IVD-Online-Newsletter

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IVD-Online-Newsletter im Überblick

IVD-Online-Newsletter - Ausgabe 04/2012 26. April 2012

Inhalt
1. Ergebnisse der IVD-Umfrage zum Geldwäschegesetz
2. IVD und Deutsche Unternehmerbörse (DUB) starten gemeinsame Plattform
3. Neues vom IVD-Steuerexperten: Überlassung von Smartphones und Software an den Arbeitnehmer ist steuerfrei
4. KfW: Weitere Programmvarianten zur Forcierung der Energiewende
5. St. Petersburg lädt zum 63. FIABCI Weltkongress
6. Neue AIZ: Garagen, Denkmalschutz & Co.

 

1. Ergebnisse der IVD-Umfrage zum Geldwäschegesetz

Das Geldwäschegesetz (GWG) beinhaltet Pflichten, die auch Immobilienmakler in erheblichem Maß betreffen. § 3 GWG legt fest, welche Sorgfaltspflichten Immobilienmakler im Falle einer Begründung einer Geschäftsbeziehung zu übernehmen haben, um damit einen Beitrag zu leisten, die Platzierung von illegal erworbenem Geld zu verhindern. Das GWG sieht vor, dass Makler Kunden zu identifizieren und die Identität dieser Kunden zu überprüfen haben. Diese Sorgfaltspflichten müssen Immobilienmakler einhalten, obwohl sie mit Kundengeldern in der Regel nicht in Berührung kommen, wie eine Umfrage des Immobilienverbandes IVD unter seinen Mitgliedern ergeben hat. 96 Prozent der Makler nehmen selbst bei der Provisionszahlung kein Bargeld an. Diese Zahlung erfolgt bei den Allermeisten per Banküberweisung nach Rechnungsstellung. Bei 97 Prozent der Umfrage-Teilnehmer kommen Bartransaktionen bei Immobilienkäufen selten oder nie in ihrem Unternehmen vor und bei 90 Prozent werden Immobilienkäufe eigentlich immer oder oft über ein Kreditinstitut abgewickelt.

Das Selbstverständnis von Immobilienmaklern und ihrer Tätigkeit in der Immobilienvermittlung ist nicht geprägt von Ermittlungen über Kunden. Auf die Frage, ob Immobilienmakler glauben, einen Gelwäschetatbestand grundsätzlich erkennen zu können, gaben 24 Prozent der an der IVD-Umfrage Beteiligten an, dass dies möglich sein. 45 Prozent sind der Auffassung, dass dies nicht möglich sei, und 31 Prozent zeigten sich unentschieden.

Zugleich wurde in der Umfrage des IVD deutlich, dass eine hohe Sensibilität der Immobilienmakler für den Verdacht von Geldwäsche dann besteht, wenn eine Bartransaktion abgewickelt werden soll oder große Summen Bargeld im Spiel sind. Vielen Antworten war gemeinsam, dass das Verhalten eines Käufers dann verdächtig sein kann, wenn dieser Bargeld anbiete, wenn die Provisionszahlung auf Anregung des Käufers bar abgewickelt werden solle, wenn die Immobilie direkt im Notartermin bar bezahlt werden soll. Als Schutzmechanismus sagten die Immobilienmakler häufig, dass kein Bargeld angenommen werde. 77 Prozent der Immobilienmakler gaben an, dass sie das Angebot eines Kaufinteressenten, ein Immobiliengeschäft bar abzuwickeln, für verdächtig oder sehr verdächtig halten würden. 60 Prozent hielten das Verhalten für verdächtig, wenn ein Angebot unterbreitet würde, Anzahlungen oder die Provisionszahlung sofort in bar zu bezahlen. Genauso deutlich formulierten Immobilienmakler den Verdacht der Geldwäsche, wenn vom Käufer das Angebot ausgehe, eine Unterbeurkundung vornehmen zu wollen (78 Prozent). Als sehr verdächtig wird ferner eingestuft, wenn ein Immobiliengeschäft von einem Interessenten aus dem Ausland angebahnt wird und der Immobilienmakler als Vertreter für den Interessenten das Geschäft abwickeln soll (75 Prozent). „Welche Merkmale halten Sie – vor allem in Verbindung mit weiteren Verdachtsgründen – für besonders auffällig?“

Die Ergebnisse der IVD-Umfrage zu Geldwäsche-Verdachtsgründen finden Sie hier.

 

2. IVD und Deutsche Unternehmerbörse (DUB) starten gemeinsame Plattform

www.dub.de/Immobilienwirtschaft ist der Online-Marktplatz für Unternehmensverkäufe, bringt Verkäufer und Käufer zusammen. Das Rezept: einfach und günstig inserieren und Kontakte generieren.

Suchen und gefunden werden – so einfach ist das Prinzip der Deutschen Unternehmerbörse (DUB), die gemeinsam mit dem IVD als Kompetenzpartner jetzt in der Immobilienwirtschaft die richtigen Partner zusammenführen wird. Das Internet-Portal schließt eine Marktlücke und der IVD folgt damit einem Wunsch seiner Mitglieder. Schließlich suchen jedes Jahr tausende Unternehmer und viele IVD-Mitglieder nach einem geeigneten Nachfolger, doch scheitern sie nicht selten daran, einen für sie passenden Kandidaten ausfindig zu machen. Als Marktplatz für Unternehmensverkäufe und Beteiligungen bietet die DUB gerade kleineren und mittelständischen Immobilienfirmen die Möglichkeit, ihr Angebot zielgruppengenau zu platzieren. Für die Suche und die systematische Vorauswahl von lukrativen Geschäftskontakten steht Verkäufern wie Käufern auf www.dub.de/Immobilienwirtschaft eine Vielzahl von Funktionen zur Verfügung. Hier die Wichtigsten im Überblick:

Effektiv suchen

Mithilfe der Suchfunktion können Interessierte an der Unternehmensübernahme und -übergabe ihren Wunsch zielgenau platzieren, Umsatzgröße oder Standort definieren. Der Interessentenkreis ist damit schnell auf Erfolg versprechende Kandidaten eingegrenzt.

Einfach inserieren

Verkäufer können sämtliche wichtigen Daten ihres Unternehmens in ein Formular eintragen – der Zeitaufwand beträgt nur wenige Minuten. Komplizierte Beschreibungen und Exposés sind überflüssig. Alle Anzeigen auf der vom IVD initiierten Plattform erscheinen anonymisiert. Das heißt, der Interessent erfährt zunächst nicht den Namen des Verkaufsobjektes, sondern lediglich die Rahmendaten, die für ihn wirklich relevant sind und einen guten Eindruck über das Objekt vermitteln. Dazu gehören unter anderem: Kaufpreis, durchschnittlicher Gewinn, Mitarbeiterzahl sowie die Art der Kaufpreiszahlung.

Angebote ermitteln

Über die Schnellsuche auf der Startseite haben Besucher der Website sofortigen Zugriff auf die neuesten Unternehmensangebote. Bis zur Kontaktaufnahme sind es für Interessenten nur wenige Schritte. Unter jedem Inserat gibt es einen Button „Kontaktieren“, über den sich Interessenten direkt mit dem Verkäufer in Verbindung setzen können.

Gezielt informieren

Beim Unternehmensverkauf sind zahlreiche juristische und betriebswirtschaftliche Themen relevant. Über die Schlagwortsuche können Besucher unter anderem gezielt nach Artikeln zu Recht und Steuern oder nach Dienstleistern, die auf Unternehmensverkäufe und -übergaben spezialisiert sind, suchen. Als umfassende journalistische Plattform für alle erfolgsrelevanten Informationen rund um den Unternehmensverkauf finden sich viele Tipps mit Nutzwert – von der Buchempfehlung, Fortbildungsempfehlungen an der DIA und EIA bis zu aktuellen News.

IVD-Mitglieder nutzen die neue Plattform entgeltfrei. Für die Nutzung wurde ein extra Mitglieder-Login eingerichtet. Wir konnten Ihr Interesse wecken? Tragen Sie sich gerne kurzfristig ein. Die Mitarbeiter der DUB stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie Probleme bei der Eintragung Ihres Angebotes oder Gesuchs haben. Rufen Sie einfach an unter +49 (0)40 / 46 88 32–660 oder schicken Ihre Daten und Eintragungswünsche an Frau Micksch von der DUB (maren.mickschdub.de).

 

3. Neues vom IVD-Steuerexperten: Überlassung von Smartphones und Software an Arbeitnehmer ist steuerfrei

Bisher entstand keine Steuerpflicht, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Computer und Telekommunikationsgeräte zur Verfügung stellte und diese auch für private Zwecke genutzt werden durften. Hierzu gehörten Telefon, Computer und Faxgeräte. Hat der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer dagegen betriebliche Software auch zur Nutzung auf dem privaten PC überlassen, war dies bisher steuerpflichtig. Das Gleiche galt für die Überlassung von Smartphones.

Durch das „Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und von steuerlichen Vorschriften“, dem der Bundesrat am 30. März 2012 zugestimmt hat, sind derartige Leistungen rückwirkend ab dem Jahr 2000 steuerfrei gestellt worden. Die Regelung befindet sich in § 3 Nr. 45 EStG.

Danach ist nun auch die reine Softwareüberlassung sogenannter „Home User Programme“ steuerfrei. Der bisher in § 3 Nr. 45 EStG verwendete Begriff „betriebliche Personalcomputer“ wird durch den Begriff „betriebliche Datenverarbeitungsgeräte“ ersetzt. Damit wird klargestellt, dass auch die Überlassung von Smartphones, Tablet-PCs und iPads steuerfrei ist.

 

4.  KfW: Weitere Programmvarianten zur Forcierung der Energiewende

Die KfW bietet bereits in einigen ihrer Förderprogramme Endkreditnehmer-Zinssätze von 1,00 Prozent p.a. (Sollzins) an. Hierzu gehören:

- die 10-jährige Laufzeitvariante des Programms Altersgerecht Umbauen (Programmnummer 159)
- sowie die 10-jährige Laufzeitvariante des Programms Energieeffizient Sanieren (Programmnummer 151, 152)
- sowie die 5-jährige Laufzeitvariante des KfW-Energieeffizienzprogramms
(Programmnummer 243, 244) für kleine und mittlere Unternehmen (Preisklasse A).

Um die Energiewende weiter zu forcieren, möchte die KfW weitere Programmvarianten mit 1,00 Prozent p.a. (Sollzins) am Markt platzieren:

- Im Programm Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung (Programmnummer 157) offeriert die KfW ab dem 20. April 2012 in der 20-jährigen Laufzeitvariante einen Zinssatz von 1,00 Prozent p.a. (Sollzins) (Preisklasse A).
- Im KfW-Energieeffizienzprogramm (Programmnummer 242) wird ab dem 20. April 2012 für große Unternehmen in der 5-jährigen Laufzeitvariante ein Zinssatz von 1,00 % p.a. (Sollzins) (Preisklasse A) angeboten. Für kleine Unternehmen bietet die KfW auch in der Laufzeit von 10 Jahren (Preisklasse A) einen Zinssatz von 1,00 Prozent p.a. (Sollzins) an.

Die aktuellen Zinssätze können Sie der von der KfW übermittelten Übersicht entnehmen. In der Übersicht wird auch das „Gültig ab“-Datum zu den einzelnen Zinssätzen ausgewiesen.

Ihre Fragen zum Produkt- und Serviceangebot der KfW Bankengruppe beantworten Ihnen gerne die BeraterInnen des Infocenters der KfW. Diese erreichen Sie montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter folgenden Rufnummern:
Unternehmensfinanzierung: 0800 5399001 - kostenfrei
Wohnwirtschaft und Infrastruktur: 0800 5399002 - kostenfrei

 

5.  St. Petersburg lädt zum 63. FIABCI Weltkongress

Vom 12. – 16. Mai 2012 findet der FIABCI Weltkongress erstmalig in Russland statt. Der amtierende FIABCI Weltpräsident Alexander Romanenko lädt in seine Heimatstadt St. Petersburg ein und verspricht einen Kongress mit einem hohen professionellen Niveau in der nördlichsten Millionenstadt der Welt. Die gesamte Innenstadt St. Petersburgs ist kulturelles Erbe der UNESCO. So bietet sich das Kongressthema „Wahrung von kulturellem Erbe in modernen Metropolen“ hier geradezu an. Beispiele für moderne Immobilienentwicklungen in historischen Gebäuden finden sich hier reichlich.

Eröffnet wird der Kongress mit einer Präsentation des herausragenden Wirtschaftwissenschaftlers Hernando de Soto. Weitere hochrangige Experten werden Vorträge zum Kongressthema und weiteren aktuellen immobilienwirtschaftlichen Themen halten. Darüber hinaus wird es ausreichend Möglichkeiten geben, konkrete Geschäfte anzubahnen bzw. die entsprechenden Kontakte zu knüpfen.

Der IVD Bundesverband, Hauptmitglied von FIABCI, wird durch seinen Präsidenten Jens-Ulrich Kießling beim FIABCI Weltkongress präsent sein. Den Abschluss des Kongresses bildet die Amtsübergabe der Weltpräsidentschaft von Alexander Romanenko an seine gewählte Nachfolgerin Judy Shenefield und das anschließende Gala-Dinner im Marmorsaal des Ethnographischen Museums von St. Petersburg.

Informationen zum FIABCI Weltkongress und die Möglichkeit zur Online-Registrierung finden Sie unter www.fiabci63.org.

 

6. Neue AIZ: Garagen, Denkmalschutz & Co.

Am 3. Mai erscheint die neue Ausgabe des AIZ-Immobilienmagazins u.a. mit folgenden Themen:

Unterschlupf fürs Automobil

Offener Stellplatz, Standfläche unter dem Gebäude, Carport, integrierte Garage, externes Garagenhaus, Tiefgarage, Parkhaus – Möglichkeiten, dem Automobil Unterschlupf zu bieten, gibt es viele. Und es gibt besonders außergewöhnliche Auto-Behausungen, die hinsichtlich Ausstattung sowie Ein- und Ausblicken den dazu gehörenden Wohnhäusern in nichts nachstehen. Das AIZ-Immobilienmagazin zeigt extravagante Garagen, preisgekrönte Stellplätze und Parkhäuser, die nach ihrer Sanierung zu neuem Leben erwacht sind.

Denkmalschutz aus Steuerperspektive

Für den Investor bieten Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, viele Vorteile: Fast immer verfügen diese Gebäude über eine hervorragende architektonische und bautechnische Qualität. Außerdem liegen sie in einem gewachsenen Umfeld und sind daher in die Infrastruktur der Stadt bereits eingebunden und verkehrsmäßig gut zu erreichen. Auch steuerlich bieten denkmalgeschützte Wohnimmobilien dem Investor erhebliche Vorteile. Unter welchen Voraussetzungen der Erwerber Teile seiner Baukosten steuerlich geltend machen kann, erläutert Hans-Joachim Beck.

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IVD-Online-Newsletter - Ausgabe 03/2012 12. April 2012

Inhalt
1. Deutscher Wohnungsmarkt bei Investoren wieder beliebt
2. Neuer Werbeauftritt des CRES
3. Themen der aktuellen Ausgabe AIZ - Das Immobilienmagazin
4. IVD You-Tube-Kanal... schon abonniert?
5. Neues vom IVD-Steuerexperten: Fahrtkosten
6. Neue KfW-Konditionen für altersgerechtes Umbauen

 

1. Deutscher Wohnungsmarkt bei Investoren wieder beliebt

In den letzten Monaten war in der Presse immer wieder von größeren Paketverkäufen deutscher Wohnimmobilien zu hören. So billigte beispielsweise das Bundeskartellamt vergangene Woche den Kauf von 22000 Wohnungen durch den US-Investor Cerberus. Es wird davon ausgegangen, dass Cerberus ca. 900 Mio. Euro für das Wohnportfolio bezahlt hat. Dieses Geschäft ist jedoch nicht das einzige, das in der letzten Zeit auf dem deutschen Wohnimmobilienmarkt abgewickelt worden ist. Beispielsweise übernahm das Augsburger Wohnungsunternehmen Patrizia die Immobilien-Tochtergesellschaft der Landesbank-Baden-Württemberg für 1,4 Mrd. Euro. Ebenso kaufte TAG für 960 Mio. Euro DKB Immobilien, eine Tochtergesellschaft der Bayern LB. Die bundeseigenen Gesellschaft TLG Immobilien steht derzeit ebenfalls vor dem Verkauf. Hier wird noch nach einem Käufer gesucht.

Dies ist sicherlich etwas überraschend. Der deutsche Markt galt in den letzten Jahren unter Investoren als nicht so einfach. Das strenge Mietgesetz auf der einen Seite und ein gut funktionierender Mietmarkt auf der anderen Seite lassen den Spielraum für Mieterhöhungen grundsätzlich sehr klein ausfallen. Ebenso war die Preisentwicklung von Wohnimmobilien in Deutschland den letzten Jahren nicht nur berauschend. Die Abbildung 1 zeigt die divergierende Preisentwicklung von Wohnimmobilien (ETWs) in europäischen Großstädten. Berlin, München und Hamburg liegen mit Wien zusammen am unteren Ende, wohingegen die anderen betrachteten Städte (Dublin, Stockholm, London, Kopenhagen, Paris und Amsterdam) eine sehr viel positivere Preisentwicklung in den letzten 15 Jahren erfahren haben. Dublin fällt bei der betrachteten Gruppe sicherlich am stärksten auf. Hier kann von einer Preisblase gesprochen werden, die im Zuge der Finanzmarktkrise geplatzt ist. Investoren schätzen das Potential von München, Wien, Hamburg und Berlin, bezogen auf noch mögliche Preissteigerungen, sicherlich am höchsten ein. Dies wiederum würde erklären, wieso derzeit Investments in den deutschen Wohnimmobilienmarkt wieder so beliebt sind.

Die Darstellung der Preisentwicklung von Eigentumswohnungen in ausgewählten Städten in Europa finden Sie hier.

 

2. Neuer Werbeauftritt des CRES

Das CRES - Center for Real Estate Studies an der Steinbeis Hochschule Berlin bietet berufsbegleitende Bachelor- und Masterstudiengänge im Immobilienbereich an. Unter der neu gelaunchten Webseite www.steinbeis-cres.de können Sie erfahren, welche Möglichkeiten das CRES bietet, neben dem Beruf zu studieren und einen staatlich anerkannten Hochschulabschluss zu erwerben. Wenn Sie bereits über einen Masterabschluss oder ein vergleichbares Hochschuldiplom verfügen, können Sie sich ab sofort über die Möglichkeit einer Promotion informieren. Neben Studienangeboten betätigt sich das CRES auch in der immobilienwirtschaftlichen Forschung. Alle abgeschlossenen und laufenden Projekte werden auf der neuen Webseite präsentiert. Ebenso können Sie sich über aktuelle Stellenangebote des CRES informieren. Derzeit baut das CRES ein neues CRM-System auf. Dadurch haben die Studenten die Möglichkeit, ihre studienrelevanten Daten jederzeit im Internet einzusehen.

Weitere Infos erhalten Sie unter www.steinbeis-cres.de.

Das CRES ist auf dem Deutschen Immobilientag des IVD am 3. und 4. Mai in Stuttgart als Aussteller vertreten. Kommen Sie vorbei und starten Sie mit uns Ihren Karriereturbo.

 

3. Themen der aktuellen Ausgabe AIZ - Das Immobilienmagazin

Die April-Ausgabe des AIZ-Immobilienmagazins beschäftigt sich mit folgenden Themen:

Einzelhandelsimmobilien

Im Gegensatz zu anderen Ländern müssen die Expansionsleiter hierzulande in mehreren Ballungszentren präsent sein, wollen sie ihre angestrebte Marktdurchdringung erreichen. Im Ausland reicht oft ein Shop in der Hauptstadt aus, in Deutschland stehen Berlin, München, Frankfurt, Hamburg, Köln und Düsseldorf ganz oben auf der Einkaufsliste der Retailer. Welche Branchen und Konzepte suchen derzeit welche Flächen? Welche Flächen lassen sich durch welche Ladenbaukonzepte optimieren? Diese und andere Fragen werden im Schwerpunktthema „Einzelhandelsimmobilien“ in der aktuellen Ausgabe des AIZ-Immobilienmagazins beantwortet.

Best practice: Ladenkonzepte für Makler

Immer mehr Immobiliendienstleister entscheiden sich für ein Ladenlokal mit Schaufensterfläche als Standort für ihr Büro. Sie wollen damit besser wahrnehmbar werden. Das Makler-Franchise-Unternehmen Porta Mondial hat ein modulares, kostengünstiges Einrichtungssystem entwickelt, mit dem sich der gestalterische und organisatorische Ausgleich zwischen Transparenz und Diskretion, zwischen konzentrierter Arbeit und repräsentativer Ordnung schaffen lässt.

Energie und Effizienz

Die EU hat sich ehrgeizige Ziele der Energieeinsparung und der Reduzierung des CO2-Ausstoßes gesetzt. Da Gebäude zu den großen Energieverbrauchern zählen, liegt es auf der Hand, dass der Verbesserung der energetischen Effizienz von Gebäuden eine bedeutende Rolle zukommt. Ob die Einsparziele erreicht werden können, hängt zu wesentlichen Teilen davon ab, ob es für die einzelnen Eigentümer und Investoren wirtschaftlich ist, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden in dem erforderlichen Umfang durchzuführen. Prof. Dr. Heinz Rehkugler erläutert, wo betriebswirtschaftliche Optima der Durchführung von Energieeinsparmaßnahmen typischerweise liegen.

Sie haben Interesse an einem Schnupperabo? Den Bestellbogen dafür finden Sie hier.

 

4.  IVD YouTube-Kanal... schon abonniert?

Nutzen was da ist - und von den Vorteilen profitieren, die das Vorhandensein und die Bekanntheit bestehender Anwendungen mit sich bringt, das ist ein Teil der Kommunikationsstrategie des IVD. Mit der breit angelegten Social Media-Aktivität, die seit 2011 betrieben wird, ging auch die Einrichtung eines IVD YouTube-Kanals einher.

Mehr als hundert Filme vom und über den IVD mit einem Schwerpunkt auf der Veranstaltungsberichterstattung finden sich dort bereits. Genießen Sie Impressionen der EXPO REAL oder des Deutschen Immobilientages, auch wenn Sie keine Zeit hatten dabei zu sein. Verfolgen Sie Experteninterviews, empfehlen Filme des IVD weiter oder betten vielleicht den Imagefilm des IVD direkt auf Ihrer Website ein.

Hier finden Sie den IVD in bewegten Bildern: www.youtube.de/IVDFilme

 

5.  Neues vom IVD-Steuerexperten: Fahrtkosten zu mehreren Niederlassungen

Die Kosten für die Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und der Betriebsstätte können Sie bekanntlich nicht in der tatsächlichen Höhe, sondern nur mit der Entfernungspauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer geltend machen.

Wenn Sie mehrere Niederlassungen haben, so ist aber nur eine davon Ihre Betriebsstätte. Die Kosten für die Fahrten von der Wohnung zu anderen Niederlassungen und zwischen den einzelnen Niederlassungen können Sie dagegen in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen.

Sie müssen dem Finanzamt gegenüber lediglich angeben, welche Ihrer Niederlassungen Ihre Hauptniederlassung ist und damit als Betriebsstätte im Sinne des Einkommensteuerrechts gelten soll.

