werden Sie mit dem IVD Aussteller auf der Expo Real 2012
7. BSI präsentiert Handlungsschwerpunkte der politischen Arbeit 2012
1. Mehr Nachfrage nach Wohnimmobilien 2012
Die Nachfrage nach Wohneigentum wird 2012 nach Einschätzung der Immobilienexperten des IVD weiter steigen. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage des IVD Bundesverbands. Anfang Januar wurden rund 750 Makler befragt, wie sie den Wohnimmobilienmarkt 2012 einschätzen und welche Kaufmotive sie bei ihren Kunden erwarten. „Die Erfahrungen der Makler in ersten Wochen des neuen Jahres zeigen, dass die Nachfrage nach Wohnimmobilien ungebremst wachsen wird“, erklärt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD.
Die stärksten Zuwächse erwarten die Befragten Makler bei Mehrfamilienhäusern für Kapitalanleger. 74 Prozent gehen davon aus, dass dieses Segment sich positiv entwickeln wird. Knapp dahinter mit 71 bzw. 70 Prozent liegen die Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen für Selbstnutzer. Für vermietete Eigentumswohnungen erwarten 66 Prozent ein wachsendes Interesse. Bei Maklern, die in einer Metropolregion tätig sind, ist die Zuversicht sogar noch größer. 82,3 Prozent der Befragten rechnen damit, dass das Interesse von Kapitalanlegern an Mehrfamilienhäusern in Metropolen und deren Umland steigt. „Durch Zuzug und steigende Haushaltszahlen wird die Nachfrage nach Wohnraum in den deutschen Großstädten weiter zunehmen“, erläutert Kießling. „Steigende Mieten sind die Folge. Dieses Potenzial wollen viele Anleger nutzen.“
Analog zum erwarteten Nachfragezuwachs gehen 41,1 Prozent der Befragten von einem Umsatzplus aus. 45,6 Prozent rechnen mit einem gleichbleibenden Geschäftsvolumen. Lediglich 10,4 Prozent erwarten einen niedrigeren Umsatz.
Historisch niedriges Zinsniveau wichtigstes Kaufmotiv für Selbstnutzer
Bei den Kaufmotiven der Selbstnutzer liegt das historisch niedrige Zinsniveau nach Ansicht der Makler an erster Stelle. Rund 72,6 Prozent der Befragten sehen dies so. „Die geringen Finanzierungskosten führen aktuell zu einer besonders günstigen Erschwinglichkeit für Wohnimmobilien“, so Kießling. Auf dem zweiten Platz folgt mit 65,1 Prozent die Sorge vor Inflation. „Durch den Kauf des sogenannten Betongolds wollen sich viele Käufer vor der befürchteten Geldentwertung schützen.“ Die Aussicht auf mietfreies Wohnen im Alter ist mit einem Anteil von 56,2 Prozent das drittwichtigste Kaufargument bei den Selbstnutzern.
Kapitalanleger setzen auf die Immobilie
Bei den Kapitalanlegern wird nach Ansicht der Makler der Inflationsschutz durch den Erwerb einer Immobilie das wichtigste Kaufmotiv sein. Über 80 Prozent gaben dies als Motivation an. Auf den Plätzen zwei und drei liegen jeweils mit rund 58 Prozent gleichauf das niedrige Zinsniveau und die Immobilie als stabile Kapitalanlage mit Aussicht auf gute Wertentwicklung. „Die Unsicherheit an den Aktienmärkten und die geringe Verzinsung von sicheren Kapitalanlagen wie Festgeld oder Bundesanleihen führen zu einem anhaltend hohen Kaufinteresse bei Kapitalanlagern“, sagt Kießling. „So lange die Zinsen nicht signifikant anziehen und die Preise nur moderat steigen wird sich daran nichts ändern.“
2. Neues vom IVD-Steuerexperten: Anforderungen an eine Bewirtungsrechnung
Das Finanzamt stellt hohe formelle Anforderungen an eine Rechnung für eine Bewirtung von Kunden oder Geschäftspartnern in einem Restaurant, die als Betriebsausgabe geltende gemacht werden soll. Kleine Fehler oder Mängel können genügen, dass die Aufwendungen für Bewirtungen aus geschäftlichem Anlass nicht als Betriebsausgabe anerkannt werden. Um das zu vermeiden, gibt der IVD-Steuerexperte ein paar Hinweise, die Sie im IVD-Blog nachlesen können.
