Wie man IVD-Mitglied wird

Aufnahmegesuch
Das Aufnahmegesuch erfolgt für alle Formen der Mitgliedschaft mit dem Aufnahmeantrag im IVD und gilt zugleich für den Bundesverband und den jeweiligen Regionalverband.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Der Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung ist zusammen mit dem Aufnahmeantrag für ordentliche Mitglieder und in der Regel auch für Juniorenmitglieder zu erbringen.

Anerkennung der Satzung
Mit der Aufnahme in den Verband sind die Mitglieder verpflichtet, die Satzung und die Ordnungen des Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. und des jeweiligen IVD Regionalverbandes, die IVD-Standesregeln für Makler und Hausverwalter, die IVD-Wettbewerbsregeln und die IVD-Geschäftsbräuche für Gemeinschaftsgeschäfte unter Maklern anzuerkennen.

Nachweis der Fachkunde
Mit dem Aufnahmegesuch weisen ordentliche Mitglieder ihre für die Berufsausübung erforderlich Fachkunde nach. Dies geschieht in der Regel durch eine Aufnahmeprüfung vor dem Aufnahmeausschuss.
Über die für die Berufsausübung erforderliche Fachkunde verfügt im Allgemeinen, wer die kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlich einschlägigen Bestimmungen und Grundsätze seines Berufszweiges beherrscht, Kenntnisse über die IVD-Standesregeln für Makler und Hausverwalter, die IVD-Wettbewerbsregeln sowie die IVD-Geschäftsgebräuche für Gemeinschaftsgeschäfte unter Maklern nachweist. Die Fachkunde ist in der Regel in einer schriftlichen Prüfung nachzuweisen. Das Nähere ist in der IVD-Aufnahmeordnung geregelt. Alle Regularien erhalten Sie zusammen mit dem Antragsformular in der jeweiligen IVD-Regional-Geschäftsstelle.

Die Aufnahme in den IVD kann als
• Ordentliches Mitglied
• Juniorenmitglied
• Studentenmitglied
• Förderndes Mitglied und als
• Ehrenmitglied
erfolgen.

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