So hat das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 27.10.2011, Aktenzeichen 3 K 1849/09, entschieden. Die Finanzverwaltung hat gegen dieses Urteil allerdings Revision beim BFH eingelegt (Aktenzeichen VIII R 47/11). Daher wenden die Finanzämter das neue Urteil noch nicht an. Allerdings ist davon auszugehen, dass der BFH die Entscheidung des FG Baden-Württemberg bestätigen wird, weil das Finanzgericht mit seiner Entscheidung lediglich die Rechtsprechung des BFH für Arbeitnehmer auf Selbständige übertragen. Nach dem Urteil des BFH vom 9.6.2011 (Az. VI R 36/10) haben nämlich Arbeitnehmer auch wenn sie an mehreren Einsatzorten tätig sind, nur eine regelmäßige Arbeitsstätte im Sinne des EStG. Diese Rechtsprechung wendet die Finanzverwaltung in allen noch offenen Fällen an (vgl. das BMF-Schreiben vom 15.12.2011 IV C 5 – S2353/11/10010).

 

6. Neue KfW-Konditionen für altersgerechtes Umbauen

Für das neu ausgerichtete Programm „Altersgerecht Umbauen“ (KP Nr. 159) stellt die KfW-Bankengruppe Konditionen zur Verfügung. Gegenüber dem Vorgängerprogramm Altersgerecht Umbauen (KP Nr. 155) wurden das Laufzeitangebot erweitert und die Zinssätze weiter verbessert. Fragen zum Produkt- und Serviceangebot der KfW Bankengruppe beantworten Ihnen die BeraterInnen des KfW-Infocenters.

Die aktuelle Konditionenübersicht für Endkreditnehmer steht Ihnen im Internet auf www.kfw.de/konditionen zur Verfügung.

IVD-Online-Newsletter - Ausgabe 02/2012 28. Februar 2012

Inhalt
1. Keine Blasen aber deutliche Trends
2. Transaktionsvolumen 2011: Markt bietet weiter gute Einstiegschancen
3. Unzulässige Doppelbelastung mit Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer
4. Immonet-Hammer: Jetzt noch mehr regionale Vermarktungspower
5. IVD-Mitglieder engagieren sich bürgerschaftlich
6. Neues "ausziehen!" offline und online
7. KfW: Erhöhung der Zinskonditionen für Programm "Energieeffizient Sanieren"

 

1. Keine Blasen aber deutliche Trends

„Die gute Stimmung der privaten Haushalte ist ein wesentlicher Impulsgeber für den Wohnungsbau. Entgeltzuwächse und das als gering wahrgenommene Arbeitsplatzrisiko haben zusammen mit den nach wie vor äußerst günstigen Finanzierungskonditionen dazu geführt, dass der Kauf von Immobilien attraktiver wird.“ Der Monatsbericht der Deutschen Bundesbank Februar 2012 unterstreicht damit die stabilen Rahmenbedingungen für den Immobilienkauf und bestätigt die jüngeren Kommentierungen des IVD. Die insgesamt gute Konjunktur des Jahres 2012 und die damit einhergehende positive Entwicklung der Bruttolöhne hat die Immobilie erschwinglicher gemacht. Diese Tendenz bestätigt auch der IVD-Erschwinglichkeitsindex.

Aufwärtsgerichteter Preistrend in der Breite

Die Bundesbank sieht erstmals seit dem Wiedervereinigungsboom Anfang der 90er Jahre eine markante Preisreaktion auf den Häusermärkten, die im direkten Zusammenhang mit dem konjunkturellen Aufschwung steht. Mit Blick auf Gesamtdeutschland wird zwar die Dynamik vorrangig in den Großstädten erkannt, die Grundtendenz eines beschleunigten Preisauftriebs sieht die Bundesband dennoch.

Immobilie im Fokus von Kapitalanlegern

Dass Kapitalanlageentscheidungen den Wohnimmobilienmarkt in Deutschland wieder stärker prägen, zeige sich nach Ansicht der Bundesbänker auch an der besonders florierenden Nachfrage nach Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Trotz zunehmender Bauaktivitäten übertreffe der Bedarf das Angebot seit einiger Zeit beträchtlich.

Ungünstige demografische Entwicklung

„Die Aufhellung der strukturellen Wachstumsaussichten der deutschen Wirtschaft rechtfertigt zwar tendenziell, dass auch am hiesigen Immobilienmarkt zunehmend Optimismus eingekehrt ist. Es darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass die Wohnraumnachfrage in längerfristiger Perspektive wesentlich von den relativ ungünstigen demographischen Eckwerten bestimmt wird, die selbst von der sich abzeichnenden verstärkten Zuwanderung nur ansatzweise veränderbar sind. Dadurch wird auch das gesamtwirtschaftliche Wachstumspotenzial begrenzt. Es ist somit nicht gesichert, dass sich der für Wohnzwecke perspektivisch zur Verfügung stehende Ausgabenspielraum soweit verbreitert, dass steigende Kaufpreise jederzeit durch zukünftige Mieteinnahmen gedeckt werden können. Noch erscheint das Rückschlagspotenzial für die Preise überschaubar. Gerade bei Investitionen in Wohnimmobilien mit dem Ziel der Realwertsicherung ist dieses Risiko aber ins Auge zu fassen.“

Der IVD wird diesen Blick und die Einschätzung der Bundesbank zum Deutschen Immobilientag 2012 in Stuttgart am 4. Mai 2012 vertiefen. Wir freuen uns sehr, dort Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen begrüßen zu dürfen, der über die demografischen Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft ausführen wird.

Den kompletten Monatsbericht der Deutschen Bundesbank aus Februar 2012 finden Sie hier.

 

2. Transaktionsvolumen 2011: Markt bietet weiter gute Einstiegschancen

Das Transaktionsvolumen von gewerblichen und privaten Immobilien in Deutschland ist 2011 gegenüber dem Vorjahr um rund 13,1 Prozent auf 165,84 Milliarden Euro gestiegen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Hochrechnung des Immobilienverbands IVD auf Basis des vom Bundesministerium für Finanzen erhobenen Grunderwerbsteueraufkommens. Wenig verwunderlich, denn niedrige Zinsen, günstige Preise und vielerorts steigende Mieten sind nach wie vor gute Voraussetzungen, um in den Markt einzusteigen. Wo hinsichtlich Immobilientransaktionen 2011 die Post abging und in welchen Regionen Deutschland sich ein noch etwas zurückhaltender Immobilienmarkt zeigt, lesen Sie in dem ausführlichen Beitrag auf der Website des IVD unter www.ivd.net

Das Immobilientransaktionsvolumen beziehungsweise der Immobilienumsatz umfasst sämtliche privaten und gewerblichen Immobilientransaktionen, für die Grunderwerbsteuer zu entrichten ist. Da die überwiegende Zahl der Transaktionen – mit Ausnahme der Fälle, bei denen Erbschafts- und Schenkungssteuer anfallen, sowie Share-Deals – dieser besonderen Umsatzsteuer unterliegen, ist diese Statistik ein probates Mittel, die jährlichen Immobilienumsätze zu erfassen.

 

3. Neues vom IVD-Steuerexperten: Unzulässige Doppelbelastung eines Bauherrn mit Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer

Die Aufwendungen für die Herstellung eines Gebäudes unterliegen nur der Umsatzsteuer und nicht zusätzlich der Grunderwerbsteuer, auch wenn der Vertrag über die Errichtung des Gebäudes im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks abgeschlossen wird. So hat das Finanzgericht Niedersachsen (Az. 7 K 192/09 und 7 K 193/09) entschieden.

Der Sachverhalt

Die Eheleute haben im Jahr 2005 ein unbebautes Grundstück erworben und zwei Wochen nach dem notariellen Kaufvertrag einen Bauvertrag über eine Doppelhaushälfte abgeschlossen. Der Bauträger verkaufte das Grundstück umsatzsteuerpflichtig. Als private Endverbraucher konnte die Eheleute die Umsatzsteuer jedoch nicht als Vorsteuer abziehen.

Das Finanzamt berechnete die Grunderwerbsteuer nicht nur auf Grundlage des Kaufpreises, sondern rechnete die Kosten für das herzustellende Gebäude hinzu. Das Finanzgericht Niedersächsischen gab der Klage statt.

Die Aufwendungen aus einem Bauerrichtungsvertrag, der im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks abgeschlossen wird und der für den Bauherrn eine Umsatzsteuerbelastung auslöst, unterliegen nach Ansicht des Richters nicht zusätzlich der Grunderwerbsteuer. Denn der Grunderwerbsteuer unterliegt nur das  Rechtsgeschäft, das den „Anspruch auf Übereignung" begründet. Diese Voraussetzung erfülle der Bauerrichtungsvertrag aber nicht.

Hinweis und Einschätzung

Der Richter widerspricht damit der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der die noch auszuführenden Bauleistungen und die Lieferungen des unbebauten Grundstücken zu einem  „einheitlichen Leistungsgegenständen" zusammenfasst (vgl. BFH, Urteil v. 27.10.1999 - II R 17/99). Das Niedersächsische Finanzgericht hat die Revision zugelassen.

Bereits im Jahre 2008 hatte das Niedersächsische Finanzgericht an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Zweifel an der Doppelbelastung mit Grunderwerb- und Umsatzsteuer ein sog. Vorabentscheidungsersuchen gestellt. Der EuGH hat jedoch entschieden, dass Grunderwerbsteuer auch auf solche Baukosten erhoben werden darf, die bereits mit Umsatzsteuer (vor-)belastet sind. Eine europarechtswidrige steuerliche Mehrfachbelastung liegt nach Ansicht des EuGH nicht vor. Dem erneuten Versuch des Richters aus Niedersachsen wird daher wohl kaum Erfolg beschieden sein.

 

4.  Immonet-Hammer: Jetzt noch mehr regionale Vermarktungspower

Kürzlich wurde die Beteiligung der Verlagsgruppe Madsack an der Immonet GmbH mit einem Anteil von 11,3 Prozent besiegelt. Neben dem Anteilserwerb beinhaltet die Kooperation die Integration von Immonet in allen digitalen Verlagsangeboten zum Thema Immobilienvermarktung. Das heißt, dass alle Objekte auf Immonet auch auf den Webseiten der Zeitungstiteln der Verlagsgruppe Madsack zu finden sein werden. Kunden von Immonet erhalten dadurch in Zukunft noch mehr regionale Vermarktungspower. Auf folgenden Zeitungstiteln wird die Integration von Immonet erfolgen:

- Hannoversche Allgemeine Zeitung
- Neue Presse
- Göttinger Tageblatt
- Eichsfelder Tageblatt
- Aller Zeitung
- Wolfsburger Allgemeine Zeitung
- Peiner Allgemeine Zeitung
- Schaumburger Nachrichten
- Oberhessische Presse
- Waldeckischer Landeszeitung
- Frankenberger Zeitung
- Leipziger Volkszeitung
- Dresdner Neueste Nachrichten
- Lübecker Nachrichten
- Ostsee-Zeitung
- Märkische Allgemeine Zeitung

Der IVD freut sich über die Stärkung eines starken Partners: www.immonet.de

 

5.  IVD-Mitglieder engagieren sich bürgerschaftlich

Dank großzügiger Spenden auch aus dem Kreis der IVD-Mitglieder, die bereits rund 22.000 Euro aufgebracht haben, kommen inzwischen täglich rund 3.000 Grundschulkinder in München, Berlin, Heilbronn und Leipzig in den Genuss eines reichhaltigen und abwechslungsreichen Frühstücks und zahlreicher unterstützender Projekte.

100 x 500 Euro

Dem Aufruf 100 x 500 Euro sind bereits zahlreiche IVD-Mitglieder gefolgt und haben mindestens 500 Euro für brotZeit gespendet. Dazu zählen:

- Blandfort Immobilien in Saarlouis,
- Bleichert Immobilien Nachf. R. Boeckel e.K. in Erkrath,
- ConceptImmoConsult GmbH in Freiburg,
- Diekmannshenke ImmoProjekt GmbH in Gütersloh,
- Eichler GmbH in München,
- Firmengruppe Rohrer in München/Berlin,
- Geldmacher Grundbesitz GmbH in Köln,
- Haskamp Immobilien in Lohne,
- H-i-M Immobilien Management GmbH in München,
- Hirn Immobilien GmbH in Senden,
- Immobilien Am Binzelberg in Heusweiler,
- Immobilien Interpres in Oberhaching,
- Immobilien Jugan GmbH in München,
- Immobilien Service Bahr in Böblingen,
- Josef-Kröger-Immobilien OHG in Münster,
- Krings Immobilien GmbH in Leverkusen,
- KUMA Projektentwicklung GmbH in Karlsfeld,
- Lauenstein & Lau GmbH & Co. KG in Hamburg,
- Margot Schlubeck Immobilien in Neunkirchen,
- Michael Schick Immobilien
- Monika Ziegler Immobilien
- MBI Bormann Immobilien GmbH in Norderstedt,
- MPW Immobilien in Berlin,
- Rieff Immobilien in Köln,
- Riker Immobilien GmbH in Schorndorf,
- Schlappinger Immobilien in Markt Schwaben,
- SKD Immobilien GmbH in Eberbach,
- Vetter & Partner Immobilien GmbH & Co. KG in Dreieich,
- W. Johannes Wentzel Dr. Nfl. (GmbH & Co.) KG in Hamburg,
- Werner und Sabine Sauer KG in Berlin,
- Winter Projektbau- und Immobilienmanagement GmbH in Gießen.

Den großzügigen Spendern dankt der Vorstand des Vereins für Soziales Engagement IVD Sozial herzlich. Noch ist die Marke 100 nicht erreicht. Machen auch Sie mit und unterstützen Sie mit brotZeit e.V. ein Projekt, das bedürftigen Grundschülern hilft, an der Bildung teilzuhaben, und Senioren wieder das Gefühl gibt, gebraucht zu werden.

Weitere Informationen zu IVD Sozial finden Sie hier.

 

6. Neues "ausziehen!" offline und online

Die neue Ausgabe von „ausziehen!“, das Magazin speziell für Auszubildende in der Immobilienbranche, ist wieder erschienen. Die Redaktion hofft, mit der Themenauswahl wieder ins Schwarze getroffen zu haben. „Wie bewerbe ich mich richtig? – Vor dieser Frage dürften alle angehenden Immobilienprofis über kurz oder lang stehen. Wir haben zwei Personalberaterinnen gefragt, wie man sich in so einer Situation ins rechte Licht rückt. Wie man mit Körpersprache im Verkaufsgespräch punkten kann, ist ein weiteres Thema dieser Ausgabe, mit dem der IVD praxisnahe Tipps für den beruflichen Alltag gibt.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihnen das neue Magazin des IVD gefällt und Sie junge Kollegen darauf aufmerksam machen. „ausziehen“ ist für Azubis und Ausbilderbetriebe kostenlos und wird an Berufsschulen verteilt. Es kann auch direkt beim IVD-Bundesverband (bestellungausbildung-immobilien.net) bestellt werden. Zielgruppengerecht findet sich das Magazin online.

Klicken Sie doch mal schnell unter www.ausbildung-immobilien.net/Online-Magazin

 

7. KfW: Erhöhung der Zinskonditionen für Programm "Energieeffizient Sanieren"

In den Programmen Energieeffizient Sanieren (151, 152), Energieeffizient Bauen (153), Energieeffizient Sanieren – Kommunen (218) und Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung (157) wurden die Zinsen ab dem 10. Februar 2012 erhöht.

Die aktuellen Zinssätze können Sie der von der KfW übermittelten Übersicht entnehmen. In der Übersicht wird auch das „Gültig ab“-Datum zu den einzelnen Zinssätzen ausgewiesen.

Ihre Fragen zum Produkt- und Serviceangebot der KfW Bankengruppe beantworten Ihnen gerne die BeraterInnen des Infocenters der KfW. Diese erreichen Sie montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter folgenden Rufnummern:
Unternehmensfinanzierung: 0800 5399001 - kostenfrei
Wohnwirtschaft und Infrastruktur: 0800 5399002 - kostenfrei

IVD-Online-Newsletter - Ausgabe 01/2012 26. Januar 2012

Inhalt
1. Mehr Nachfrage nach Wohnimmobilien 2012
2. Neues vom IVD-Steuerexperten: Anforderungen an eine Bewirtungsrechnung
3. IVD-Existenzgründerwochen 2012
4. AIZ Ausgabe 1+2/2012
5. Europäische Immobilien Akademie EIA startet zweiten Online-Lehrgang für Existenzgründer
6. Werden Sie mit dem IVD Aussteller auf der Expo Real 2012
7. BSI präsentiert Handlungsschwerpunkte der politischen Arbeit 2012

 

1. Mehr Nachfrage nach Wohnimmobilien 2012

Die Nachfrage nach Wohneigentum wird 2012 nach Einschätzung der Immobilienexperten des IVD weiter steigen. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage des IVD Bundesverbands. Anfang Januar wurden rund 750 Makler befragt, wie sie den Wohnimmobilienmarkt 2012 einschätzen und welche Kaufmotive sie bei ihren Kunden erwarten. „Die Erfahrungen der Makler in ersten Wochen des neuen Jahres zeigen, dass die Nachfrage nach Wohnimmobilien ungebremst wachsen wird“, erklärt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD.

Die stärksten Zuwächse erwarten die Befragten Makler bei Mehrfamilienhäusern für Kapitalanleger. 74 Prozent gehen davon aus, dass dieses Segment sich positiv entwickeln wird. Knapp dahinter mit 71 bzw. 70 Prozent liegen die Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen für Selbstnutzer. Für vermietete Eigentumswohnungen erwarten 66 Prozent ein wachsendes Interesse. Bei Maklern, die in einer Metropolregion tätig sind, ist die Zuversicht sogar noch größer. 82,3 Prozent der Befragten rechnen damit, dass das Interesse von Kapitalanlegern an Mehrfamilienhäusern in Metropolen und deren Umland steigt. „Durch Zuzug und steigende Haushaltszahlen wird die Nachfrage nach Wohnraum in den deutschen Großstädten weiter zunehmen“, erläutert Kießling. „Steigende Mieten sind die Folge. Dieses Potenzial wollen viele Anleger nutzen.“

Analog zum erwarteten Nachfragezuwachs gehen 41,1 Prozent der Befragten von einem Umsatzplus aus. 45,6 Prozent rechnen mit einem gleichbleibenden Geschäftsvolumen. Lediglich 10,4 Prozent erwarten einen niedrigeren Umsatz.

Historisch niedriges Zinsniveau wichtigstes Kaufmotiv für Selbstnutzer

Bei den Kaufmotiven der Selbstnutzer liegt das historisch niedrige Zinsniveau nach Ansicht der Makler an erster Stelle. Rund 72,6 Prozent der Befragten sehen dies so. „Die geringen Finanzierungskosten führen aktuell zu einer besonders günstigen Erschwinglichkeit für Wohnimmobilien“, so Kießling. Auf dem zweiten Platz folgt mit 65,1 Prozent die Sorge vor Inflation. „Durch den Kauf des sogenannten Betongolds wollen sich viele Käufer vor der befürchteten Geldentwertung schützen.“ Die Aussicht auf mietfreies Wohnen im Alter ist mit einem Anteil von 56,2 Prozent das drittwichtigste Kaufargument bei den Selbstnutzern.

Kapitalanleger setzen auf die Immobilie

Bei den Kapitalanlegern wird nach Ansicht der Makler der Inflationsschutz durch den Erwerb einer Immobilie das wichtigste Kaufmotiv sein. Über 80 Prozent gaben dies als Motivation an. Auf den Plätzen zwei und drei liegen jeweils mit rund 58 Prozent gleichauf das niedrige Zinsniveau und die Immobilie als stabile Kapitalanlage mit Aussicht auf gute Wertentwicklung. „Die Unsicherheit an den Aktienmärkten und die geringe Verzinsung von sicheren Kapitalanlagen wie Festgeld oder Bundesanleihen führen zu einem anhaltend hohen Kaufinteresse bei Kapitalanlagern“, sagt Kießling. „So lange die Zinsen nicht signifikant anziehen und die Preise nur moderat steigen wird sich daran nichts ändern.“

 

2. Neues vom IVD-Steuerexperten: Anforderungen an eine Bewirtungsrechnung

Das Finanzamt stellt hohe formelle Anforderungen an eine Rechnung für eine Bewirtung von Kunden oder Geschäftspartnern in einem Restaurant, die als Betriebsausgabe geltende gemacht werden soll. Kleine Fehler oder Mängel können genügen, dass die Aufwendungen für Bewirtungen aus geschäftlichem Anlass nicht als Betriebsausgabe anerkannt werden. Um das zu vermeiden, gibt der IVD-Steuerexperte ein paar Hinweise, die Sie im IVD-Blog nachlesen können.

Hinweis: Der Steuerzahlungstermin im Februar für Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Soli – Lohnsteuer, Umsatzsteuer ist der 10. Februar 2012. Eine Schonfrist von 3 Tagen bis 13. Februar 2012 gilt nicht für Bar- und Scheckzahler.

 

3. IVD-Existenzgründerwochen 2012

Der Immobilienverband IVD lädt gemeinsam mit der Europäischen Immobilien Akademie EIA im Februar und März 2012 angehende Immobilienexerten zu einer Veranstaltungsreihe ein. Die „Existenzgründerwochen des IVD“ werden bereits im zweiten Jahr durchgeführt. „Nach dem Erfolg der ersten Serie von Veranstaltungen aus dem Vorjahr wollen wir auch in diesem Jahr junge Kolleginnen und Kollegen sowie Quereinsteiger in den Beruf der Immobilienmakler einführen“, fasst IVD-Vizepräsidentin Margot Schlubeck die Absicht des IVD zusammen. „Der IVD hat eine spezielle Mitgliedschaft für Existenzgründer eingerichtet. Aktuell haben wir im IVD mehr als 400 Mitglieder, die im ersten oder zweiten Jahr ihrer Berufstätigkeit sind“, sagt Schlubeck. Diese können von einem umfassenden Angebot Ihres Berufsverbandes profitieren, der ihnen damit den Weg in die Selbständigkeit erleichtert.

Siebe Städte – Sieben Veranstaltungen

In sieben Städten (Berlin, Potsdam, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig und Frankfurt am Main) finden die zweistündigen Einführungskurse statt. Die Teilnahme ist für angehende Immobilienmakler kostenlos. Anmeldungen nimmt der IVD ab sofort entgegen. Interessenten erhalten weitere Informationen und das Anmeldeformular auf der Webseite http://www.berufsstart-immobilien.net.

Der Auftakt der Existenzgründerwochen findet am 25. Februar 2012 auf der Immobilienmesse Leipzig statt. Parallel zur Leipziger Immobilienmesse treffen sich wieder die angehenden Immobilienmakler und tauschen Erfahrungen aus, holen sich Informationen zur Gründung ein, werden auf die wichtigsten 10 Schritte zur Gründung eines eigenen Immobilienbüros vorbereitet und können in Vorträgen und Diskussionsrunden wertvolle Informationen für den geplanten Schritt in die Selbständigkeit sammeln.

Das Buch zur Veranstaltungsreihe

Der IVD veröffentlicht ein „Existenzgründermagazin für Immobilienmakler“, das auf der Veranstaltungsreihe an alle Teilnehmer abgegeben wird und im Webshop des IVD unter www.ivd-webshop.net bestellt werden kann.