Hinweis: Der Steuerzahlungstermin im Februar für Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Soli – Lohnsteuer, Umsatzsteuer ist der 10. Februar 2012. Eine Schonfrist von 3 Tagen bis 13. Februar 2012 gilt nicht für Bar- und Scheckzahler.
3. IVD-Existenzgründerwochen 2012
Der Immobilienverband IVD lädt gemeinsam mit der Europäischen Immobilien Akademie EIA im Februar und März 2012 angehende Immobilienexerten zu einer Veranstaltungsreihe ein. Die „Existenzgründerwochen des IVD“ werden bereits im zweiten Jahr durchgeführt. „Nach dem Erfolg der ersten Serie von Veranstaltungen aus dem Vorjahr wollen wir auch in diesem Jahr junge Kolleginnen und Kollegen sowie Quereinsteiger in den Beruf der Immobilienmakler einführen“, fasst IVD-Vizepräsidentin Margot Schlubeck die Absicht des IVD zusammen. „Der IVD hat eine spezielle Mitgliedschaft für Existenzgründer eingerichtet. Aktuell haben wir im IVD mehr als 400 Mitglieder, die im ersten oder zweiten Jahr ihrer Berufstätigkeit sind“, sagt Schlubeck. Diese können von einem umfassenden Angebot Ihres Berufsverbandes profitieren, der ihnen damit den Weg in die Selbständigkeit erleichtert.
Siebe Städte – Sieben Veranstaltungen
In sieben Städten (Berlin, Potsdam, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig und Frankfurt am Main) finden die zweistündigen Einführungskurse statt. Die Teilnahme ist für angehende Immobilienmakler kostenlos. Anmeldungen nimmt der IVD ab sofort entgegen. Interessenten erhalten weitere Informationen und das Anmeldeformular auf der Webseite http://www.berufsstart-immobilien.net.
Der Auftakt der Existenzgründerwochen findet am 25. Februar 2012 auf der Immobilienmesse Leipzig statt. Parallel zur Leipziger Immobilienmesse treffen sich wieder die angehenden Immobilienmakler und tauschen Erfahrungen aus, holen sich Informationen zur Gründung ein, werden auf die wichtigsten 10 Schritte zur Gründung eines eigenen Immobilienbüros vorbereitet und können in Vorträgen und Diskussionsrunden wertvolle Informationen für den geplanten Schritt in die Selbständigkeit sammeln.
Das Buch zur Veranstaltungsreihe
Der IVD veröffentlicht ein „Existenzgründermagazin für Immobilienmakler“, das auf der Veranstaltungsreihe an alle Teilnehmer abgegeben wird und im Webshop des IVD unter www.ivd-webshop.net bestellt werden kann.
4. Schon die aktuelle AIZ in der Hand?
Die Januar-/Februar-Ausgabe des AIZ-Immobilienmagazins ist ab sofort mit folgenden Themen erhältlich:
Das Immobilienjahr 2012
Die Energiewende war das große politische Thema im Jahr 2011 – daran wird sich auch im neuen Jahr nichts ändern. Auch die Mietrechtsreform harrt noch immer darauf, endlich in Gesetzesform gegossen zu werden. Es haben sich aber auch einige neue, durchaus brisante Themen dazugesellt: Die Verbraucherrechts-Richtlinie mit ihren Auswirkungen auf Maklerverträge gehört zweifellos dazu.
IVD-Kennzahlenanalyse
Die gute Nachfrage nach Immobilien auf dem deutschen Immobilienmarkt schlägt sich auch in den Erträgen der Immobilienbüros der IVD-Mitglieder nieder: Der Umsatz in den Maklerbüros und Verwalterbetrieben steigt, wie die Kennzahlenanalyse von Immobilienunternehmen für das Geschäftsjahr 2010 zeigt.
