BSI: Bundeskabinett beschließt Haushalt 2013
28.06.2012Immobilienbranche fordert langfristiges Bekenntnis zur Städtebauförderung und Gebäudesanierung • Zukunft der Wohnraumförderung weiterhin unklar
Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, für die Städtebauförderung 2013 einen Verpflichtungsrahmen von 455 Mio. Euro vorzusehen. Damit bleibt das Programm auf dem Niveau von 2012. "Das ist ein erstes Signal für die Städte und die Wohnungswirtschaft in Deutschland – dennoch liegt die Summe weiter deutlich unter dem eigentlich notwendigen Niveau von mindestens 535 Mio. Euro aus dem Jahr 2010", erklärte Axel Gedaschko, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW.
Erfreulich sei der Kabinettsbeschluss zum Energie- und Klimafonds. Demnach stehen für das Jahr 2013 die geplanten 1,5 Mrd. Euro für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm vollständig zur Verfügung. Die Mittel für die Gebäudesanierung werden damit ausschließlich aus dem EKF bereitgestellt. Dies berge die Gefahr, dass bei erneut sehr niedrigen Preisen der Zertifikate für CO2-Emissionen weniger Geld als geplant zur Verfügung stünde. Aus Sicht der BSI wären aber eigentlich sogar rund 5 Milliarden Euro notwendig, um die Energieziele der Bundesregierung zu erreichen.
Weiterhin Unklarheit herrscht bei der Zukunft der Sozialen Wohnraumförderung. In diesem Bereich ist eine Entscheidung laut der Einigung zum Fiskalpakt zwischen Bund und Ländern erst für den kommenden Herbst vorgesehen. Gedaschko forderte die Ministerpräsidenten und die Bundesregierung auf, sich auf eine Fortführung der Kompensationsleistungen auch nach 2013 in angemessener Höhe zu einigen. Die BSI appelliert an die Länderchefs, eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Fortsetzung der investiven Zweckbindung auf Länderebene einzugehen. Das würde bedeuten, dass die Mittel durch Zweckbindung auch zukünftig ausschließlich für die soziale Wohnraumförderung und zur Finanzierung der damit verbundenen Aufgaben eingesetzt werden können.






