 

4.  Schon die aktuelle AIZ in der Hand?

Die Januar-/Februar-Ausgabe des AIZ-Immobilienmagazins ist ab sofort mit folgenden Themen erhältlich:

Das Immobilienjahr 2012
Die Energiewende war das große politische Thema im Jahr 2011 – daran wird sich auch im neuen Jahr nichts ändern. Auch die Mietrechtsreform harrt noch immer darauf, endlich in Gesetzesform gegossen zu werden. Es haben sich aber auch einige neue, durchaus brisante Themen dazugesellt: Die Verbraucherrechts-Richtlinie mit ihren Auswirkungen auf Maklerverträge gehört zweifellos dazu.

IVD-Kennzahlenanalyse
Die gute Nachfrage nach Immobilien auf dem deutschen Immobilienmarkt schlägt sich auch in den Erträgen der Immobilienbüros der IVD-Mitglieder nieder: Der Umsatz in den Maklerbüros und Verwalterbetrieben steigt, wie die Kennzahlenanalyse von Immobilienunternehmen für das Geschäftsjahr 2010 zeigt.

Promis und ihre Immobilien
Der deutsche Normalbürger zieht alle zehn Jahre um und kauft allenfalls einmal im Leben eine Immobilie. Ganz anders die internationale Prominenz: die Stars und Sternchen kaufen Villen wie andere Schuhe, trennen sich aber auch wieder schnell von ihnen. AIZ-Autor Paul Varjak hat versucht, bei dem ganzen Villa-wechsel-dich-Spiel nicht den Überblick zu verlieren.

 

5.  Europäische Immobilien Akademie EIA startet zweiten Online-Lehrgang für Existenzgründer

Am 19. März 2012 startet der neue Online-Lehrgang „Existenzgründung Immobilienmakler“. Sie sind auf dem Weg zur Selbständigkeit als Immobilienmakler und suchen bestmögliche, flexible Unterstützung? Sie wollen sich ortsunabhängig fortbilden und besitzen eine hohe Online-Affinität? Dann ist dieses Angebot das richtige für Sie: Nicht so sehr das detaillierte Fachwissen steht im Vordergrund, sondern die einzelnen Phasen einer Existenzgründung und die vielen Dinge, an die Sie vor Eröffnung Ihres Maklerunternehmens denken müssen. Von den ersten Überlegungen ausgehend werden Sie über die einzelnen Phasen der Existenzgründung, also die Entscheidungsphase, die Vorbereitungsphase bis hin zu der Startphase systematisch begleitet. Ein kompetenter Autor, der zugleich Ihr Tutor sein wird, unterstützt Sie auf Ihrem Weg in die Selbständigkeit. Anhand eines klaren Leitfadens wird er Sie auf Ihre neue Berufskarriere vorbereiten.

Weitere Informationen zu den Inhalten des Online-Lehrgangs sowie das Anmeldeformular finden Sie auf der Website der EIA unter www.eia-akademie.de .

 

6. Werden Sie mit dem IVD Aussteller auf der Expo Real 2012

Als IVD-Mitglied haben Sie exklusiv die Möglichkeit, sich und Ihr Unternehmen auf Europas größter Gewerbeimmobilienmesse zu präsentieren. Wo? Auf dem IVD-Stand natürlich, mit mehr als 120 Quadratmetern bieten wir Ihnen viel Fläche, um mit potentiellen Kunden ins Gespräch zu kommen und viele Termine wahrzunehmen.

Präsentieren Sie sich auf der Expo Real 2012 vom 8. bis 10. Oktober in München und profitieren Sie vom Status als offizieller Mitaussteller:

- Ihr Unternehmenslogo wird zum Blickfang.
- Präsentieren Sie Ihr Unternehmensprospekt in einem Prospektfach auf dem Stand.
- Lassen Sie sich umfangreich als Standpartner ankündigen: auf der Website www.ivd.net des IVD, in zahlreichen sozialen Medien wie Facebook und Xing, Newslettern und Flyern.
- Genießen Sie mit Ihren Kunden die professionelle Standbetreuung und leckere Bewirtung.
- Publizieren Sie eine Kurzdarstellung Ihres Unternehmens in der AIZ – Das Immobilienmagazin

Das alles bietet Ihnen die IVD Service GmbH zu einem außerordentlich attraktiven Preis an. Interessiert? Dann senden Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten an infoivd.net.

 

7. BSI präsentiert handlungsschwerpunkte der politischen Arbeit 2012

“Die Umsetzung der Energiewende der Bundesregierung, der demografische Wandel, die bevorstehende Änderung des Mietrechts sowie die Zukunft der sozialen Wohnraumförderung werden die bestimmenden Themen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft im Jahr 2012 sein”, erklärte Axel Gedaschko, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) sowie Präsident des GdW Bundesverbandes auf dem Jahresempfang der Spitzenvereinigung am 18. Januar, wo die Handlungsschwerpunkte der BSI für das neue Jahr in einem Positionspapier präsentiert wurden. Der IVD war als BSI-Mitglied maßgeblich an der Entwicklung der Positionen beteiligt und teilt diese umfänglich. Allen voran die Positionen zur Energie- und Klimapolitik und den damit zusammenhängenden steuerlichen Rahmenbedingungen wie der stockenden Einführung der Energetischen Sanierungs-AfA und der stetig aufwärts führenden Grunderwerbsteuerspirale liegen dem IVD am Herzen. Hier erwartet der IVD vom Gesetzgeber ein Jahr des Handelns, auch bei der Umsetzung der überfälligen Mietrechtsreform.

Das komplette Positionspapier der BSI finden Sie hier.

 

IVD-Online-Newsletter - Ausgabe 13/2011 15. Dezember 2011

Inhalt
1. Tipps zum Umgang mit der Tipp-Prämie
2. BGH-Entscheidung zur Modernisierungsankündigung 
3. Neues vom IVD-Steuerexperten: ELStAM und kein Ende
4. Politik bekommt Post vom IVD
5. Sind Sie schon Beobachter bei den Vereinten Nationen?
6. IVD-Minutenumfrage Dezember 2011
7. Änderung der Zinskonditionen im Programm Energieeffizient Bauen

 

1. Tipps zum Umgang mit der Tipp-Prämie

Tipp-Prämie und „Belohnung“ für die Nennung eines verkaufswilligen Eigentümers gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wie auch immer der Immobilienmakler die Prämie für die Zuführung von Interessenten, Verkäufern, Käufern, Kontakten usw. benennt, ist nicht erheblich für die steuerrechtliche Behandlung dieser Prämie. Wird eine Prämie ausgelobt oder versprochen, dann hat dies rechtliche und steuerrechtliche Konsequenzen, die zu beachten sind.

Ausloben ist verbindlich
Macht ein Immobilienmakler öffentlich bekannt, dass er bereit ist, für die Nennung eines Interessenten einen Geldbetrag oder eine Prämie zu bezahlen, dann ist dies eine so genannte Auslobung und ein bindendes Versprechen. Das Besondere an einer Auslobung ist, dass es auf der anderen Seite keinen Vertragspartner gibt, der zu einer Dienstleistung verpflichtet wird. Bringt also ein Tippgeber aufgrund einer Hauswurfsendung einem Immobilienmakler die Adresse eines verkaufswilligen Interessenten, dann kann der Immobilienmakler diesen Tippgeber nicht von der Zahlung der „Belohnung“ ausschließen, auch wenn er diese Person nicht kennt.

Vertrag mit Tippgeber
Anders ist es dann, wenn der Immobilienmakler mit einem Tippgeber einen direkten Vertrag abschließt, der nur diese beiden Seiten bindet und die Bezahlung der Tipp-Provision bei Nennung eines Interessenten enthält. Es bietet sich daher an, die Tipp-Provision oder „Belohnung“ mit einem direkten Ansprechpartner zu vereinbaren, wenn der Immobilienmakler nicht an eine „unbegrenzte“ Zahl von Tippgebern eine „Belohnung“ bezahlen will. Vor allem sollte der Erfolgsfall, für den die Belohnung ausgelobt wird, genau definiert werden.

Mehr Informationen zur Formulierung einer entsprechenden Vereinbarung und zur steuerrechtlichen Behandlung einer Tipp-Prämie seitens des Maklers und des Tippgebers sind in der Dezemberausgabe des AIZ-Immobilienmagazins nachzulesen.

 

2. BGH-Entscheidung zur Modernisierungsankündigung

Kleinlichen Erläuterungsforderungen der Mieterseite bei der Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen hat der BGH mit Urteil vom 28. September 2011 VIII ZR 242/10 einen deutlichen Riegel vorgeschoben. Statt seitenlanger ingenieurstechnischer Traktate erwartet der BGH eine Erläuterung, die dem Mieter das Ziel, die Maßnahmen, die Veränderungen in der Wohnung als auch des Mietgebrauchs sowie die zu zahlende Miete erklären.

Der zentrale Leitsatz lautet:
Eine nach § 554 Abs. 3 Satz 1 BGB erforderliche Modernisierungsankündigung muss nicht jede Einzelheit der beabsichtigten Modernisierungsmaßnahme beschreiben und nicht jede mögliche Auswirkung mitteilen. Sie muss lediglich so konkret gefasst sein, dass sie den Informationsbedürfnissen des Mieters Rechnung trägt, das Ziel der beabsichtigten Modernisierung und die zu dessen Erreichung geplanten Maßnahmen zu erfahren, um ihm darüber eine zureichende Kenntnis zu vermitteln, in welcher Weise die Wohnung durch die geplanten Maßnahmen verändert wird und wie sich diese Maßnahmen künftig auf den Mietgebrauch einschließlich etwaiger Verwendungen des Mieters sowie die zu zahlende Miete auswirken.

 

3. Neues vom IVD-Steuerexperten: ELStAM und kein Ende

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 2. Dezember 2011 mitgeteilt, dass der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte um ein Jahr verschoben wird, auf den 1. Januar 2013. Als Gründe werden Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens genannt. Das BMF gibt zum weiteren Verfahren die nachfolgenden Informationen:

Die Papierlohnsteuerkarte gilt länger
Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung 2011 (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge) gelten bis zum Start des Verfahrens, also auch für das Jahr 2012, weiter. Bei einem Arbeitgeberwechsel muss der Arbeitnehmer - wie bisher auch - dem neuen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. Ersatzbescheinigung 2011 aushändigen.

Was passiert, wenn sich nichts geändert hat?
Haben sich gegenüber den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 keine Änderungen ergeben, muss nichts weiter veranlasst werden. Der Arbeitgeber wird dann weiterhin auf Basis dieser Verhältnisse den Lohnsteuerabzug vornehmen.

Was ist zu tun, wenn die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte oder der Ersatzbescheinigung nicht mehr aktuell sind?

Stimmen die auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht mehr (z. B. zu günstige Steuerklasse oder zu hohe Zahl der Kinderfreibeträge), muss der Arbeitnehmer diese beim Finanzamt ändern lassen. Er erhält dort auf Antrag einen Ausdruck der geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale oder eine neue Ersatzbescheinigung und legt diese seinem Arbeitgeber als Grundlage für den Lohnsteuerabzug vor.

Wie wird der Arbeitgeber über Änderungen ab 2012 informiert?
Nur wenn dem Arbeitgeber die aktuellen Informationen vorliegen, kann er die Lohnsteuer richtig berechnen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Arbeitgeber zu informieren. Die Finanzämter empfehlen: Grundsätzlich kann das im Herbst 2011 versandte Informationsschreiben des Finanzamts über die erstmals elektronisch gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug (ELStAM) ab 01.01.2012 dem Arbeitgeber des ersten Dienstverhältnisses vorgelegt werden. Wichtig ist, zuvor zu prüfen, ob die darin enthaltenen Angaben richtig sind. Ferner ist zu beachten, dass das Informationsschreiben – mit Ausnahme des Pauschbetrages für behinderte Menschen und für Hinterbliebene – keinen Freibetrag ausweist. Stimmen diese Angaben im vorgenannten Informationsschreiben nicht oder soll ab2012 ein neu beantragter Freibetrag berücksichtigt werden, sollte dem Arbeitgeber des ersten Dienstverhältnisses ein Ausdruck der ab 2012 gültigen ELStAM vorgelegt werden. Sofern dieser nicht vorliegt, wird er vom zuständigen Finanzamt auf Antrag ausgestellt.

Dem Bürger entstehen keine Nachteile
Sofern in 2012 ein unzutreffender Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde, kann dies im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2012 korrigiert werden. Wer beispielsweise als Berufspendler den Aufwand für den Weg zur Arbeit als Freibetrag erstmals ab 2012 beantragt hat, dem Arbeitgeber diese Information aber nicht mitteilt, hat zwar zunächst netto weniger „im Portemonnaie“. Mit Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2012 wird allerdings der zutreffende Steuerbetrag berechnet und ggf. zu viel einbehaltene Lohnsteuer erstattet.

Bitte beachten!
Ist der bislang geltende Freibetrag zu hoch - z. B. wenn im Jahr 2012 Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte entfallen - kann es im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2012 zu einer Nachzahlung kommen. Um dies zu vermeiden, sollten Änderungen der persönlichen Verhältnisse dem Finanzamt mitgeteilt und dem Arbeitgeber ein Ausdruck mit den neu gültigen Freibeträgen vorgelegt werden.

Berufseinsteiger
Für alle Berufseinsteiger stellt das Finanzamt bis zum Start des elektronischen Verfahrens - wie bisher - auf Antrag eine Ersatzbescheinigung aus. Diese ist dem Arbeitgeber vorzulegen.

Ausbildungsbeginn in 2012
Die Vereinfachungsregelung für Auszubildende gilt auch im Kalenderjahr 2012. Das bedeutet: Ledige Auszubildende, die im Kalenderjahr 2012 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen, benötigen keine Ersatzbescheinigung. Der Ausbildungsbetrieb kann die Lohnsteuer nach der Steuerklasse I berechnen, wenn der Auszubildende seine Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Für Auszubildende, für die im Jahr 2011 die Vereinfachungsregelung bereits angewandt wurde, gilt diese weiterhin.“

 

4.  Politik bekommt Post vom IVD

Der IVD hat seinen Politikbrief wieder aufgelegt und liefert Informationen für Entscheider in der Bundes-, Landes- und Europa-Politik. Im Blickpunkt der letzten Ausgabe: der Steuerstreit über die Abschreibung für energetische Modernisierung. Der eindeutige Appell des größten Berufsverbandes der Immobilienwirtschaft an die Politik lautet, umgehend eine Einigung zu finden und die Unsicherheit bei den Eigentümern von Immobilien über die steuerlichen Möglichkeiten bei der energetischen Modernisierung zu beseitigen.

Mehr zu den aktuellen politischen Positionen des IVD und den Themen, die derzeit bearbeitet werden lesen Sie im aktuellen Politikbrief, den wir Ihnen hier zum Download anbieten.

 

5.  Sind Sie schon Beobachter bei den Vereinten Nationen?

Sie sind erfolgreicher Immobilienspezialist und tätig in einem der vielfältigen Gebiete der Immobilienwirtschaft. Sicher gehören Sie auch zu denen, die zunehmend nicht nur deutsche Kundschaft bedienen, sondern immer wieder auch Kontakt zu ausländischen Mitbürgern haben. Möglicherweise haben Sie sogar Kundschaft, welche vom Ausland aus mit Ihnen Geschäftsbeziehungen unterhält. Der Immobilienmarkt unserer Zeit ist längst über den lokalen Markt hinausgewachsen. Selbst die Kollegen unter uns, die kein aktives Geschäft im Ausland machen, kommen immer wieder in die Lage, mit nichtdeutscher Kundschaft Geschäfte abschließen zu wollen.

Ihr persönliches internationales Netzwerk, auch auf Deutsch
Den Austausch mit internationaler Kundschaft kann kein noch so gutes Buch vermitteln. Nichts ersetzt den persönlichen Umgang miteinander, den Erfahrungsaustausch und das kollegiale Gespräch. Aus dieser Überlegung heraus haben sich bereits vor mehr als 50 Jahren Kollegen aus damals zehn Ländern zum einzigen weltweiten Verband von Immobilienfachleuten zusammengeschlossen. Man kann sich in fünf offiziellen Sprachen  verständigen. Eine davon ist Deutsch.

Jedes Mitglied kann innerhalb der Organisation sein ganz persönliches internationales kleines oder größeres Netzwerk aufbauen und sich über Landesgrenzen hinweg mit Partnern seines Vertrauens zusammentun. Jedes Jahr finden Kongresse statt. Es beginnt mit einem nationalen Kongress; alle zwei Jahre wird ein europäischer Kongress in einem europäischen Mitgliedsland organisiert, und jedes Jahr kann man den  Interkontinentalen Kongress auf einem der fünf Kontinente besuchen. In den letzten Jahren waren die Weltkongresse  in  Houston, Barcelona, Amsterdam, Bangkok, auf Bali und Zypern, im Jahr 2012 wird er in St. Petersburg abgehalten. Inzwischen gehören der Organisation mehr als 60 Nationen an. Ihr Name: FIABCI, auf Deutsch: Internationaler Verband der Immobilienberufe. Diesem Verband gehören heute Verbände aus über 60 Nationen mit weit über 1 Million Mitgliedern und daneben über 3000 Einzelmitglieder an. Außerdem sind mehr als 60 Hochschulen, die ihrerseits Immobilienfachleute ausbilden, Mitglieder.

FIABCI ist viel, auch Verantwortung
Wer als Immobilienfachmann der Meinung ist, er sollte sich persönlich für ein großartiges Werk einsetzen, welches zur nachhaltigen Verbesserung der Lebenssituation in den ärmsten Ländern der Erde Effizientes leisten kann, der mag sich innerhalb FIABCI der Organisation der Global Housing Foundation anschließen. Global Housing Foundation verkauft (ernsthaft!) an Familien in städtischen Slums Häuser mit grundbuchlichen Rechten, mit Strom und Wasseranschluss, einfach, schlicht und billig. Man kreditiert diese Häuser zu sehr niedrigen Raten. Interessant ist, dass die Käufer nahezu nie die Raten schuldig bleiben. Dadurch bekommen die Ärmsten ein eigenes Dach über den Kopf und können den wilden, immer von Abriss bedrohten Hüttenslums entfliehen. Die Global Housing Foundation ist eine komplett privat organisierte Initiative unten dem Dach von UN Habitat, für die FIABCI ausgezeichnet wurde. FIABCI berät die Vereinten Nation zu diversen Aspekten der Aktivitäten im Immobilienbereich. Die Vereinten Nationen arbeiten derzeit an diversen Immobilienthemen wie z. B. Maßeinheiten, Mit-Eigentümertum, Städteplanung, Expertise, Sicherheit bei Transaktionen und Regeln für den Eintritt in und die Ausübung von Immobilienberufen.
Es ist wichtig, dass Teilnehmer des Immobiliensektors bei diesen Beratungen repräsentiert sind und ihre Erfahrungen und ihr Wissen dazu beitragen. Die Globalisierung hat das Immobiliengeschäft erreicht, und es wird immer notwendiger, internationale Bestimmungen und gemeinsame Standesregeln zu erarbeiten und das unter Mitwirkung von Spezialisten im Immobilienbereich und nicht nur von Technokraten.
Entdecken Sie FIABCI und informieren sich unter www.fiabci.de.

 

6. IVD-Minutenumfrage Dezember 2011

Gelegentlich kurze Schauer bei vorrangig wechselnder Bewölkung und viel Sonnenschein. Das könnte die meteorologische Interpretation dessen sein, was wir trotz währungspolitischer Turbulenzen wirtschaftlich vom nächsten Jahr erwarten können. Niedrige Zinsen und ein insgesamt moderates Preisniveau machen deutsche Wohnimmobilien attraktiv und für viele Käufer nach wie vor erschwinglich.

Wie schätzen Sie Ihren Markt 2012 ein? Ihre Meinung interessiert uns sehr und wird sicherlich wertvolle Erkenntnisse liefern. Wir bitten Sie daher um die 2-3 Minuten, die Sie für die Mitwirkung an dieser Umfrage investieren müssen.

Zur aktuellen Minutenumfrage des IVD kommen Sie hier.

 

7.  Änderung der Zinskonditionen im Programm Energieeffizient Bauen

Die KfW informiert kürzlich über Änderungen der Zinskonditionen Programm 153 (Energieeffizient Bauen). Die aktuellen Zinssätze können Sie hier einsehen. In der Übersicht wird auch das „Gültig ab“-Datum zu den einzelnen Zinssätzen ausgewiesen.

Fragen zum Produkt- und Serviceangebot der KfW Bankengruppe beantworten Ihnen gerne die BeraterInnen des Infocenters der KfW. Diese erreichen Sie montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter 0800 - 5 39 90 02 kostenfrei (Hotline Wohnwirtschaft und Infrastruktur).

Die komplette aktuelle Zinskonditionenübersicht der KfW steht Ihnen im Internet unter www.kfw.de/konditionen zur Verfügung.

IVD-Online-Newsletter - Ausgabe 12/2011 24. November 2011

Inhalt
1. Noch keine Einigung im Steuerstreit über Abschreibung für energetische Modernisierung
2. Förderung energetischer Modernisierung gelingt durch Landesbürgschaften 
3. Baugenehmigungen 3. Quartal 2011
4. Grunderwerbsteuer - Der Bund ist gefordert
5. Mietrechtsreform vor dem Durchbruch?
6. Fortführung des Programms Altersgerecht Umbauen ab 1. Januar 2012
7. Neues vom IVD-Steuerexperten: Kündigung einer vom Wohnungsmieter separat angemieteten Garage

 
1. Noch keine Einigung im Steuerstreit über Abschreibung für energetische Modernisierung

Im Vermittlungsausschuss des Bundesrats hat es am späten Dienstagabend keine Einigung zwischen den Bundesländern und der Bundesregierung über die Einführung der steuerlichen Abschreibung für die energetische Modernisierung von Immobilien gegeben. Die Einigung schien bereits zum Greifen nah, nachdem ein Kompromissvorschlag kommuniziert wurde, der für beide Seiten annehmbar erschien. Dieser Vorschlag sah vor, dass für selbstgenutzte Wohnimmobilien bei durchgeführter energetischer Modernisierung ein bestimmter Abzug von der Steuerschuld möglich sein soll. Bei der energetischen Modernisierung einer vermieteten Immobilie sollte eine Abschreibung von zehn Prozent der Modernisierungskosten für zehn Jahre eingeführt werden. (Abzug von der Steuerschuld vs. Abschreibung)

Der IVD kritisiert, dass die Bundesländer und die Bundesregierung sich weiterhin nicht geeinigt haben. Es besteht weiterhin Unsicherheit bei den Eigentümern von Immobilien über die steuerlichen Möglichkeiten bei der energetischen Modernisierung. Der IVD appelliert daher an die Bundesländer, den vorliegenden Kompromissvorschlag umzusetzen und die Einigung mit der Bundesregierung zügig abzuschließen.