Promis und ihre Immobilien
Der deutsche Normalbürger zieht alle zehn Jahre um und kauft allenfalls einmal im Leben eine Immobilie. Ganz anders die internationale Prominenz: die Stars und Sternchen kaufen Villen wie andere Schuhe, trennen sich aber auch wieder schnell von ihnen. AIZ-Autor Paul Varjak hat versucht, bei dem ganzen Villa-wechsel-dich-Spiel nicht den Überblick zu verlieren.
5. Europäische Immobilien Akademie EIA startet zweiten Online-Lehrgang für Existenzgründer
Am 19. März 2012 startet der neue Online-Lehrgang „Existenzgründung Immobilienmakler“. Sie sind auf dem Weg zur Selbständigkeit als Immobilienmakler und suchen bestmögliche, flexible Unterstützung? Sie wollen sich ortsunabhängig fortbilden und besitzen eine hohe Online-Affinität? Dann ist dieses Angebot das richtige für Sie: Nicht so sehr das detaillierte Fachwissen steht im Vordergrund, sondern die einzelnen Phasen einer Existenzgründung und die vielen Dinge, an die Sie vor Eröffnung Ihres Maklerunternehmens denken müssen. Von den ersten Überlegungen ausgehend werden Sie über die einzelnen Phasen der Existenzgründung, also die Entscheidungsphase, die Vorbereitungsphase bis hin zu der Startphase systematisch begleitet. Ein kompetenter Autor, der zugleich Ihr Tutor sein wird, unterstützt Sie auf Ihrem Weg in die Selbständigkeit. Anhand eines klaren Leitfadens wird er Sie auf Ihre neue Berufskarriere vorbereiten.
Weitere Informationen zu den Inhalten des Online-Lehrgangs sowie das Anmeldeformular finden Sie auf der Website der EIA unter www.eia-akademie.de .
6. Werden Sie mit dem IVD Aussteller auf der Expo Real 2012
Als IVD-Mitglied haben Sie exklusiv die Möglichkeit, sich und Ihr Unternehmen auf Europas größter Gewerbeimmobilienmesse zu präsentieren. Wo? Auf dem IVD-Stand natürlich, mit mehr als 120 Quadratmetern bieten wir Ihnen viel Fläche, um mit potentiellen Kunden ins Gespräch zu kommen und viele Termine wahrzunehmen.
Präsentieren Sie sich auf der Expo Real 2012 vom 8. bis 10. Oktober in München und profitieren Sie vom Status als offizieller Mitaussteller:
- Ihr Unternehmenslogo wird zum Blickfang.
- Präsentieren Sie Ihr Unternehmensprospekt in einem Prospektfach auf dem Stand.
- Lassen Sie sich umfangreich als Standpartner ankündigen: auf der Website www.ivd.net des IVD, in zahlreichen sozialen Medien wie Facebook und Xing, Newslettern und Flyern.
- Genießen Sie mit Ihren Kunden die professionelle Standbetreuung und leckere Bewirtung.
- Publizieren Sie eine Kurzdarstellung Ihres Unternehmens in der AIZ – Das Immobilienmagazin
Das alles bietet Ihnen die IVD Service GmbH zu einem außerordentlich attraktiven Preis an. Interessiert? Dann senden Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten an info
ivd.net.
7. BSI präsentiert handlungsschwerpunkte der politischen Arbeit 2012
“Die Umsetzung der Energiewende der Bundesregierung, der demografische Wandel, die bevorstehende Änderung des Mietrechts sowie die Zukunft der sozialen Wohnraumförderung werden die bestimmenden Themen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft im Jahr 2012 sein”, erklärte Axel Gedaschko, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) sowie Präsident des GdW Bundesverbandes auf dem Jahresempfang der Spitzenvereinigung am 18. Januar, wo die Handlungsschwerpunkte der BSI für das neue Jahr in einem Positionspapier präsentiert wurden. Der IVD war als BSI-Mitglied maßgeblich an der Entwicklung der Positionen beteiligt und teilt diese umfänglich. Allen voran die Positionen zur Energie- und Klimapolitik und den damit zusammenhängenden steuerlichen Rahmenbedingungen wie der stockenden Einführung der Energetischen Sanierungs-AfA und der stetig aufwärts führenden Grunderwerbsteuerspirale liegen dem IVD am Herzen. Hier erwartet der IVD vom Gesetzgeber ein Jahr des Handelns, auch bei der Umsetzung der überfälligen Mietrechtsreform.
