BGH, Urteil 09.03.2012, Az. V ZR 161/11 (Ermessen der Wohnungseigentümer bei der Erstellung eines mehrjährigen Sanierungsplans für die Sanierung eines Altbaus)
• Ob Wohnungseigentümer für die Sanierung eines Altbaus einen mehrjährigen Sanierungsplan erstellen oder sich darauf beschränken, die unmittelbar erforderlichen Einzelmaßnahmen zu beschließen, steht grundsätzlich in ihrem Ermessen.
• Eine Verpflichtung der einzelnen Wohnungseigentümer, die Räum- und Streupflicht im Wechsel zu erfüllen, kann nicht durch Mehrheitsbeschluss, sondern nur durch Vereinbarung begründet werden.






















