Makler-Vertragsabschluss auch über Internetanzeige des Maklers?

Neues Urteil des BGH vom 3.5.2012, III ZR 62/11

Mit großer Spannung ist die jetzt brandaktuelle Entscheidung des BGH vom 3.5.2012 (III ZR 62/11) zu der bislang heftig umstrittenen Frage, ob ein auf einer Internetseite vorhandener Provisionshinweis bereits ein Angebot des Maklers auf Abschluss eines Maklervertrages mit dem Kauf-/Mietinteressenten darstellt, erwartet worden.

In dem entschiedenen Fall hatte die Maklerin in einem Immobilienportal eine Anzeige für den Kauf eines Baugrundstücks geschaltet, die neben Grundstücksgröße und Kaufpreis einen Hinweis auf 7,14 Prozent Provision vorsah. Der Kunde meldete sich daraufhin bei der Maklerin und erhielt anlässlich des Telefonats die Adresse des Objektes sowie die Kontaktdaten des Verkäufers. Der Interessent erwarb das Grundstück. Der Provisionsbetrag über ca. 60.000 Euro musste von der Maklerin klageweise geltend gemacht werden.

Der BGH hat nunmehr klargestellt, dass ein Maklervertrag jedenfalls dann zustande kommen kann, wenn in einem Immobilienportal ein Provisionshinweis enthalten ist und der Interessent ausdrücklich auf die Anzeige Bezug nimmt. Die Bezugnahme des Interessenten auf die Anzeige bestimmt – so der BGH – den Inhalt des Nachweis- oder Vermittlungsersuchens so, dass der Makler von einem Angebot des Kunden auf Abschluss eines Maklervertrages ausgehen kann, nachdem er sein Provisionsverlangen zunächst ohne Preisgabe der Vertragsgelegenheit in seinem Inserat hinreichend deutlich geäußert hat.

Fazit:
Der BGH stellt auch klar, dass der bloße Provisionshinweis im Internetportal lediglich eine – unverbindliche - invitatio ad offerendum ist, also ähnlich einer Zeitungsanzeige noch kein Vertragsangebot darstellt. Erforderlich ist also die ausdrückliche Bezugnahme des Kunden auf das Internetinserat. Diese Bezugnahme muss der Makler erforderlichenfalls beweisen können, es empfiehlt sich also, den Inhalt des Gesprächs in einer Aktennotiz festzuhalten.

Quelle: Rechtsanwältin Ricarda Breiholdt, Rechtsberaterin im IVD Nord, Breiholdt & Voscherau Immobilienanwälte

www.breiholdt-voscherau.de

IVD-Online-Newsletter

Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an und bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand!

IVD Shop

Immobilien Jahrbuch 2013

Das Jahrbuch Immobilien 2013 ist Ihr Begleiter bei den Themen des Jahres und informiert über die Strömungen im Immobilienmarkt.

IVD-Wohn-Preisspiegel 2012/2013

Preisdatensammlung mit Kaufpreisen für Häuser und Wohnungen sowie Wohnungsmieten für ca. 390 Städte bundesweit.

IVD-Gewerbe-Preisspiegel 2012/2013

Preisdatensammlung mit Büromieten, Ladenmieten und Grundstückskaufpreisen im Gewerbegebiet für ca. 350 Städte bundesweit.

Regelung Unternehmens-nachfolge

Die heute am Markt verfügbaren Informationen über die Trans- aktion einer Immobilienfirma zusammenzutragen, ist das Anliegen dieses Buches.

Start in die Selbstständigkeit

Was Sie zur Gründung eines Immobilienbüros wissen müssen.

Immobilien-unternehmen und Steuerrecht

Die Unternehmen von Immobilienmaklern, Hausverwaltungen und Sachverständigen haben spezifische Steuerfragen.

Publikationen

Die gesamte Produktpalette des IVD Webshops finden Sie unter dem Button "mehr"