Das komplette Positionspapier der BSI finden Sie hier.
IVD-Online-Newsletter - Ausgabe 13/2011 15. Dezember 2011
Inhalt
1. Tipps zum Umgang mit der Tipp-Prämie
2. BGH-Entscheidung zur Modernisierungsankündigung
3. Neues vom IVD-Steuerexperten: ELStAM und kein Ende
4. Politik bekommt Post vom IVD
5. Sind Sie schon Beobachter bei den Vereinten Nationen?
6. IVD-Minutenumfrage Dezember 2011
7. Änderung der Zinskonditionen im Programm Energieeffizient Bauen
1. Tipps zum Umgang mit der Tipp-Prämie
Tipp-Prämie und „Belohnung“ für die Nennung eines verkaufswilligen Eigentümers gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wie auch immer der Immobilienmakler die Prämie für die Zuführung von Interessenten, Verkäufern, Käufern, Kontakten usw. benennt, ist nicht erheblich für die steuerrechtliche Behandlung dieser Prämie. Wird eine Prämie ausgelobt oder versprochen, dann hat dies rechtliche und steuerrechtliche Konsequenzen, die zu beachten sind.
Ausloben ist verbindlich
Macht ein Immobilienmakler öffentlich bekannt, dass er bereit ist, für die Nennung eines Interessenten einen Geldbetrag oder eine Prämie zu bezahlen, dann ist dies eine so genannte Auslobung und ein bindendes Versprechen. Das Besondere an einer Auslobung ist, dass es auf der anderen Seite keinen Vertragspartner gibt, der zu einer Dienstleistung verpflichtet wird. Bringt also ein Tippgeber aufgrund einer Hauswurfsendung einem Immobilienmakler die Adresse eines verkaufswilligen Interessenten, dann kann der Immobilienmakler diesen Tippgeber nicht von der Zahlung der „Belohnung“ ausschließen, auch wenn er diese Person nicht kennt.
Vertrag mit Tippgeber
Anders ist es dann, wenn der Immobilienmakler mit einem Tippgeber einen direkten Vertrag abschließt, der nur diese beiden Seiten bindet und die Bezahlung der Tipp-Provision bei Nennung eines Interessenten enthält. Es bietet sich daher an, die Tipp-Provision oder „Belohnung“ mit einem direkten Ansprechpartner zu vereinbaren, wenn der Immobilienmakler nicht an eine „unbegrenzte“ Zahl von Tippgebern eine „Belohnung“ bezahlen will. Vor allem sollte der Erfolgsfall, für den die Belohnung ausgelobt wird, genau definiert werden.
Mehr Informationen zur Formulierung einer entsprechenden Vereinbarung und zur steuerrechtlichen Behandlung einer Tipp-Prämie seitens des Maklers und des Tippgebers sind in der Dezemberausgabe des AIZ-Immobilienmagazins nachzulesen.
2. BGH-Entscheidung zur Modernisierungsankündigung
Kleinlichen Erläuterungsforderungen der Mieterseite bei der Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen hat der BGH mit Urteil vom 28. September 2011 VIII ZR 242/10 einen deutlichen Riegel vorgeschoben. Statt seitenlanger ingenieurstechnischer Traktate erwartet der BGH eine Erläuterung, die dem Mieter das Ziel, die Maßnahmen, die Veränderungen in der Wohnung als auch des Mietgebrauchs sowie die zu zahlende Miete erklären.
