IVD steht Bestellerprinzip offen gegenüber

Die Bundesländer Hamburg Bremen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wollen die Maklerprovision neu regulieren. Nach jetzigem Diskussionsstand setzen sich Hamburg, Nordrhein-Westfalen für das Bestellerprinzip ein, Bremen möchte die Provision jeweils zur Hälfte auf Vermieter und Mieten aufteilen. Der Immobilienverband IVD setzt sich grundsätzlich für einen freien Markt und die Vertragsautonomie ein. „Wir rufen nicht nach dem Gesetzgeber, um die zu bestimmen, wer den Makler bezahlt“, sagt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD. „Bisher hat der Markt die Verteilung der Maklergebühren ausreichend geregelt. In einer Vielzahl der deutschen Flächenländer zahlen Mieter ohnehin keine Maklerprovision."
Dennoch steht der IVD der Diskussion um die Regulierung der Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip im Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG) offen gegenüber. „Allerdings nur, wenn es sich um ein echtes Bestellerprinzip handelt. Wer den Makler beauftragt, zahlt auch“, erklärt Kießling. Es müsse also auch weiterhin möglich sein, dass der Mietsuchende den Makler mit der Wohnungssuche beauftragt und die Provision bezahlt.
Dennoch kritisiert der IVD die ideologische Seite der Initiativen: „Die Vorschläge der Länder lenken von ihrer eigenen wohnungspolitischen Verantwortung ab“, stellt Kießling fest. „Die Politik sollte eher für verbesserte Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau sorgen und beispielsweise vermehrt landeseigene Grundstücke für den Mietwohnungsneubau vergeben. Damit wäre Mietsuchenden besser gedient als mit einer Regulierung der Maklerprovision.“
Stand: Oktober 2012






