Der Bundestagsabgeordnete Sebastian Körber, baupolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion und Vorsitzender des Bundesfachausschusses "Stadtentwicklung und Wohnungswesen" der FDP, äußerte sich dazu gegenüber dem IVD:

„Es ist mehr als bedauerlich, dass sich der Vermittlungsausschuss erneut nicht zur energetischen Wohnraumsanierung einigen konnte. Für eine Lösungsfindung bleiben nun noch zwei weitere Sitzungen. Die Zeit drängt: Angesichts knapper Energiereserven und des Klimawandels gehört die energetische Modernisierung des Wohnungsbestands zu den wichtigsten Aufgaben im Wohnungsmarkt. Die Gebäudesanierung, Dreh- und Angelpunkt des Energiekonzeptes mit immensen Einsparpotenzialen im Gebäudebestand, muss durch den Steuerbonus - unterstützt durch den Gleichklang von Mietrecht und CO2-Gebäudesanierungsprogramm – deutlich effektiver werden. Nur mit privaten Investitionen kann das Sanierungstempo spürbar erhöht werden. Die rot-grünen Länder müssen sich daher dringend bewegen. Man kann nicht den Atomausstieg wollen und sich nicht an den Kosten beteiligen, zumal die Länder durch die zusätzlichen Investitionen sogar noch profitieren würden!"

Bundesverband und Regionalverbände des IVD arbeiten weiter intensiv daran, dass die Einigung im Vermittlungsausschuss des Bundesrats nun umgehend zustande kommt.

 

2. Förderung energetischer Modernisierung gelingt durch Landesbürgschaften

Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Baden-Württemberg sollen Zugriff auf KfW-Mittel erhalten. Die Landesregierung hat ein Durchleitungsangebot bei der baden-württembergischen Staatsbank für so genannte Verbandsfinanzierunggen beschlossen. Das ermöglicht WEGs den Zugang zu den Finanzierungsangeboten der KfW, namentlich für energetische Sanierungen oder den behindertengerechten Umbau. „Baden-Württemberg ist das erste Flächenland, in dem WEGs bei der Modernisierung ihrer Gebäude mit Bürgschaften so unterstützt werden, dass diese die Modernisierung mit vergünstigten Darlehen finanzieren können“, sagte Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD-Bundesverbandes. „Wir hoffen, dass weitere Bundesländer sich anschließen oder eine ähnliche Regelung finden werden.“
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3. Baugenehmigungen 3. Quartal 2011

Von Januar bis September 2011 wurde in Deutschland der Bau von 147.200 Neubauwohnungen in Wohngebäuden genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 22,2 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Besonders kräftig stieg die Zahl der Baugenehmigungen von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (+ 26,5 Prozent) und in Einfamilienhäusern (+ 20,6 Prozent), während die Zunahme für Wohnungen in Zweifamilienhäusern (+ 6,8 Prozent) weniger stark ausfiel.

Zur vollständigen Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes hier.

 

4.  Grunderwerbsteuer - Der Bund ist gefordert

Die Steuerspirale bei der Grunderwerbssteuer dreht sich immer weiter. In den meisten Bundesländern beträgt der Steuersatz bereits jetzt 4,5 Prozent. Den vorerst letzten Punkt hat das Land Berlin gesetzt. Die neue Landesregierung wird die Grunderwerbssteuer zum 01.04.2012 auf fünf Prozent erhöhen. Hier war sogar das Ansinnen im Raum, die Grunderwerbssteuer auf sieben Prozent zu erhöhen. „Dieser Wettbewerb um die höchsten Steuersätze ist aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen nicht hinzunehmen“, sagt IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling. „Der IVD fordert, dass der Bund die Steuerspirale bei der Grunderwerbssteuer stoppt.“
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5.  Mietrechtsreform vor dem Durchbruch?

Mit Erleichterung hat die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) auf den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens bei der Reform des Mietrechts reagiert. Die vereinbarten Klimaschutzziele, deren zentraler Bestandteil die Steigerung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand und der Ausbau des Einsatzes erneuerbarer Energien ist, können nur durch interessengerechte Anpassungen im Mietrecht erfolgen. Immerhin beträgt der Anteil des Gebäudebestandes am Gesamtenergieverbrauch rund 40 Prozent.

Besonders wichtig ist der BSI die Frage der juristischen Rahmenbedingungen bei der Durchführung der Maßnahmen. Während der Durchführung der Modernisierung soll der Mieter künftig die Arbeiten gemäß dem ausgeweiteten energetischen Modernisierungsbegriff dulden müssen. Die Mietminderung soll während der Modernisierungsmaßnahme für die Dauer von drei Monaten ausgeschlossen sein. „Hiermit kommt der politische Wille zum Ausdruck, die energetische Modernisierung des Wohnungsbestandes zu forcieren“, sagte IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling.
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6. Fortführung des Programms Altersgerecht Umbauen ab 1. Januar 2012

Im Rahmen des Konjunkturpakets I hat der Bund für das Programm Altersgerecht Umbauen in den Jahren 2009 bis 2011 Haushaltsmittel für die Zinsverbilligung von Darlehen und für Investitionszuschüsse bereit gestellt. Das Programm war bis Ende 2011 befristet. Für 2012 stehen im Bundeshaushalt keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Ab 1. Januar 2012 wird die KfW das Programm Altersgerecht Umbauen in der Darlehensvariante als Eigenprogramm fortführen.

Das Anschreiben der KfW und weitere Informationen finden Sie hier.

 

7. Neues vom IVD-Steuerexperten: Kündigung einer vom Wohnungsmieter separat angemieteten Garage

Zwar kann im Regelfall angenommen werden, dass die Mietverhältnisse über eine Wohnung und eine Garage nach dem Willen der Beteiligten eine rechtliche Einheit bilden sollen, wenn sich die Wohnung und die Garage auf demselben Grundstück befinden. Bei einem schriftlichen Wohnungsmietvertrag und einem separat abgeschlossenen Mietvertrag über eine Garage spricht allerdings eine Vermutung für die rechtliche Selbständigkeit der beiden Vereinbarungen.

Urteil 12.10.2011, Az. VIII ZR 251/10

IVD-Verwalter-Newsletter - Ausgabe 02/2011 10. November 2011

Liebe Verwalterkollegen im IVD,

endlich werden KfW-Mittel auch für Wohnungseigentümergemeinschaften verfügbar!
Als Vorreiter im Bundesgebiet hat das Land Baden-Württemberg über die Landesbank die KfW Finanzierung von WEG-Gemeinschaften ermöglicht. Damit wird die Finanzierung notwendiger Sanierungen auch für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer möglich.

Details entnehmen Sie bitte der aktuellen IVD-Pressemitteilung hier.

Im Verwalter-Newsletter des IVD finden Sie ab sofort spezielle Nachrichten für IVD Verwalter im schnellen Zugriff.

Ihr
Ulrich Löhlein
Service Center Immobilienverwaltung
IVD Bundesverband 
 
 
1. Fachwirt für Immobilienverwaltung

Neben der Fortbildung zum "Fachwirt für die Verwaltung von Wohnungseigentum" hat die Europäische Immobilien Akademie dieser Tage den ersten Lehrgang zur Weiterqualifizierung zum "Fachwirt für Immobilienverwaltung" gestartet.

Anders als übliche Abendschulungen ist der Lehrgang als Online-Lehrgang nicht nur sehr modern, sondern begrenzt deutlich den Aufwand für den Teilnehmer. Die Zahl der Präsenzveranstaltungen ist auf ein Minimum reduziert. Die Abwesenheit von Arbeit und Wohnort, für viele ein Fortbildungshindernis, ist kaum noch erforderlich.

Auch der Zeitraum der Fortbildung kann noch flexibler gewählt werden. Durch die Modulschulung kann innerhalb von ein und zwei Jahren der Abschluss erreicht werden. Zwischenabschlüsse zur Kauffrau / Kaufmann sind vorgesehen. Damit ist höchste Flexibilität in der Weiterbildung zum Fachwirt möglich.

Nutzen Sie die Chancen: Details zu den Online-Lehrgängen finden Sie hier.

2. Novelle der Trinkwasserverordnung

„Die neue Trinkwasserverordnung bringt uns viel Arbeit, Verantwortung und Haftung,...“ sagt Markus Jugan, Vorsitzender des IVD - Fachreferates Verwalter. „Leider kann man die Folgen aus dieser Regelung gar nicht dramatisch genug darstellen. Wie soll eine wöchentliche Dokumentation von den zugesetzten Aufbereitungsstoffen erfolgen? Muss jeder Veränderung des Leitungsnetzes, z. B. bei Badumbau, an die Gesundheitsämter gemeldet werden?“
Die geänderte Trinkwasserverordnung ist mit dem 1.11.2011 in Kraft. Die Übergangsfrist beträgt ein Jahr.

Details unter:
AIZ-Artikel aus 11/2011 hier
Nichtamtliche Lesfassung der Trinkwasserverordnung 2011 gem. DGVW hier

3. Schluss mit Elektrosmogphobien! Funkumrüstung vom BGH entschieden!

Mit langwierigen subjektiv begründeten Verweigerungshaltungen gegenüber Erfassungsgeräten, die ihre Daten per Funk zur Ablesung bereitstellen, hat der BGH aufgeräumt.

Der Leitsatz des Urteils vom 28.9.2011 (VIII ZR 326/10) lautet:

„Der Mieter hat nach § 4 Abs. 2 HeizkostenVO den Austausch funktionstüchtiger Erfassungsgeräte für Heizwärme und Warmwasser gegen ein zur Funkablesung geeignetes System zu dulden. Für die Ersetzung der bisherigen Erfassungsgeräte für Kaltwasser durch ein funkbasiertes Ablesesystem kann sich eine Duldungspflicht aus § 554 Abs. 2 BGB ergeben.“

In der Begründung stellt der BGH fest: „Die von der Beklagten vermuteten gesundheitsschädlichen Wirkungen der Funktechnik sind nach den von der Revision nicht angegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts wissenschaftlich nicht belegt und daher aus Sicht eines objektiven Mieters nicht geeignet, die mit Funkablesesystemen verbundenen Nutzungsvorteile zu entwerten.“

Das Urteil im Wortlaut hier.

4. IVD-Kundendaten-Internetplattform für WEG-Verwalter

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                        V erwaltungs
                        D aten

nennt sich das Angebot des IVD Regionalverbandes Berlin-Brandenburg für alle IVD-Mitglieder. Leicht handhabbar mit Ihrem Zugangscode können Sie alle wichtigen Daten der WEG-Verwaltung online stellen und für Ihre WEG-Eigentümer sichtbar machen.
Abrechnungen, Wirtschaftspläne, Protokolle, die Teilungserklärung, Beschlusssammlungen oder den Energiepass  kann jeder Eigentümer mit einem eigens für die entsprechende ETG geschützten Passwort einsehen und ausdrucken.

Weitere Details dazu entnehmen Sie bitte hier.

Bei Fragen steht Ihnen der IVD Berlin-Brandenburg unter der Tel. 030 / 89 73 53 64 zur Verfügung.

5. Outsourcing der Betriebskostenabrechnung

Wohnungsunternehmen, die ihre Betriebskostenabrechnung an externe Dienstleister vergeben, sind mit deren Qualität zufrieden. Dies geht aus der  Deloitte-Studie „Erfassung und Abrechnung von Betriebskosten bei Wohnungsunternehmen – interne Leistungserbringung und Outsourcing im Vergleich“ hervor, an der sich  48 Wohnungsunternehmen beteiligten. Rund zwei Drittel der befragten Unternehmen geben ihre Heiz- und Warmwasserabrechnung außer Haus, übernehmen die Abrechnung der übrigen Betriebskosten aber selbst. Ein weiteres Drittel lagert überhaupt nicht aus – nur ein einziger Studienteilnehmer lässt die gesamte Abrechnung von einem externen Dienstleister vornehmen. Diejenigen, die teilweise ausgelagert haben, wollen sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und die Qualität der Teilaufgaben optimieren.

Wer die Erfassung und Abrechnung der Betriebskosten bis heute nicht ausgelagert hat, wird dieses auch künftig kaum tun: 81 Prozent gaben an, keinerlei Auslagerung zu planen – immerhin ein Zehntel zieht es in Erwägung, die Betriebskostenabrechnung innerhalb der nächsten drei Jahre komplett nach außen zu geben. Dabei bevorzugen die meisten einen spezialisierten Anbieter, ein gutes Drittel würde auch ein anderes Wohnungsunternehmen beauftragen. Maßgeblich für die Selektion eines Anbieters sind Eignung, Qualität und Preis. Gegen das Outsourcing der Betriebskostenabrechnung stehen vor allem die Furcht vor Qualitätsverlust sowie die Abhängigkeit von einem externen Anbieter. Einige befürchten auch den mittel- und langfristigen Verlust unternehmensinternen Know-hows.

Den kompletten Report finden Sie hier zum Download.

IVD-Online-Newsletter - Ausgabe 11/2011 20. Oktober 2011

Inhalt
1. EXPO REAL 2011: Rückblick im Film
2. Finden Sie die Stellschrauben für Ihren betrieblichen Erfolg 
3. Neuer Zinshausmarktbericht des IVD jetzt erhältlich
4. In der nächsten Ausgabe des AIZ - Das Immobilienmagazin
5. Neues vom Steuerexperten des IVD: E-Bilanz und Steuervereinfachungsgesetz
6. Erster Online-Verwalterlehrgang startet in wenigen Tagen
7. EnEV 2009: Entwarnung für Dämmung der obersten Geschossdecke
8. Welche Medien nutzen Sie zur Vermarktung Ihrer Immobilien?

 

1. EXPO REAL 2011: Rückblick im Film

Bilder sagen mehr als 1000 Worte und bewegte Bilder vermutlich noch mehr. Der IVD blickt mit seinem Partner Immonet und weiteren 20 Standpartnern, allesamt erfolgreiche und engagierte Mitglieds- und Dienstleistungsunternehmen der Immobilienwirtschaft, auf drei sehr erfolgreiche Messetage zur EXPO REAL 2011 zurück. Wie in den vergangenen Jahren hat der IVD einen filmischen Messerückblick produzieren lassen, um Sie an der Stimmung am Stand und den Themen der Messe teilhaben zu lassen.
Viel Spaß beim Anschauen auf der Website des IVD Bundesverbandes www.ivd.net.

Mehr Filme vom und über den IVD finden Sie im IVD-Youtube-Kanal.

 

2. Finden Sie die Stellschrauben für Ihren betrieblichen Erfolg

Der Betriebsvergleich des Immobilienverband IVD stellt seit Jahren eine verlässliche Methode dar, um sich mit anderen Unternehmen aus der Immobilienbranche zu messen. Vergleicht man die eigenen betrieblichen Kosten- und Umsatzziffern mit denen der Konkurrenz, erhält man einen sehr guten Überblick der eigenen betrieblichen Stärken und Schwächen. Sobald die Stärken und Schwächen der eigenen Unternehmung bekannt sind, können Maßnahmen und Strategien entwickelt werden, um zukünftig das eigene Unternehmen noch besser positionieren zu können.

Ab diesem Jahr gibt es einige Neuerungen beim Betriebsvergleich. Das durchführende Institut hat sich geändert, ab sofort führt das Center for Real Estate Studies (CRES) den Betriebsvergleich durch. Außerdem heißt der Betriebsvergleich nun Kennzahlenanalyse der Immobilienwirtschaft. Neben diesen kleineren Änderungen kamen und kommen viele Neuerungen dazu. Beispielsweise wird jedem Teilnehmer ab sofort ein individuelles ROI-Schema bereitgestellt. Das ROI-Schema (Return on Investment) ist ein Kennzahlensystem, mit dessen Hilfe die Gesamtkapitalrentabilität berechnet werden kann. Das Kennzahlensystem ermöglich jedem Teilnehmer die Stellschrauben zu identifizieren mit deren Hilfe die Gesamtkapitalrentabilität erhöht werden kann.

Jedes IVD-Mitglied kann kostenlos an der Kennzahlenanalyse (ehemals Betriebsvergleich) teilnehmen. Wir möchten Sie sehr gerne dazu auffordern sich ebenfalls daran zu beteiligen. Es wird sich für Sie auszahlen!

Kontaktieren Sie die Bundesgeschäftsstelle des IVD unter infoivd.net und fordern Sie Ihren Fragebogen an. Sie sind kein Mitglied im IVD? Das muss ja nicht so bleiben. Mit der Kennzahlenanalyse und fundierten betriebswirtschaftlichen Unterstützung haben Sie nur einen kleinen Bestandteil unseres großen Dienstleistungsportfolios kennengelernt. Scheuen Sie nicht den IVD Bundesverband und die Regionalverbände zu kontaktieren und informieren Sie sich über eine Mitgliedschaft im Immobilienverband IVD. Die Kontaktdaten finden Sie auf der IVD-Website und www.ivd.net.

 

3. Neuer Zinshausmarktbericht des IVD jetzt erhältlich

Im Januar 2011 stellte der IVD den ersten Zinshausmarktbericht, den das CRES Center for Real Estate Studies im Auftrag des IVD erstellt hatte, vor. Dieser Marktbericht führte erstmalig Gutachterausschussdaten zum Zinshausmarkt der 40 bevölkerungsreichsten Städte Deutschlands von 2007-2009 zusammen und zeigte die gewichtige Rolle dieses Marktes auf.

Der kürzlich fertig gestellte zweite Zinshausmarktbericht wurde auf der Expo Real 2011 von IVD-Vizepräsident Jürgen Michael Schick und dem Wissenschaftlichen Mitarbeiter des CRES Tayfun Erbil vorgestellt. Was beinhaltet der Bericht?

1) Qualitative Einschätzung zum Zinshausmarkt
2) Umsätze und Kauffälle der 50 bevölkerungsreichsten Städte Deutschlands von 2007-2010
3) Kennzahlen zum Zinshausmarkt
4) Einzelne Städteauswertungen zu den Top-20 Städten
5) Strukturdaten zu den Top-20 Städten (Baugenehmigungen, Baufertigstellungen, Gebäudebestand, Bevölkerungsentwicklung)
6) Experteneinschätzung von über 15 Zinshausmaklern deutschlandweit zu den erwarteten Entwicklungen auf den Zinshausmärkten in der Zukunft.

Mit dieser Fülle von Informationen hebt sich der Zinshausmarktbericht deutlich von den auf dem Markt erhältlichen Marktberichten zu Zinshäusern ab. Aufgrund der umfangreichen Datenbasis, die auf Grundlage der belastbaren Daten der Gutachterausschüsse und Destatis stammen, hat der Zinshausmarktbericht ein Alleinstellungsmerkmal und bietet Maklern wie auch Investoren und Interessenten eine Basis zur Einschätzung der Entwicklungen der Zinshausmärkte.

Der Zinshausmarktbericht 2011 ist ab sofort im IVD Webshop erhältlich und kann als pdf-Datei für 49,90 Euro bestellt werden. Die Lieferung erfolgt ab der 43. KW.

 

4.  In der nächsten Ausgabe des AIZ - Das Immobilienmagazin

Die November-Ausgabe des AIZ erscheint am 8. November. Sichern Sie sich schon jetzt ein Probeexemplar (per E-Mail an infoivd.net), wenn Sie sich für folgende Themen interessieren:

Wohnimmobilien – Preise und Mieten

Ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit mittlerem Wohnwert kostet in Deutschland derzeit 197.450 Euro, das sind 1,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Damit liegt der Einfamilienhaus-Sektor voll im Trend – denn die Preise für Wohneigentum sind in allen Objekt- und Wohnwert-Kategorien und in allen Lagen im Laufe der zurückliegenden zwölf Monate gestiegen. Je größer die Stadt, desto deutlicher verlief der Preisanstieg. In Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern sind Steigerungen von 2,6 Prozent zu beobachten. Insgesamt liegen die Preise durchweg wieder auf dem Niveau vor der Finanz- und Wirtschaftskrise. Weitere Ergebnisse des IVD-Wohnpreisspiegels 2011/2012 sind in der November-Ausgabe des AIZ-Immobilienmagazins nachzulesen.

Scheinselbstständigkeit

Viele Maklerbüros beschäftigen ihre Vermittler als freie Mitarbeiter. Zwar wurden vor zwölf Jahren gesetzliche Kriterien entwickelt, wann es sich dabei um einen Unternehmer und wann um einen Scheinselbstständigen handelt. Klarheit brachte dies nicht. Noch immer gibt es keine Blaupause, wie man solche Arbeitsverhältnisse auf juristisch sichere Füße stellt. AIZ-Autor Sebastian Scheiber hat sich in der Branche und bei Arbeitsrechtlern umgehört, wie der Vertrag mit freien Mitarbeitern gestaltet und wie die Arbeit in der Maklerfirma organisiert sein soll, dass im Fall der Fälle Solounternehmer auch von den Richtern als solche gesehen werden.

Apps für Immobilienprofis

Rund eine halbe Millionen Applikationen für Smart Phones und andere internetfähige Mobilgeräte gibt es zurzeit. Viele machen einfach nur Spaß, manche sind nützlich, auf einige möchte der Nutzer gar nicht mehr verzichten. In der Immobilienbranche werden Apps zunehmend als zusätzliches Marketing-Instrument auf dem Weg zum Endverbraucher eingesetzt. Aber auch im B-to-B-Bereich tut sich einiges: Immer mehr Software-Entwickler haben Apps im Angebot, die das Leben von Maklern, Verwaltern und Sachverständigen viel einfacher machen. Das AIZ-Immobilienmagazin stellt eine Auswahl der Apps vor, die dem Immobilienprofi die Arbeit erleichtern sollen.

 

5. Neues vom Steuerexperten des IVD: E-Bilanz und Steuervereinfachungsgesetz
 
E-Bilanz kommt 2012

Die Bundesregierung will zum Jahre 2012 eine elektronische Bilanz (E-Bilanz) einführen. Die entsprechende Regelung befindet sich in § 5 b EStG. Am 16. August 2011 fand eine Anhörung der Verbände zu dem Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums statt. Dabei ergab sich folgendes:

Die E-Bilanz wird für das Jahr 2012 eingeführt. Eine weitere Verschiebung wird es nicht geben. Für das Jahr 2012 darf die Bilanz allerdings auch noch in Papierform eingereicht werden. In diesem Fall gilt auch nicht die Gliederung, die für die E-Bilanz vorgeschrieben ist. Um den Einstieg in die E-Bilanz zu erleichtern, werden in die Taxonomie weitere Auffangpositionen eingefügt. Außerdem wird die Möglichkeit, einzelne Positionen mit einem Null-Wert auszufüllen, erleichtert. Schließlich wird für einige Felder die Eigenschaft als „Mussfeld“ beseitigt. Das endgültige Anwendungsschreiben zu § 5 b EStG ist am 28. September 2011 veröffentlicht worden.

Steuervereinfachungsgesetz 2011

Das Steuervereinfachungsgesetz, das noch im Juli 2011 vom Bundesrat abgelehnt worden war, ist nunmehr am 23. September vom Bundesrat und Bundestag angenommen worden. Im Vermittlungsausschuss haben sich Bundesrat und Bundestag darauf geeinigt, die zusammengefasste Einkommensteuererklärung für einen Zweijahreszeitraum aus dem Gesetz zu streichen. Im Übrigen ist das Gesetz mit dem Inhalt verabschiedet worden, den der Deutsche Bundestag am 9. Juni 2011 beschlossen hatte.
Die wichtigsten Änderungen lesen Sie in einem Beitrag im IVD-Blog.