Der zentrale Leitsatz lautet:
Eine nach § 554 Abs. 3 Satz 1 BGB erforderliche Modernisierungsankündigung muss nicht jede Einzelheit der beabsichtigten Modernisierungsmaßnahme beschreiben und nicht jede mögliche Auswirkung mitteilen. Sie muss lediglich so konkret gefasst sein, dass sie den Informationsbedürfnissen des Mieters Rechnung trägt, das Ziel der beabsichtigten Modernisierung und die zu dessen Erreichung geplanten Maßnahmen zu erfahren, um ihm darüber eine zureichende Kenntnis zu vermitteln, in welcher Weise die Wohnung durch die geplanten Maßnahmen verändert wird und wie sich diese Maßnahmen künftig auf den Mietgebrauch einschließlich etwaiger Verwendungen des Mieters sowie die zu zahlende Miete auswirken.
3. Neues vom IVD-Steuerexperten: ELStAM und kein Ende
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 2. Dezember 2011 mitgeteilt, dass der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte um ein Jahr verschoben wird, auf den 1. Januar 2013. Als Gründe werden Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens genannt. Das BMF gibt zum weiteren Verfahren die nachfolgenden Informationen:
Die Papierlohnsteuerkarte gilt länger
Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung 2011 (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge) gelten bis zum Start des Verfahrens, also auch für das Jahr 2012, weiter. Bei einem Arbeitgeberwechsel muss der Arbeitnehmer - wie bisher auch - dem neuen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. Ersatzbescheinigung 2011 aushändigen.
Was passiert, wenn sich nichts geändert hat?
Haben sich gegenüber den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 keine Änderungen ergeben, muss nichts weiter veranlasst werden. Der Arbeitgeber wird dann weiterhin auf Basis dieser Verhältnisse den Lohnsteuerabzug vornehmen.
Was ist zu tun, wenn die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte oder der Ersatzbescheinigung nicht mehr aktuell sind?
Stimmen die auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht mehr (z. B. zu günstige Steuerklasse oder zu hohe Zahl der Kinderfreibeträge), muss der Arbeitnehmer diese beim Finanzamt ändern lassen. Er erhält dort auf Antrag einen Ausdruck der geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale oder eine neue Ersatzbescheinigung und legt diese seinem Arbeitgeber als Grundlage für den Lohnsteuerabzug vor.
Wie wird der Arbeitgeber über Änderungen ab 2012 informiert?
Nur wenn dem Arbeitgeber die aktuellen Informationen vorliegen, kann er die Lohnsteuer richtig berechnen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Arbeitgeber zu informieren. Die Finanzämter empfehlen: Grundsätzlich kann das im Herbst 2011 versandte Informationsschreiben des Finanzamts über die erstmals elektronisch gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug (ELStAM) ab 01.01.2012 dem Arbeitgeber des ersten Dienstverhältnisses vorgelegt werden. Wichtig ist, zuvor zu prüfen, ob die darin enthaltenen Angaben richtig sind. Ferner ist zu beachten, dass das Informationsschreiben – mit Ausnahme des Pauschbetrages für behinderte Menschen und für Hinterbliebene – keinen Freibetrag ausweist. Stimmen diese Angaben im vorgenannten Informationsschreiben nicht oder soll ab2012 ein neu beantragter Freibetrag berücksichtigt werden, sollte dem Arbeitgeber des ersten Dienstverhältnisses ein Ausdruck der ab 2012 gültigen ELStAM vorgelegt werden. Sofern dieser nicht vorliegt, wird er vom zuständigen Finanzamt auf Antrag ausgestellt.
Dem Bürger entstehen keine Nachteile
Sofern in 2012 ein unzutreffender Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde, kann dies im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2012 korrigiert werden. Wer beispielsweise als Berufspendler den Aufwand für den Weg zur Arbeit als Freibetrag erstmals ab 2012 beantragt hat, dem Arbeitgeber diese Information aber nicht mitteilt, hat zwar zunächst netto weniger „im Portemonnaie“. Mit Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2012 wird allerdings der zutreffende Steuerbetrag berechnet und ggf. zu viel einbehaltene Lohnsteuer erstattet.
Bitte beachten!
Ist der bislang geltende Freibetrag zu hoch - z. B. wenn im Jahr 2012 Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte entfallen - kann es im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2012 zu einer Nachzahlung kommen. Um dies zu vermeiden, sollten Änderungen der persönlichen Verhältnisse dem Finanzamt mitgeteilt und dem Arbeitgeber ein Ausdruck mit den neu gültigen Freibeträgen vorgelegt werden.
