Makler müssen nur annahmefähige Angebote weiterleiten

Makler, die einen Verkaufsprozess begleiten, stehen häufig vor einer schwierigen Frage: Müssen sie wirklich alle Kaufangebote an den Kunden weiterleiten? „Die Meinungen gehen hier oft auseinander“, sagt Dr. Peter Breiholdt, Ombudsmann Immobilien. „Grundsätzlich sind Immobilienmakler dazu verpflichtet, ihre Kunden über alle annahmefähigen Angebote zu Informieren.“ Dabei gelte es aber zu differenzieren.

Der Ombudsmann des IVD, Dr. Peter Breiholdt, hatte beispielsweise über einen Fall zu entscheiden, bei dem ein IVD-Makler ein Objekt zu einem Kaufpreis von 750.000 Euro mit einer im Exposé vorgesehenen Provision von knapp sechs Prozent angeboten hatte. Kaufinteressent war ein Ehepaar aus Erlangen. In ihrem schriftlichen Angebot akzeptierte das Ehepaar zwar den genannten Kaufpreis, ermäßigte die Provision jedoch eigenmächtig um etwa die Hälfte. Das Angebot des Ehepaares wurde daher vom Makler nicht weiter geleitet.

Das Ehepaar reichte daraufhin Beschwerde beim IVD ein. Dieser wurde nicht statt gegeben. „Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung bestand für den Makler keine Verpflichtung, dieses Angebot weiterzuleiten“, sagt Dr. Breiholdt. „Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt ist ein Angebot, das einen Verzicht des Maklers auf einen Teil seiner vereinbarten Provision beinhaltet, nicht annahmefähig.“ In dem vorliegenden Fall hätten die Eheleute die nicht verhandelbare Provision einseitig neu bestimmen wollen. Daher sei der Immobilienmakler im Recht. „Er musste das Angebot nicht weiterleiten. Denn das hätte bedeutet, dass er auf einen Teil seiner Provision verzichten würde.“

Grundsätzlich sind Makler jedoch verpflichtet, höhere Kaufangebote von Dritten an ihren Kunden weiterzuleiten. „Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer bereits mündlich einem Interessenten in Aussicht gestellt hat, zu einem bestimmten Preis abzuschließen“, erklärt Dr. Breiholdt. Das führt zwar nicht selten zu Enttäuschungen und Verärgerungen bei einigen Kaufinteressenten. Die Makler müssen jedoch auch alle weiteren Angebote, soweit sie einen höheren Angebotspreis ausweisen, an den Kunden weitergeben. „Dieser hat dann auf der Basis aller abgegebenen Angebote sich für einen Interessenten zu entscheiden.“

 

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