 

6. Erster Online-Verwalterlehrgang startet in wenigen Tagen

Im letzten IVD-Newsletter haben wir Sie über den neuen Online-Lehrgang zum Fachwirt Immobilienverwaltung der EIA informiert. Es sind noch wenige Plätze frei. Scheuen Sie nicht, sich noch kurzfristig anzumelden und diese innovative Lernform zu nutzen, die Sie zu einem gefragten Absolventen für Verwaltungsunternehmen machen wird. Vertiefen und erweitern Sie Ihre Kenntnisse im Austausch mit ausgewiesenen Experten, erreichen Sie Zwischenabschlüsse, kombinieren Sie Schritt für Schritt Online-Module und Präsenzstudienmöglichkeiten… vieles ist möglich.

Informieren Sie sich online unter www.eia-akademie.de, lesen die Broschüre und füllen Ihren Anmeldebogen aus. Die EIA heißt Sie herzlich willkommen zum Lernen 2.0.

 

7. EnEV 2009: Entwarnung für Dämmung der obersten Geschossdecke

Die Fachkommission „Bautechnik“ der Bauministerkonferenz hat festgestellt: „Es besteht keine Pflicht zur nachträglichen Dämmung im Sinne des § 10 Abs. 3 oder Abs. 4 EnEV 2009, wenn die oberste Geschossdecke oder das Dach bereits über eine durchgehende, allenfalls durch Balken oder Sparren unterbrochene Schicht eines Dämmstoffes verfügt. Die oberste Geschossdecke gilt auch dann als gedämmt, wenn sie dem Mindestwärmeschutz nach DIN 4108 2:2003-07 entspricht; davon kann bei massiven Deckenkonstruktionen, die seit 1969 errichtet wurden, und bei Holzbalkendecken aller Baualtersklassen ausgegangen werden.“

Ein Pflicht zur Dämmung besteht daher nur, wenn
• die oberste Geschossdecke keine Holzbalkendecke ist oder
• das Gebäude
   - bis Ende 1968 errichtet wurde und
   - keine massive Geschossdecke aufweist und
   - auch später nicht gedämmt wurde.

Auch in diesen Fällen entfällt aber die Pflicht zur Dämmung, wenn die Maßnahme nicht wirtschaftlich ist. Der Eigentümer kann von der Pflicht zur nachträglichen Dämmung befreit werden, wenn dies eine unbillige Härte darstellen würde. Dies ist immer dann der Fall, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der verbleibenden Nutzungsdauer des Gebäudes nicht erwirtschaftet werden können.

 

8. Welche Medien nutzen Sie zur Vermarktung Ihrer Immobilien?

Die Ludwig-Maximilians-Universität München führt aktuell eine Studie zur Nutzung digitaler Medien bei der professionellen Immobilienvermarktung durch.

Nehmen Sie als Experte auf diesem Gebiet an der Studie teil und gewinnen Sie mit etwas Glück ein Apple iPad oder einen von 25 Amazon-Gutscheinen im Wert von jeweils 10 Euro.

Zur Studie geht es hier.

Das Ausfüllen des Fragebogens wird etwa 15 Minuten in Anspruch nehmen. Bei Interesse informiert Sie Immonet gerne über die Ergebnisse der Studie.

IVD-Online-Newsletter - Ausgabe 10/2011 22. September 2011

Inhalt
1. EIA startet neuen Online-Lehrgang Fachwirt Immobilienverwaltung
2. Letzte Ausfahrt für die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen? 
3. Ihr IVD-Programm auf der Company-Corner
4. AIZ - Das Immobilienmagazin: Sonderausgabe zur EXPO REAL
5. 14.000 Meldungen nach Geldwäschgesetz in 2010
6. Neues vom Steuerexperten des IVD: Die Müllabfuhr ist keine haushaltsnahe Dienstleistung
7. Ombudsmann Immobilien: Makler müssen nur annahmefähige Angebote weiterleiten

 

1. EIA startet neuen Online-Lehrgang Fachwirt Immobilienverwaltung
Sie wollen die Kompetenzen in Ihrem Team in verschiedenen Bereichen der Immobilienverwaltung verstärken? Sie sind ein Freund effizienter und flexibler Fortbildungsangebote für sich und Ihre Mitarbeiter und bringen eine Portion Online-Affinität mit? Dann ist der neue Lehrgang der EIA „Fachwirt Immobilienverwaltung“, der am 29. Oktober zum ersten Mal online geht, sicherlich das Richtige für Sie.

Mehr als 1600 Seiten Immobilienverwaltung

Viele Autoren, allesamt erfahrene Profis, haben umfangreiche Skripte verfasst und dabei ihre praktischen Erfahrungen aus dem Bereich der Immobilienverwaltung einfließen lassen. Nachdem das methodische Konzept, Lehrpläne und die Skripte erstellt wurden, kann nun im Herbst gestartet werden.
Informationen zu den 6 Modulen entnehmen Sie bitte der beiliegenden Broschüre.

Lehrfilme und „Chatrooms“ mit Experten…das ist Lernen 2.0

Auf einer internetbasierten Plattform stehen für Sie Skripte über die Themen und Aufgabengebiete der einzelnen Module bereit. Insgesamt fast 1.600 Seiten informieren über die wichtigsten Inhalte der Immobilienverwaltung. Des Weiteren haben Sie Zugriff auf Lehrfilme, die über das Alltagsgeschäft des Immobilienverwalters informieren. Stellen Sie Fragen im virtuellen Raum und lassen erfahrene und erfolgreiche Experten antworten. Arbeiten Sie im Team oder einzeln, vieles ist möglich bei dieser zeitlich und räumlich unabhängigen Studienform. Die erfolgreichen Teilnehmer erhalten ein Zertifikat der Europäischen Immobilien Akademie.

Zwischenabschlüsse und Kombination von Präsenz- und Onlinestudium

Ein absolutes Highlight dieser Fortbildung: die Zwischenabschlüsse und die Kombinierbarkeit mit den Präsenzstudiengängen der EIA. Bereits durch den erfolgreichen Besuch von zwei Modulen können Sie als „Geprüfte/r Immobilienverwalter/in (EIA)" abschließen oder auf diesem Präsenzstudiengang aufsatteln. Mit drei Modulen können Sie den Abschluss Fachmann/-frau für kaufmännisches oder technisches Gebäudemanagement (EIA) erreichen. Nach sechs Modulen steht der Fachwirt Immobilienverwaltung (EIA) auf der Visitenkarte.

IVD-Mitglieder bekommen für das am 29. September 2011 beginnende Modul einen Nachlass von 20 Prozent! Darüber hinaus wird aus dem Kreis IVD Mitglieder, die an dem ersten Modul teilnehmen, eine Studienreise der EIA verlost.

Mehr Infos unter www.eia-akademie.de.
Einen Anmeldebogen für den Online-Lehrgang finden Sie hier.

 

2. Letzte Ausfahrt für die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen?
Selten waren sich Mieterbund und Immobilienverbände so einig. In einem gemeinsamen Schreiben hatten die Verbände Ende August die Bundesregierung zur Anrufung des Vermittlungsausschusses aufgefordert, das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden zu retten. Der Bundesrat hatte im Juli dem Gesetzesentwurf nicht zugestimmt, da die Bundesländer mögliche Steuerausfälle nicht tragen wollten. Für den Anruf des Vermittlungsausschusses kam ebenfalls keine Mehrheit zustande.

Um die Klimaziele zu erreichen, ist es nach Auffassung des IVD und seiner Partnerverbände richtig und notwendig, eine energetische Sanierung von Wohnbauten zu unterstützen. Neben der vorgesehenen Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der KfW sind deshalb steuerliche Förderungen ein probates Mittel, um Anreize für Investitionen in den Gebäudebestand zu geben.

Jetzt scheint sich Licht am Ende des Tunnels, in der Streitfrage um die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen bei Wohngebäuden erkennbar zu machen. Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP als auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen in der jüngsten Bundestagssitzung heute durchsetzen, dass sich die Bundesregierung um die Zustimmung der Länder zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen bemüht. Die Hoffnung bleibt, dass sich vielleicht doch noch ein vernünftiger Weg in der Diskussion abzeichnet und ein für die Klimaziele der Regierung und die Immobilienwirtschaft so wichtiges Gesetz auf den Weg gebracht wird.

 

3. Ihr IVD-Programm auf der Company-Corner
Das Programm auf dem Messestand des IVD auf der EXPO REAL 2011 finden Sie wie gewohnt auf der Website des IVD-Bundesverbandes. Mit dem Standpartner Immonet gemeinsam ist es wieder gelungen, eine gute Balance zwischen dem Hauptzweck einer Fachmesse, dem Austausch und Netzwerken, und der Fachinformation und Unterhaltung zu finden.

Nach der Standeröffnung durch IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling am Dienstag lädt Immonet zum Talk mit dem Vorsitzenden der Geschäftsführung Christian Maar um 11:15 Uhr ein. Es geht um „Geschwindigkeit. Die neue Größe. Was die Immobilienwirtschaft aus anderen Branchen lernen kann.“ Das Highlight des Nachmittags bildet eine Diskussionsrunde mit dem Thema „Sprich oder stirb! Der Markt will Transparenz – online und offline.“ Mit von der Party sind Sven Johns, IVD, Dr. Claus Thomas, LaSalle Investment Management, Klaus Saloch, Immonet. Der Chefradakteur des Immobilienmanagers Christof Hardebusch moderiert diese Runde.

Am Mittwoch, 5. Oktober 2011, den zweiten Messetag, bieten wir Ihnen am Vormittag einen Blick auf Stuttgart 21 aus immobilienwirtschaftlicher Sicht. In der Diskussionsrunde moderiert von Peter Graf von der DIA erwarten wir u.a. Doris Morawe, Mitglied des Vorstandes im Bundesverband Mediation e.V. und den Oberbürgermeister der Stadt Tübingen Boris Palmer. Nachmittags stellt der Vizepräsident des IVD, Jürgen Michael Schick den IVD Zinshausmarktbericht 2011 vor, der pünktlich zu EXPO REAL fertig sein wird. Am Abend empfehlen wir Ihnen auf dem BSI-Stand zur Standparty vorbeizuschauen, um einen informativen aber sicherlich auch anstrengenden Messetag bei Live Musik von dem Gabriella Massa Trio ausklingen zu lassen.

Der Donnerstag steht ganz im Zeichen der Aus- und Weiterbildung in der Immobilienwirtschaft. Informieren Sie sich bei Günter Brittnacher von der Europäischen Immobilienakademie über den neuen Online-Lehrgang zum Fachwirt Immobilienverwaltung gleich ab 09:15 Uhr. Im Anschluss lädt Sie das Center for Real Estate Studies Berlin (CRES) zur Studienberatung. Wissenschaftliche Mitarbeiter und Professoren informieren Sie über die Bachelor- und Masterstudiengänge des CRES.

Wo und wie auch immer wir Ihre Interessen mit diesem abwechslungsreichen Standprogram treffen…Sie sind jederzeit herzlich willkommen auf dem IVD-Messestand. Gemeinsam mit unseren zahlreichen Partnern freuen wir uns auf Sie. Sie haben Interesse an Gäste-Tickets für IVD-Mitglieder? Dann wenden Sie sich an die IVD Bundesgeschäftsstelle.

Unsere Partner 2011:

Aigner-Immobilien GmbH www.aigner-immobilien.de
City-Jung Immobilien Ellwangen GmbH & Co. KG www.cityjung.de
CONSENS GmbH www.econsens.de
CRES - Center for Real Estate Studies www.dia-vwa.de/de/363/cres.html
Deutsche Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg GmbH www.dia-freiburg.de
DIA Consulting AG www.dia-consulting.de
FIABCI - The International Real Estate Federation e.V. www.fiabci.de
FIH Fürst Immobilien Hannover GmbH www.fi-hannover.de
FLASKAMP Ummen AG www.flaskamp-ummen.de
Immobilienbüro Feldt www.ibfeldt.de
IMMONET GmbH www.immonet.de
IMMO-INFO Marktinformationen GmbH www.immo-info.de
Junker Immobilien www.junker-immobilien.de
Michael Schick Immobilien Investmentmakler www.schick-immobilien.de
personell GmbH Schneble www.personell.de
Real Estate Stuttgart Chartered Surveyors GmbH www.real-estate-stuttgart.de
Schneier & Co. GmbH Fachmakler für den Einzelhandel www.schneier.info
Sprengnetter GmbH www.sprengnetter.de
Stöben Wittlinger GmbH www.stoeben-wittlinger.de
VEGIS Immobilien Verwaltungs- und Vertriebsgesellschaft mbH www.vegis-immobilien.de

 

4.  AIZ - Das Immobilienmagazin: Sonderausgabe zur EXPO REAL
Am 4. Oktober 2011 erscheint die AIZ-Sonderausgabe zur Expo Real mit folgenden Themen:

Mehr Courage bei der Courtage!
Egal ob Verkaufsexposés, Zeitungsinserate, Angebote in Immobilienportalen oder andere Marketinginstrumente für die Verkaufsaktivitäten verwendet werden, in einem sind sie in der Regel gleich: in der Form der Preiskommunikation. Die Angabe des Kaufpreises der Immobilie sowie die vom Käufer zu zahlende Courtage erfolgt meist wie in folgendem Beispiel: Kaufpreis Euro 280.000,00 zzgl. 3,57 Prozent Käuferprovision. Das heißt, die genaue Höhe der Bruttoprovision sowie der Endpreis inklusive Käuferprovision sind für den Interessenten auf den ersten Blick nicht eindeutig erkennbar. Prof. Dr. Susan Pulham und ihr Forscherteam haben untersucht, wie Immobilien-Interessenten diese Form der Preiskommunikation beurteilen.

Preisblasen in Wohnimmobilienmärkten
Von einer Preisblase spricht man in der Regel dann, wenn in euphorischen Marktphasen die Transaktionspreise aufgrund von spekulativem Verhalten der Marktteilnehmer deutlich von fundamental gerechtfertigten Preisen nach oben abweichen. Sie entsteht dann, wenn die Spekulation über zukünftige Wertentwicklung den normalen Preisbildungsmechanismus der physischen Angebots- und Nachfragebeziehungen ausschaltet. Dr. Martin Irle erklärt, wie man die Bildung von Preisblasen frühzeitig erkennt und welche Anzeichen das Platzen einer Immobilienblase ankündigen.

Die Chancen des mobilen Internets für Immobilienunternehmen
Smartphones mit ihren vielfältigen Funktionalitäten haben in den vergangenen fünf Jahren die Art und Weise revolutioniert, wie wir Informationen konsumieren und auch produzieren. War es vor wenigen Jahren noch undenkbar, dass man über das Handy zum Beispiel seine Überweisungen vornehmen oder Einkäufe tätigen kann, so gehört dies heute für einen Großteil der Benutzer fast schon wie selbstverständlich dazu. Um allerdings derlei komplexe Dinge an den doch recht kleinen Bildschirmen der Smartphones überhaupt durchführen zu können, ist es notwendig, die Inhalte entsprechend aufzubereiten. Welche Möglichkeiten es gibt, das eigene Immobilien- und Dienstleistungsangebot für die mobile Zielgruppe aufzubereiten, erklärt Marketing-Experte Stefan Stüdemann.

 

5. 14.000 Meldungen nach Geldwäschegesetz in 2010
Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz – dazu zählen auch Immobilienmakler - unterliegen gesetzlichen Meldepflichten. Das BKA hat seinen Jahresbericht 2010 zum Thema Geldwäsche veröffentlicht. Insgesamt sind 14.000 Meldungen nach dem GWG bei den zuständigen Behörden eingegangen. Besonders auffällig ist, dass die meisten Meldungen von den Banken kommen. Die Verpflichteten gem. § 2 Abs 1 GWG nehmen dagegen nur sehr wenige Meldungen vor.

Rechtsanwälte haben im Jahr 2010 10 Meldungen abgegeben (Vorjahr: 16); Rechtsbeistände, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Steuerbevollmächtigte haben im Jahr 2010 gar keine Meldungen vorgenommen. Auch von den etwa 12.000 Immobilienmaklern sind im Jahr 2010 keine Meldungen über einen Verdacht auf Geldwäsche abgegeben worden.

Das BKA teilt mit, dass in etwa 70 Prozent der Fälle die Verdachtsanzeige gegen eine ausländische Person erhoben worden ist. Etwa 30 Prozent der Fälle betrafen Verdachtsanzeigen  betrafen Deutsche. Von den Verdachtsanzeigen wurden 292 Fälle bekannt, die mit Immobilien zu tun hatten. Damit sind etwa 1 Prozent bis 2  Prozent der Fälle mit Immobilien in Zusammenhang zu bringen.

Die Hauptursache für den Anstieg sieht das BKA in der zunehmenden Sensibilisierung der nach dem GWG Verpflichteten, die vermehrt Anzeigen erstatteten.

Mehr als jede vierte Verdachtsanzeige (insgesamt 3.086) stand im Zusammenhang mit Finanzagenten. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um circa 29 Prozent (2009: 2.394). Finanzagenten - Financial Agents - werden angeworben, um ihr Privatkonto für geldwäscherelevante Transaktionen zur Verfügung zu stellen und die Beträge – regelmäßig gegen Provision - an Hinterleute im Ausland oder zur weiteren Verschleierung von Zahlungsvorgängen an andere Finanzagenten weiterzuleiten.

Maßgeblich für die wachsende Bedeutung von Finanzagenten dürfte der signifikante Anstieg der Phishing-Fälle beim Online-Banking im Jahr 2010 sein. Deren Zahl hat sich 2010 um 82 Prozent auf 5.331 erhöht, und in der Folge ist der Bedarf an Finanzagenten gestiegen.

Aktuell ist zu beobachten, dass Finanzagenten dazu übergehen, die inkriminierten Gelder nicht mehr unmittelbar in bar abzuverfügen und dann über einen Finanztransferdienstleister ins Ausland weiterzuleiten, sondern zwecks Verschleierung des Geldflusses an ein weiteres zwischengeschaltetes Konto eines zweiten Finanzagenten zu überweisen. Zunehmend erwerben die Finanzagenten hochwertige Waren, wie zum Beispiel Computer, Mobiltelefone und TV-Geräte, und versenden sie gegen Provision an von den Hinterleuten vorgegebene Adressen.

2010 ließ sich bei etwa der Hälfte der Geldwäscheverdachtsanzeigen (44 Prozent) der Verdacht einer Straftat erhärten. Von diesen hatte - wie bereits in den Jahren zuvor - der Betrug mit 33 Prozent den größten Anteil an den Vortaten zur Geldwäsche. Im Bereich der Organisierten Kriminalität wurden fast 5 Prozent der Verfahren (29 von insgesamt 606 OK-Verfahren im Jahr 2010) durch Geldwäscheverdachtsanzeigen ausgelöst.

BaFin-Exekutivdirektor Michael Sell wies darauf hin, dass erneut mehr als 90 Prozent der beim BKA eingegangenen Verdachtsanzeigen von den Kreditinstituten gekommen seien, die die BaFin beaufsichtige. Die Versicherungsunternehmen hätten 2010 mehr als doppelt so viele Verdachtsanzeigen erstattet wie im Jahr davor. „Beides zeigt, dass der Finanzsektor sehr stark für das Thema sensibilisiert worden ist“, führte Sell aus. Das müsse man auch bei den anderen Unternehmen und Personen erreichen, für die das Geldwäschegesetz gelte. „Nur so lassen sich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland weiterhin effektiv verhindern.“

Der vollständige Jahresbericht der FIU Deutschland kann auf der Homepage des BKA unter www.bka.de abgerufen werden.

 

6. Neues vom Steuerexperten des IVD: die Müllabfuhr ist keine haushaltsnahe Dienstleistung im Sinne des § 35 a EStG
Der Steuerexperte und Leiter der Abteilung Steuern beim IVD, Hans-Joachim Beck ist Ansprechpartner für IVD-Mitglieder in allen Steuerfragen. Er publiziert regelmäßig in der AIZ - Das Immobilienmagazin. Im IVD-Newsletter informiert er in dieser Ausgabe über ein Thema, welches fast alle umgibt, nicht nur die Immobilienexperten des IVD: Ist die Müllabfuhr eine haushaltsnahe Dienstleistung im Sinne des § 35 a EStG, deren Kosten von der Steuerschuld abziehbar sind. Das Finanzgericht Köln sagt nein.

Mehr zum Sachverhalt und dem Urteil mit einer ausführlichen Kommentierung lesen Sie hier.

 

7. Ombudsmann Immobilien: Makler müssen nur annahmefähige Angebote weiterleiten
Makler, die einen Verkaufsprozess begleiten, stehen häufig vor einer schwierigen Frage: Müssen sie wirklich alle Kaufangebote an den Kunden weiterleiten? „Die Meinungen gehen hier oft auseinander“, sagt Dr. Peter Breiholdt, Ombudsmann Immobilien. „Grundsätzlich sind Immobilienmakler dazu verpflichtet, ihre Kunden über alle annahmefähigen Angebote zu Informieren.“ Dabei gelte es aber zu differenzieren.

Der Ombudsmann des IVD, Dr. Peter Breiholdt, hatte beispielsweise über einen Fall zu entscheiden, bei dem ein IVD-Makler ein Objekt zu einem Kaufpreis von 750.000 Euro mit einer im Exposé vorgesehenen Provision von knapp sechs Prozent angeboten hatte. Kaufinteressent war ein Ehepaar aus Erlangen. In ihrem schriftlichen Angebot akzeptierte das Ehepaar zwar den genannten Kaufpreis, ermäßigte die Provision jedoch eigenmächtig um etwa die Hälfte. Das Angebot des Ehepaares wurde daher vom Makler nicht weiter geleitet.

Das Ehepaar reichte daraufhin Beschwerde beim IVD ein. Dieser wurde nicht statt gegeben. „Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung bestand für den Makler keine Verpflichtung, dieses Angebot weiterzuleiten“, sagt Dr. Breiholdt. „Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt ist ein Angebot, das einen Verzicht des Maklers auf einen Teil seiner vereinbarten Provision beinhaltet, nicht annahmefähig.“ In dem vorliegenden Fall hätten die Eheleute die nicht verhandelbare Provision einseitig neu bestimmen wollen. Daher sei der Immobilienmakler im Recht. „Er musste das Angebot nicht weiterleiten. Denn das hätte bedeutet, dass er auf einen Teil seiner Provision verzichten würde.“

Grundsätzlich sind Makler jedoch verpflichtet, höhere Kaufangebote von Dritten an ihren Kunden weiterzuleiten. „Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer bereits mündlich einem Interessenten in Aussicht gestellt hat, zu einem bestimmten Preis abzuschließen“, erklärt Dr. Breiholdt. Das führt zwar nicht selten zu Enttäuschungen und Verärgerungen bei einigen Kaufinteressenten. Die Makler müssen jedoch auch alle weiteren Angebote, soweit sie einen höheren Angebotspreis ausweisen, an den Kunden weitergeben. „Dieser hat dann auf der Basis aller abgegebenen Angebote sich für einen Interessenten zu entscheiden.“

Informationen zum Ombudsmann Immobilien im IVD erhalten Sie auf seiner Website unter www.ombudsmann-immobilien.net.