Berufseinsteiger
Für alle Berufseinsteiger stellt das Finanzamt bis zum Start des elektronischen Verfahrens - wie bisher - auf Antrag eine Ersatzbescheinigung aus. Diese ist dem Arbeitgeber vorzulegen.
Ausbildungsbeginn in 2012
Die Vereinfachungsregelung für Auszubildende gilt auch im Kalenderjahr 2012. Das bedeutet: Ledige Auszubildende, die im Kalenderjahr 2012 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen, benötigen keine Ersatzbescheinigung. Der Ausbildungsbetrieb kann die Lohnsteuer nach der Steuerklasse I berechnen, wenn der Auszubildende seine Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Für Auszubildende, für die im Jahr 2011 die Vereinfachungsregelung bereits angewandt wurde, gilt diese weiterhin.“
4. Politik bekommt Post vom IVD
Der IVD hat seinen Politikbrief wieder aufgelegt und liefert Informationen für Entscheider in der Bundes-, Landes- und Europa-Politik. Im Blickpunkt der letzten Ausgabe: der Steuerstreit über die Abschreibung für energetische Modernisierung. Der eindeutige Appell des größten Berufsverbandes der Immobilienwirtschaft an die Politik lautet, umgehend eine Einigung zu finden und die Unsicherheit bei den Eigentümern von Immobilien über die steuerlichen Möglichkeiten bei der energetischen Modernisierung zu beseitigen.
Mehr zu den aktuellen politischen Positionen des IVD und den Themen, die derzeit bearbeitet werden lesen Sie im aktuellen Politikbrief, den wir Ihnen hier zum Download anbieten.
5. Sind Sie schon Beobachter bei den Vereinten Nationen?
Sie sind erfolgreicher Immobilienspezialist und tätig in einem der vielfältigen Gebiete der Immobilienwirtschaft. Sicher gehören Sie auch zu denen, die zunehmend nicht nur deutsche Kundschaft bedienen, sondern immer wieder auch Kontakt zu ausländischen Mitbürgern haben. Möglicherweise haben Sie sogar Kundschaft, welche vom Ausland aus mit Ihnen Geschäftsbeziehungen unterhält. Der Immobilienmarkt unserer Zeit ist längst über den lokalen Markt hinausgewachsen. Selbst die Kollegen unter uns, die kein aktives Geschäft im Ausland machen, kommen immer wieder in die Lage, mit nichtdeutscher Kundschaft Geschäfte abschließen zu wollen.
Ihr persönliches internationales Netzwerk, auch auf Deutsch
Den Austausch mit internationaler Kundschaft kann kein noch so gutes Buch vermitteln. Nichts ersetzt den persönlichen Umgang miteinander, den Erfahrungsaustausch und das kollegiale Gespräch. Aus dieser Überlegung heraus haben sich bereits vor mehr als 50 Jahren Kollegen aus damals zehn Ländern zum einzigen weltweiten Verband von Immobilienfachleuten zusammengeschlossen. Man kann sich in fünf offiziellen Sprachen verständigen. Eine davon ist Deutsch.
Jedes Mitglied kann innerhalb der Organisation sein ganz persönliches internationales kleines oder größeres Netzwerk aufbauen und sich über Landesgrenzen hinweg mit Partnern seines Vertrauens zusammentun. Jedes Jahr finden Kongresse statt. Es beginnt mit einem nationalen Kongress; alle zwei Jahre wird ein europäischer Kongress in einem europäischen Mitgliedsland organisiert, und jedes Jahr kann man den Interkontinentalen Kongress auf einem der fünf Kontinente besuchen. In den letzten Jahren waren die Weltkongresse in Houston, Barcelona, Amsterdam, Bangkok, auf Bali und Zypern, im Jahr 2012 wird er in St. Petersburg abgehalten. Inzwischen gehören der Organisation mehr als 60 Nationen an. Ihr Name: FIABCI, auf Deutsch: Internationaler Verband der Immobilienberufe. Diesem Verband gehören heute Verbände aus über 60 Nationen mit weit über 1 Million Mitgliedern und daneben über 3000 Einzelmitglieder an. Außerdem sind mehr als 60 Hochschulen, die ihrerseits Immobilienfachleute ausbilden, Mitglieder.
