Aktuelle Grunderwerbsteuersätze

Die Grunderwerbsteuer ist im Jahr 2011 von den Ländern Nordrhein-Westfalen und Baden- Württemberg auf fünf Prozent angehoben worden. Seit dem 01.01.2012 beträgt die Grunderwerbsteuer auch in Schleswig-Holstein fünf Prozent, seit dem 01.03.2012 ist sie auch in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt, seit dem 01.04.2012 in Berlin und seit dem 01.07.2012 in Mecklenburg–Vorpommern auf fünf Prozent erhöht worden. In Hessen wird eine Erhöhung auf fünf Prozent ab 01. Januar 2013 erfolgen.

Maßgeblich dafür, welcher Steuersatz gilt, ist der Zeitpunkt, in dem der schuldrechtliche Kaufvertrag abgeschlossen wird.

Die Übersicht steht als PDF zum download hier bereit.

 

 

 

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