 

IVD-Online-Newsletter - Ausgabe 09/2011 25. August 2011

Inhalt
1. Wohnungsbaugenehmigungen nehmen weiter zu
2. Vermarktungsdauer von Immobilien: die IVD-Minutenumfrage im August 2011 
3. Für Sie in der nächsten AIZ - Das Immobilienmagazin
4. Herbstprüfungen zur Maklernorm 
5. KfW informiert über Konditionensenkung per 17. August 2011
6. Neues vom Steuerexperten des IVD: Berechnung der Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen
7. Unternehmen(snachfolger) gesucht?
8. Online-Lehrgang für Existenzgründer startet am 29. August 2011

 

1. Wohnungsbaugenehmigungen nehmen weiter zu
Der Aufschwung beim Wohnungsneubau in Deutschland setzt sich weiter fort. Das Statistische Bundesamt meldete für das erste Halbjahr 2011 95.000 neu genehmigte Wohnungen. Dies entspricht einem Zuwachs von 28,9 Prozent oder 21.300 Wohnungen. Der Wendepunkt beim Wohnungsbau ist erreicht. 2010 waren 6,8 Prozent mehr Wohnungen genehmigt worden als noch 2009.

Stärkster Anstieg im Geschosswohnungsbau

Vom Anstieg profitierte in den ersten sechs Monaten vor allem der Bau von Wohnungen und in Mehrfamilienhäusern. In diesem Segment legten die Genehmigungen um 30,2 Prozent auf 37.754 Wohnungen zu. Der IVD beurteilt den Anstieg im Bereich des Geschosswohnungsbaus als besonders erfreulich und ebenso notwendig. In den Ballungsgebieten wie Berlin, Hamburg und München gibt es nach wie vor einen starken Nachfrageüberhang gibt. Wichtig ist jetzt, dass die Wohnungen auch tatsächlich gebaut werden.

Bedarfsdeckung im Wohnungsbau ist möglich

Nach Berechnungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung wären in den Jahren 2010 bis 2015 jährlich 193.000 neue Wohnungen nötig, um den Bedarf zu decken. „Setzt sich der positive Trend im zweiten Halbjahr fort und es werden tatsächlich alle genehmigten Wohnungen errichtet, könnte dieser Richtwert erreicht werden“, kommentiert Jürgen Schick, Vizepräsident und Pressesprecher des IVD die Zahlen. Dass dies nicht zwangsläufig eintreten muss, zeigt eine Analyse des Center for Real Estate Studies CRES für das Jahr 2010. Zwar seien rund 143.000 Wohnungen fertig gestellt worden. Im Gegenzug seien jedoch auch 27.500 Wohnungen durch Abriss und Umnutzungen vom Markt verschwunden, so dass in Summe der Wohnungsbestand nur um rund 115.000 Wohnungen gewachsen sei. Neben dem Geschosswohnungsbau profitierte vor allem der Bau von Wohnungen in Einfamilienhäusern von der Gesamtzunahme.

 

2. Vermarktungsdauer von Immobilien: die IVD-Minutenumfrage im August 2011
Die Optimierung bzw. Verkürzung der Vermarkungsdauer einer Immobilie ist im Interesse eines jeden verkaufswilligen Eigentümers und seines Immobilienvermittlers, der nach jeder abgeschlossenen Vermittlung Kapazitäten freisetzt, um sich neuen Kunden und Objekte zuwenden zu können. Damit wirkt sich die Vermarktungsdauer unmittelbar auf den Umsatz des Immobilienmaklers aus. Für den Eigentümer bedeuten zu lange Vermarktungsphasen in der Regel höhere Kosten und nervliche Belastung. Das ist Grund genug, sich die Vermarktungsdauer von Immobilien und die beeinflussenden Faktoren mal näher anzuschauen.

Wir freuen uns, wenn Sie sich ein paar Minuten Zeit nehmen und an der IVD Minutenumfrage zur Vermarktungsdauer von Immobilien teilzunehmen.

Hier geht es zur Umfrage

 

3. Für Sie in der nächsten AIZ - Das Immobilienmagazin
Die September-Ausgabe des AIZ-Immobilienmagazins erscheint am 5. September – unter anderem mit folgenden Themen:

Wie professionelle Immobilieninvestoren rechnen

In welchem Verhältnis soll bei einer Immobilieninvestition der Einsatz von Eigenkapital zur Höhe aufgenommener Kredite stehen? Wie kann der Rückfluss des so gebundenen Kapitals aussehen? Sollen Kredite aufgrund der „teuren“ Kreditzinsen so rasch wie möglich zurückgezahlt werden? Oder ist eine hohe Tilgungsrate zum Beispiel aufgrund der liquiditätsmäßigen Belastung eher abzulehnen? Diesen und anderen Fragen gehen Prof. Dr. Michael Lister und Tayfun Erbil vom Center for Real Estate Studies (CRES) in einer neuen AIZ-Artikelserie auf den Grund. In Teil 1 geht es um den Aspekt, wie sich das Vermögen des Immobilieneigentümers im Vergleich zu dem des Mieters entwickelt.

Früher Tanke, heute Kneipe

Die klassische kleine Tankstelle verschwindet immer mehr aus dem innerstädtischen Straßenbild. Was geschieht mit der Liegenschaft, wenn sie nicht mehr ihrem ursprünglichen Zweck dient? Das in der Regel sehr verkehrsgünstig gelegene Grundstück mit Zu- und Abfahrt und einem Zuschnitt mit breiter Front bietet zahlreiche Umnutzungsmöglichkeiten: vom Sachverständigen-Büro, über Drive-In-Restaurants bis zum extravaganten Wohnhaus – Beispiele für gelungene Umwidmungen von Tankstellen liegen buchstäblich am Wegesrand. AIZ-Autorin Bettina Mundt stellt sie in der September-Ausgabe des AIZ-Immobilienmagazins vor.

Work-Life-Balance

Frisch aus dem Urlaub kehrt man relaxt, motiviert und voller guter Ideen an den Schreibtisch zurück. Der gute Vorsatz, die Erholung diesmal länger zu konservieren, verflüchtigt sich jedoch schnell. Schließlich ist man Dienstleister aus Leidenschaft: permanent erreichbar, immer im Einsatz, stets zu Diensten. Doch ohne regelmäßige Regenerationsphasen geht der Schuss irgendwann nach hinten los. AIZ-Autor Sebastian Schreiber hat Immobilien-Dienstleister gefragt, wie sie mit dem Anspruch der Kunden umgehen, sieben Tage und Abende in der Woche verfügbar zu sein. Und er hat Psychologen um Tipps gebeten, wie man sich abgrenzt und trotzdem zufriedene Kunden hat.

Fotovoltaik-Anlagen und ihre steuerliche Behandlung

Mit der Errichtung einer Fotovoltaik-Anlage auf Dächern von Ein- und Mehrfamilienhäusern und der anschließenden Einspeisung des erzeugten Stroms in das Netz entsteht für den Betreiber ein Gewerbebetrieb. Wird das Gebäude vermietet, gehören die Einkünfte aus der Stromeinspeisung nicht zu den Einkünften aus der Vermietung des Gebäudes, sondern sie stellen Einnahmen aus einer gewerblichen Betätigung dar. Makler und Verwalter sollten über die steuerrechtlichen Probleme bei der Errichtung einer Fotovoltaik-Anlage sowie beim Verkauf einer Immobilie mit einer solche Anlage Bescheid wissen, um keine Beratungsfehler zu begehen. Der Leiter der Abteilung Steuern im IVD, Hans-Joachim Beck, klärt auf.

 

4. Herbstprüfungen zur Maklernorm
DIAZert ist die erste und bislang einzige akkreditierte Institution in Deutschland, die Immobilienmakler nach der neuen Norm DIN EN 15733 zertifizieren kann. Bereits im August 2010 erhielt die Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG aus Freiburg die Akkreditierung der gesetzlich beliehenen Deutschen Akkreditierungsstelle. Die Prüfungen finden deutschlandweit statt, um diese den Teilnehmern so wohnortnah wie möglich zu gestalten:

Freiburg: 4. Oktober 2011
Köln: 4. Oktober 2011
München: 17. Oktober 2011
Hamburg: 21. Oktober 2011
Berlin: 27. Oktober 2011

Die DIAZert bietet an, im Vorfeld die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen unverbindlich und kostenfrei unter der Nummer 0761/211069-41 zu prüfen. Im Anschluss zum Gespräch und zur Vorbereitung auf die Prüfung werden die Unterlagen der vergangenen Prüfung als Musterprüfung zugesendet.

 

5. KfW informiert über Konditionensenkung per 17. August 2011
Aufgrund der aktuellen Entwicklung am Kapitalmarkt wurden die Zinssätze in den meisten Förderprogrammen der KfW ab dem 17. August 2011 gesenkt, auch in den ERP-Programmen. Die aktuellen Zinssätze entnehmen Sie bitte der beigefügten Übersicht. In der Übersicht wird auch das „Gültig ab“-Datum zu den einzelnen Zinssätzen ausgewiesen.

 

6. Neues vom Steuerexperten des IVD: Berechnung der Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen
Bei der Bemessung der Freigrenze für Betriebsveranstaltungen sind grundsätzlich alle Kosten durch die Anzahl der Teilnehmer zu teilen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, wenn Arbeitnehmer, deren Teilnahme an der Betriebsveranstaltung vorgesehen war, tatsächlich nicht teilnehmen. Das FG Düsseldorf hält es für gerechtfertigt, in diesem Fall auf den geplanten Teilnehmerkreis abzustellen (FG Düsseldorf, Urteil v. 17.1.2011 - 11 K 908/10 L; veröffentlicht am 30.3.2011; Revision zugelassen).

Betriebsveranstaltungen sind betrieblich veranlasste Veranstaltungen mit gesellschaftlichem Charakter, bei denen die Teilnahme allen Betriebsangehörigen offen steht. Betragen die Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer für die Zuwendungen an den einzelnen Arbeitnehmer insgesamt mehr als 110 Euro je Veranstaltung, so sind die Aufwendungen dem Arbeitslohn hinzuzurechnen (vgl. R 19.5 Abs. 4 LStR 2011).

Fragen? Die Steuer-Hotline exklusiv für Mitglieder des IVD: steuerfragenivd.net

 

7. Unternehmen(snachfolger) gesucht?
Unternehmensübergabe ist in vielen Unternehmen eher ein Tabu. Nicht nur demografisch betrachtet ist die Thematik jedoch eine Zwangsläufigkeit, die der frühzeitigen Aufmerksamkeit bedarf. Fast 10 Prozent der Mitgliedsunternehmen im IVD planen, in den kommenden 5 Jahren ihr Unternehmen in andere Hände zu übergeben. Das ergab eine Mitgliederbefragung. Nicht zuletzt dadurch wurde die Übergabe und die Übernahme von Immobilienunternehmen ein wichtiger Faktor in der Arbeit des Immobilienverbandes IVD. Immer wieder werden Anfragen an den IVD gerichtet. Um diese Anfragen besser zu strukturieren und vor allem den an der Übergabe/Übernahme interessierten Unternehmerinnen und Unternehmern eine Plattform für den Erfahrungsaustausch zu bieten, veranstalten IVD, DIA und CRES die Unternehmensnachfolgebörse für Immobilienunternehmen. Im Jahr 2011 findet diese am 4. November in Frankfurt am Main statt. Zu der Veranstaltung sind auch Nichtmitglieder willkommen, sollten noch Plätze frei bleiben.

Mehr Informationen hier.

 

8. Online-Lehrgang für Existenzgründer startet am 29. August 2011
In wenigen Tagen startet der Online-Lehrgang „Existenzgründung Immobilienmakler" und bietet allen, die den Weg zur Selbstständigkeit als Immobilienmakler gehen möchten, wichtige Hilfestellungen. Von den ersten Überlegungen zur Ausübung des Berufes bis hin zum Start als selbstständiger Immobilienmakler werden den Teilnehmern im Online-Lehrgang Empfehlungen und professionelle Ratschläge gegeben. Springen Sie noch kurzfristig auf den digitalen Zug auf! Die Teilnehmer erwarten u.a. umfangreiche Skripte, interessante Aufgabenstellungen und regen Austausch mit Tutoren und Existenzgründern. Auf der Online-Plattform haben Sie Zugriff auf Lehrfilme, die Sie über das Alltagsgeschäft des Immobilienmaklers und die Immobilienbranche informieren. In Videoeinspielungen geben Ihnen erfolgreiche Existenzgründer Tipps und berichten von eigenen Erfahrungen. Der virtuelle Raum bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, aktuelle Fragen zur Existenzgründung mit dem Autor und anderen Lehrgangsteilnehmern zu klären.

Details zum Lehrgang und zur Anmeldung finden Sie hier.

 

IVD-Online-Newsletter - Ausgabe 08/2011 28. Juli 2011

Inhalt
1. Bloggen, diskutieren, Filme schauen mit dem IVD!
2. Hotline für Steuerfragen eingerichtet
3. Sommerausgabe AIZ erschienen
4. Neues vom Steuerexperten des IVD: Das häusliche Arbeitszimmer 
5. IVD-Minutenumfrage zur "Kompetenz, die ansteckt."
6. Seminar "Brich aus" mit Sonderkonditionen für IVD-Mitglieder
7. Förderung per Steckbrief

 

1. Bloggen, diskutieren, Filme schauen mit dem IVD!

Wer macht das mittlerweile nicht regelmäßig… im Internet kommunizieren, sich vernetzen und unterhalten lassen? Der Online-Atlas, Deutschlands größte Studie zur Internetnutzung, zählt 52,7 Mio. Menschen über 14 Jahren online, 50 Prozent davon nutzen soziale Netzwerke regelmäßig. Darin stecken ungeahnte Chancen der Kommunikation, nicht nur mit Freunden, sondern auch mit potentiellen Kunden.

IVD erweitert Kommunikationsstrategie

Der IVD hat die Herausforderung bei den Veränderungen der Kommunikation angenommen. Der neue Kommunikations-Mix nutzt die klassischen Medien wie Pressearbeit und Pressemitteilungen, die Verbandszeitschrift AIZ – Das Immobilienmagazin sowie die regionalen Verbandszeitschriften, die Website und den Newsletter zur Mitglieder-Kommunikation nach wie vor, ergänzt nun durch Angebote in den sozialen Netzwerken. Die Erweiterung der Kommunikationsstrategie wurde erstmalig zur ersten Social Media Konferenz des IVD anlässlich des Deutschen Immobilientages in Berlin vorgestellt. Die hohe Besucherzahl und die gute Resonanz auf diese erste Veranstaltung zeigt: der IVD hat sich frühzeitig als Trendsetter in der Verbändelandschaft positioniert und nimmt seine Mitglieder mit auf die spannende Reise in die nächste Epoche der Kommunikation, in die sozialen Netzwerke. Was ein Verband macht, muss noch lange nicht sinnvoll für einen Immobilienmakler sein. Deshalb lud der IVD auch zum Austausch mit Kommunikationsexperten aus der Branche, die schon reichhaltige Erfahrungen in der neuen Kommunikationswelt gesammelt haben.

Verbandswebsite bleibt Dreh- und Angelpunkt

Dreh- und Angelpunkt der Onlinekommunikation des IVD ist die Website des Verbandes unter www.ivd.net sowie die Websites der Regionalverbände. Hier ist die Expertensuche genauso angebunden wie die Immobilien-Datenbank mit den geprüften Immobilienangeboten der Mitglieder des Verbandes. Als „Informationsportal rund um die Immobilie“ enthält die Webseite viele Inhalte für die Immobilienexperten im IVD sowie für Verbraucher, die verlässliche und geprüfte Informationen zum Immobilienkauf und den Dienstleistungen der beratenden Berufe suchen. Im internen Bereich der Website hält der IVD für seine Mitglieder ergänzende Informationen bereit und bietet diesen u.a. die Möglichkeit, ihren Auftritt in der einzigartigen deutschlandweiten Expertensuche mit eigenem Foto und Tätigkeitsschwerpunkten zu gestalten.

Der Blog macht`s komplett

Jüngst wurde jetzt das IVD-Blog „Stimme des Immobilienmarktes“ mit der IVD-Website verlinkt. Es ist ein Angebot für alle Immobilienexperten, Mitglieder und Interessenten, die kompakte Informationen, Kommentare zum aktuellen Marktgeschehen, Einschätzungen von Experten und Gastautoren suchen und diese gern kommentieren. Der Austausch über die Kommentar-Funktion ermöglicht die Nachfrage zu einzelnen Themen und den Erfahrungsaustausch zwischen den Autoren der Blog-Beiträge und den Mitgliedern. Den IVD-Blog finden Sie unter  http://blog.ivd.net/ oder über die www.ivd.net.

Wir sehen uns auf Facebook!

Deutschland ist im Facebook-Fieber – mehr als 25 Prozent der Deutschen sind bei Facebook registriert und machen Deutschland damit zu dem am schnellsten wachsenden Land bei Facebook, wie Socialbakers, das größte Facebook-Statistikportal zu berichten weiß. „Wir sehen uns auf Facebook“ - dies gilt immer öfter auch für Immobilienmakler, -verwalter und Sachverständige. Der IVD ist deshalb mit seiner Unternehmensseite auf Facebook vertreten. Nachrichten aus dem Verband, Informationen aus der Immobilienwirtschaft, aktuelle Termine und Kommentare zu den neuesten Entwicklungen der Branche stellt der IVD auf dieser Unternehmensseite bereit.

XING, Twitter und Youtube-Kanal

Kurznachrichten mit 140 Zeichen erhalten Sie vom IVD, wenn Sie dem IVD auf Twitter folgen. Wenn Sie in der XING-Gruppe des IVD über Immobilienthemen mitdiskutieren, freuen wir uns natürlich über mehr Worte von Ihnen. Mehr als 700 Immobilienexperten und IVD-Mitglieder tauschen sich hier bereits regelmäßig aus. Sie wollen lieber einen Filmabend mit dem IVD verb ringen? Auch das können wir Ihnen bieten. Auf dem Youtube-Kanal des IVD befinden sich bereits knapp 100 Filme, vorwiegend zu Veranstaltungen des IVD und Interviews mit zahlreichen Mitgliedern. Schauen Sie vorbei und abonnieren Sie den Kanal. Sie erhalten dann Infos zu allen neu eingestellten Filmen.

2. Hotline für Steuerfragen eingerichtet

Die seit 1. Juli 2011 beim IVD eingerichtete neue Abteilung Steuern, geleitet durch Hans-Joachim Beck, ehemaliger Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg, hat exklusiv für IVD-Mitglieder eine Hotline für Steuerfragen eingerichtet. Zu erreichen ist diese über die E-Mail-Adresse steuerfragenivd.net.

Die Steuergesetzgebung und die Entscheidungen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) haben in den vergangenen Jahren einen immer stärkeren Einfluss auf die Immobilienwirtschaft erlangt. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen und mit dem BMF noch enger zusammen zu arbeiten, wurde diese neue Abteilung eingerichtet.

Der ausgewiesene Experte für steuerliche Fragen im Immobiliensektor wird die steuerlichen Vorstellungen des IVD artikulieren aber auch den IVD-Mitgliedern direkt zu Verfügung stehen, wenn es in steuerlichen Fragestellungen kniffelig wird. Seine Ausarbeitungen werden künftig regelmäßig in den Publikationen des IVD veröffentlicht. Unter „Neues vom Steuerexperten des IVD“ lesen Sie in diesem Newsletter einen Beitrag zur steuerlichen Absetzbarkeit des Arbeitszimmers.

3. Sommerausgabe AIZ erschienen
Die Sommerausgabe des AIZ-Immobilienmagazins ist am 25. Juli erschienen – unter anderem mit folgenden Themen:

Wachstumsmarkt Ferienimmobilie

Die Nachfrage nach privaten Ferienimmobilien ist ungebrochen. Im europäischen Ausland sind Spanien, Italien und Griechenland traditionell die Lieblingsorte der Deutschen, wenn es um den Kauf einer eigenen Ferienimmobilie geht; in Deutschland befindet sich fast die Hälfte des Ferienhausbestandes in Küstennähe. Hier werden nicht nur bei Erwerb der Immobilie, sondern mitunter auch in der Vermietung echte Liebhaberpreise gezahlt. Einer aktuellen Umfrage zufolge sind die durchschnittlichen Mieteinnahmen auf rund 14.200 Euro pro Jahr und Objekt gestiegen, was sich vor allem auf die höhere Auslastung von mittlerweile 23 Wochen im Schnitt zurückführen lässt. AIZ-Autor Paul Varjak berichtet aus den Boomregionen im Urlaubsland Deutschland.

Trendstudie 21

Wohnungsneubau, demografischer Wandel, staatliche Förderungsprogramme, Energieeffizienz – diese und viele andere Aspekte beeinflussen die Immobilienmärkte. Das Center for Real Estate Studies (CRES) wollte von Marktteilnehmern wissen, mit welchen immobilienrelevanten Veränderungen sie in den kommenden Jahren rechnen, und hat die Trendstudie 21 – Immobiliendienstleistungen konzipiert. Mehr als 1.000 Immobiliendienstleister, in der Mehrheit Makler, haben sich an der Umfrage beteiligt und ihre Einschätzungen abgegeben, welche Entwicklungen den Immobilienmarkt maßgeblich prägen werden. Lesen Sie in dieser und den kommenden Ausgaben des AIZ-Immobilienmagazins die Ergebnisse der Trendstudie 21.

4. Neues vom Steuerexperten des IVD: Das häusliche Arbeitszimmer

Die Kosten für beruflich genutzte Räume stellen dem Grunde nach Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben dar. Handelt es sich um ein „häusliches Arbeitszimmer“,  hat der Gesetzgeber die Abzugsfähigkeit dieser Kosten in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b jedoch stark eingeschränkt. In den Jahre 1996 – 2006 konnten die Kosten bis zur Höhe von 1.250 Euro abgezogen werden, wenn

- die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 Prozent der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit betrug oder
- dem Steuerpflichtigen für seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand.

Wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Betätigung darstellte, waren die Kosten ohne eine betragsmäßige Einschränkung abzugsfähig.

Durch das Steueränderungsgesetz 2007 hat der Gesetzgeber diese Regelung weiter verschärft und den Abzug der Kosten nur noch zugelassen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Hierfür waren ausschließlich qualitative Kriterien maßgeblich.

Bei  Maklern und Hausverwaltern ist diese Voraussetzung nach herrschender Meinung nicht erfüllt, weil ein wichtiger Teil der Tätigkeit in den Mietobjekten erbracht wird. Denn insbesondere bei einer Neuvermietung und bei Erfassung der erforderlichen Reparaturen und Investitionen müssen sie das Objekt aufsuchen.

Mit Beschluss vom 6.7.2010 (2 BvL 13/09) hat das BVerfG entschieden, dass  diese Einschränkung nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz vereinbar ist und dass die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann abzugsfähig sein müssen, wenn dem Steuerpflichtigen für seine Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das Gericht hat daher den Gesetzgeber verpflichtet, rückwirkend zum 1.1.2007 eine verfassungskonforme Regelung herzustellen. Diesen Auftrag hat der Gesetzgeber durch das Jahressteuergesetzes 2010 dadurch erfüllt, dass er rückwirkend ab dem Jahr 2007 - wieder - einen auf 1.250 Euro begrenzten Abzug der Kosten zulässt, wenn für die Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Eine Regelung, dass die Kosten auch dann - bis zur Höhe von 1.250 Euro - abzugsfähig sind, wenn die Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 Prozent der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit beträgt, ist dagegen nicht wieder eingeführt worden. Stellt das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit dar, sind die Kosten weiterhin unbegrenzt abzugsfähig.

