Gehören die Kosten für den Aufzug zu den umlegbaren Betriebskosten?

Prinzipiell müssen Mieter nur für einen Teil der Aufzugkosten aufkommen – nämlich für Betriebsstrom, Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, Pflege der Anlage, die regelmäßige Überprüfung ihrer Betriebsbereitschaft und  sicherheit sowie für die Reinigung. In der Praxis werden jedoch oft Vollwartungsverträge geschlossen, die sowohl die Wartung als auch die Instandsetzung beinhalten. Das Landgericht Duisburg urteilte dazu: Der Kostenanteil für die Behebung auch kleinerer Ausfälle des Lifts ist nicht umlegbar – es sei denn, der Aufzug kann durch normale Wartungsarbeiten ohne Mehraufwand wieder in Gang gesetzt werden (Az.: 13 S 265/03). Wichtig ist auch die Frage, welche Mieter in welchem Umfang an den Wartungskosten beteiligt werden können. Die Mieter eines Seitenflügels, die ihre Wohnung nicht über den Aufzug des Hauptaufgangs erreichen können, müssen auch keine anteiligen Betriebskosten zahlen, entschied der Bundesgerichtshof (Az.: VII ZR 128/08). Mieter des Erdgeschosses können an den Aufzugskosten beteiligt werden (Az.: VIII ZR 103/06). Das gilt auch dann, wenn es keinen Keller, Dachboden oder sonstige mit dem Aufzug erreichbaren Räume gibt, so die Rechtsprechung.

IVD-Online-Newsletter

Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an und bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand!

IVD Shop

Immobilien Jahrbuch 2013

Das Jahrbuch Immobilien 2013 ist Ihr Begleiter bei den Themen des Jahres und informiert über die Strömungen im Immobilienmarkt.

IVD-Wohn-Preisspiegel 2012/2013

Preisdatensammlung mit Kaufpreisen für Häuser und Wohnungen sowie Wohnungsmieten für ca. 390 Städte bundesweit.

IVD-Gewerbe-Preisspiegel 2012/2013

Preisdatensammlung mit Büromieten, Ladenmieten und Grundstückskaufpreisen im Gewerbegebiet für ca. 350 Städte bundesweit.

Ferienwohnungen im Steuerrecht

als Konsumgut und Kapitalanlage - Schwierigkeiten bei der steuerlichen Behandlung

Start in die Selbstständigkeit

Was Sie zur Gründung eines Immobilienbüros wissen müssen.

Immobilien-unternehmen und Steuerrecht

Die Unternehmen von Immobilienmaklern, Hausverwaltungen und Sachverständigen haben spezifische Steuerfragen.

Publikationen

Die gesamte Produktpalette des IVD Webshops finden Sie unter dem Button "mehr"