FIABCI ist viel, auch Verantwortung
Wer als Immobilienfachmann der Meinung ist, er sollte sich persönlich für ein großartiges Werk einsetzen, welches zur nachhaltigen Verbesserung der Lebenssituation in den ärmsten Ländern der Erde Effizientes leisten kann, der mag sich innerhalb FIABCI der Organisation der Global Housing Foundation anschließen. Global Housing Foundation verkauft (ernsthaft!) an Familien in städtischen Slums Häuser mit grundbuchlichen Rechten, mit Strom und Wasseranschluss, einfach, schlicht und billig. Man kreditiert diese Häuser zu sehr niedrigen Raten. Interessant ist, dass die Käufer nahezu nie die Raten schuldig bleiben. Dadurch bekommen die Ärmsten ein eigenes Dach über den Kopf und können den wilden, immer von Abriss bedrohten Hüttenslums entfliehen. Die Global Housing Foundation ist eine komplett privat organisierte Initiative unten dem Dach von UN Habitat, für die FIABCI ausgezeichnet wurde. FIABCI berät die Vereinten Nation zu diversen Aspekten der Aktivitäten im Immobilienbereich. Die Vereinten Nationen arbeiten derzeit an diversen Immobilienthemen wie z. B. Maßeinheiten, Mit-Eigentümertum, Städteplanung, Expertise, Sicherheit bei Transaktionen und Regeln für den Eintritt in und die Ausübung von Immobilienberufen.
Es ist wichtig, dass Teilnehmer des Immobiliensektors bei diesen Beratungen repräsentiert sind und ihre Erfahrungen und ihr Wissen dazu beitragen. Die Globalisierung hat das Immobiliengeschäft erreicht, und es wird immer notwendiger, internationale Bestimmungen und gemeinsame Standesregeln zu erarbeiten und das unter Mitwirkung von Spezialisten im Immobilienbereich und nicht nur von Technokraten.
Entdecken Sie FIABCI und informieren sich unter www.fiabci.de.
6. IVD-Minutenumfrage Dezember 2011
Gelegentlich kurze Schauer bei vorrangig wechselnder Bewölkung und viel Sonnenschein. Das könnte die meteorologische Interpretation dessen sein, was wir trotz währungspolitischer Turbulenzen wirtschaftlich vom nächsten Jahr erwarten können. Niedrige Zinsen und ein insgesamt moderates Preisniveau machen deutsche Wohnimmobilien attraktiv und für viele Käufer nach wie vor erschwinglich.
Wie schätzen Sie Ihren Markt 2012 ein? Ihre Meinung interessiert uns sehr und wird sicherlich wertvolle Erkenntnisse liefern. Wir bitten Sie daher um die 2-3 Minuten, die Sie für die Mitwirkung an dieser Umfrage investieren müssen.
Zur aktuellen Minutenumfrage des IVD kommen Sie hier.
7. Änderung der Zinskonditionen im Programm Energieeffizient Bauen
Die KfW informiert kürzlich über Änderungen der Zinskonditionen Programm 153 (Energieeffizient Bauen). Die aktuellen Zinssätze können Sie hier einsehen. In der Übersicht wird auch das „Gültig ab“-Datum zu den einzelnen Zinssätzen ausgewiesen.
Fragen zum Produkt- und Serviceangebot der KfW Bankengruppe beantworten Ihnen gerne die BeraterInnen des Infocenters der KfW. Diese erreichen Sie montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter 0800 - 5 39 90 02 kostenfrei (Hotline Wohnwirtschaft und Infrastruktur).
Die komplette aktuelle Zinskonditionenübersicht der KfW steht Ihnen im Internet unter www.kfw.de/konditionen zur Verfügung.
Ansprechpartner

Redaktion
Carolin Hegenbarth
Littenstraße 10, 10179 Berlin
Tel.: (030) 27 57 26-0
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