Den vollständigen Beitrag von Hans-Joachim Beck finden Sie hier.

5. IVD-Minutenumfrage zur "Kompetenz, die ansteckt."

Wie kann man die Identität einer Gemeinschaft besser darstellen als mit denjenigen, die diese Identität durch ihr tägliches Handeln nach außen tragen, an den Kunden und in die Gesellschaft? Das ist Authentizität in Reinkultur. Deshalb hat der IVD eine interne Image- und Testimonialkampagne unter dem Motto „Kompetenz, die ansteckt.“ gestartet.

Das Ziel ist u.a., alle IVD-Mitglieder zu motivieren, Ihr IVD-Logo (noch) intensiver in der Kundenwerbung und Unternehmensdarstellung einzusetzen. Dafür wird der IVD mit unterstützenden Maßnahmen zur Seite stehen. Im ersten Schritt finden bei Veranstaltungen des IVD deutschlandweit Fotoshootings statt. Beim Deutschen Immobilientag in Berlin und dem Jahreskongress des IVD Süd in Friedrichshafen haben sich bereits mehr als 300 IVD-Kollegen fotografieren lassen. Alle werden eine persönliche Kampagnen-CD mit eigenen Anzeigenmotiven erhalten.

Wie kann der IVD seine Mitglieder noch mehr unterstützen, diese starke Gemeinschaft und dieses starke Qualitätssiegel zu stärken? Wie setzen die IVD-Mitglieder das IVD-Logo ein? Diese Fragen möchte der IVD sich mit Hilfe einer IVD-Minutenumfrage beantworten.

Alle IVD-Mitglieder haben in dieser Woche bereits den Link zur IVD-Minutenumfrage per Mail erhalten. Falls Sie noch nicht teilgenommen haben, wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich zwei Minuten zur Beantwortung weniger Fragen nehmen würden.

Hier geht es zur IVD-Minutenumfrage Juli 2011.

6. Seminar "Brich aus" mit Sonderkonditionen für IVD-Mitglieder

Haben Sie sich schon angemeldet? Schon geplant einen Logenplatz in den Köpfen Ihrer Kunden zu erobern? Gerne weisen wir noch mal auf die Sonderkonditionen für IVD-Mitglieder hin, die Sie bei der Anmeldung unter Angabe des entsprechenden Gutscheincodes aktivieren können. Im Seminar erfahren Sie, wie Sie sich konsequent von der Masse der Gewohnheitsmakler abheben und so zum Stadtgespräch werden.

Das Infoblatt zum Seminar finden Sie hier.

7. Förderung per Steckbrief

Die KfW Bankengruppe hat die Inhalte von 41 Förderprogrammen übersichtlich in sogenannten Programm-Steckbriefen zusammengefasst. So erhält man leicht eine erste Orientierung zu den Möglichkeiten und Umfängen der Förderung.

Sie sind im Download-Center der KfW nach Förderthemen sortiert abrufbar. Zudem stehen Flyer, Checklisten und Podcasts zu verschiedenen Themen bereit.

 

IVD-Online-Newsletter - Ausgabe 30. Juni 2011

Inhalt
1. IVD übergibt BSI-Vorsitz an den GdW
2. EIA bietet virtuellen Unterrichtsraum für Existenzgründer
3. Energetische Gebäudesanierung – steuerliche Impulse in Sicht 
4. Neue Ausgabe von "ausziehen!" ist da
5. Baufertigstellungen 2010
6. „Brich aus" mit dem IMB und Sonderkonditionen für IVD-Mitglieder

 

1. IVD übergibt BSI-Vorsitz an den GdW

 

IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling übergibt am 1. Juli turnusgemäß den Vorsitz der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) an Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.

 

„Die vergangenen zwölf Monate waren politisch herausfordernd und insbesondere geprägt von der Energie- und Klimapolitik sowie der Verantwortung, die der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft bei der Steigerung der Energieeffizienz zukommt. Im Verlauf der Diskussionen konnte die BSI einen wesentlichen Beitrag leisten, dass die zunächst unrealistischen Vorstellungen der Bundesregierung auf ein zwar immer noch ambitioniertes, aber umsetzbares Maß zurückgeschraubt wurden", so die Bilanz des scheidenden BSI-Vorsitzenden. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens habe sich die Politik dem ökonomisch Machbaren und sozial Verantwortbaren angenähert: „Hierbei ist insbesondere die Anpassung der Zielsetzung vom ursprünglich angestrebten Nullemissions-Standard im gesamten Wohngebäudebestand hin zu einer 80-prozentigen Reduzierung des CO2-Ausstoßes bis 2050 zu nennen. Ohne die gleichzeitig vorgenommene Verankerung des Wirtschaftlichkeitsgebots im Energiekonzept der Bundesregierung und die Einführung der Förderung von Ersatzneubau im Gebäudesanierungsprogramm wäre aber auch diese Zielmarke nicht zu erreichen", erläutert Kießling die hohen Anforderungen, die an Vermieter, Hauseigentümer und Mieter zur Verwirklichung der Klimaschutzziele gestellt werden.

 

Ausstattung des KfW-Gebäudesanierungsprogramms
Als ebenfalls positives Signal führt Kießling den Beschluss der Bundesregierung an, das KfW-Gebäudesanierungsprogramm zumindest mittelfristig mit einem Volumen von jährlich 1,5 Milliarden Euro auszustatten. Wichtiges Anliegen der Immobilienwirtschaft sei allerdings nach wie vor die langfristige Verstetigung der bereit gestellten Mittel über das Jahr 2014 hinaus. „Außerdem genügen Fördermittel in dieser Höhe keinesfalls, um die Ziele des Energiekonzepts zu erreichen", erklärt der IVD-Präsident. „Um zwei Prozent des Wohnungsbestandes auf hohem energetischen Niveau zu sanieren, sind jährlich fünf Milliarden Euro erforderlich."

 

Steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen
Die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen, für die derzeit ein Gesetzentwurf vorliegt, bezeichnet Kießling als Schritt in die richtige Richtung. Um die erwünschte Breitenwirkung zu erzielen, müssten jedoch noch Änderungen erfolgen. „Die Voraussetzungen, um in den Genuss einer steuerlichen Abschreibung zu kommen, müssen vereinfacht werden. Andernfalls wird es nur eingeschränkt gelingen, privates Kapital für die energetische Gebäudesanierung zu mobilisieren", mahnt Kießling.

 

Änderung des Mietrechts
Der vom Bundesministerium der Justiz vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Mietrechts stellt für Kießling einen wichtigen Baustein bei der Umsetzung der Klimaschutzziele dar: „Die Einführung einer Duldungspflicht durch den Mieter und der Ausschluss des Mietminderungsrechts bei der Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen geben dem Vermieter die notwendige Planungssicherheit, ohne den Mieter zusätzlich finanziell zu belasten."

 

Starke Vertretung der Immobilienbranche
„Der konzentrierte Auftritt von sieben Verbänden in der BSI sorgt für eine starke Interessenvertretung der Immobilienwirtschaft in der Politik. Wichtig ist es, dass sich unsere Branche nicht auseinanderdividieren lässt, sondern mit einer Stimme spricht", betont Kießling. „Bei den Anhörungen im Bundestag, den politischen Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren und bei der Arbeit mit den Ministerien habe sich die Zusammenarbeit ausgezeichnet bewährt. Besonders erfreut zeigt sich Kießling, dass es im vergangenen halben Jahr gelungen ist, gemeinsam abgestimmte Positionen der BSI-Verbände und des Zentralen Immobilien Ausschusses ZIA vorzubringen. „Diese Entwicklung festigt die Interessenvertretung der Branche weiter."

 

Zum Abschluss seiner Amtszeit spricht Kießling allen BSI-Mitgliedsverbänden Dank für das entgegengebrachte Vertrauen aus und sichert seinem Amtsnachfolger, Axel Gedaschko, seine volle Unterstützung zu.

 

2. EIA bietet virtuellen Unterrichtsraum für Existenzgründer

 

Der Online-Lehrgang „Existenzgründung Immobilienmakler" bietet allen, die den Weg zur Selbstständigkeit als Immobilienmakler gehen möchten, wichtige Hilfestellungen. Von den ersten Überlegungen zur Ausübung des Berufes bis hin zum Start als selbstständiger Immobilienmakler werden den Teilnehmern im Online-Lehrgang Empfehlungen und professionelle Ratschläge gegeben.

 

Die Teilnehmer erwarten u.a. umfangreiche Skripte, interessante Aufgabenstellungen und regen Austausch mit Tutoren und Existenzgründern. Auf der Online-Plattform haben Sie Zugriff auf Lehrfilme, die Sie über das Alltagsgeschäft des Immobilienmaklers und die Immobilienbranche informieren. In Videoeinspielungen geben Ihnen erfolgreiche Existenzgründer Tipps und berichten von eigenen Erfahrungen. Der virtuelle Raum bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, aktuelle Fragen zur Existenzgründung mit dem Autor und anderen Lehrgangsteilnehmern zu klären.

 

Auszug Studieninhalte
- Basisüberlegungen
- Hilfestellung zur Entscheidungsfindung
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Fördermöglichkeiten
- Organisatorische Vorbereitungen
- Maklerpflichten
- Businessplan / Marketingkonzept

 

Mehr Informationen zu diesem Lehrgang finden Sie auf www.eia-akademie.de.

 

3. Energetische Gebäudesanierung – steuerliche Impulse in Sicht aber optimierbar

 

Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) mit dem IVD im Vorsitz begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die energetische Modernisierung im Gebäudebereich nun auch über eine steuerliche Förderung zu forcieren. Die gewünschte Breitenwirkung bei der energetischen Sanierung erfordert aber mehr. Für den IVD sind noch nicht alle Hausaufgaben des Gesetzgebers gemacht: „Die steuerliche Förderung, wie sie jetzt vorgesehen ist, wird ihre Wirkung vor allem im selbstgenutzten Wohneigentum entfalten. Im vermieteten Wohneigentum dagegen werden die Auswirkungen gering sein", kritisierte Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der BSI und Präsident des Immobilienverbandes IVD, den Gesetzentwurf anlässlich der Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 27. Juni. Dies liegt daran, dass die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen in der Regel nicht die Voraussetzungen erfüllen, um als Herstellungskosten abgeschrieben werden zu können, sondern bei Vermietern direkt aufwandswirksam werden.

 

Auch Einzelmaßnahmen steuerlich begünstigen

 

Die erhöhte Absetzung und steuerliche Begünstigung setzen nach dem Gesetzentwurf voraus, dass durch die Sanierung der energetische Standard „KfW-Effizienzhaus-85" erreicht wird. Dieser Standard ist zu hoch. „Ein Absenken des Standards auf „KfW-Effizienzhaus-100" würde einen deutlich größeren Breiteneffekt erzielen. Aber selbst dieser Standard ist häufig wirtschaftlich und technisch nicht realisierbar", so die BSI in ihrer Stellungnahme. Deshalb setzt sich die BSI dafür ein, dass auch Einzelmaßnahmen wie der Einbau neuer Fenster oder einer neuen Heizung steuerlich begünstigt werden sollen.

 

Fünf Milliarden für zwei Prozent

 

Neben der jetzt geplanten steuerlichen Förderung darf aber die ausreichende Ausstattung der KfW-Förderung keinesfalls aus den Augen verloren werden. Nach Auffassung der BSI reicht der vorgeschlagene Ansatz von 1,5 Milliarden Euro jährlich bei Weitem nicht aus. Um zwei Prozent des Wohnungsbestandes auf hohem energetischem Niveau zu sanieren, wie im Energiekonzept der Bundesregierung gefordert, wären jährlich fünf Milliarden Euro erforderlich.
Die Stellungnahme der BSI zum Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden finden Sie hier.


4. Neue Ausgabe von „ausziehen!" ist da

 

Das IVD-Magazin speziell für den Immobiliennachwuchs zum kostenlosen Download

 

Die Abschluss-Prüfungen zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau sind gut gelaufen, der Ausbilder hat die Übernahme in ein festes Anstellungsverhältnis signalisiert - die beruflichen Perspektiven könnten also nicht besser sein. Und trotzdem sollte man sich mit dem einen oder anderen Argument auseinander setzen, das für die Selbstständigkeit und eine Existenzgründung in der Immobilienwirtschaft spricht – schreibt Thilo Baum in der aktuellen Ausgabe von „ausziehen!", dem Magazin für Auszubildende in der Immobilienbranche, das der Immobilienverband IVD zweimal jährlich herausgibt und an den Berufsschulen und den Ausbilderbetrieben kostenlos verteilt.

 

Die Themen der Ausgabe Q3/2011
Beruf und Studium – beides unter einen Hut zu bringen, leistungsstark im Job und gleichzeitig erfolgreich seinen Bachelor Real Estate zu absolvieren: „ausziehen!" wollte wissen, ob und wie dieses Modell funktioniert, und hat zwei berufstätige Studenten beziehungsweise studierende Angestellte gefragt, wie es mit der Doppelbelastung klappt.

 

Weitere Themen der neuen Ausgabe, die als Online-Magazin zum Durchblättern und auch als Download zur Verfügung steht oder bei der IVD-Bundesgeschäftsstelle (bestellungausbildung-immobilien.net) kostenlos als Printausgabe bestellt werden kann, sind:
• Business-Knigge – zehn Regeln zum Begrüßen, Anreden und Eisbrechen
• Die Power-Point-Plage – was eine gute Präsentation wirklich braucht
• Immobilienwirtschaftliche Reise auf die Balearen zu gewinnen

 

Beim großen „ausziehen!"-Preisausschreiben gibt es eine immobilienwirtschaftliche Studienreise auf die Balearen zu gewinnen. Der Gewinner bekommt die Gelegenheit, die Immobilienmärkte auf Mallorca, Ibiza und Formentera kennenzulernen. Veranstalter der Reise, die vom 8. bis zum 14. Oktober stattfindet, ist die Europäische Immobilien Akademie (www.eia-akademie.de). Doch bevor man unter der südlichen Sonne und fachkundiger Führung Einblicke in den spanischen Immobilienmarkt erhält, gilt es zunächst, eine Aufgabe zu lösen, die es in sich hat.

 

5. Baufertigstellungen 2010

 

Die Erholungstendenzen bei den Baugenehmigungen für 2010 konnten für die Baufertigstellungen noch nicht festgestellt werden. In 2010 wurden laut dem Statistischen Bundesamt 142.891 Wohnungen neu errichtet. Damit sind die Baufertigstellungen innerhalb eines Jahres um 1,9 Prozent gestiegen. In 2009 wurden 2.725 Einheiten weniger errichtet. Etwas positiver sehen die Zahlen bei der Betrachtung der Wohnungen in Wohngebäuden aus. Dort wurden 140.096 neue Wohnungen errichtet, was einen Anstieg von 2,6 Prozent bedeutet.

 

Die 140.096 Wohnungen teilen sich auf in Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser. Im Segment der Einfamilienhäuser wurden 70.965 neue Einheiten errichtet. Dies bedeutet einen Anstieg um 2,7 Prozent (+1.887). Mit 14.402 Wohneinheiten in Zweifamilienhäusern wurden im Vergleich zum Vorjahr 2,8 Prozent weniger Einheiten errichtet. Auf dem Mehrfamilienhausmarkt waren mit drei Prozent die deutlichsten Zuwächse zu verzeichnen. Insgesamt wurden in diesem Segment 53.014 neue Wohnungen errichtet (+ 1.551).
Der komplette Artikel ist als PDF Datei zum Download erhältlich.

 

6. „Brich aus" mit dem IMB und Sonderkonditionen für IVD-Mitglieder

 

Erobern Sie einen Logenplatz in den Köpfen Ihrer Kunden! Wer hilft Ihnen dabei? Sicherlich das Seminar von Michael Rosenbauer. Dort wo die Masse ist, lässt sich kein Geld verdienen. In diesem Seminar schaut Michael Rosenbauer mit Ihnen gemeinsam über den Tellerrand hinweg. Sie erfahren, wie Sie sich konsequent von der Masse der Gewohnheitsmakler abheben und so zum Stadtgespräch werden. Der Ticketverkauf hat bereits begonnen. Sichern Sie sich jetzt gleich einen der begehrten Plätze unter www.die-erfrischer.de/brichaus. Für IVD-Mitglieder gibt es Sonderkonditionen!

IVD-Online-Newsletter - Ausgabe 19. Mai 2011

Inhalt
1. Noch sieben Mal wachen wir auf…
2. Geben Sie dem IVD ein lebendiges Gesicht…
3. Neues Mietrecht nimmt Formen an
4. Juni-Ausgabe der AIZ mit spannenden Themen
5. NEU: Online-Lehrgang Fachwirt Immobilienverwaltung an der EIA
6. Immobilienmarkt Hamburg: Boom, Blase oder sicherer Hafen?

 

1. Noch sieben Mal wachen wir auf…
 
und es ist wieder Deutscher Immobilientag des IVD. In diesem Jahr erwartet Sie die Bundeshauptstadt mit einem Europäischen Immobilienkongress und einem phantastischen Programm. Sicherlich sind Sie schon angemeldet. Nein, noch nicht? Kein Problem, auch die Kurzentschlossenen sind wie jedes Jahr willkommen. Programm und Anmeldeunterlagen finden Sie wie gewohnt auf der Website des IVD bzw. unter www.deutscherimmobilientag.de.
Was ist ein exklusiver hochwertiger Kongress ohne Sponsoren, die das ermöglichen. Titelsponsoren des Deutschen Immobilientages in diesem Jahr sind Eurokaution, Immonet, Rockwool und die Deutsche Telekom.

 

Einfacher vermieten mit EuroKaution
Es gibt eine Alternative zur Barkaution – die Kautionsbürgschaft. EuroKaution ist der bundesweit führende Anbieter von Kautionsbürgschaften und liefert Immobilienunternehmen die Möglichkeit, schneller, einfacher und sicherer zu vermieten. In diesem Jahr präsentiert sich EuroKaution als Titelsponsor des Deutschen Immobilientages und steht den Teilnehmern zum Austausch dort zur Verfügung. 

Mehr Informationen über EuroKaution finden Sie hier.

 

Aerorock ID – extrem schlank, extrem energieeffizient
Mit dem neuartigen Innendämmsystem Aerorock ID von ROCKWOOL erfährt die Innendämmung der Außenwand eine neue Dimension von höchst effizienter Wärmedämmung bei äußerst geringem Platzbedarf. Der einzigartige innovative Dämmstoff Aerowolle verfügt über die bisher im Bereich der klassischen Mineralwolle nicht gekannte Wärmeleitfähigkeit 019. Daher ist in der Regel eine Dämmstoffdicke von nur 40 mm ausreichend, um die Anforderung der EnEV 2009 für die Innendämmung zu erfüllen.

Mehr Informationen über ROCKWOOL finden Sie hier.

 

Eine Grundstückslänge voraus
Mehr als bei vielen anderen Berufsgruppen wird der Geschäftsalltag des Maklers, Immobilienverwalters oder Sachverständigen vom Gespräch mit dem Kunden bestimmt: Mit Verkäufer und Kaufinteressent Termine absprechen oder Besitzer und Gutachter an einen Tisch bringen... und alles möglichst schnell!

 

„Ihren Job können nur Sie machen; wir aber können Ihre Prozesse erleichtern und beschleunigen“, so das klare Ziel der Deutschen Telekom. Spezielle Lösungen für die Branche sorgen für Effizienz: Nicht zufällig heißt das Telefonieren auf mehreren Leitungen gleichzeitig „makeln“!
Aber auch der Zugriff von unterwegs –  E-Mails empfangen und bearbeiten, Termine und Meetings organisieren, im Kundentermin flexibel auf Fotos und Exposés zugreifen und sie in brillanter Qualität präsentieren – schafft neue Freiheiten.

Branchen-Software: Das iPhone + spezielle Makler-Software = ein Bundle-Angebot der Deutschen Telekom mit ihrem Partner FlowFact (Stand Nr. 39) für intelligente, mobile Abläufe.  Sie haben damit jederzeit und überall Zugriff auf ihre E-Mails, Termine, Objekt- und Kundendaten.
Weltneuheit: Die Deutsche Telekom serviert die Weltneuheit mobiler Kommunikation jetzt auf dem Silber-'Tablet'. Den Tablet-PC Motorola XOOM 3G gibt es ab sofort exklusiv bei der Deutschen Telekom.
Partnerkonditionen: Durch die exklusive Partnerschaft mit dem IVD profitieren Mitglieder von besonderen Vorteilskonditionen beim Marktführer. Denn wer die Kommunikation beherrscht, kann sich auf den Erfolg konzentrieren.
Willkommen beim Deutschen Immobilientag 2011 an Stand Nr. 40!

 

2. Geben Sie dem IVD ein lebendiges Gesicht…

 

…und stärken Ihren Unternehmensauftritt. Für ein sympathisches und persönliches Bild seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit entwickelt der IVD unter dem Motto „Kompetenz, die ansteckt.“ eine neue Imagekampagne. Ziel ist es, die IVD-Immobilienexperten auf Anzeigen und Plakaten vorbildlich in Szene zu setzen. Deshalb sind alle IVD-Mitglieder jetzt dazu aufgerufen, „Gesicht“ zu zeigen und damit zu glaubwürdigen Botschaftern der Immobilienbranche zu werden.

 

Ein erstes Fotoshooting für die Realisierung wird während des Deutschen Immobilientages 2011 in Berlin stattfinden. Anmelden können Sie sich IVD-Mitglieder dort direkt vor Ort.

 

Nach dem Shooting wählen wir gemeinsam Ihr bestes Bild für Ihre persönlichen Anzeigen- und Plakatmotive aus, die wir allen Teilnehmern kurz nach der Veranstaltung zur Verfügung stellen. Diese können mit einer persönlichen Botschaft versehen für die professionelle Eigenwerbung genutzt werden. Gleichzeitig werden Sie mit ihrem Motiv zum wichtigen Teil Ihrer IVD-Kampagne.

 

Schauen Sie schnell vorbei an Stand Nummer 30 und vereinbaren Ihr persönliches Fotoshooting!

 

3. Neues Mietrecht nimmt Formen an

 

Das Bundesjustizministerium hat am 11. Mai den lange erwarteten Entwurf zur Änderung des Mietrechts vorgelegt. Die Zielrichtung des Gesetzesvorschlages zeigt sich bereits im Titel: „Gesetz über die Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln“. Die zentralen Änderungen sollen dazu beitragen, energetische Modernisierungen für den Eigentümer zu erleichtern. Der Gesetzentwurf sieht die Pflicht für den Mieter vor, energetische Sanierungsmaßnahmen zu dulden, und schließt eine Mietminderung für drei Monate aus. Der Gesetzentwurf enthält außerdem einige neue Vorschriften, die der beschleunigten Räumung von Wohnungen nach Nicht-Zahlung der Miete der dienen.
Der Gesetzentwurf für das neue Mietrecht im Überblick hier.

 

4. Juni-Ausgabe der AIZ mit spannenden Themen

 

Die Juni-Ausgabe des AIZ-Immobilienmagazins erscheint am 26. Mai unter anderen mit folgenden Themen:

 

Boomtown Berlin
Mit Ablauf des vergangenen Jahres hat sich die deutsche Hauptstadt zu neuen Höhen aufgeschwungen. Ein Blick auf die Presse und veröffentlichte Studien der letzten Monate zeigen insgesamt ein äußerst löbliches Bild von Berlin. Und das gilt nicht nur für den Bereich Immobilien. Demnach hat sich die deutsche Hauptstadt in der perspektivischen Einschätzung von 500 befragten europäischen Wirtschaftsmanagern sogar München überholt und sich auf Platz sieben verbessert. Im Mittelpunkt der Einschätzung stehen Aspekte wie das wirtschaftliche Umfeld, Verkehrsanbindung und geeignete Büroräume. Was Berlin sonst in Sachen Immobilien sonst noch zu bieten hat, ist im neuen AIZ-Immobilienmagazin nachzulesen.

 

Inflationsschutz von Immobilien    
Der Inflationsschutz von Immobilieninvestitionen war in den vergangenen Jahren Gegenstand mehrerer Studien. Das Ergebnis war stets: Immobilien schützen nicht per se vor Inflation. Der IVD legt nun eine Untersuchung vor, die zeigt, dass Inflationsschutz bei Immobilien in den deutschen Wirtschaftszentren gut funktionieren kann. Denn die Miet- und Preisentwicklung in den sieben Top-Städten liegt sowohl bei Büro- als auch bei Wohnimmobilien in der Langfristbetrachtung nahezu meist über der durchschnittlichen Teuerung. Das AIZ-Immobilienmagazin veröffentlicht weitere Detailergebnisse der Studie.

 

Büro – Visitenkarte des Immobiliendienstleisters        
Das Büro ist eine Zone, die sich mitten im Spannungsfeld zwischen repräsentative Außenwirkung und effiziente Innenorganisation befindet. Damit sich sowohl Kunden in den Räumen gut aufgehoben fühlen als auch Mitarbeiter eine angenehme, konzentrationsfördernde Arbeitsatmosphäre vorfinden, ist eine kluge Planung hinsichtlich Größe, Grundriss, Ausstattung, Technik und infrastruktureller Anbindung erforderlich. Das AIZ-Immobilienmagazin zeigt auf, worauf Immobiliendienstleister bei ihrem Büros achten sollten.

 

5. NEU: Online-Lehrgang Fachwirt Immobilienverwaltung an der EIA

 

All jene Zielgruppen, die im Alltag und berufsbedingt keine Zeit oder Gelegenheit haben, um Seminare, Vorlesungen oder Bibliotheken zu besuchen, haben nun die Möglichkeit, eine neue Art der Weiterbildung anzugehen. Die EIA hat speziell für alle Immobilienverwalter und Angestellte einer Hausverwaltung, die ihre Fach- und vor allem Führungskompetenz verbessern wollen, eine neue internetbasierte Fortbildung entwickelt zum Fachwirt Immobilienverwaltung.

 

20 Autoren, allesamt erfahrene und anerkannte Praktiker und Profis aus dem Bereich Immobilienverwaltung, haben umfangreiche Skripte verfasst, in die ihre Praxis-Erfahrungen aus der Immobilienverwaltung eingeflossen sind. Auf Basis eines ausgeklügelten methodischen Konzepts wurden die Lehrpläne entwickelt und nach den Sommerferien geht es los.

 

Das Studium zum Fachwirt Immobilienverwaltung setzt sich aus sechs Modulen zusammen, die auch einzeln und unabhängig voneinander absolviert und mit einer Prüfung abgeschlossen werden können.
Modul A:          Mietverwaltung von Wohnimmobilien
Modul B:          Verwaltung von Wohnungseigentumsobjekten
Modul C:         Verwaltung von Gewerbeimmobilien
Modul D:         Technische Verwaltung
Modul E:          Schnittstellenkompetenz Immobilienverwaltung
Modul F:          Managementkompetenz Immobilienverwalter/-in

 

Was erwartet Sie?
Auf einer internetbasierten Plattform stehen für Sie die Skripte zu den Themen und Aufgabengebieten der einzelnen Module bereit. Insgesamt 1000 Seiten informieren über die wichtigsten Inhalte der Immobilienverwaltung. Diese sind zeit- und ortsunabhängig abrufbar und können am PC oder in Papierform bearbeitet werden. Daneben sind verschiedene Online-Selbsttests, Vordrucke, Checklisten und Präsentationen zu einzelnen Themen für die Teilnehmer bereitgestellt. Darüber hinaus haben Sie Zugriff auf Lehrfilme, die über das Alltagsgeschäft des Immobilienverwalters informieren. In Videoeinspielungen geben Ihnen erfolgreiche Immobilienverwalter und spezialisierte Rechtsanwälte Tipps und wertvolle Anregungen für das Tagesgeschäft. Der virtuelle Raum bietet darüber hinaus die Möglichkeit, aktuelle Fragen zur Immobilienverwaltung mit erfahrenen Verwaltern, mit Rechtsanwälten und anderen Lehrgangsteilnehmern im Chat zu besprechen.
Die Lernzeiten sind frei wählbar und können den individuellen Bedürfnissen entsprechend angepasst werden. Für die Chat-Termine sind allerdings bestimmte Zeiten festgelegt.

 

Im Cyberspace können Teamaufgaben gemeinsam oder auch einzeln bearbeitet werden. Diese zeitlich und räumlich unabhängige Studienform, für die lediglich ein PC mit Internetanschluss benötigt wird, bietet den Teilnehmern neben dem Beruf die Möglichkeit einer flexiblen Weiterbildung an einer staatlich anerkannten Akademie.

 

Jedes Modul schließt mit einer Akademie-internen Prüfung ab. Die erfolgreichen Teilnehmer erhalten ein Zertifikat der Europäischen Immobilien Akademie. Durch die  erfolgreiche Absolvierung von drei Modulen können folgende Abschlüsse erreicht werden:

Fachmann/-frau für kaufmännisches Gebäudemanagement (IHK/EIA)Fachmann/-frau für technisches Gebäudemanagement (IHK/EIA)

 

Werden alle Module erfolgreich absolviert, wird der Titel
Fachwirt Immobilienverwaltung (EIA)
verliehen. Neben den akademieinternen Abschlüssen sind auch Abschlüsse der IHK Saarland zu erreichen.

 

Mehr Informationen zum neuen Lehrgang erhalten Sie an der EIA, E-Mail: eia-sbt-online.de oder unter www.eia-akademie.de.

 

6. Immobilienmarkt Hamburg: Boom, Blase oder sicherer Hafen?

 

Droht dem hanseatischen Wohnungsmarkt nach dem „Boom“ eine „Immobilienblase“ oder bleibt die Hansestadt wie schon in den Vorjahren ein vergleichsweise „stabiler Hort“ für Käufer und Anleger? Das Zwischenfazit des IVD Nord, der seinen neuen Immobilienpreisspiegel veröffentlicht hat, lautet, dass Hamburg ein vergleichsweise ausgeglichener Immobilienstandort ist und bleibt. Es drohen weder eine Immobilienblase und auch der Begriff „Boom“ hat lediglich in Teilsegmenten – und auch nur über einen kürzeren Zeithorizont betrachtet – Bestand. Mehr lesen Sie in der Presseinformation des IVD Nord vom 17. Mai 2011.

 

IVD-Online-Newsletter - Ausgabe 05. Mai 2011

Aktuelle Trends beurteilen und iPad gewinnen

Das Center for Real Estate Studies (CRES) führt erstmalig in diesem Jahr die Trendstudie 21 - Immobilien-Dienstleistungen im Auftrag des Immobilienverbandes IVD durch. Mit Hilfe der Trendstudie sollen die Strömungen und Entwicklungen identifiziert werden, die die Immobilienwirtschaft in den nächsten Jahren prägen werden. Immobilienexperten und Branchenteilnehmern soll dadurch erleichtert werden, sich auf die kommenden Herausforderungen einzustellen und schneller darauf reagieren zu können.

 

Damit die Studie jedoch ihre volle Wirkung entfalten kann, ist es notwendig, dass eine möglichst große Anzahl an Personen daran teilnimmt. Aus diesem Grund würden wir uns sehr darüber freuen, wenn auch Sie daran teilnehmen würden, egal ob Sie als Makler, Verwalter, Sachverständiger oder in weiteren Berufen der Immobilienwirtschaft tätig sind und als Experte Einblicke und Einschätzungen liefern können.

 

Verlosung eines Apple iPad
Um Ihnen einen besonderen Anreiz für Ihre Teilnahme an der Trendstudie zu bieten, verlost das Center for Real Estate Studies (CRES) unter allen Umfrageteilnehmern ein Apple iPad. Wir wünschen Ihnen viel Glück dabei!

 

Dauer der Umfrage
Die Umfrage benötigt im Durchschnitt nur ca. 15 Minuten. Das ist wenig Zeit, wenn es um die Zukunft und Trends einer Branche geht. Gestalten und bewerten Sie mit! Wir freuen uns auf Ihre fachmännischen Antworten und schon jetzt auf die sicher spannenden Ergebnisse, die auf dem Immobilientag des IVD 2011 in Berlin erstmals vorgestellt werden.
Hier geht es zum Fragebogen: Fragebogen Trendstudie

IVD-Online-Newsletter - Ausgabe April 2011

Inhalt
1. IVD unterstützt Pakt für Klimaschutz
2. Zensus 2011
3. Wer hat sie – die Immo Idee 2011?
4. Neue Möglichkeiten der Wohnraumgewinnung
5. Büromieten in Toplagen ziehen kräftig an
6. n-tv Ratgeber: Vorsicht vor Mietnomaden 
7. Was braucht es zum Karriere machen?

 

 

1. IVD unterstützt Pakt für Klimaschutz 

Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Mit ihrem Energiekonzept hat sich die Bundesregierung sehr ehrgeizige Ziele für die energetische Gebäudesanierung und energieeffizientes Bauen gesetzt. Was fehlt sind die konkreten Maßnahmen, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen. Der Immobilienverband IVD unterstützt daher den Pakt für Klimaschutz, den insgesamt 60 Verbände am 8. April unterzeichnet und veröffentlicht haben. Die Unterzeichner kritisieren unter anderem den Wegfall der Fördermittel für energieeffizientes Bauen. Mit dem Energiekonzept hatte die Bundesregierung sehr ehrgeizige Ziele ausgegeben. „Gleichzeitig die Fördermittel für energieeffizientes Bauen zu streichen, führt das ganze Konzept ad absurdum“, sagt IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling. „Wir fordern die Regierung daher dringend auf, sich klar zu den gesteckten Zielen zu bekennen und durch die Zusicherung weiterer Fördermittel für die Immobilienwirtschaft verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen.“ Zwei Milliarden Euro sind nach Ansicht der Verbände das Minimum an Mitteln, die jährlich zur Verfügung gestellt werden müssten.

 

Fördern heißt Investitionen vervielfachen
Um die von der Bundesregierung angestrebte Sanierungsquote von zwei Prozent zu erreichen, rechnen die Verbände allerdings mit einem benötigten Fördervolumen von rund fünf Milliarden Euro jährlich. Mit diesen Fördermitteln würde zusätzlich etwa das Achtfache an Investitionen angestoßen. „Fallen die Mittel weg, wird sich dies nicht nur negativ auf die Sanierungsquote auswirken, sondern auch auf die volkswirtschaftliche Entwicklung Deutschlands“, erklärt Kießling. Allein im Jahr 2010 seien durch die KfW-Fördermittel 350.000 Arbeitsplätze gesichert und Investitionen von rund 20 Milliarden Euro ausgelöst worden. Die für die Konjunktur Deutschlands sehr bedeutende Bauwirtschaft benötigt diesen Anschub, der sich doppelt dreifach zurückzahlt.

 

IVD-Regionalverbände: Regionale Expertise unterstützt den Kurs
Auch die Regionalverbände des IVD stehen voll hinter dem Pakt für Klimaschutz. Gerade in strukturschwächeren Gebieten mit sanierungsbedürftigem Wohnungsbestand sei es aufgrund der Mieterstruktur meist undenkbar, energetische Sanierungsmaßnahmen auf diese umzulegen. Ebenso seien für Eigenheimbesitzer sinnvolle Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz ohne staatliche Förderung kaum vorstellbar.

 

2. Zensus 2011

Verwalter sollten sich auf die Wohnungs- und Gebäudezählung im Mai 2011 bereits jetzt intensiv vorbereiten. Verwalter sind laut Gesetz zwar nur eingeschränkt auskunftspflichtig, da sie aber oft die einzigen sind, die über die benötigten Informationen verfügen, werden viele Eigentümer die Hilfe ihrer Verwalter in Anspruch nehmen müssen. Der IVD empfiehlt Verwaltern daher bereits jetzt, mit den Eigentümern entsprechende Sonderentgelte für die Bearbeitung der Datenbögen zu vereinbaren.

 

Sinnvolle Erhebung, falscher Zwang

Um die mangelnde Datenlage zum Immobilienbestand in Deutschland zu verbessern, hat der Deutsche Bundestag das Zensusgesetz 2011 beschlossen. Neben dem geplanten Abgleich der in den verschiedenen öffentlichen Verwaltungen geführten Register sollen Daten zu Gebäuden und Wohnungen postalisch beim jeweiligen Eigentümer abgefragt werden. Mit dem Zensus 2011 wird grundsätzlich ein guter Weg beschritten. Verlässliche Strukturdaten und Bestandszahlen sind für den Immobilienmarkt eine wichtige Grundlage für infrastrukturpolitische und  unternehmerische Entscheidungen. Ob der vom Gesetzgeber gewählte Weg jedoch der richtige ist, ist fraglich. Immerhin werden mit dem Zensus 2011 Eigentümer und Verwalter gezwungen, die Kosten für eine staatlich angeordnete Maßnahme komplett selbst zu tragen. Hinzu kommt, dass Eigentümer, die ihrer Auskunftspflicht nicht binnen der gesetzten Frist nachkommen, mit erheblichen Zwangs- und Bußgeldern rechnen müssen. Die Mahnverfahren hierzu sind bereits automatisiert vorbereitet.

 

Sonderaufwand = Sonderentgelt

Abgefragt werden im Rahmen der Gebäude- und Wohnungserhebung detaillierte Angaben zu Wohnungen und Gebäuden wie zum Beispiel Anzahl der Wohnungen, Gebäudetyp, Baujahr und Heizungsart. Da davon auszugehen ist, dass viele Eigentümer die Anfragen an die Verwaltungsbüros weiterleiteten, empfiehlt der IVD Immobilienverwaltern zunächst, die Eigentümer bereits jetzt über die Auskunftspflicht und den damit verbundenen Arbeitsaufwand zu informieren. Wenn Verwalter das Ausfüllen der Datenbögen für die Eigentümer übernehmen, sollte für die Leistung bereits vorab ein Sonderentgelt vereinbart werden. Dies kann in Form eines Pauschalbetrages oder auch nach Anzahl der Auskunftsbögen erfolgen. Die abzufragende Datenfülle verdeutlicht folgendes Beispiel: Für jedes Gebäude ist ein Fragebogen mit sechs Fragen auszufüllen, für jede Wohnung kommen neun Fragen hinzu. Bei 50 Wohnungen in acht Gebäuden ergibt das schon eine Gesamtzahl von 498 Fragen und Antworten. Hinzu kommt noch die Recherche nicht vorhandener Daten. Um ein solches Volumen zu bewältigen, ohne dabei die Kerntätigkeiten der Verwaltung zu vernachlässigen, brauchen Verwalterbüros für die Zeit der Datenerhebung personelle Unterstützung. Dies verursacht Kosten, welche durch die Vereinbarung eines Sonderentgelts mit dem Eigentümer gedeckt werden könnten.

 

Elektronisch geht es leichter

Die einfachste Möglichkeit, die erfassten Daten zu übermitteln, ist der elektronische Weg. Aber auch hierfür bedarf es der Vorbereitung. Um das Verfahren komplett online abwickeln zu können, muss sich die Verwaltung beispielsweise bereits im Vorfeld unter www.zensus2011.de registrieren. Des Weiteren sollten sich Verwalter mit ihren Softwareanbietern in Verbindung setzen um zu prüfen, inwieweit ihr System das angeforderte Dateiformat unterstützt. Mit diesen Maßnahmen sind Verwalter schon ein sehr gutes Stück weit auf den Zensus 2011 vorbereitet.

 

3. Wer hat sie - die Immo Idee 2011?

Eine ungewöhnliche Anzeigenkampagne, ein pfiffiges Werbegeschenk, ein Exposé, das Appetit macht, aber nicht satt, eine Homepage, die die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation ausschöpft, ein schlüssiges Konzept zum Einsatz von Social Media –  all das könnte die Immo Idee 2011 sein. Im 5. Jahr ihres Bestehens wird die Immo Idee diesmal in drei Kategorien vergeben:

 

Low Budget?
Mit der Immo Idee 2011 Low Budget wird eine Werbe- oder Kommunikationskonzept prämiert, mit dem es einem Makler-/Verwalter-/Sachverständigenbüro gelungen ist, sich mit geringem finanziellen Aufwand vom Werbe-Einerlei seiner Mitbewerber abzusetzen.

 

Alleine oder mit Agenturunterstützung
Die Immo Idee 2011 Free Budget geht an ein herausragendes Kommunikations-Konzept, das ein Immobilienunternehmen in Eigenregie entwickelt hat oder das eine Werbeagentur im Auftrag eines Immobilienunternehmens kreiert hat. Dem Budget sind nach oben keine Grenzen gesetzt.

 

Neue Zielgruppen erschließen über soziale Netzwerke
Die Immo Idee 2011 Social Media ist einer Geschäftsidee vorbehalten, die sich Kommunikationskanäle wie Blogs, Twitter, Facebook, Xing und Co zunutze macht und damit völlig neue Zielgruppen erschließt.

 

Am 27. Mai findet die Preisverleihung im feierlichen Rahmen des Deutschen Immobilientages in Berlin statt. Die besten Ideen werden mit Online-Werbevolumina bei Immonet.de im Wert von insgesamt 15.000 Euro prämiert.
Einsendeschluss ist der 19. April.

 

„Schon jetzt sind einige Ideen bei uns eingegangen, die durchaus das Zeug zur Immo Idee 2011 haben. Aber noch sind die Würfel nicht gefallen. Nutzen Sie bis 19. April die Möglichkeit, sich zu bewerben. Damit Ihre persönliche Immo Idee zur Immo Idee 2011 wird“, sagt Carolin Hegenbarth, Vorsitzende der Jury und Chefredakteurin des AIZ-Immobilienmagazins.

 

4. Neue Möglichkeiten der Wohnraumgewinnung

Seit 13 Jahren ist der IIR Immobilienstandort München ein fester Termin. Der etablierte Treffpunkt bietet eine hervorragende Möglichkeit, die wichtigsten Vertreter der Münchner Szene zu treffen und sich über aktuelle Entwicklungen auf hohem Niveau auszutauschen. 2011 stehen im Bereich Wohnen und Büro/Gewerbe vor allem die Fragen im Mittelpunkt, ob sich die Lage bezüglich des Leerstandes im Bereich Büro entspannt und ob es neue Möglichkeiten der Wohnraumgewinnung gibt. Zum Zeitpunkt der Konferenz  wird auch feststehen, ob die Olympischen Winterspiele 2018 in München stattfinden. Dem wird im Programm angemessen Rechnung getragen werden. IVD-Mitglieder, die sich über dieses PDF anmelden, profitieren Sie von 15% Rabatt auf den Teilnehmerpreis.

 

5. Büromieten in Toplagen ziehen kräftig an

An den fünf großen deutschen Bürostandorten Berlin, Hamburg, Frankfurt, Düsseldorf und München werden die Spitzenmieten bis zum Ende des Jahres 2012 deutlich steigen. Gleichzeitig wird der Büroleerstand kaum abgebaut werden – einzig Düsseldorf und Frankfurt können hier Fortschritte verzeichnen. Zu diesem Ergebnis kommt die zweite Befragungsrunde unter Immobilienmarktexperten, die der Arbeitskreis „Marktanalysen und Bedarfsprognosen“ der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V. (gif) in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim durchgeführt hat

 

40 Euro pro Quadratmeter in Reichweite
Besonders stark anziehen werden die Mieten für Büroimmobilien in Berlin und München. Dort erwarten die befragten Experten mehrheitlich einen Anstieg der Spitzenmieten um rund drei Prozent für 2011 und um rund dreieinhalb Prozent für 2012. Damit würde München die 30 Euro-Marke für den Quadratmeter bis zum Ende des Jahres 2012 überspringen. In Frankfurt scheinen sogar Mietpreise von 40 Euro pro Quadratmeter in Reichweite zu liegen. Ob und wann das erwartete Wachstum der Spitzenmieten auf andere Standorte ausstrahlt, ist schwer zu prognostizieren.

 

Steigende Renditen ab 2012
Im Hinblick auf die Entwicklung der Renditen von Büroimmobilien zeigt sich ein gemischtes Bild. Für das Jahr 2011 gehen die befragten Experten mit einer deutlichen Mehrheit von Renditerückgängen aus. Für das Jahr 2012 rechnet ein Teil von ihnen aber bereits wieder mit steigenden Renditen. Renditeprognosen gelten allerdings als besonders schwierig und unsicher.

 

Nur mäßiger Abbau von Leerständen
Hinsichtlich des Abbaus von Leerständen bei Büroimmobilien sind die Experten wenig optimistisch. Er wird zwar an allen vom ZEW und der gif untersuchten Bürostandorten erwartet, jedoch nur in sehr geringem Umfang. Am besten schneiden hier Düsseldorf und Frankfurt ab. Optimistische Prognosen gehen davon aus, dass die Leerstandsraten bis zum Jahr 2012 in diesen beiden Städten um rund einen Prozentpunkt auf ungefähr elf Prozent in Düsseldorf und 14 Prozent in Frankfurt fallen werden.

 

6. n-tv Ratgeber: Vorsicht vor Mietnomaden

Nicht täglich aber zunehmend unterstützt der IVD als Stimme des Immobilienmarktes bei Ratgebersendungen rund um die Immobilie. Die bekannte Ratgebersendung auf dem Nachrichtenkanal n-tv behandelte das Thema Mietschuldner und Mietnomaden. Den Beitrag finden Sie hier.

 

7. Was braucht es zum Karriere machen?

Bildung und lebenslanges Lernen, Letzteres sogar schon mit Unterstützung einer „Nationalagentur“ für lebenslanges Lernen, zu Dauerbrenner und immer wieder gerne Wahlkampfthema, je nachdem wie gut unser Nachwuchs bei den Pisa-Studien abschneidet. Doch was braucht es denn nun wirklich für eine Karriere in der Immobilienwirtschaft? Wie nachhaltig wird heute ausgebildet und gelehrt? Wie kann sich ein Unternehmen besser im „War for Talents“ positionieren? Diesen Fragen hat sich der Lehrstuhl für Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung unter Prof. Dr. Josef Zimmermann von der TU München angenommen. Der erste Teil der Studie „Anforderungen an die nachhaltige Aus- und Weiterbildung von Führungskräften in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ wurde kürzlich entgeltfrei ins Internet gestellt. Über mehr als 200 Seiten umfasst dieser deskriptive Teil die Auswertung des umfangreichen Datenmaterials. Eine Analyse mit Handlungsempfehlungen soll in einem zweiten Schritt noch folgen.

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